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Nach dem Ende der Energiesparverordnung: Tipps zum Energiesparen im Betrieb

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Die Energiesparverordnung, die bis vor Kurzem in Kraft war, hat viele Unternehmen und Selbstständige dazu gebracht, über ihren Energieverbrauch nachzudenken und Maßnahmen zur Senkung einzuleiten. Auch wenn die gesetzlichen Verpflichtungen inzwischen ausgelaufen sind, lohnt es sich weiterhin, den eigenen Energiebedarf im Blick zu behalten. Denn weniger Energie zu verbrauchen, bedeutet nicht nur, die Umwelt zu schonen, sondern auch langfristig Kosten zu sparen.

Was beinhaltete die Energieeinsparverordnung?

Im Jahr 2022 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die Unternehmen bis 2024 verpflichtete, Maßnahmen zur Reduktion ihres Energieverbrauchs umzusetzen. Diese Regelungen zielten darauf ab, den Energieverbrauch in der Wirtschaft zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Unternehmen mussten sich an klare Vorgaben halten, um ihren Energieverbrauch zu optimieren. 

Welche Maßnahmen damals konkret vorgeschrieben waren und welche Anforderungen das Energieeinspargesetz stellte, wurden detailliert zwei Verordnungen festgelegt:

  • „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) 
  • „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV)

➡️ Energiepreispauschale 2022 für Selbstständige

1. EnSikuMaV (Verordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen)

Diese Verordnung trat am 1. September 2022 in Kraft und enthielt Maßnahmen, die schnell umgesetzt werden können, um unmittelbar Energie einzusparen. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

  • Mindesttemperaturen in Arbeitsstätten wurden um 1° C abgesenkt, um Heizenergie zu sparen. Die spezifischen Temperaturrichtwerte waren wie folgt festgelegt:
    • 19 °C für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten,
    • 18 °C für körperlich leichte Tätigkeiten, die überwiegend im Stehen oder Gehen ausgeführt werden,
    • 18 °C für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeiten,
    • 16 °C für mittelschwere Tätigkeiten, die überwiegend im Stehen oder Gehen verrichtet werden,
    • 12 °C für körperlich schwere Tätigkeiten.
  • Um Energie zu sparen, wurde es dem Einzelhandel untersagt, Ladentüren und Eingangssysteme in beheizten Geschäftsräumen dauerhaft offen zu halten, insbesondere bei kalten Außentemperaturen, da dies zu erheblichen Heizwärmeverlusten führen würde. Ausnahmen gab es nur für Türen, die als Fluchtwege genutzt werden mussten.
  • Von 22 Uhr bis 6 Uhr durften beleuchtete Werbeanlagen nicht betrieben werden, es sei denn, sie waren notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten oder andere Gefahren abzuwehren, und konnten nicht durch alternative Maßnahmen ersetzt werden. Ein Beispiel hierfür waren beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen. Schaufenster hingegen fielen nicht unter diese Regelung und durften weiterhin beleuchtet bleiben.
  • Ebenfalls wurde die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern wurde eingeschränkt.
  • Informationspflichten wurden eingeführt: Energieversorger und Eigentümer:innen von Wohngebäuden wurden dazu verpflichtet, ihre Kund:innen bzw. Mieter:innen über steigende Energiepreise zu informieren.
  • Öffentliche Gebäude: Hier galten spezielle Maßnahmen, um den Energieverbrauch drastisch zu reduzieren, wie z. B. die Abschaltung von Warmwasseranlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden. Diese Maßnahmen wurden speziell für den Winter 2022/2023 eingeführt und sollten kurzfristig zur Energieeinsparung beitragen.

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ lief bereits Mitte April 2023 aus.

2. EnSimiMaV (Verordnung über mittelfristig wirksame Maßnahmen)

Diese Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und konzentrierte sich auf mittel- bis langfristige Maßnahmen, um die Energieeffizienz zu steigern. Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Heizungsprüfung und -optimierung: Für Heizungsanlagen, die Erdgas verwenden, wurden Prüfungen und Optimierungen vorgeschrieben, um die Effizienz zu verbessern und den Gasverbrauch zu reduzieren. Stellte sich heraus, dass eine Heizung nicht effizient genug war, musste sie bis zum 15. September 2024 optimiert werden.
  • Hydraulischer Abgleich: Eine Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlagen, die für größere Gebäude (ab 1.000 m2) verpflichtend war. Voraussetzung: Die zentrale Wärmeversorgung erfolgt auf Basis von Erdgas.
  • Energieeinsparungen in Unternehmen: Ab einem Energieverbrauch von 10 Gigawattstunden pro Jahr waren Unternehmen verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Diese Vorschrift galt für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt hatten, um ihren Energieverbrauch und mögliche Einsparpotenziale zu analysieren. Zu den kurzfristigen Maßnahmen, die damals in der Verordnung empfohlen wurden, zählten unter anderem die Modernisierung durch den Austausch herkömmlicher Beleuchtungssysteme gegen LEDs sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen und technischen Systemen, wie beispielsweise Druckluftsystemen.

​➡️ Als Energieberater selbstständig machen: So geht‘s

Tipps zum Energiesparen im Betrieb und Homeoffice

Auch wenn die Energiesparverordnung nun ausgelaufen ist, bleibt Energieeffizienz ein wichtiger Faktor – sowohl für die Umwelt als auch für deine Fixkosten. Mit ein paar cleveren Anpassungen kannst du weiterhin deinen Energieverbrauch senken und nachhaltig wirtschaften, ohne dass die Qualität deiner Arbeit darunter leidet. Hier sind einige praktische Tipps, wie du in deinem Betrieb und im Homeoffice Energie sparen kannst:

Im Betrieb:

  1. Energieeffiziente Geräte: Investiere in energieeffiziente Geräte wie Laptops, Monitore und Drucker mit dem Energy-Star-Label. Diese verbrauchen deutlich weniger Strom.
  2. LED-Beleuchtung: Ersetze herkömmliche Glühbirnen durch LEDs, die bis zu 80 % weniger Energie verbrauchen und eine längere Lebensdauer haben.
  3. Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren: Nutze in wenig frequentierten Bereichen Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren, um unnötigen Stromverbrauch durch dauerhaft eingeschaltete Beleuchtung zu vermeiden.
  4. Raumtemperatur regulieren: Reduziere die Heizung oder Klimaanlage während Abwesenheit oder setze auf programmierbare Thermostate, um den Energieverbrauch zu optimieren.
  5. Regelmäßige Wartung von Geräten und Maschinen: Verstopfte Filter in Klimaanlagen oder verschlissene Teile in Produktionsmaschinen führen häufig zu einem höheren Strombedarf.

Im Homeoffice:

  1. Laptop statt Desktop-PC: Laptops verbrauchen weniger Energie als Desktop-PCs, besonders wenn du sie im Energiesparmodus betreibst.
  2. Standby vermeiden: Schalte Geräte wie Monitore oder Drucker nach Gebrauch vollständig aus, anstatt sie im Standby-Modus zu lassen.
  3. Mehrfachsteckdosen mit Schalter: Nutze Steckdosenleisten mit Schaltern, um mehrere Geräte auf einmal komplett vom Strom zu trennen.
  4. Optimierung der Arbeitsumgebung: Achte auf gute Isolierung, damit du weniger heizen oder kühlen musst. Rollos oder Vorhänge können helfen, den Raum im Sommer kühl und im Winter warm zu halten.
  5. Tageslicht nutzen: Arbeite möglichst mit natürlichem Licht und richte deinen Arbeitsplatz so ein, dass du weniger künstliche Beleuchtung benötigst.

Mit diesen einfachen Maßnahmen kannst du sowohl im Betrieb als auch im Homeoffice den Energieverbrauch senken und gleichzeitig deine Betriebskosten reduzieren.

➡️ So trägst du die Homeoffice-Pauschale richtig ein

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Autor:in - Sophia Merzbach

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