Barter Deals erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – insbesondere im Umfeld des Influencer:innen Marketings. Influencer:innen erhalten dabei kostenfreie Produkte und bewerben diese im Gegenzug beispielsweise in einer Story oder einem Beitrag.Doch so verlockend diese Win-Win-Situationen für Influencer:innen und Unternehmen auch sind, gibt es einen Aspekt, der oft übersehen wird: die Steuern.
In diesem Artikel werden wir genau erklären, was Barter Deals sind, wie sie in der Praxis aussehen und was es für Influencer:innen aus steuerlicher Sicht zu beachten gibt.
Der Begriff „Barter Deal“ wird im Deutschen mit „Tauschgeschäft“ übersetzt. Im Kontext des Influencer:innen Marketings bezeichnet ein „Barter Deal“ einen Austausch von Produkten, Dienstleistungen oder anderen Leistungen, bei dem keine monetäre Geldleistung erbracht wird.
Du erhältst beispielsweise ein Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt und bewirbst dieses im Gegenzug auf einem oder mehreren deiner Social-Media-Kanäle. Das Produkt allein gilt in diesem Fall als Vergütung, und das Unternehmen muss kein zusätzliches Budget für die Kooperation bereitstellen. Die Besonderheit besteht darin, dass beide Parteien – sowohl du als auch das Unternehmen – gleichzeitig Lieferant:in und Kund:in seid, was eine gewinnbringende Situation für beide Seiten schafft.
Die Vielfalt der Barter Deals geht über den reinen Produkttausch hinaus. Neben der Bereitstellung von physischen Waren dienen häufig auch Dienstleistungen (z.B. kostenlose Übernachtungen oder Urlaubsreisen) oder Einladungen zu Veranstaltungen als Vergütung.
Eine weitere Form des Barter Deals ist der Austausch von Reichweite, bei dem das Image beider Parteien im Mittelpunkt steht. Indem beispielsweise gemeinsame Posts oder Stories geteilt werden, machen die jeweiligen Communitys auf den jeweils anderen aufmerksam.
Darüber hinaus ist es bei Barter Deals zwischen Influencern und Unternehmen nicht immer notwendig, nur eine gängige Form der Vergütung zu vereinbaren. Auch eine Kombination verschiedener Formen der Vergütung ist möglich. Beispielsweise wenn neben dem Produkt auch ein Affiliate-Link zur Verfügung gestellt wird, damit du zusätzlich von einer Affiliate-Provision profitierst.
Was bei dieser Art der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer:innen oft übersehen wird, sind die steuerlichen Verpflichtungen. Anders als vielfach angenommen, handelt es sich bei den aus Barter Deals erhaltenen Produkten oder Dienstleistungen nicht um Geschenke für Influencer:innen, sondern um eine gezielte Form der Vergütung. Daher unterliegen Barter Deals steuerlichen Pflichten, die von allen Beteiligten in der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.
Wenn du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, unterliegen deine weltweit erzielten Einkünfte der Einkommensteuer. Auch wenn keine direkte Geldzahlung erfolgt, gilt der Wert der im Rahmen des Barter Deals erhaltenen Produkte oder Dienstleistungen als Einkommensquelle.
Das bedeutet, dass du den Wert dieser Waren oder Dienstleistungen in deiner Einkommensteuererklärung angeben und darauf Einkommensteuer zahlen musst – und es hat somit direkte Auswirkungen auf die Höhe der Einkommensteuer, die du zahlen musst.
Für die Berechnung der Einkommensteuer ist der aktuelle Marktwert der erhaltenen Produkte oder Dienstleistungen maßgebend. Wenn es keinen offensichtlichen Marktpreis gibt, können vergleichbare Transaktionen mit ähnlichen Produkten oder Dienstleistungen als Anhaltspunkt dienen.
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt bei Barter Deals ist die Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass die im Rahmen von Barter Deals erhaltenen Produkte oder Dienstleistungen als umsatzsteuerpflichtiger Umsatz gelten. Du bist daher verpflichtet, die erhaltenen Waren oder Dienstleistungen in deiner Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben und Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen.
Tipp von Accountable: Die genaue Besteuerung kann von Fall zu Fall variieren und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Waren oder Dienstleistungen, Beteiligten und individuellen Umständen ab. Nutzt du die Accountable Steuersoftware für deine selbstständige Tätigkeit, kannst du dich zu dem Thema an die Steuer-Coaches wenden. Sie leiten dich ggf. auch an Steuerberater weiter, um die spezifischen Umsatzsteuervorschriften ordnungsgemäß zu erfüllen.
Du solltest dir stets bewusst sein, dass der erhaltene Wert in Form der Produkte oder Dienstleistungen als Einkommen gilt und somit steuerliche Verpflichtungen mit sich bringt. Es empfiehlt sich daher, von vornherein klare Vereinbarungen zu treffen und den Wert der im Barter Deal erhaltenen Leistungen detailliert zu dokumentieren:
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Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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