Sich als Rentner selbstständig machen: Das musst du wissen
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Als Rentner:in von heute auf morgen nicht mehr arbeiten und plötzlich nicht wissen, wohin mit der Zeit? Das muss nicht sein. Endet die berufliche Tätigkeit, beginnt für viele Menschen eine Phase in ihrem Leben, in dem sie ihren Leidenschaften nachgehen – und zum Beispiel eine langgehegte Geschäftsidee realisieren wollen. Wir erklären, was du beachten musst, wenn du dich als Rentner:in selbstständig machen willst.
Vorteile der Selbstständigkeit als Rentner
Gerade für Rentner:innen gilt: Es ist nie zu spät, neue oder lange zurückgestellte Ziele anzugehen. Sich als Rentner:in selbstständig zu machen, bietet etliche Vorteile:
- Zusätzliches Einkommen: Neben deiner Rente erhältst du ein weiteres Einkommen. Das kann besonders nützlich sein, wenn deine Rente nicht für den gewünschten Lebensstandard ausreicht.
- Mehr Flexibilität: Als Selbstständiger kannst du deine Arbeitszeiten und -bedingungen selbst bestimmen. Dies ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance und verschafft dir die Freiräume, die dir in deinem früheren Berufsleben vielleicht fehlten.
- Erfüllung und Selbstverwirklichung: Die Selbstständigkeit gibt dir die Möglichkeit, gezielt deine Leidenschaften und Interessen zu verfolgen. Viele Menschen empfinden auch große Befriedigung darin, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen weiterhin einzusetzen.
- Soziale Interaktion und Netzwerkbildung: Selbstständige Arbeit kann dir helfen, sozial aktiv und vernetzt zu bleiben. Dies kann positive Auswirkungen auf dein Wohlbefinden und deine geistige Gesundheit haben.
- Weitergabe von Wissen und Erfahrung: Du kannst dein umfangreiches Wissen und deine Erfahrungen nutzen, um als „Senior Expert“ anderen zu helfen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten.
- Mentale und physische Aktivität: Selbstständige Arbeit trägt dazu bei, geistig und körperlich aktiv zu bleiben. Das kann auch einen guten Ausgleich zum entspannten Teil des Rentner:innenlebens darstellen.
Selbstständig als Rentner: Beispiele für Tätigkeitsfelder
Du bist auf der Suche nach einer Idee, womit du dich selbstständig machen kannst? Zur Inspiration folgen hier ein paar Geschäftsideen, die perfekt für „Senior Experts“ geeignet sind:
- Beratung: Nutze deine berufliche Erfahrung, um als Berater:in in deinem Fachgebiet tätig zu werden. Zum Beispiel könnte ein:e ehemalige:r Marketingexpert:in kleine Unternehmen in Sachen Marketingstrategie beraten.
- Handwerkliche Tätigkeiten: Wenn du über handwerkliche Fähigkeiten verfügst, könntest du Reparatur- oder Restaurierungsdienste anbieten, z. B. Möbelrestaurierung, Gartengestaltung oder Malerarbeiten.
- Lehrtätigkeiten: Gib dein Wissen durch Kurse oder Workshops weiter, z. B. in Kunst, Musik, Handwerk, Kochen oder Sprachen.
- Freiberufliche Tätigkeiten: Als Freiberufler:in könntest du in Bereichen wie Schreiben, Grafikdesign, Fotografie oder Webdesign tätig sein.
- Online-Verkauf: Verkaufe Produkte online, die du selbst herstellst oder die dich interessieren. Das könnten beispielsweise Antiquitäten, Bücher oder spezialisierte Sammlerstücke sein. Kreative Produkte und Handarbeiten kannst du zum Beispiel über Etsy anbieten.
- Dienstleistungen für Senior:innen: Biete Dienstleistungen für andere Senioren an, wie Begleitung zu Terminen, Einkaufshilfe oder Unterstützung im Haushalt.
- Coaching und Mentoring: Nutz deine Lebens- und Berufserfahrung, um jüngere Menschen in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung zu unterstützen.
Als Rentner selbstständig machen: „nebenberuflich“ oder als Haupterwerb?
Als Rentner:in hast du verschiedene Möglichkeiten, dich selbstständig zu machen. Du kannst beispielsweise als Freiberufler:in auf Honorarbasis arbeiten, ein Kleingewerbe anmelden oder als Freelancer:in Aufträge annehmen.
Ob du dich für eine nebenberufliche oder hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidest, hängt in der Regel davon ab, wie viel Zeit du in dein Geschäftsmodell investierst. Wenn du weniger als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs aufwendest, gilt das als nebenberufliche Selbstständigkeit. Das ist eine gute Gelegenheit, deine Geschäftsidee risikofrei auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln, bevor du vielleicht voll in die Selbstständigkeit einsteigst.
So viel darfst du als selbstständig tätiger Rentner hinzuverdienen
Sobald du das reguläre Rentenalter erreicht hast, kannst du – egal ob in Anstellung oder als Selbstständiger – unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente dadurch beeinträchtigt wird. Wann du die Regelaltersgrenze erreichst, um ohne Abschläge in Rente zu gehen, hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für Versicherte ab Jahrgang 1967 gilt die Grenze von 67 Jahren, frühere Jahrgänge können gestaffelt laut Deutscher Rentenversicherung eher in Rente gehen.
Seit dem 1. Januar 2023 sind die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner:innen, die eine vorgezogene Altersrente (z. B. Rente für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren) beziehen, aufgehoben. Das bedeutet, dass du ebenfalls als Rentner:in deine volle Rente erhältst, selbst wenn du ein zusätzliches Einkommen durch Selbstständigkeit erzielst. Dessen Höhe spielt nun keine Rolle mehr.
Grenzen bestehen aber weiterhin für Erwerbsminderungsrenten. Wenn du eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehst, ist ein jährlicher Hinzuverdienst von 37.117,50 EUR erlaubt. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 18.558,75 EUR (Stand: 2024). Wichtig ist, dass du dich beruflich nur im Rahmen deiner festgestellten Leistungsfähigkeit betätigst.
Die Festlegung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgt jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und wird dynamisch angepasst.
Als Rentner selbstständig arbeiten: Steuern und Abgaben
Wenn du als Rentner:in eine selbstständige Arbeit bzw. freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, musst du dich an die geltenden Steuervorschriften halten:
- Dein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit musst du in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben, deinen Gewinn bestimmst du durch die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Falls du eine GmbH gründest, ist eine Körperschaftssteuererklärung erforderlich. Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Rechtsform deines Unternehmens und der Höhe deines Einkommens ab.
- Bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit unterliegst du grundsätzlich der Gewerbesteuerpflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn du dein Gewerbe als natürliche Person oder als Personengesellschaft (z. B. GbR) führst und jährlich maximal 24.500 Euro erwirtschaftest. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, und einem Jahresverdienst von nicht mehr als 5.000 Euro entfällt die Gewerbesteuerpflicht.
- In deinen Rechnungen musst du die Umsatzsteuer aufführen – es sei denn, du bist als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
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Selbstständig als Rentner: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist
Warst du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert, wirst du normalerweise ab dem Zeitpunkt deines Rentenbeginns in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Wenn du dich als Rentner:in selbstständig machst, hat das aber auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung.
- Nebenberuflich selbstständig: Du musst auf der Grundlage deines Einkommens zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Gleichzeitig bleibst du in der KVdR pflichtversichert, solange dein Gewinn die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
- Hauptberuflich selbstständig: In diesem Fall kannst du nicht in der KVdR versichert bleiben. Du hast die Möglichkeit, dich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder dich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.
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