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Selbstständig zu arbeiten bringt viel Freiheit – aber manchmal auch finanzielle Unsicherheit. Gerade in Phasen mit wenigen Aufträgen, in der Gründungszeit oder bei Krankheit kann es schwer sein, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. In solchen Fällen kannst du als Selbstständige:r Bürgergeld beantragen und damit Unterstützung vom Jobcenter erhalten.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die sogenannte EKS-Anlage („Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“). Dieses Formular hilft dem Jobcenter dabei zu verstehen, wie viel du verdienst, welche Ausgaben du hast und wie sich dein Einkommen voraussichtlich entwickelt.
Damit dich das Ausfüllen der EKS nicht abschreckt, findest du hier eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wir erklären, was du eintragen musst, wie die Berechnung funktioniert und worauf du achten solltest – verständlich erklärt und mit Beispielrechnung, Tipps und häufigen Fehlerquellen. So stellst du sicher, dass dein Antrag korrekt ist und schnell bearbeitet wird.
Bürgergeld für Selbstständige: Wann hilft dir das Jobcenter & hast du Anspruch?
Auch als Selbstständige:r kannst du Bürgergeld beantragen, wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Gründe dafür gibt es viele: ein vorübergehender Umsatzeinbruch, die Gründungsphase oder persönliche Herausforderungen wie Krankheit. Voraussetzung ist, dass du hilfebedürftig und erwerbsfähig bist und in Deutschland lebst. Das Jobcenter übernimmt dann nicht nur die Grundsicherung, sondern ggf. auch Miet- und Heizkosten sowie besonderen Mehrbedarf.
EKS-Anlage ausfüllen: Angaben zu Person und Selbstständigkeit, Punkte 1–7
Bevor das Jobcenter deine finanzielle Lage prüfen kann, musst du einige Angaben zu deiner Person und deiner Selbstständigkeit machen. Diese werden auf der ersten Seite des EKS-Antrags abgefragt.
1. Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antragstellers
In diesem Abschnitt gibst du deine grundlegenden persönlichen Daten an:
Familienname und Vorname: z. B. „Schneider, Lara“
Geburtsdatum: im Format TT.MM.JJJJ, z. B. „22.08.1987“
Geschlecht: „männlich“, „weiblich“ oder „divers“
Nummer der Bedarfsgemeinschaft: Falls du diese vom Jobcenter schon erhalten hast, trag sie ein (z. B. „12345678“) – sonst leer lassen.
2. Die Angaben in dieser Anlage beziehen sich auf folgende Person
Dieser Abschnitt ist nur wichtig, wenn du die EKS nicht für dich selbst, sondern für jemand anderen ausfüllst (z. B. als gesetzliche:r Vertreter:in).
Wenn du sie für dich selbst ausfüllst, wiederhole einfach die Angaben aus Punkt 1.
3. Vorläufige oder abschließende Angaben?
Hier gibst du an, ob du:
vorläufige Angaben machst (z. B. weil der Zeitraum noch läuft und du mit Schätzwerten arbeitest), oder
abschließende Angaben (wenn der Zeitraum abgeschlossen ist und du konkrete Zahlen vorliegen hast)
💡Tipp von Accountable: Die meisten Selbstständigen füllen die EKS zunächst vorläufig aus. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wirst du vom Jobcenter zur abschließenden EKS aufgefordert.
4. Bewilligungszeitraum
Trag hier den Zeitraum ein, für den du Bürgergeld beantragst oder erhalten hast.
Beispiel vorläufig: Wenn du im März den Antrag stellst, gibst du „01.03.2025 – 31.08.2025“ an (Antragsmonat plus fünf Monate).
Beispiel abschließend: Übernimm den Zeitraum aus dem letzten Bewilligungsbescheid, z. B. „01.01.2024 – 30.06.2024“
5. Angaben & Daten zur selbständigen Tätigkeit
5.1 Allgemeine Daten (nur bei vorläufigen Angaben nötig)
Gewerbe oder Tätigkeit: Schreib in kurzen Stichworten, was du machst – z. B. „Freie:r Webdesigner:in“ oder „Verkauf von Secondhand-Kleidung über Etsy“
Beginn der Tätigkeit: z. B. „01.11.2021“
Ende der Tätigkeit: Nur ausfüllen, wenn du dein Business beendet hast – sonst freilassen.
Rechtsform: z. B. „Einzelunternehmen“, „GbR“, „GmbH“
Betriebsstätte: Deine Geschäftsadresse oder der Ort, an dem du arbeitest – z. B. „Hauptstraße 5, 12345 Musterstadt“
Wohnung gewerblich genutzt? Falls du z. B. im Homeoffice arbeitest, gib an:
„1 Raum“
„12 m²“
5.2 Kostenfrei überlassene Produkte
Hast du z. B. technische Geräte, Möbel oder Software kostenlos bekommen (z. B. durch eine Förderung oder Schenkung) und nutzt sie für dein Business?
Art der Produkte: z. B. „Laptop, Drucker, Grafiktablet“
Wert in Euro: z. B. „Laptop – 700 €, Drucker – 200 €“ Beifügen: Liste aller Produkte mit Wertschätzung
5.3 Personal
Falls du selbst Mitarbeitende beschäftigst (oder planst), kreuze das entsprechend an.
Beispiel:
„ja“ → wenn du z. B. eine Aushilfe auf Minijob-Basis beschäftigst
„nein“ → wenn du als Solo-Selbstständige:r arbeitest
6. Zuschüsse/Beihilfen
Nur relevant bei vorläufigen Angaben. Gib an, ob du z. B. folgende Fördermittel erhältst oder beantragt hast:
Lohnkostenzuschüsse
Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit
Zuschüsse vom Land, Bund oder anderen Stellen
Gib zu jedem Zuschuss an:
Von wem er gezahlt wird: z. B. „KfW, Jobcenter, Land NRW“
Seit wann du ihn bekommst (und ggf. bis wann): z. B. „seit 01.02.2024“
Höhe pro Monat: z. B. „300 € monatlich“
Falls noch beantragt: Datum der Antragstellung + Zeitraum, für den der Zuschuss beantragt ist
Folgende Dokumente musst du beifügen: Bescheide, Anträge oder Bestätigungen
7. Darlehen
Wenn du einen Kredit für dein Business aufgenommen hast (z. B. zur Finanzierung von Geräten oder einer Webseite), trage hier Folgendes ein:
Höhe des Darlehens: z. B. „5.000 €“
Datum des Geldeingangs: z. B. „15.01.2024“
Beginn der Rückzahlung: z. B. „01.04.2024“
Monatliche Tilgung: z. B. „200 €“
Wofür das Darlehen verwendet wurde: z. B. „Kauf von Kamera und Lichtequipment“
Folgende Dokumente musst du beifügen: Darlehensvertrag, Kontoauszüge, Investitionsnachweise
EKS-Anlage ausfüllen: Einnahmen, Ausgaben und Gewinn – Punkte A und B
Nach den allgemeinen Angaben zu deiner Person und Tätigkeit folgen nun die konkreten Zahlen zu deinem Geschäft. Dabei unterscheidet das Jobcenter klar zwischen Einnahmen (A) und Ausgaben (B). Diese Angaben machst du monatlich, jeweils für den Zeitraum aus Punkt 4 (Bewilligungszeitraum).
A – Angaben zu den Betriebseinnahmen
Hier trägst du alle Einnahmen ein, die dein Unternehmen im jeweiligen Monat erzielt – geschätzt (vorläufig) oder tatsächlich (abschließend).
Wichtig: Gib die Beträge netto an – also ohne Umsatzsteuer, es sei denn, du bist umsatzsteuerpflichtig.
Diese Felder musst du ausfüllen:
Feld
Was gehört hier rein?
Beispiel
A1 – Betriebseinnahmen
Alle üblichen Einnahmen aus deiner Tätigkeit
Aufträge, Verkäufe, Honorare, Provisionen
A2 – Privatentnahmen von Waren
Falls du selbst Produkte nutzt, die du sonst verkaufst
2 eigene T-Shirts aus deinem Shop
A3 – Sonstige betriebliche Einnahmen
z. B. geschenkte Arbeitsmittel oder Rückvergütungen
kostenfreier Laptop im Wert von 700 €
A4 – Zuwendungen von Dritten
z. B. Geldgeschenke oder Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
Förderung vom Gründerprogramm
A5 – Vereinnahmte Umsatzsteuer
Nur wenn du umsatzsteuerpflichtig bist
Umsatzsteuer auf Rechnungen
A6 – Umsatzsteuer auf Privatentnahmen
Gilt nur, wenn du der Kleinunternehmerregelung nicht unterliegst
z. B. Umsatzsteuer auf selbst entnommene Ware
A7 – Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer
Nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen
z. B. 150 € USt-Erstattung
Summe der Einnahmen (A1 bis A7): Das ist dein Brutto-Umsatz, mit dem weitergerechnet wird.
B – Angaben zu den Betriebsausgaben und zum Gewinn
Hier geht es um alle geschäftlich bedingten Ausgaben – ebenfalls monatsweise aufgeschlüsselt.
💡 Tipp: Die Ausgaben wirken sich direkt auf deinen anrechenbaren Gewinn aus. Je besser dokumentiert, desto fairer die Berechnung.
Wichtige Ausgabepositionen im Überblick:
Feld
Beispielhafte Ausgaben
B1 – Wareneinkauf
Rohstoffe, Handelswaren, Material
B2 – Personalkosten
Löhne, Sozialabgaben, auch Minijobs und Familienhilfe
B3 – Raumkosten
Miete fürs Büro, Strom, Heizung (anteilig bei Homeoffice)
B4 – Betriebliche Versicherungen
Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz etc.
B5 – Kraftfahrzeugkosten
Je nach Nutzung: entweder als Betriebsausgabe (Fahrtenbuch!) oder pauschal (privates Auto: 0,10 €/km für betriebliche Fahrten)
Nur ausfüllen, wenn du z. B. Zuschüsse nach A4 erhalten hast
B10 bis B13
Kleinkram wie Büromaterial, Telefon, Beratung, Fortbildung
B14 – Sonstiges
Alles, was sonst noch betriebsbedingt ist (z. B. Müllentsorgung, Bankgebühren)
B15 – Schuldzinsen
Nur die Zinsen aus betrieblichen Krediten (nicht Tilgung!)
B16 – Tilgung von Darlehen
Wird separat berücksichtigt
B17 – Gezahlte Vorsteuer
Falls du umsatzsteuerpflichtig bist
B18 – An das Finanzamt gezahlte USt
Monatliche oder vierteljährliche Zahlungen ans Finanzamt
Berechnung des Gewinns
Am Ende der Seite rechnet das Formular automatisch:
Gewinn = Einnahmen (Summe A) – Ausgaben (Summe B)
Das Ergebnis ist dein vorläufiges oder tatsächliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das dann zur Berechnung deines Bürgergeld-Anspruchs dient.
„Zu allen Angaben solltest du – soweit möglich – Kopien der Belege sammeln: Rechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge, Versicherungsnachweise, Fahrtenbuch etc. Viele Selbstständige denken allerdings, sie müssten bei der EKS jeden einzelnen Beleg sofort mit einreichen. Tatsächlich reicht es oft, wenn die Ausgaben plausibel aufgelistet sind und Belege erst auf Nachfrage vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Angaben nachvollziehbar und stimmig sind – dann fragt das Jobcenter meist gar nicht weiter nach.“ – Robert, Accountable Steuer-Coach
EKS-Anlage ausfüllen: Teil 3: C – Absetzungen vom Einkommen / personenbezogene Ausgaben
In Teil C der EKS gibst du an, welche privaten Ausgaben du hast, die das Jobcenter vom Gewinn abziehen darf. Diese sogenannten „Absetzungen vom Einkommen“ reduzieren dein anrechenbares Einkommen – und können darüber entscheiden, ob (und wie viel) Bürgergeld du bekommst.
Du kannst hier auch regelmäßige Versicherungsbeiträge, Steuern oder Fahrtkosten zur Betriebsstätte eintragen. Wichtig ist: Die Ausgaben müssen belegt werden können und im Bewilligungszeitraum anfallen.
C1 – Einkommensteuervorauszahlungen oder -nachzahlungen
Lege unbedingt deinen letzten Einkommensteuerbescheid oder den aktuellen Vorauszahlungsbescheid bei.
C2 – Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Gib an, wie viel du monatlich für gesetzliche Pflichtversicherungen zahlst:
gesetzliche Krankenversicherung
gesetzliche Pflegeversicherung
Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung
👉 Beispiel:480 € monatlich für KV/PV, 280 € für Rentenversicherung
C3 – Freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn du privat versichert bist oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlst, trägst du hier die Beiträge ein – z. B. für Selbstständige in der PKV.
C7 – Geförderte Altersvorsorge („Riester“) nach § 82 EStG
Wenn du Riester-Verträge besparst, trag hier deine monatlichen oder jährlichen Beiträge ein. Die Förderung musst du nicht gesondert angeben – nur deine Einzahlungen.
Einkommen, das schon für andere Leistungen (z. B. BAföG) angerechnet wurde
Gib die Art der Absetzung an und füge passende Nachweise bei.
C9 – Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder außerhalb deiner Bedarfsgemeinschaft
Wenn du z. B. ein Kind hast, das nicht mit dir zusammenlebt, und Unterhalt zahlst:
Name, Verwandtschaftsverhältnis und Betrag in Euro pro Monat
Nachweis: z. B. Unterhaltstitel + Kontoauszüge oder Überweisungsnachweis
C10 – Fahrtkosten zur Betriebsstätte (mit privatem Pkw)
Du nutzt ein privates Auto, um regelmäßig zur Betriebsstätte zu fahren? Dann gib an:
einfache Strecke in Kilometern (z. B. 12 km)
Anzahl der Arbeitstage pro Woche, an denen du dorthin fährst
Hinweis von Accountable: Das Jobcenter zieht pauschal 0,20 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag ab. Du kannst auch höhere Ausgaben geltend machen – dann aber mit Belegen!
C11 – Mehraufwand für Verpflegung bei täglicher Abwesenheit von über 12 Stunden
Wenn du an bestimmten Tagen länger als 12 Stunden außer Haus warst (z. B. bei Messen, Kundenbesuchen), kannst du Verpflegungsmehraufwand geltend machen:
Gib die Anzahl der Tage pro Monat an (z. B. 4 Tage im April)
Voraussetzung: Keine doppelte Haushaltsführung
Abschluss des Abschnitts C
Am Ende des Abschnitts wird die Summe deiner personenbezogenen Ausgaben im Bewilligungszeitraum berechnet.
📌 Diese Summe wird vom vorher berechneten Gewinn abgezogen, bevor das Jobcenter prüft, wie viel dir ggf. an Leistungen zusteht.
„Ein häufiger Fehler ist, private Ausgaben als Betriebsausgaben anzugeben – zum Beispiel das Handy oder den Internetanschluss ohne Aufteilung. Das Jobcenter prüft solche Angaben genau. Wer sauber trennt und realistische Zahlen angibt, vermeidet unnötige Rückfragen oder Kürzungen.“ – Robert, Accountable Steuer-Coach
EKS-Beispielrechnung: Bürgergeld für Selbstständige mit geringem Einkommen
4. Abzüge (Abschnitt C – personenbezogene Ausgaben)
Posten
Beschreibung
Summe
C2 – Kranken-/Pflegeversicherung
gesetzlich freiwillig versichert
480 €/Monat × 6 = 2.880 €
C4 – Altersvorsorge
gesetzl. Rentenversicherung
280 €/Monat × 6 = 1.680 €
Summe Abzüge:
4.560 €
5. Einkommen nach Abzügen
3.600 € – 4.560 € = 0 €
👉 Du bist im Minus – es bleibt kein anrechenbares Einkommen übrig. Du hast also Anspruch auf volle Leistungen durch das Jobcenter (Miete, Regelsatz etc.).
6. Was, wenn du nicht alles absetzen kannst?
Nehmen wir an, das Jobcenter erkennt nur die KV/PV als Abzug an:
3.600 € – 2.880 € = 720 € verbleibender Gewinn
Dann greift der Freibetragsmechanismus:
Grundfreibetrag: 6 × 120 € = 720 €
➤ Du darfst den gesamten Gewinn behalten, und es wird nichts angerechnet
Fazit dieser Beispielrechnung:
Schon bei einem monatlichen Gewinn von 600 € oder weniger kannst du vollen oder teilweisen Anspruch auf Bürgergeld haben – besonders, wenn du deine Versicherungen selbst trägst.
Selbstständig starten, ohne Steuerfehler
Der komplette Leitfaden für die ersten 12 Monate - von Steuerberatern geprüft
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Patric S
31.03.2026
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marco moertzsch
20.11.2025
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vuno7
20.11.2025
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20.05.2025
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25.03.2026
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09.11.2025
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27.02.2025
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11.05.2024
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09.04.2026
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