Für Ehepaare lohnt sich meist eine gemeinsame Steuererklärung. Doch es gibt Situationen, in denen eine getrennte Veranlagung vorteilhafter sein kann. Das ist etwa bei Selbstständigkeit, Verlusten oder hohen Abfindungen der Fall. Auch bei einer Scheidung spielen besondere Regeln eine Rolle. Was du bei der Getrennt- oder Zusammenveranlagung, auch Ehegattensplitting genannt, beachten musst und wie du die beste Wahl triffst, erfährst du hier.
Seit dem 1. Januar 2013 haben verheiratete Paare (sowie eingetragene Lebenspartnerschaften) zwei Optionen, wie sie sich steuerlich veranlagen lassen können:
Bei der Einzelveranlagung wird deine Steuer nach dem Grundtarif berechnet, der im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt ist. Hierbei spielt dein Einkommen die zentrale Rolle, aber auch Faktoren wie Kinder oder spezielle Ausgaben werden berücksichtigt. Alle Einkünfte, die du erzielt hast, werden dir zugerechnet. Ebenso werden nur die Ausgaben (wie Versicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen oder Schuldgeld für die Kinder) abgezogen, die du tatsächlich selbst bezahlt hast.
Falls du verheiratet bist und dich für die Einzelveranlagung entscheidest, aber dein Ehepartner die Handwerkerrechnung bezahlt hat, kannst du diese Ausgabe in deiner Steuererklärung nicht ansetzen. Das heißt, nur deine persönlichen Ausgaben zählen.
Entscheidet ihr euch für die gemeinsame Veranlagung, wird die Steuer nach dem Splittingtarif berechnet. Hierbei wird das Einkommen von dir und deinem/deiner Ehepartner:in zusammengerechnet. Die Steuerberechnung erfolgt für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens. Dann wird anhand der Grundtabelle, die Einkommenssteuer berechnet und die resultierende Einkommenssteuer wird anschließend verdoppelt. Diese Methode kann besonders vorteilhaft sein, wenn ein:e Ehepartner:in deutlich mehr verdient als der andere, da so eine günstigere Steuerprogression genutzt werden kann.
💡Tipp von Accountable: Kann man zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wechseln? Na klar! Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben jedes Jahr ein Wahlrecht und damit die Möglichkeit, sich neu zu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Du möchtest Steuern sparen? Dann könnte die Zusammenveranlagung genau das Richtige für dich und deine:n Ehepartner:in sein! In den meisten Fällen führt diese Methode zu einer niedrigeren Steuerlast im Vergleich zu zwei Einzelveranlagungen. Der Grund dafür liegt im Steuersystem: Kleinere Einkommen werden prozentual geringer besteuert.
Das deutsche Steuersystem basiert auf einer progressiven Besteuerung: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Das bedeutet, dass das zusätzliche Einkommen eines Steuerpflichtigen mit einem höheren Satz versteuert wird. Diese progressive Besteuerung führt dazu, dass das Gesamteinkommen in höhere Steuerklassen rutscht, wenn das Einkommen steigt.
Das Ehegattensplitting funktioniert, indem es das gemeinsame Einkommen halbiert, bevor es besteuert wird. Dies hat den Vorteil, dass das Einkommen auf zwei niedrigere Einkommensstufen verteilt wird, wodurch ein günstigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Dadurch wird die Steuerlast im Vergleich zur Einzelveranlagung reduziert.
Und das Beste daran? Dieser Vorteil gilt bereits ab dem Jahr eurer Hochzeit!
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen können sich nach §26 EStG entscheiden, ob sie eine Einzelveranlagung nach §26a EStG oder eine Zusammenveranlagung nach §26b EStG bevorzugen. Der Einkommenssteuertarif ist in §32a EStG geregelt. Dort werden sich regelmäßig ändernde Formeln angegeben, mit denen die zu zahlende Steuer anhand des Jahreseinkommens ausgerechnet werden kann. Es gibt einen Freibetrag für Gehälter unter 12.096 Euro und insgesamt vier Formeln für jeweils 4 aufsteigende Gehaltsspannen.
Es kann auch eine Einkommenssteuertabelle oder Splittingtabelle verwendet werden, um anhand von beispielhaften Einkommen einen einfachen Überblick über die zu zahlenden Steuern für verschiedene Gehaltsklassen zu erhalten.
Du hast ein Jahreseinkommen von 20.000€. Dein:e Ehepartner:in hat Jahreseinkommen von 60.000€.
Würdet ihr die Einzelveranlagung wählen, dann müsstest du bei den Steuersätzen aus dem Jahr 2025 für deine 20.000€ Einkommen Steuer in Höhe von 1.642€ zahlen. Dein:e Partner:in müsste für seine oder ihre 60.000€ eine Einkommenssteuer in Höhe von 14.415€ zahlen. Zusammengerechnet wären das also 16.057€.
Wenn ihr euch für eine gemeinsame Veranlagung entscheidet, wird euer jeweiliges Einkommen zusammengerechnet. Euer gemeinsames Einkommen beträgt also 80.000€. Bevor das Einkommen nun mit dem aktuellen Steuersatz verrechnet wird, wird es auf 40.000€ halbiert. Bei den Steuersätzen aus dem Jahr 2025 wäre das eine Einkommenssteuer in Höhe von 7.320€. Diese wird dann noch auf verdoppelt, was eine Endgültige Einkommenssteuer von 14.640€ ergibt.
Bei dem oben genannten Gehalt von 60.000€ und 20.000€ würdet ihr also 1.417€ Einkommenssteuer sparen, wenn ihr euch für das Ehegattensplitting entscheidet.
Um die Zusammenveranlagung nutzen zu können, müsst ihr drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen, und zwar an mindestens einem Tag im Jahr:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht der Zusammenveranlagung nichts mehr im Weg! Selbst wenn ihr am 30.12. eines Jahres noch heiratet, gilt die Zusammenveranlagung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.
„Meine Frau und ich sind beide selbstständig. Wir wissen, die Zusammenveranlagung kann sich lohnen, wenn unsere Einkünfte schwanken und sich der Splittingtarif für uns auszahlt. Je ungleicher die Einnahmen im Jahr, desto größer kann der steuerliche Vorteil sein. Deshalb sollte man die Veranlagungsform jedes Jahr neu prüfen.“
Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland
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Manchmal kann die Einzelveranlagung die bessere Wahl für dich und deinen Partner sein. Das ist besonders dann der Fall, wenn beispielsweise einer von euch selbstständig ist und der andere angestellt, oder wenn einer von euch Einkünfte aus dem Ausland bezieht.
Wenn einer von euch Verluste gemacht hat, kann die Einzelveranlagung sinnvoll sein. So bleibt der Verlust beim Verursacher und kann in ein anderes Steuerjahr übertragen werden, ohne die positiven Einkünfte des Partners zu belasten.
Erhältst du eine Abfindung, lohnt sich die Einzelveranlagung ebenfalls, da die Abfindung mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden kann. Besonders bei stark unterschiedlichen Einkommen kann das vorteilhaft sein.
Beziehst du Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld, kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Diese Leistungen sind steuerfrei, erhöhen jedoch den persönlichen Steuersatz, was bei gemeinsamer Veranlagung zu höheren Steuern führen kann.
Bei der Kirchensteuer gilt: Wenn dein Partner konfessionslos ist und du einer Kirche angehörst, kann eine gemeinsame Veranlagung zu einer höheren Kirchensteuer führen, da euer gemeinsames Einkommen als Grundlage dient.
„In manchen Fällen kann auch die Einzelveranlagung sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn einer von euch Verluste gemacht hat oder eine Abfindung erhält. Dann kann es steuerlich geschickter sein, getrennt abzurechnen.”
Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland
Wenn du dich scheiden lassen willst und schon getrennt lebst, könnt ihr nur im Trennungsjahr noch die Zusammenveranlagung wählen. Danach müsst ihr getrennte Steuererklärungen abgeben, unabhängig davon, ob ihr noch an derselben Adresse gemeldet seid.
Auch wenn ihr die Trennung erst plant und noch zusammenlebt, kann eine Einzelveranlagung sinnvoll sein. Eine mögliche Steuerrückerstattung wird auf das angegebene Konto überwiesen, und wenn das das Konto deines zukünftigen Ex-Partners ist, musst du das Geld nicht zurückfordern. Daher kann es klüger sein, von Anfang an getrennt zu veranlagen.
Als Ehepaar die Zusammenveranlagung zu nutzen, ist ganz einfach: Du musst dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Setze einfach auf der ersten Seite des Hauptvordrucks, bei ELSTER oder einer anderen Steuersoftware ein Kreuz bei „Zusammenveranlagung“. Aber auch wenn du dieses Kreuz vergisst, kommt es automatisch zu einer gemeinsamen Veranlagung, ganz ohne zusätzlichen Antrag.
Wenn ihr als Paar die Einzelveranlagung wählt, müsst ihr ebenfalls keinen extra Antrag stellen. Markiere einfach das Kästchen für „Einzelveranlagung“. Aber Achtung: Vergisst du dieses Kreuz, erfolgt automatisch eine gemeinsame Veranlagung. Diese Wahl gilt für das betreffende Jahr und kann nur geändert werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Steuerbescheid aufgehoben, geändert oder berichtigt wird, könnt ihr die Veranlagungsart nachträglich ändern. Dafür müsst ihr dem Finanzamt die neue Veranlagungsart mitteilen – und zwar innerhalb des Zeitraums, in dem der Änderungs- oder Berichtigungsbescheid gültig ist.
Eine Zusammenveranlagung lohnt sich besonders, wenn zwischen deinen und den Einkünften deines/deiner Ehepartner:in ein deutlicher Gehaltsunterschied besteht. Die Faustregel ist simpel: Je größer die Einkommensdifferenz, desto höher der steuerliche Vorteil, den ihr daraus ziehen könnt.
Und wann ist die Einzelveranlagung günstiger? Diese Variante kann aus mehreren Gründen vorteilhaft sein. Wenn einer von euch selbstständig ist und der andere angestellt, oder wenn ein Partner Verluste gemacht hat, kann eine Einzelveranlagung sinnvoller sein. So könnt ihr Verluste in ein anderes Steuerjahr übertragen und euren Partner davon unberührt lassen.
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Einzelveranlagung bedeutet, dass jede:r Partner:in seine Steuererklärung separat abgibt und das eigene Einkommen sowie die Ausgaben berücksichtigt werden.
Zusammenveranlagung ermöglicht es Paaren, ihre Einkünfte zu kombinieren und die Steuerlast gemeinsam zu berechnen, was oft zu einer günstigeren Steuerprogression führt.
Die Zusammenveranlagung ist besonders vorteilhaft, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient als der andere. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Dies gilt bereits ab dem Jahr der Hochzeit.
Eine Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn ein:e Partner:in hohe Verluste oder Einkünfte aus dem Ausland hat oder wenn eine:r der Partner:innen selbstständig ist und der/die andere angestellt ist.
Auch bei Abfindungen, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) oder hoher Kirchensteuerbelastung kann die Einzelveranlagung steuerlich günstiger sein.
Ja, Ehepaare können jedes Jahr entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Im Trennungsjahr können Paare noch zusammenveranlagt werden. Nach der Trennung müssen getrennte Steuererklärungen abgegeben werden, auch wenn die Partner:innen noch unter derselben Adresse gemeldet sind.
Nein, es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Die Wahl der Zusammenveranlagung kann auf dem Hauptvordruck der Steuererklärung markiert werden, erfolgt aber auch automatisch.
Lediglich die Einzelveranlagung muss ausdrücklich ausgewählt werden, da sie nicht automatisch erfolgt.
Ja, wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, kann die Wahl der Veranlagungsart geändert werden. Dafür muss dem Finanzamt die neue Veranlagungsart mitgeteilt werden.
Selbstständige sollten oft die Einzelveranlagung wählen, insbesondere wenn der/die andere Partner:in angestellt ist. So können Verluste in ein anderes Jahr übertragen werden, ohne die Steuerlast des/der Partner:in zu beeinflussen.
Die Grundtabelle ist die Steuertabelle, die sich aus dem gültigen Steuersatz ergibt. Sie kann sowohl für die Einzelveranlagung als auch für das Ehegattensplitting angewendet werden. Bei der Einzelveranlagung rechnest du mit deinem gesamten Einkommen. Bei der gemeinsamen Veranlagung rechnest du mit der Hälfte eures gemeinsamen Einkommens.
Die Splittingtabelle wird von der Grundtabelle abgeleitet. Sie wird nur für die gemeinsame Veranlagung verwendet. Dort rechnest du mit eurem gesamten Einkommen.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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