Eine Steuernachforderung kann schnell zum finanziellen Problem werden – egal ob für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Angestellte mit Nebeneinkünften. Unerwartete Bescheide bringen nicht nur die Liquidität ins Wanken, sondern auch zusätzlichen Stress.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie Steuernachforderungen entstehen, welche Kosten wirklich auf dich zukommen können und welche Möglichkeiten es gibt, Nachzahlungen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Eine Steuernachforderung entsteht grundsätzlich immer dann, wenn du im vergangenen Jahr zu wenig Steuern an das Finanzamt gezahlt hast. Das kann verschiedene Gründe haben:
Auch wenn Steuernachforderungen bei Selbstständigen und Freiberufler:innen in erster Linie von der Höhe der Einnahmen und den damit verbundenen Steuervorauszahlungen abhängen, können diese auch bereits von kleinen Fehlern in der Steuererklärung verursacht werden. Daher ist es wichtig, dass diese möglichst fehlerfrei ist und z.B. auch alle Sonderausgaben enthält, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden.
💡 Hinweis: Oft werden die Begriffe Steuernachforderung und Steuernachzahlung gleichbedeutend verwendet. Genau genommen fordert das Finanzamt den Betrag nach (Nachforderung), während du die Zahlung leistest (Nachzahlung).
Die Verjährung einer Steuernachforderung richtet sich nach Festsetzungsfrist nach § 169 Abgabenordnung (AO).
Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Beispiel: Deine Steuererklärung für 2025 wird 2026 abgegeben. Damit kann das Finanzamt bis Ende 2030 noch eine Steuernachforderung für dieses Jahr festsetzen.
Diese Verjährungsregeln sind wichtig, um zu wissen, wie lange rückwirkend mit einer Nachforderung gerechnet werden muss. Für viele Selbstständige bedeutet das: Auch Jahre, die längst „abgehakt“ schienen, können noch zu einer Steuernachzahlung führen.
Ob und wie viel du nachzahlen musst, hängt davon ab, wie hoch deine tatsächlichen Einkünfte im Vergleich zu den bereits geleisteten Vorauszahlungen waren. Eine Steuernachforderung ergibt sich immer aus der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und den bereits gezahlten Beträgen.
Beispiel:
Du hast im Jahr 2025 einen Gewinn von 60.000 Euro erzielt. Das Finanzamt ist bei den Vorauszahlungen aber nur von 50.000 Euro ausgegangen. Deine Einkommensteuer beträgt bei 60.000 Euro rund 14.500 Euro. Da du über die Vorauszahlungen bereits 12.000 Euro entrichtet hast, bleibt eine Steuernachforderung von 2.500 Euro offen.
„In der Praxis sehen wir, dass Steuernachforderungen besonders häufig entstehen, wenn Vorauszahlungen nicht rechtzeitig angepasst werden. Viele Selbstständige orientieren sich zu lange an den Schätzungen der Vorjahre und übersehen, dass steigende Einnahmen automatisch höhere Steuerlasten nach sich ziehen. Wer schon im laufenden Jahr reagiert und mit dem Finanzamt neue Vorauszahlungen vereinbart, kann Nachforderungen in aller Regel vermeiden.“
Sophia Merzbach - Steuer Coach, Autorin, Content Marketing Managerin
Verlangt das Finanzamt von dir eine Steuernachzahlung, solltest du zunächst Ruhe bewahren und dir den Erläuterungsteil deines Steuerbescheids genau durchlesen. Dieser befindet sich am Ende des Bescheids. In diesem Text erklärt das Finanzamt, warum es möglicherweise von deinen Angaben abgewichen ist oder welche Sonderausgaben bzw. Belege nicht berücksichtigt wurden. Entdeckst du einen Fehler in deiner Steuererklärung, der für die Nachforderung verantwortlich ist, kannst du innerhalb einer vierwöchigen Frist Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen, den du begründen musst.
Ein Einspruch ist z.B. dann sinnvoll, wenn das Finanzamt deine angegebenen Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt hat. Falls du tatsächlich nur einen Fehler beim Anfertigen deiner Steuererklärung gemacht hast, weil du Rechnungen übersehen hast oder durch ein falsch gesetztes Komma deine Einnahmen in die Höhe geschnellt sind, kannst du einen „Antrag auf schlichte Änderung“ stellen, damit du deinen Fehler korrigieren kannst. Im Gegensatz zu einem Einspruch wird deine Steuererklärung in diesem Fall nicht ganz, sondern nur teilweise neu geprüft und dein Steuerbescheid gegebenenfalls geändert.
Wenn dein Steuerbescheid rechtmäßig ist und dein Einspruch erfolglos bleibt, musst du die offenen Steuern spätestens zum angegebenen Fälligkeitsdatum überweisen. Ein Einspruch oder Änderungsantrag hat keine aufschiebende Wirkung. Selbst wenn das Finanzamt bei der Berechnung deiner Steuerschuld einen Fehler gemacht hat, bist du zunächst zahlungspflichtig. Nach einer späteren Korrektur erhältst du den zu viel gezahlten Betrag zurück.
Für die Begleichung einer Steuernachforderung gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat. Sie beginnt drei Tage nach Zustellung des Steuerbescheids. Hältst du die Frist nicht ein, wird es teurer: Neben der eigentlichen Steuerschuld erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.
Wenn du die Steuernachforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist begleichst, erhebt das Finanzamt zusätzlich einen sogenannten Säumniszuschlag. Für jeden angefangenen Monat Verspätung beträgt er ein Prozent der auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerschuld. Nach Ablauf der einmonatigen Zahlungsfrist gilt noch eine Schonfrist von drei Tagen. Erst danach wird der Zuschlag berechnet und zur offenen Summe hinzugerechnet. Diese Zusatzkosten können sich schnell summieren, wenn die Nachzahlung weiter hinausgeschoben wird.
Wenn du die Steuernachforderung nicht sofort begleichen kannst, solltest du dich umgehend an deine zuständige Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt wenden. Erkläre deine finanzielle Situation offen und schlage mögliche Lösungen vor, etwa eine Rückzahlung in Raten. Für Ratenzahlungen berechnet das Finanzamt Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat.
Eine weitere Möglichkeit ist die Stundung. Damit verschiebt sich die Fälligkeit der Nachzahlung, sodass du Zeit gewinnst, deine Liquidität zu stabilisieren. Voraussetzung ist, dass du deine finanzielle Notlage belegst, zum Beispiel durch die Offenlegung deines Vermögensstands. Außerdem muss das Finanzamt überzeugt sein, dass du die Steuerschuld später tatsächlich begleichen kannst.
💡 Wichtig: Nach Ablauf der Frist ist ein Antrag auf Stundung der Steuernachzahlung nicht mehr möglich! Sollte dein Antrag abgelehnt werden, kannst du auch dagegen Einspruch einlegen oder mit dem Finanzamt einen Vollstreckungsaufschub und eine Steuernachzahlung in Ratenvereinbaren.
In besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt Steuerschulden ganz oder teileweise erlassen. Ein solcher Erlass kommt nur infrage, wenn deine wirtschaftliche Existenz ernsthaft bedroht ist und du die Situation nicht selbst verschuldet hast. Dazu musst du einen schriftlichen Antrag stellen und deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen.
Das Finanzamt prüft anschließend, ob eine sogenannte Erlassbedürftigkeit vorliegt. Wird sie anerkannt, können die Steuerschulden reduziert oder sogar vollständig gestrichen werden. Häufiger als der Erlass der eigentlichen Steuerschuld ist der Erlass von Zinsen. Wenn du die Nachzahlung leisten kannst, durch die zusätzlich anfallenden Zinsen aber in eine finanzielle Notlage geraten würdest, kann das Finanzamt die Zinsen im Einzelfall erlassen. Da ein Steuererlass immer eine Ermessensentscheidung ist, gibt es keinen Anspruch darauf. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Begründung deines Antrags.
💡 Am einfachsten geht das mit der Steuerlösung von Accountable! Mit der Accountable-Garantie auf Steuererklärungen gehst du dabei auf Nummer sicher: Bei Fehlern aufgrund der Accountable App werden dir Steuernachforderungen bis zu 5.000 Euro erstattet.
Viele fragen sich, ob eine Steuernachzahlung abgesetzt werden kann. Grundsätzlich gilt: Die eigentliche Steuerschuld zählt nicht zu den abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag dürfen daher nicht erneut steuermindernd geltend gemacht werden.
Etwas anders sieht es bei Zinsen aus, die im Zusammenhang mit einer Steuernachforderung entstehen. Nachzahlungszinsen nach § 233a AO können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften stehen. Privat veranlasste Zinsen hingegen sind nicht absetzbar.
Beispiel:
Du musst für das Jahr 2025 eine Steuernachzahlung von 4.000 Euro leisten. Zusätzlich erhebt das Finanzamt 240 Euro Nachzahlungszinsen. Die 4.000 Euro sind nicht absetzbar, die 240 Euro können aber als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Eine Nachforderung lässt sich nicht immer verhindern, aber mit der richtigen Vorbereitung kannst du böse Überraschungen vermeiden.
Eine Steuernachforderung trifft viele überraschend und kann schnell zur Belastung werden. Ob durch höhere Einnahmen, fehlende Angaben oder den Progressionsvorbehalt – die Gründe sind vielfältig. Wichtig ist, den Steuerbescheid genau zu prüfen, Fristen einzuhalten und rechtzeitig zu reagieren, um zusätzliche Kosten durch Zinsen oder Säumniszuschläge zu vermeiden.
Mit einer vorausschauenden Planung, ausreichend Rücklagen und vollständigen Angaben in der Steuererklärung lässt sich das Risiko einer Nachforderung deutlich reduzieren. Digitale Hilfen wie Accountable unterstützen dich dabei, deine Steuerlast im Griff zu behalten und unnötige Nachforderungen zu vermeiden. So bleibst du auch in finanziell angespannten Zeiten handlungsfähig.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Ayhan Kahraman
Der Austausch und die Hilfe ist SUPER.
Katja Schmidt
Accountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.
Anonym
Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.
Regine Müller-Waldeck
Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.
Peter Goerke
Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!
Anonym
Bis jetzt alles Top, guter Sapport.
John Niehaus
sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.
Sergej Rothermel
Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!
Birgit Kleinert
Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit
Peter Albuscheit