Wenn du als Selbstständige:r, Freelancer:in oder Inhaber:in einer kleinen Firma deine Steuerbelastung gezielt lenken willst, solltest du dich mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) beschäftigten. Vor allem in guten Geschäftsjahren mit hohen Gewinnen erweist er sich als ein nützliches Instrument. Denn so kannst du geplante Anschaffungen bereits absetzen, bevor du das Geld tatsächlich ausgegeben hast.
Eingeführt wurde der Investitionsabzugsbetrag mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz im Jahr 2008, die genaue Regelung findest du im Einkommensteuergesetz § 7g. Der IAB ersetzte damals die sog. „Ansparabschreibung“, die einem ähnlichen Prinzip folgte. Die Idee ist es, zukünftige Investitionen gewinnmindernd im aktuellen Jahresabschluss anzugeben, um die akute Steuerlast zu senken.
Und das gilt immer noch: Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du schon jetzt bis zu 50 % deiner Ausgaben, die du in näherer Zukunft, aber spätestens in 3 Jahren, für eine bestimmte Anschaffung tätigst, steuerlich absetzen. Aus Sicht des Finanzamtes senkt der IAB deinen Gewinn – dadurch sinken auch die Steuern, die du aktuell zahlen müsstest, und du kannst so Geld sparen.
Das hat zwei positive Auswirkungen: Die Steuervorauszahlungen fürs kommende Jahr fallen niedriger aus. Und da sich deine Zahlungsfähigkeit (Liquidität) erhöht, kannst du zum Beispiel auch leichter Rücklagen bilden, die sich dann für die spätere Anschaffung nutzen lassen. Auf diese Weise erleichtert der IAB die Finanzierung bestimmter Investitionen.
Einen Haken gibt es aber: Wenn du den Investitionsabzugsbetrag nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums nutzt, musst du den IAB rückwirkend auflösen. Dadurch kann es für die Steuerjahre, in denen du den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen hast, zu Nachzahlungen ans Finanzamt kommen.
💡Freelancer:innen und Selbstständige aufgepasst: In diesem Ratgeber haben wir für dich die wichtigsten Steuertipps für Freelancer zusammengestellt.
Damit du mit dem Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel, dass du als Freiberufler:in tätig bist. Dann kannst du den IAB in der Einkommenssteuererklärung angeben. Aber auch Chefs bzw. Chefinnen von Gewerbebetrieben oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können den IAB geltend machen. Zudem gibt es weitere Kriterien:
Wenn du beabsichtigst, etwas für dein Unternehmen zu kaufen, das die entsprechenden Kriterien erfüllst, darfst du den IAB bilden. Dabei darfst du seit 2020 maximal 50 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises von deinem Gewinn abziehen (bis 2019 waren es nur 40 Prozent).
Du kannst auch mehrere Sachen auf einmal ansetzen. Aber dabei musst du aufpassen, dass du die Höchstgrenze für die Summe aller Investitionsabzugsbeträge nicht überschreitest. Diese liegt für den Zeitraum des laufenden Jahres inklusive der vergangenen zwei Jahre bei 200.000 Euro.
Du kannst den IAB entweder einmalig oder auf maximal drei Jahre verteilen. Einzelheiten zur Funktion der anzuschaffenden Sache oder eine genaue Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten musst du mittlerweile nicht mehr angeben. Die maximale Frist zwischen IAB in der Steuererklärung und tatsächlicher Anschaffung liegt bei ebenfalls bei drei Jahren.
Das bedeutet: Wenn du für 2022 einen Investitionsabzugsbetrag geltend machst, musst du die jeweilige Sache spätestens im Jahr 2025 auch wirklich kaufen. Eine Ausnahme bestand für die Steuerjahre 2017 und 2018. Hast du in diesen Jahren den IAB genutzt, hast du in beiden Fällen bis Ende 2022 Zeit gehabt, die geplante Investition zu realisieren.
Sinnvoll ist dies vor allem in einem Jahr, in dem du nur wenig Einkommenssteuervorauszahlung geleistet hast, aber einen höheren Gewinn als erwartet einfährst. Dann musst du in dem Jahr auch mehr Steuern zahlen. Das bringt möglicherweise deine Planung durcheinander oder du hast insgesamt nicht genug Geld dafür. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, könntest du nun überlegen, welche Investitionen in den nächsten 3 Jahren wahrscheinlich anfallen. Diese kannst du dann von deinem jetzigen Gewinn abziehen, um für das Jahr deine Steuerlast zu verringern.
Anita betreibt ein florierendes Handwerksunternehmen im Umland einer größeren Stadt. Ihre Firma besitzt eigene Büro- und Produktionsgebäude. Nun will sie in den kommenden Jahren eine Photovoltaik-Anlage samt Pufferspeicher anschaffen und ihre Gebäude weitestgehend mit eigenem Sonnenstrom versorgen. Die Kosten für die Anlage und den Einbau schätzt die Energieberatung auf rund 120.000 Euro.
Anita kann damit eine Summe von 60.000 Euro als Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Je nach Gewinnsituation kann sie den IAB einmalig nutzen oder über drei Jahre verteilen. Nach dem Einbau der PV-Anlage wird der IAB zwar dem Gewinn des Jahres hinzugerechnet, allerdings darf Anita den Wert der Anschaffungskosten gleich wieder um denselben Betrag herabsetzen. Dadurch sinkt aber auch entsprechend der Wert, der ausschlaggebend für die weiteren Abschreibungen ist.
Da PV-Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren verfügen, darf Anita für diesen Zeitraum 3.000 Euro pro Jahr als Abschreibung ansetzen.
Im Jahr der Investition wird der IAB in der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in der Anlage EÜR in Zeile 88 eingetragen. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung wird der zuvor in Zeile 88 angegebene Betrag nun in den Zeilen 84 bis 86 eingetragen und wird für das Jahr gewinnerhöhend hinzugerechnet.
Neben dem Investitionsabzugsbetrag können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren auch bis zu 40% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibungen abgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewinn im Vorjahr der Anschaffung oder Herstellung keine 200.000 € überschreitet und dass das Wirtschaftsgut sowie für den Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im Folgejahr betrieblich genutzt oder vermietet wird.
Im Wirtschaftsleben ändern sich oft Pläne und das ist auch bei Investitionen nicht anders. Angenommen, du hattest die Anschaffung einer teuren neuen Maschine geplant und die Hälfte der Kaufsumme bereits als Investitionsabzugsbetrag in deiner Steuererklärung aufgenommen. Doch nun brauchst du die Maschine nicht mehr und möchtest sie gar nicht mehr kaufen – was nun?
In diesem Fall musst du den Investitionsabzugsbetrag auflösen. Dazu werden die Steuerbescheide des Jahres, in dem du den IAB in Anspruch genommen hast, korrigiert (es können auch mehrere Jahre sein, wenn du den Betrag verteilt hast). Durch die Berichtigung steigt in der Regel der zu versteuernde Gewinn für das jeweilige Jahr, wodurch sich Steuernachzahlungen ergeben. Doch nicht nur die Nachzahlung musst du nun begleichen, sondern es werden auch Zinsen fällig. Dabei wird der Betrag ab dem 15. Monat nach dem Ende des entsprechendes Steuerjahres mit 0,5 Prozent pro Monat verzinst. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich ein Zinssatz von 6 Prozent. Auch in anderen Fällen ist eine Auflösung des Investitionsabzugsbetrag notwendig, zum Beispiel:
Was passiert, wenn ich meine geplante Investition nicht tätige?
Dann wird der IAB in dem eingetragenen Jahr oder in den eingetragenen Jahren korrigiert und es werden Steuernachzahlungen fällig. Zusätzlich kommen für jeden vergangenen Monat ab dem 15. Monat nach der Beantragung Zinsen in Höhe von 0.5 Prozent pro Monat auf die Steuernachzahlung obendrauf.
Muss ich mich auf eine bestimmte Investition festlegen?
Du musst lediglich einen Betrag angeben und Wirtschaftsgüter kaufen, bei denen es sich um geringfügige Wirtschaftsgüter oder um bewegliches Anlagevermögen handelt. Welche Güter du genau erwirbst spielt keine Rolle. Es müssen lediglich die Kategorisierung und die angegeben Kosten stimmen.
Was passiert, wenn meine Investition teurer oder günstiger ausfällt?
Falls deine Investition günstiger ist als angegeben, dann muss die Differenz aus deiner ursprünglichen Angabe rausgerechnet werden, da du nicht mehr als 50 Prozent des Kauf-/Herstellungspreises gültig machen darfst und diese Grenze jetzt überschritten ist. Das bedeutet es werden Steuerrückzahlungen mit den oben dargestellten Zinsen von 0.5 Prozent pro Monat nach Ablauf des 15. Monats fällig.
Falls deine Investition teurer ist als angegeben, hat das keine Konsequenzen für dich, da dein angegebener Betrag weiterhin unter 50 Prozent des Kauf-/Herstellungspreises liegt.
Um Rückzahlungen zu vermeiden, solltest du den Preis also lieber zu niedrig als zu hoch angeben.
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag mehrfach nutzen?
Der IAB kann aus mehreren Investitionen gebildet werden, solange er insgesamt die 200.000 € nicht übersteigt.
Wird der Netto- oder Bruttobetrag des Wirtschaftsgutes ausgeschrieben?
Sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist, muss der Nettobetrag ausgewiesen werden.
💡Mit Accountable kannst du deine kompletten Buchhaltungs- und Steuerpflichten als Selbstständige:r erledigen. Speichere deine Ausgaben ganz einfach per Scan, trage Abschreibungen etc. ein und sehe immer, wie viel du ans Finanzamt zahlen musst.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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