Mit dem Verlustvortrag kannst du Verluste aus einem Steuerjahr in die nächsten Jahre übertragen und mit deinem dann erzielten Einkommen verrechnen. Dadurch ergibt sich ein geringerer zu versteuernder Betrag, du sparst also Einkommensteuer. Wir erklären, wie der Verlustvortrag funktioniert und wo du ihn in die Steuererklärung einträgst.
Ein Verlustvortrag ist ein steuerliches Instrument, das es Unternehmen wie GmbHs, aber auch Freelancer:innen und Selbstständigen ermöglicht, Verluste („negative Einkünfte“ laut Einkommensteuergesetz (EStG)) aus einem Steuerjahr in folgende Steuerjahre vorzutragen, um künftige steuerpflichtige Einkünfte zu mindern. Die wesentlichen Punkte dabei sind:
Der Verlustvortrag bezieht sich vorrangig auf Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere relevante Einkommen. Bei bestimmten Einkünften gelten aber steuerliche Einschränkungen:
-> Steuern für Gewerbetreibende: Pflichten, Rechte und Spartipps
Die Verteilung des Verlustvortrags über mehrere Jahre wird in der Praxis häufig genutzt, um die Steuerlast in profitableren Jahren zu mindern.
Angenommen, du bist ein Freelancer und hast im ersten Jahr einen steuerlichen Verlust von 80.000 Euro. In den folgenden Jahren erzielst du jeweils einen steuerlichen Gewinn von 50.000 Euro. Der Steuersatz beträgt konstant 25%. Hier ist eine Beispielrechnung, die den Verlustvortrag über vier Jahre darstellt:
Jahr 1:
Jahr 2:
Jahr 3:
Jahr 4:
In diesem Beispiel siehst du, wie der ursprüngliche Verlustvortrag über die Jahre genutzt wird, um die Steuerlast zu verringern. Im zweiten Jahr wird der gesamte steuerliche Gewinn durch den Verlustvortrag auf null reduziert, sodass keine Steuer anfällt. Im dritten Jahr wird der verbleibende Verlustvortrag genutzt, um die Steuerlast zu reduzieren, und im vierten Jahr, da kein Verlustvortrag mehr vorhanden ist, wird die volle Steuer auf den steuerlichen Gewinn gezahlt.
Den Verlustvortrag kannst du auch bei der Gewerbesteuer nutzen. Bei einem Verlust aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren wird der Gewerbeertrag des aktuellen Wirtschaftsjahres bis zu einem Betrag von einer Million Euro gekürzt. Darüber hinausgehende Teile des Gewerbeertrags können nur zu 60% um den Gewerbeverlust vorangegangener Jahre reduziert werden, gemäß § 10a Satz 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Beispiel für Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer:
Du verzeichnest in einem Jahr einen Verlust von 1,8 Millionen Euro. Davon kannst du nur 1,48 Millionen Euro (1 Mio. Euro + 0,48 Mio. Euro [= 60% von 0,8 Mio. Euro]) als Verlustvortrag angeben.
Verlustvortrag und Verlustrücktrag sind zwei unterschiedliche steuerliche Mechanismen, die es ermöglichen, Verluste aus einem Steuerjahr mit Gewinnen aus anderen Steuerjahren zu verrechnen. Hier sind die Hauptunterschiede:
| Verlustvortrag | Verlustrücktrag | |
| Zeitrichtung | Hier werden Verluste aus einem Steuerjahr in folgende Steuerjahre vorgetragen, um künftige steuerpflichtige Einkünfte zu mindern. | Bei einem Verlustrücktrag werden Verluste aus einem Steuerjahr auf die Gewinne des vorangegangenen Steuerjahres rückwirkend angerechnet. |
| Zeitspanne | Rückwirkend ist der Verlustvortrag für vier Jahre möglich; wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, sind es sogar maximal sieben Jahre. | Ab 2022 Verlustrücktrag auf zwei Jahre möglich, bis 2022 nur auf das Vorjahr |
| Höchstbeträge | Der Verlustvortrag ist bis zu einem Gesamteinkommen von 1 Million Euro unbeschränkt (Ehepaare: 2 Mio. Euro), darüber hinaus können bis zu 60% des Betrags, der die 1-Million-Euro-Grenze übersteigt, geltend gemacht werden. | Hier gilt ebenfalls eine Höchstgrenze von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro für Ehepaare); coronabedingt wurden für die Steuerjahre 2020 bis 2023 die Höchstbeträge auf 10 Mio. Euro (Singles) bzw. 20 Mio. Euro (Ehepaare) erhöht. |
| Zweck | Der Verlustvortrag hilft, die Steuerlast in zukünftigen Jahren zu reduzieren, in denen ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird. | Der Verlustrücktrag ermöglicht eine Steuererstattung für ein bereits versteuertes Vorjahr, indem die Steuerbasis des Vorjahres reduziert wird. |
| Geltendmachung | Die Geltendmachung des Verlustvortrags erfolgt automatisch, sofern der Steuerpflichtige keine andere Wahl trifft. | Du musst den Verlustrücktrag in der aktuellen Steuererklärung angeben. |
| Dokumentation und Nachweis | Bei beiden Mechanismen müssen entsprechende steuerliche Unterlagen und Nachweise erbracht werden, um die Verluste geltend zu machen. |
Du siehst: Beide Mechanismen bieten Steuererleichterungen, sind jedoch in ihrer Anwendung und Wirkung unterschiedlich. Der Verlustvortrag ist eher zukunftsorientiert, während der Verlustrücktrag eine rückwirkende Anwendung hat. Du solltest aber auch beachten, dass ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nicht zulässig ist.
In der Steuererklärung trägst du den Verlustvortrag in der Anlage „Sonstiges“ ein. Dafür kannst du entweder ELSTER oder eine Steuersoftware wie Accountable nutzen. So gehst du am besten vor:
Anlage „Sonstiges“
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Steuerbescheid
Der Verlustvortrag wird in deinem Steuerbescheid unter dem Punkt „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angegeben. Dort wird der Betrag des noch verbleibenden Verlustvortrags, der in zukünftige Jahre vorgetragen werden kann, ausgewiesen.
-> Die Anlage S in der Steuererklärung: Das musst du wissen
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