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Mit dem Verlustvortrag kannst du Verluste aus einem Steuerjahr in die nächsten Jahre übertragen und mit deinem dann erzielten Einkommen verrechnen. Dadurch ergibt sich ein geringerer zu versteuernder Betrag, du sparst also Einkommensteuer. Wir erklären, wie der Verlustvortrag funktioniert und wo du ihn in die Steuererklärung einträgst.
Was ist ein Verlustvortrag?
Ein Verlustvortrag ist ein steuerliches Instrument, das es Unternehmen wie GmbHs, aber auch Freelancer:innen und Selbstständigen ermöglicht, Verluste („negative Einkünfte“ laut Einkommensteuergesetz (EStG)) aus einem Steuerjahr in folgende Steuerjahre vorzutragen, um künftige steuerpflichtige Einkünfte zu mindern. Die wesentlichen Punkte dabei sind:
Verrechnung von Verlusten: Wenn ein Unternehmen oder eine Einzelperson in einem bestimmten Steuerjahr einen Verlust erleidet, kann dieser Verlust mit dem steuerpflichtigen Einkommen der folgenden Jahre verrechnet werden, bis der Verlust vollständig ausgeglichen ist. Das hilft dir dabei, Steuern zu sparen.
Höchstgrenze: Bis zu einem Verlust von einer Million Euro (Ehepaare: 2 Mio. Euro) kannst du diesen voll geltend machend, Verluste über der 1-Mio-Euro-Grenze darfst du mit maximal 60 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags angeben.
Befristung: Die Möglichkeit des Verlustvortrags ist zeitlich begrenzt. Grundsätzlich kannst du den Verlustvortrag rückwirkend bis zu vier Jahre geltend machen. Hast du noch keine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgegeben, sind es sogar sieben Jahre.
Dokumentation und Nachweis: Um einen Verlustvortrag geltend zu machen, musst du bestimmte Unterlagen und Nachweise vorlegen. Zu den wichtigen Dokumenten zählen Rechnungen, Kontoauszüge, Quittungen und Lieferscheine, die du sammeln und entsprechend aufbewahren musst.
Keine Barauszahlung: Ein Verlustvortrag resultiert nicht in einer Barauszahlung durch das Finanzamt, sondern nur in einer Minderung der Steuerschuld für die kommenden Jahre.
Welche Verluste können überhaupt geltend gemacht werden?
Der Verlustvortrag bezieht sich vorrangig auf Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere relevante Einkommen. Bei bestimmten Einkünften gelten aber steuerliche Einschränkungen:
Kapitalvermögen: Hierbei können Verluste nur Gewinne ebenfalls aus dem Kapitalvermögen ausgleichen. Eine Verrechnung mit Einkünften aus Arbeitslohn oder aus einer selbstständigen, gewerblichen bzw. freiberuflichen Tätigkeit ist nicht möglich.
Private Veräußerungsgeschäfte: Wenn du Verluste erzielst, zum Beispiel bei Spekulationsgeschäften, kannst du zwar einen Verlustvortrag beantragen. Die Verrechnung ist aber nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften möglich.
Wie lässt sich der Verlustvortrag für die Steuer nutzen?
Die Verteilung des Verlustvortrags über mehrere Jahre wird in der Praxis häufig genutzt, um die Steuerlast in profitableren Jahren zu mindern.
Verlustvortrag – eine Beispielrechnung
Angenommen, du bist ein Freelancer und hast im ersten Jahr einen steuerlichen Verlust von 80.000 Euro. In den folgenden Jahren erzielst du jeweils einen steuerlichen Gewinn von 50.000 Euro. Der Steuersatz beträgt konstant 25%. Hier ist eine Beispielrechnung, die den Verlustvortrag über vier Jahre darstellt:
Jahr 1:
Steuerlicher Verlust: -80.000 Euro
Zu zahlende Steuer: 0 Euro (da dein Einkommen negativ ist)
Verbleibender Verlustvortrag: -80.000 Euro
Jahr 2:
Steuerlicher Gewinn: 50.000 Euro
Verlustvortrag aus dem Vorjahr: -80.000 Euro
Bereinigter steuerlicher Gewinn: 50.000 Euro - 50.000 Euro (Verlustvortrag) = 0 Euro
Zu zahlende Steuer: 0 Euro
Verbleibender Verlustvortrag: -30.000 Euro (ursprünglicher Verlustvortrag - Verlustvortrag aus diesem Jahr)
Jahr 3:
Steuerlicher Gewinn: 50.000 Euro
Verlustvortrag aus dem Vorjahr: -30.000 Euro
Bereinigter steuerlicher Gewinn: 50.000 Euro - 30.000 Euro = 20.000 Euro
Zu zahlende Steuer: 20.000 Euro x 25% = 5.000 Euro
Verbleibender Verlustvortrag: 0 Euro
Jahr 4:
Steuerlicher Gewinn: 50.000 Euro (kein Verlustvortrag mehr verfügbar)
Zu zahlende Steuer: 50.000 Euro x 25% (Beispielsteuersatz) = 12.500 Euro
In diesem Beispiel siehst du, wie der ursprüngliche Verlustvortrag über die Jahre genutzt wird, um die Steuerlast zu verringern. Im zweiten Jahr wird der gesamte steuerliche Gewinn durch den Verlustvortrag auf null reduziert, sodass keine Steuer anfällt. Im dritten Jahr wird der verbleibende Verlustvortrag genutzt, um die Steuerlast zu reduzieren, und im vierten Jahr, da kein Verlustvortrag mehr vorhanden ist, wird die volle Steuer auf den steuerlichen Gewinn gezahlt.
Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer
Den Verlustvortrag kannst du auch bei der Gewerbesteuer nutzen. Bei einem Verlust aus vorangegangenen Wirtschaftsjahren wird der Gewerbeertrag des aktuellen Wirtschaftsjahres bis zu einem Betrag von einer Million Euro gekürzt. Darüber hinausgehende Teile des Gewerbeertrags können nur zu 60% um den Gewerbeverlust vorangegangener Jahre reduziert werden, gemäß § 10a Satz 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Beispiel für Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer:
Du verzeichnest in einem Jahr einen Verlust von 1,8 Millionen Euro. Davon kannst du nur 1,48 Millionen Euro (1 Mio. Euro + 0,48 Mio. Euro [= 60% von 0,8 Mio. Euro]) als Verlustvortrag angeben.
Wie unterscheiden sich Verlustvortrag und Verlustrücktrag?
Verlustvortrag und Verlustrücktrag sind zwei unterschiedliche steuerliche Mechanismen, die es ermöglichen, Verluste aus einem Steuerjahr mit Gewinnen aus anderen Steuerjahren zu verrechnen. Hier sind die Hauptunterschiede:
Verlustvortrag
Verlustrücktrag
Zeitrichtung
Hier werden Verluste aus einem Steuerjahr in folgende Steuerjahre vorgetragen, um künftige steuerpflichtige Einkünfte zu mindern.
Bei einem Verlustrücktrag werden Verluste aus einem Steuerjahr auf die Gewinne des vorangegangenen Steuerjahres rückwirkend angerechnet.
Zeitspanne
Rückwirkend ist der Verlustvortrag für vier Jahre möglich; wenn du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, sind es sogar maximal sieben Jahre.
Ab 2022 Verlustrücktrag auf zwei Jahre möglich, bis 2022 nur auf das Vorjahr
Höchstbeträge
Der Verlustvortrag ist bis zu einem Gesamteinkommen von 1 Million Euro unbeschränkt (Ehepaare: 2 Mio. Euro), darüber hinaus können bis zu 60% des Betrags, der die 1-Million-Euro-Grenze übersteigt, geltend gemacht werden.
Hier gilt ebenfalls eine Höchstgrenze von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro für Ehepaare); coronabedingt wurden für die Steuerjahre 2020 bis 2023 die Höchstbeträge auf 10 Mio. Euro (Singles) bzw. 20 Mio. Euro (Ehepaare) erhöht.
Zweck
Der Verlustvortrag hilft, die Steuerlast in zukünftigen Jahren zu reduzieren, in denen ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird.
Der Verlustrücktrag ermöglicht eine Steuererstattung für ein bereits versteuertes Vorjahr, indem die Steuerbasis des Vorjahres reduziert wird.
Geltendmachung
Die Geltendmachung des Verlustvortrags erfolgt automatisch, sofern der Steuerpflichtige keine andere Wahl trifft.
Du musst den Verlustrücktrag in der aktuellen Steuererklärung angeben.
Dokumentation und Nachweis
Bei beiden Mechanismen müssen entsprechende steuerliche Unterlagen und Nachweise erbracht werden, um die Verluste geltend zu machen.
Du siehst: Beide Mechanismen bieten Steuererleichterungen, sind jedoch in ihrer Anwendung und Wirkung unterschiedlich. Der Verlustvortrag ist eher zukunftsorientiert, während der Verlustrücktrag eine rückwirkende Anwendung hat. Du solltest aber auch beachten, dass ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer nicht zulässig ist.
Wo trage ich den Verlustvortrag in der Steuererklärung ein?
In der Steuererklärung trägst du den Verlustvortrag in der Anlage „Sonstiges“ ein. Dafür kannst du entweder ELSTER oder eine Steuersoftware wie Accountable nutzen. So gehst du am besten vor:
Anlage „Sonstiges“
Du musst die Anlage „Sonstiges“ ausfüllen und in der Zeile 7 den Verlustvortrag ankreuzen.
Falls du einen Verlustrücktrag ausschließen möchtest, musst du in der Zeile 8 eine 0 eintragen.
Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
In der Steuererklärung gibt es einen Punkt namens „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“, in dem du angeben kannst, ob du einen Verlustvortrag nutzen möchtest.
Diese Erklärung muss in der Einkommensteuererklärung vorgenommen werden, und wenn das Finanzamt deinem Antrag stattgibt, können die Verluste wie gewünscht vorgetragen werden.
Durch diese Angaben in deiner Steuererklärung wird das Finanzamt über die Verluste informiert, die du vortragen möchtest, und kann diese dann entsprechend berücksichtigen.
Steuerbescheid
Der Verlustvortrag wird in deinem Steuerbescheid unter dem Punkt „Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angegeben. Dort wird der Betrag des noch verbleibenden Verlustvortrags, der in zukünftige Jahre vorgetragen werden kann, ausgewiesen.
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20.11.2025
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11.05.2024
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09.04.2026
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