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Steuerentlastungsgesetz 2022 für Selbstständige

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Die steigenden Preise machen das alltägliche Leben gerade sehr teuer. Besonders Selbstständige, die ihr Einkommen, Ausgaben und Steuern viel eigenständiger regeln müssen, als Angestellte, kann dies hart treffen. Hier erfährst du, welche Gegenmaßnahmen die Bundesregierung in dem aktuellen Steuerentlastungsgesetz getroffen hat und was davon dich als Selbstständige:r entlasten kann. 

Steuerentlastungsgesetz 2022 - welche Entlastungen für Selbstständige

Alles wird teurer - die Kosten für das alltägliche Leben steigen gerade stark an und belasten uns alle. Besonders sind die steigenden Preise im Energiebereich zu spüren, doch auch in vielen anderen Bereichen wird es deutlich teurer und trifft viele Menschen hart. Um die Bürger:innen zu entlasten und die steigenden Ausgaben besonders für Energiepreise zu mildern, hat die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Es beinhaltet 3 wichtige Maßnahmen, die auch Selbstständige, also Freiberufler:innen und Gewerbetreibende entlasten können.

1. Grundfreibetrag für 2022 wird auf 10.347 Euro angehoben

Eigentlich wurde der Grundfreibetrag für 2022 bereits Anfang des Jahres auf 9.984 Euro erhöht. Doch wegen der steigenden Kosten wurde er im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes erneut erhöht: Auf 10.347 Euro, also 363 Euro mehr, als der vorhergesehene Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag von 10.347 Euro gilt 2022 für alle Steuerzahler:innen. Wenn du verheiratet bist und ihr als Ehepaar eine Zusammenveranlagung gewählt habt, beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, also 20.694 Euro. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, ab dem man in Deutschland Steuern zahlen muss. Verdienst du weniger, als den Grundfreibetrag, musst du als Selbstständige:r zwar eine Einkommensteuererklärung einreichen, aber keine Einkommensteuer zahlen. Erst auf den ersten Euro, der über diesem Betrag liegt, müssen Steuern gezahlt werden. ➡️ Musst du Einkommensteuer zahlen? Hier erfährst du alles zum Grundfreibetrag.

2. Pendlerpauschale wird auf 38 Cent angehoben 

Selbstständige können für die Kosten, die für den regelmäßigen Weg zum Arbeitsplatz anfallen, die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, nutzen. Damit können 0,30 Euro pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden. Dies gilt für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21 Kilometer kannst du Dank des Steuerentlastungsgesetzes nun 0,38 Euro absetzen. Zuvor waren es nur 0,35 Euro. ➡️ So wendest du die Pendlerpauschale konkret an und sparst Steuern.

3. Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird auf 1.200 Euro angehoben 

Viele Selbstständige arbeiten als Angestellte und üben ihre selbstständige Tätigkeit nebenberuflich aus. Dies können z.B. Nebenerwerbe durch einen Etsy Shop sein, als Influencer:in oder auch als Betreiber einer Photovoltaikanlage. Bist du nicht nur selbstständig, sondern hauptberuflich Angestellte:r, hast du die Möglichkeit, den erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu nutzen. Dieser beträgt normalerweise 1.000 Euro im Jahr. Nun wird er auf 1.200 Euro erhöht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bezieht sich auf die Werbungskosten, also die Ausgaben, die du als Arbeitnehmer:in hast. Dazu gehören z.B. die Fahrkosten zur Arbeit. Diesen Betrag von 1.200 Euro kann jede:r Arbeitnehmer:in geltend machen. Solltest du darüberhinaus noch weitere Kosten haben, kannst du diese dann als weitere Werbekosten absetzen. ➡️ Nebenberuflich selbstständig? Das solltest du wissen!

Ab wann gilt das Steuerentlastungsgesetz?

Das Steuerentlastungsgesetz  gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2022. Das bedeutet, du kannst diese Steuererleichterungen in der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen. Für die Pendlerpauschale steht sogar bereits fest, dass der neue Betrag von 0,38 Euro bis 2026 erhöht wird. 💡Um deine Einkommensteuererklärung vorzubereiten, brauchst du keine Steuer-Vorkenntnisse oder komplizierte Software. Erledige deine Steuerpflichten einfach mit der Lösung von Accountable! Die App und Desktop Version decken alle Steuerpflichten für Selbstständige ab und du hast zudem noch ein Team an deiner Seite, dass dir persönlich bei Fragen hilft.

Welche Entlastungen gibt es noch für Selbstständige?

Was bereits im September 2022 als Entlastung für Steuerzahler:innen in Kraft trat, ist die Energiepreispauschale. Selbstständige erhielten eine einmalige Pauschale von 300€. Bekommen hast du diese als eine einmalige Senkung deiner Einkommensteuer-Vorauszahlung im September. ➡️ Wie viel Geld bekommst du durch die Energiepreispauschale? Hier erfährst du es. 💡Machst du deine Steuererklärungen mit Accountable, musst du dich nicht extra um die Senkung deiner Vorauszahlung kümmern. Die Energiepreispauschale wurde automatisch in deinem Accountable Konto berücksichtigt! Eine weitere Entlastung wurde für Eltern beschlossen. Hast du Kinder, für die du Kindergeld erhältst, bekommst du einen einmaligen Zuschuss von 100€. Dieser Kinderbonus wurde ab Juli 2022 ausgezahlt.

Als Selbstständiger noch mehr Steuern sparen

Wir haben dir eine ganze Reihe an weiteren Möglichkeiten zusammengestellt, wie du als Selbstständige:r Steuern sparen kannst. Das einfachste ist, möglichst viele Betriebsausgaben abzusetzen. Denn so minderst du deinen Gewinn und musst folglich auf diesen dann auch weniger Steuern zahlen. ➡️ Diese Kosten kannst du absetzen und dadurch Steuern sparen! ➡️ Konkrete Steuer-Tipps für Freiberufler:innen ➡️ Steuerspartipps für Gewerbetreibende

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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