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Muss ich als Selbstständiger Rundfunkbeitrag zahlen?

Geschrieben von: Markus Thomas Boldt

Aktualisiert am: Juli 1, 2025

Lesezeit: 8 Minuten

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Rundfunkbeitrag? Klar, den zahlst du privat schon über deine Wohnung. Aber wie sieht’s aus, wenn du selbstständig bist – vielleicht sogar mit eigenem Büro, Werkstatt oder gewerblich genutztem Fahrzeug? Viele Selbstständige und Freelancer:innen stellen sich genau diese Frage: Muss ich auch beruflich Rundfunkbeitrag bzw. GEZ-Gebühren zahlen – und wenn ja, wie viel?

Die gute Nachricht: Nicht jeder muss doppelt zahlen. Die schlechte: Wer es versäumt, sich korrekt anzumelden, riskiert unnötige Nachzahlungen – oder Mahnungen vom Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, GEZ). In diesem Artikel erfährst du, wann du als Selbstständige:r rundfunkbeitragspflichtig bist, was du bei Homeoffice, externen Büros oder betrieblich genutzten Fahrzeugen beachten musst, wie viel du tatsächlich zahlen musst – und wann du sparen kannst.

Wer muss überhaupt den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühr) ist in Deutschland eine Pflichtabgabe, die nicht mehr an Geräte wie Fernseher oder Radios gekoppelt ist. Stattdessen gilt seit 2013 das sogenannte Haushalts- und Betriebsstättenmodell. Das heißt:

  • Privatpersonen zahlen pro Wohnung – unabhängig davon, ob oder wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind.
  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen zahlen zusätzlich – und zwar pro Betriebsstätte, abhängig von der Beschäftigtenzahl und der Anzahl betrieblich genutzter Fahrzeuge.

Was gilt als Betriebsstätte?

Laut Beitragsservice ist eine Betriebsstätte jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Dazu zählen z. B.:

  • Büros, Praxen, Ateliers, Studios, Werkstätten
  • Verkaufsräume, Produktionsstätten
  • selbst genutzte Geschäftsräume im Wohnhaus (je nach Nutzung und Abtrennung)

Für Selbstständige und Freelancer:innen bedeutet das: Sobald du einen vom Wohnraum getrennten, gewerblich genutzten Raum hast oder ein Fahrzeug auch geschäftlich nutzt, kann eine Beitragspflicht entstehen – unabhängig von der Höhe deiner Einnahmen.

Wichtig: Beitragspflicht besteht zusätzlich zur privaten Wohnung

Die private Beitragspflicht deckt nur deinen Haushalt ab. Sobald du geschäftlich tätig bist, prüft der Beitragsservice, ob eine zweite Beitragspflicht entsteht – z. B. für:

  • ein externes Büro
  • ein betrieblich genutztes Auto
  • eine zweite Betriebsstätte (z. B. Lager, Filiale, Arbeitsplatz im Co-Working-Space)

💡 Unser Steuer-Ratgeber für Selbstständige erklärt dir, welche weiteren Abgaben auf dich zukommen – und wieviel Geld du für die Steuer beiseitelegen solltest

Selbstständig im Homeoffice – muss ich doppelt zahlen?

Viele Selbstständige arbeiten von zu Hause aus – und stellen sich dann die Frage: Reicht mein privater Rundfunkbeitrag aus, oder muss ich zusätzlich für mein Business zahlen? Die Antwort: In den meisten Fällen reicht der private Beitrag.

Gilt dein Homeoffice als Betriebsstätte?

Nein – nicht automatisch. Das kommt darauf an, wie du deine Wohnung nutzt. Die Faustregel laut Beitragsservice:

„Wenn du in deiner Privatwohnung arbeitest, ist der Beitrag für diese Betriebsstätte durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.“
(Quelle: Merkblatt Unternehmen und Institutionen [PDF], S. 3)

Das heißt:
Kein zusätzlicher Beitrag, wenn du im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer oder in einem nicht abgetrennten Bereich deiner Wohnung arbeitest – also wie die meisten Freelancer:innen im Homeoffice.
Möglichkeit zur zusätzlichen Beitragspflicht, wenn du z. B. ein vollständig abgetrenntes, eigenständiges Büro im Haus hast, das du auch extern nutzt oder vermietest.

Was ist mit dem Firmenfahrzeug?

Hier wird’s spannend: Ein betrieblich genutztes Fahrzeug zählt nicht automatisch zur privaten Wohnung – und muss extra angemeldet werden.

Die Regelung:

  • Ein Kfz pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist beitragsfrei
  • Jedes weitere Kfz kostet monatlich 6,12 € (Drittelbeitrag)
  • Wenn du nur eine Wohnung und ein geschäftlich genutztes Fahrzeug hast, musst du dieses Fahrzeug separat anmelden

Sonderfälle

  • Vermietung im eigenen Wohnhaus (z. B. an andere Selbstständige) kann zur zusätzlichen Beitragspflicht führen
  • Co-Working-Spaces gelten in der Regel als eigenständige Betriebsstätten – hier ist aber meist der Anbieter beitragspflichtig, nicht du (es sei denn, du hast dort dauerhaft gemietete, abgeschlossene Räume)

Wie viel musst du zahlen – und wovon hängt das ab?

Wenn du als Selbstständige:r beitragspflichtig bist – z. B. weil du ein externes Büro oder ein betrieblich genutztes Fahrzeug hast –, richtet sich die Höhe deines Rundfunkbeitrags nach drei Faktoren:

  1. Anzahl der Betriebsstätten
  2. Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (nicht: freie Mitarbeitende)
  3. Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge

Beitrag je Betriebsstätte – das Staffelsystem

Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte gilt eine feste Beitragshöhe, die sich an der Zahl deiner Beschäftigten orientiert. Solo-Selbstständige ohne Angestellte fallen in Staffel 1 (0 bis 8 Beschäftigte) – sie zahlen einen Drittelbeitrag von 6,12 € pro Monat.).

Beschäftigte (pro Betriebsstätte)Anzahl BeiträgeMonatlicher Beitrag
0 bis 81/36,12 €
9 bis 19118,36 €
20 bis 49236,72 €
usw.

💡 Hinweis: Berücksichtigt werden nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitkräfte. Nicht mitgezählt werden Minijobs (450-€-Basis), Auszubildende und ehrenamtliche Tätige.

Zählweise A oder B: Du hast die Wahl

Du kannst selbst entscheiden, wie du die Beschäftigten zählst:

  • Zählweise A: Pro Kopf – einfach die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  • Zählweise B: Hochrechnung auf Vollzeitstellen (Teilzeitkräfte anteilig mit 0,5 / 0,75 / 1,0)

Wenn du viele Teilzeitkräfte hast, lohnt sich oft Zählweise B, weil du dann evtl. in eine niedrigere Staffel fällst.

Kfz: Wann du zusätzlich zahlst

  • Ein betrieblich genutztes Kfz pro Betriebsstätte ist beitragsfrei
  • Jedes weitere kostet 6,12 € pro Monat (Drittelbeitrag)

Beispiel:
Du hast ein externes Atelier mit zwei Teilzeitkräften à 20 Std./Woche → zählt als 1 Beschäftigte:r (Zählweise B)
→ du fällst in Staffel 1 = 6,12 € pro Monat
Du nutzt zwei Firmenwagen → einer beitragsfrei, einer kostet 6,12 € extra
➡ Gesamtbeitrag: 12,24 € pro Monat

Wann und wie meldest du dich als Selbstständige:r an?

Du hast ein externes Büro, ein betrieblich genutztes Fahrzeug oder vermietest zusätzlich eine Ferienwohnung? Dann bist du verpflichtet, dich aktiv beim Beitragsservice anzumelden – auch wenn du privat schon Rundfunkbeitrag zahlst.

Wann musst du dich anmelden?

  • Sofort nach Gründung bzw.
  • Sobald du eine beitragspflichtige Betriebsstätte oder ein beitragspflichtiges Kfz nutzt

Je früher du meldest, desto besser – denn bei späterer Anmeldung kann der Beitrag rückwirkend fällig werden. Und das kann ins Geld gehen, vor allem bei mehreren Monaten.

So funktioniert die Anmeldung

Am einfachsten meldest du dich im online an: www.rundfunkbeitrag.de > Für Unternehmen

Dort findest du:

  • das Online-Formular zur Anmeldung
  • ein Service-Portal, über das du deine Daten später verwalten kannst
  • einen Beitragsrechner, mit dem du deine individuelle Höhe berechnen kannst

Alternativ kannst du auch ein PDF-Formular ausfüllen und per Post schicken.

Änderungen mitteilen: Fristen beachten!

Wenn sich an deinem Unternehmen etwas ändert (z. B. Mitarbeiterzahl, zusätzliche Kfz, neue Betriebsstätte), musst du das dem Beitragsservice bis zum 31. März des Folgejahres mitteilen.

💡 Wichtig: Wirken sich Änderungen günstig für dich aus – zum Beispiel, weil du weniger Beschäftigte hast oder ein Fahrzeug abgemeldet wurde – dann musst du das dem Beitragsservice bis spätestens 31. März des Folgejahres mitteilen. Kommt die Meldung später, gilt der niedrigere Beitrag erst ab April – selbst, wenn die Änderung schon vorher eingetreten ist.

Rundfunkbeitrag zahlen: Sonderfälle und Ausnahmen

Nicht jede:r Selbstständige ist automatisch beitragspflichtig – und selbst wenn, gibt es Situationen, in denen keine oder nur reduzierte Beiträge anfallen. Hier findest du die wichtigsten Sonderregelungen im Überblick:

Saisonbetriebe

Wenn du deinen Betrieb für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate komplett stilllegst (z. B. Winterpause im Eiscafé oder Baustellenbetrieb), kannst du dich für diesen Zeitraum vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.
Wichtig: Du musst die Stilllegung im Voraus beantragen – rückwirkend geht es nicht.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Wenn du ausschließlich im Nebenerwerb von zu Hause aus arbeitest, also keinen separaten Raum nutzt und kein betriebliches Fahrzeug hast, bist du über deine private Wohnung bereits abgedeckt. Eine separate Anmeldung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Beitragsfreiheit bei ehrenamtlicher Arbeit

Wenn du eine Betriebsstätte betreibst, in der ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind, fällt kein Rundfunkbeitrag an. Auch Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen nur einen Drittelbeitrag pro Betriebsstätte, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

💡 Hinweis: Diese Regelung greift auch bei 1-Euro-Jobber, die von der Arbeitsagentur vermittelt wurden.

Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen

Wenn du als Selbstständige:r Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietest, kann das zu einer zusätzlichen Beitragspflicht führen – je nach Anzahl der vermieteten Einheiten.

Die Regelung im Überblick:

  • Das erste Zimmer bzw. die erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei
  • Für jedes weitere fällt ein Drittelbeitrag (6,12 € pro Monat) an

Was gilt bei gemischter Nutzung?

Wenn du manche Zimmer dauerhaft vermietest und andere nur gelegentlich, kannst du eine sogenannte Quotelung beantragen.

In diesem Fall zahlst du nur für den Anteil der Zimmer, die regelmäßig an wechselnde Gäste vermietet werden.

Beispiel:
Du vermietest 5 Ferienwohnungen, aber nur 3 davon regelmäßig an externe Gäste → dann zahlst du 3 × 6,12 € = 18,36 € pro Monat.

💡 Wichtig: Die Quotelung musst du beim Beitragsservice aktiv beantragen – und idealerweise mit Buchungsdaten oder Belegungsplänen belegen.

➡️ Tipps für die Steuererklärung: Anlage V (Vermietung) ausfüllen – Das solltest du als Selbstständiger beachten

Was passiert, wenn du den Beitrag nicht zahlst?

Viele Selbstständige denken: „Ich hab doch eh keinen Fernseher – das betrifft mich nicht.“ Oder sie sind unsicher, ob sie überhaupt beitragspflichtig sind, und legen das Schreiben vom Beitragsservice erstmal beiseite. Keine gute Idee.

Ignorieren führt fast immer zu Problemen

Der Beitragsservice hat zwar keinen guten Ruf – aber er zieht konsequent durch. Wer sich nicht meldet oder einfach nicht zahlt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Zahlungserinnerung und Mahnung
  • Säumniszuschläge (1 % pro Monat auf rückständige Beiträge)
  • Vollstreckung durch die Stadtkasse – inklusive Pfändung oder Kontosperrung

Das kann besonders unangenehm werden, wenn du nie offiziell angemeldet warst – denn dann wird rückwirkend geschätzt und nachgefordert. Im Zweifel gilt: Lieber melden und klären als abwarten.

Was tun, wenn du Post vom Beitragsservice bekommst?

  • Nicht ignorieren, sondern reagieren – auch wenn du glaubst, dass du nicht zahlungspflichtig bist
  • Prüfen, ob deine Betriebsstätte oder dein Fahrzeug tatsächlich beitragspflichtig ist
  • Antworten und ggf. formlos erklären, warum keine Pflicht besteht (z. B. Homeoffice ohne Fahrzeug)

💡 Selbst wenn du den Beitrag bisher zu Unrecht gezahlt hast, kannst du das künftig korrigieren – eine Rückerstattung für vergangene Jahre ist aber leider nicht vorgesehen.

Rundfunkbeitrag als Selbstständige:r steuerlich absetzen

Die gute Nachricht: Du kannst den Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen – aber nur den betrieblichen Anteil. Für viele Selbstständige ist das ein angenehmer Nebeneffekt: Was du als Beitrag für deine Betriebsstätte oder ein Firmenfahrzeug zahlst, zählt als ganz normale Betriebsausgabe – und mindert damit deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Was ist absetzbar?

  • Der Rundfunkbeitrag für deine Betriebsstätte (z. B. externes Büro, Werkstatt)
  • Beiträge für zusätzliche Firmenfahrzeuge, wenn sie betrieblich genutzt werden
  • Bei gemischt genutzten Fahrzeugen oder Räumen ist auch eine anteilige Absetzung möglich – hier lohnt es sich, mit der Steuerberatung abzustimmen

Was ist nicht absetzbar?

  • Der private Rundfunkbeitrag für deine Wohnung – auch wenn du dort ein Arbeitszimmer hast
  • Beiträge, die du nur aus privaten Gründen zahlst, z. B. für eine Zweitwohnung ohne betriebliche Nutzung

Wo trägst du den Beitrag in der Steuer ein?

Wenn du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst – wie die meisten Selbstständigen – kannst du den Rundfunkbeitrag unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ eintragen.
Falls du ein Steuerprogramm wie Accountable, Lexoffice oder WISO nutzt, findest du dort meist direkt ein passendes Feld.

➡️ Was kann man als Selbstständiger überhaupt von der Steuer absetzen?

➡️ Und hier sind 10 eher ungewöhnliche Dinge, die du ebenfalls von der Steuer absetzen kannst.

Fazit: Nur zahlen, was du wirklich musst

Auch wenn die Gebühreneinzugszentrale und damit die berühmt-berüchtigte GEZ-Gebühr Geschichte sind: der Rundfunkbeitrag sorgt bei vielen Selbstständigen und Freelancer:innen immer noch für Verwirrung – und das ist verständlich. Denn gerade die Regelungen für Unternehmen und Gewerbetreibende unterscheiden sich deutlich von der privaten Beitragspflicht.

Die wichtigsten Punkte für dich:

  • Arbeitest du ausschließlich zu Hause, ist dein Beitrag in der Regel über deine Wohnung abgedeckt.
  • Nutzt du ein geschäftliches Fahrzeug, musst du es separat anmelden – es sei denn, es ist das erste deiner Betriebsstätte.
  • Betreibst du ein externes Büro, Atelier oder eine Werkstatt, musst du in vielen Fällen einen eigenen Beitrag zahlen.
  • Wie viel du zahlst, hängt von deiner Mitarbeiterzahl und der Zahl deiner Kfz ab – für Solo-Selbstständige oft nur 6,12 € monatlich.
  • Meldest du Änderungen nicht rechtzeitig, zahlst du möglicherweise zu viel – oder riskierst Nachzahlungen.

➡️ So setzt du Betriebsausgaben richtig von der Steuer ab.

FAQ – Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag für Selbstständige

Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn ich keine Geräte nutze?
Ja. Der Beitrag ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird pauschal pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben – egal, ob du ein Radio, Fernseher oder nur ein Smartphone hast.

Zählt ein Coworking Space als eigene Betriebsstätte?
In der Regel nein – wenn du nur einen Platz im offenen Bereich mietest. Hast du jedoch ein abgeschlossenes Büro zur Alleinnutzung, kann Beitragspflicht entstehen. Frag im Zweifel beim Anbieter nach.

Ich bin nur nebenberuflich selbstständig – muss ich mich trotzdem anmelden?
Solange du ausschließlich von zu Hause arbeitest und kein betrieblich genutztes Fahrzeug hast, bist du über deinen privaten Beitrag abgedeckt. Keine Anmeldung nötig.

Ich habe ein Firmenfahrzeug – was bedeutet das für den Beitrag?
Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei. Für jedes weitere musst du 6,12 € pro Monat zahlen. Bei reiner Homeoffice-Tätigkeit gilt das Fahrzeug nicht automatisch als abgedeckt – hier kann Beitragspflicht entstehen.

Muss ich für Ferienwohnungen oder Gästezimmer extra zahlen?
Ja, sofern du sie regelmäßig an externe Gäste vermietest. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere zahlst du 6,12 € pro Monat.
Wenn du nur einen Teil der Räume vermietest, kannst du eine Quotelung beantragen – und zahlst dann nur anteilig.

Ich habe mich nie angemeldet – kann das rückwirkend Probleme geben?
Ja. Wenn das Finanzamt oder andere Stellen deine Selbstständigkeit melden, kann der Beitragsservice rückwirkend Beiträge schätzen und nachfordern. Deshalb lieber selbst aktiv werden.

 Kann ich den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen?
Ja – der betriebliche Anteil ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Der private Beitrag hingegen nicht.

Ich bin Kleinunternehmer:in – gelte ich als befreit?
Nein. Der Rundfunkbeitrag gilt unabhängig vom steuerlichen Status. Auch Kleinunternehmer:innen zahlen, wenn eine Beitragspflicht besteht.

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Autor - Markus Thomas Boldt

Markus ist ein erfahrener Steuerberater-Partner bei Accountable. Er schreibt und berät zu den Themen Finanzplanung, Steuerstrategien und Unternehmensgründung.

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