Rundfunkbeitrag? Klar, den zahlst du privat schon über deine Wohnung. Aber wie sieht’s aus, wenn du selbstständig bist – vielleicht sogar mit eigenem Büro, Werkstatt oder gewerblich genutztem Fahrzeug? Viele Selbstständige und Freelancer:innen stellen sich genau diese Frage: Muss ich auch beruflich Rundfunkbeitrag bzw. GEZ-Gebühren zahlen – und wenn ja, wie viel?
Die gute Nachricht: Nicht jeder muss doppelt zahlen. Die schlechte: Wer es versäumt, sich korrekt anzumelden, riskiert unnötige Nachzahlungen – oder Mahnungen vom Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, GEZ). In diesem Artikel erfährst du, wann du als Selbstständige:r rundfunkbeitragspflichtig bist, was du bei Homeoffice, externen Büros oder betrieblich genutzten Fahrzeugen beachten musst, wie viel du tatsächlich zahlen musst – und wann du sparen kannst.
Der Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühr) ist in Deutschland eine Pflichtabgabe, die nicht mehr an Geräte wie Fernseher oder Radios gekoppelt ist. Stattdessen gilt seit 2013 das sogenannte Haushalts- und Betriebsstättenmodell. Das heißt:
Laut Beitragsservice ist eine Betriebsstätte jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Dazu zählen z. B.:
Für Selbstständige und Freelancer:innen bedeutet das: Sobald du einen vom Wohnraum getrennten, gewerblich genutzten Raum hast oder ein Fahrzeug auch geschäftlich nutzt, kann eine Beitragspflicht entstehen – unabhängig von der Höhe deiner Einnahmen.
Die private Beitragspflicht deckt nur deinen Haushalt ab. Sobald du geschäftlich tätig bist, prüft der Beitragsservice, ob eine zweite Beitragspflicht entsteht – z. B. für:
💡 Unser Steuer-Ratgeber für Selbstständige erklärt dir, welche weiteren Abgaben auf dich zukommen – und wieviel Geld du für die Steuer beiseitelegen solltest.
Viele Selbstständige arbeiten von zu Hause aus – und stellen sich dann die Frage: Reicht mein privater Rundfunkbeitrag aus, oder muss ich zusätzlich für mein Business zahlen? Die Antwort: In den meisten Fällen reicht der private Beitrag.
Nein – nicht automatisch. Das kommt darauf an, wie du deine Wohnung nutzt. Die Faustregel laut Beitragsservice:
„Wenn du in deiner Privatwohnung arbeitest, ist der Beitrag für diese Betriebsstätte durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.“
(Quelle: Merkblatt Unternehmen und Institutionen [PDF], S. 3)
Das heißt:
Kein zusätzlicher Beitrag, wenn du im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer oder in einem nicht abgetrennten Bereich deiner Wohnung arbeitest – also wie die meisten Freelancer:innen im Homeoffice.
Möglichkeit zur zusätzlichen Beitragspflicht, wenn du z. B. ein vollständig abgetrenntes, eigenständiges Büro im Haus hast, das du auch extern nutzt oder vermietest.
Hier wird’s spannend: Ein betrieblich genutztes Fahrzeug zählt nicht automatisch zur privaten Wohnung – und muss extra angemeldet werden.
Die Regelung:
Sonderfälle
Wenn du als Selbstständige:r beitragspflichtig bist – z. B. weil du ein externes Büro oder ein betrieblich genutztes Fahrzeug hast –, richtet sich die Höhe deines Rundfunkbeitrags nach drei Faktoren:
Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte gilt eine feste Beitragshöhe, die sich an der Zahl deiner Beschäftigten orientiert. Solo-Selbstständige ohne Angestellte fallen in Staffel 1 (0 bis 8 Beschäftigte) – sie zahlen einen Drittelbeitrag von 6,12 € pro Monat.).
Beschäftigte (pro Betriebsstätte) | Anzahl Beiträge | Monatlicher Beitrag |
0 bis 8 | 1/3 | 6,12 € |
9 bis 19 | 1 | 18,36 € |
20 bis 49 | 2 | 36,72 € |
usw. | … | … |
💡 Hinweis: Berücksichtigt werden nur sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitkräfte. Nicht mitgezählt werden Minijobs (450-€-Basis), Auszubildende und ehrenamtliche Tätige.
Du kannst selbst entscheiden, wie du die Beschäftigten zählst:
Wenn du viele Teilzeitkräfte hast, lohnt sich oft Zählweise B, weil du dann evtl. in eine niedrigere Staffel fällst.
Beispiel:
Du hast ein externes Atelier mit zwei Teilzeitkräften à 20 Std./Woche → zählt als 1 Beschäftigte:r (Zählweise B)
→ du fällst in Staffel 1 = 6,12 € pro Monat
Du nutzt zwei Firmenwagen → einer beitragsfrei, einer kostet 6,12 € extra
➡ Gesamtbeitrag: 12,24 € pro Monat
Du hast ein externes Büro, ein betrieblich genutztes Fahrzeug oder vermietest zusätzlich eine Ferienwohnung? Dann bist du verpflichtet, dich aktiv beim Beitragsservice anzumelden – auch wenn du privat schon Rundfunkbeitrag zahlst.
Je früher du meldest, desto besser – denn bei späterer Anmeldung kann der Beitrag rückwirkend fällig werden. Und das kann ins Geld gehen, vor allem bei mehreren Monaten.
Am einfachsten meldest du dich im online an: www.rundfunkbeitrag.de > Für Unternehmen
Dort findest du:
Alternativ kannst du auch ein PDF-Formular ausfüllen und per Post schicken.
Wenn sich an deinem Unternehmen etwas ändert (z. B. Mitarbeiterzahl, zusätzliche Kfz, neue Betriebsstätte), musst du das dem Beitragsservice bis zum 31. März des Folgejahres mitteilen.
💡 Wichtig: Wirken sich Änderungen günstig für dich aus – zum Beispiel, weil du weniger Beschäftigte hast oder ein Fahrzeug abgemeldet wurde – dann musst du das dem Beitragsservice bis spätestens 31. März des Folgejahres mitteilen. Kommt die Meldung später, gilt der niedrigere Beitrag erst ab April – selbst, wenn die Änderung schon vorher eingetreten ist.
Nicht jede:r Selbstständige ist automatisch beitragspflichtig – und selbst wenn, gibt es Situationen, in denen keine oder nur reduzierte Beiträge anfallen. Hier findest du die wichtigsten Sonderregelungen im Überblick:
Wenn du deinen Betrieb für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate komplett stilllegst (z. B. Winterpause im Eiscafé oder Baustellenbetrieb), kannst du dich für diesen Zeitraum vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.
Wichtig: Du musst die Stilllegung im Voraus beantragen – rückwirkend geht es nicht.
Wenn du ausschließlich im Nebenerwerb von zu Hause aus arbeitest, also keinen separaten Raum nutzt und kein betriebliches Fahrzeug hast, bist du über deine private Wohnung bereits abgedeckt. Eine separate Anmeldung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wenn du eine Betriebsstätte betreibst, in der ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind, fällt kein Rundfunkbeitrag an. Auch Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen nur einen Drittelbeitrag pro Betriebsstätte, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
💡 Hinweis: Diese Regelung greift auch bei 1-Euro-Jobber, die von der Arbeitsagentur vermittelt wurden.
Wenn du als Selbstständige:r Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietest, kann das zu einer zusätzlichen Beitragspflicht führen – je nach Anzahl der vermieteten Einheiten.
Die Regelung im Überblick:
Wenn du manche Zimmer dauerhaft vermietest und andere nur gelegentlich, kannst du eine sogenannte Quotelung beantragen.
In diesem Fall zahlst du nur für den Anteil der Zimmer, die regelmäßig an wechselnde Gäste vermietet werden.
Beispiel:
Du vermietest 5 Ferienwohnungen, aber nur 3 davon regelmäßig an externe Gäste → dann zahlst du 3 × 6,12 € = 18,36 € pro Monat.
💡 Wichtig: Die Quotelung musst du beim Beitragsservice aktiv beantragen – und idealerweise mit Buchungsdaten oder Belegungsplänen belegen.
➡️ Tipps für die Steuererklärung: Anlage V (Vermietung) ausfüllen – Das solltest du als Selbstständiger beachten
Viele Selbstständige denken: „Ich hab doch eh keinen Fernseher – das betrifft mich nicht.“ Oder sie sind unsicher, ob sie überhaupt beitragspflichtig sind, und legen das Schreiben vom Beitragsservice erstmal beiseite. Keine gute Idee.
Der Beitragsservice hat zwar keinen guten Ruf – aber er zieht konsequent durch. Wer sich nicht meldet oder einfach nicht zahlt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Das kann besonders unangenehm werden, wenn du nie offiziell angemeldet warst – denn dann wird rückwirkend geschätzt und nachgefordert. Im Zweifel gilt: Lieber melden und klären als abwarten.
💡 Selbst wenn du den Beitrag bisher zu Unrecht gezahlt hast, kannst du das künftig korrigieren – eine Rückerstattung für vergangene Jahre ist aber leider nicht vorgesehen.
Die gute Nachricht: Du kannst den Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen – aber nur den betrieblichen Anteil. Für viele Selbstständige ist das ein angenehmer Nebeneffekt: Was du als Beitrag für deine Betriebsstätte oder ein Firmenfahrzeug zahlst, zählt als ganz normale Betriebsausgabe – und mindert damit deinen steuerpflichtigen Gewinn.
Wenn du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst – wie die meisten Selbstständigen – kannst du den Rundfunkbeitrag unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ eintragen.
Falls du ein Steuerprogramm wie Accountable, Lexoffice oder WISO nutzt, findest du dort meist direkt ein passendes Feld.
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Auch wenn die Gebühreneinzugszentrale und damit die berühmt-berüchtigte GEZ-Gebühr Geschichte sind: der Rundfunkbeitrag sorgt bei vielen Selbstständigen und Freelancer:innen immer noch für Verwirrung – und das ist verständlich. Denn gerade die Regelungen für Unternehmen und Gewerbetreibende unterscheiden sich deutlich von der privaten Beitragspflicht.
Die wichtigsten Punkte für dich:
➡️ So setzt du Betriebsausgaben richtig von der Steuer ab.
Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn ich keine Geräte nutze?
Ja. Der Beitrag ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird pauschal pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben – egal, ob du ein Radio, Fernseher oder nur ein Smartphone hast.
Zählt ein Coworking Space als eigene Betriebsstätte?
In der Regel nein – wenn du nur einen Platz im offenen Bereich mietest. Hast du jedoch ein abgeschlossenes Büro zur Alleinnutzung, kann Beitragspflicht entstehen. Frag im Zweifel beim Anbieter nach.
Ich bin nur nebenberuflich selbstständig – muss ich mich trotzdem anmelden?
Solange du ausschließlich von zu Hause arbeitest und kein betrieblich genutztes Fahrzeug hast, bist du über deinen privaten Beitrag abgedeckt. Keine Anmeldung nötig.
Ich habe ein Firmenfahrzeug – was bedeutet das für den Beitrag?
Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei. Für jedes weitere musst du 6,12 € pro Monat zahlen. Bei reiner Homeoffice-Tätigkeit gilt das Fahrzeug nicht automatisch als abgedeckt – hier kann Beitragspflicht entstehen.
Muss ich für Ferienwohnungen oder Gästezimmer extra zahlen?
Ja, sofern du sie regelmäßig an externe Gäste vermietest. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere zahlst du 6,12 € pro Monat.
Wenn du nur einen Teil der Räume vermietest, kannst du eine Quotelung beantragen – und zahlst dann nur anteilig.
Ich habe mich nie angemeldet – kann das rückwirkend Probleme geben?
Ja. Wenn das Finanzamt oder andere Stellen deine Selbstständigkeit melden, kann der Beitragsservice rückwirkend Beiträge schätzen und nachfordern. Deshalb lieber selbst aktiv werden.
Kann ich den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen?
Ja – der betriebliche Anteil ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Der private Beitrag hingegen nicht.
Ich bin Kleinunternehmer:in – gelte ich als befreit?
Nein. Der Rundfunkbeitrag gilt unabhängig vom steuerlichen Status. Auch Kleinunternehmer:innen zahlen, wenn eine Beitragspflicht besteht.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Markus Thomas Boldt
Markus ist ein erfahrener Steuerberater-Partner bei Accountable. Er schreibt und berät zu den Themen Finanzplanung, Steuerstrategien und Unternehmensgründung.
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