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Das Reverse Charge Verfahren hilft dabei, Käufe und Verkäufe mit Umsatzsteuer innerhalb der EU zu vereinfachen. Denn es reguliert die Weitergabe der Umsatzsteuer zwischen Verkäufern und Kunden, die in verschiedenen EU Ländern sitzen. Das klingt erstmal komplizierter als es ist. Wir erklären dir hier, was du dazu wissen musst.
Wann wird das Reverse Charge Verfahren angewendet?
Diese Regel gilt schon seit fast 20 Jahren innerhalb der Europäischen Union: Wenn Waren oder Dienstleistungen an einen Kunden in einem anderen EU Land verkauft werden, der auch umsatzsteuerpflichtig ist, muss der Verkäufer keine Umsatzsteuer auf seiner Rechnung ausweisen. Denn in diesem Fall muss der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land angeben, bezahlen und abführen. Die Idee dahinter ist, den freien Handel innerhalb der EU soweit wie möglich zu vereinfachen.
Es gibt dabei allerdings eine Ausnahme. Wenn dein Kunde eine Privatperson im EU Ausland ist, tritt kein Reverse Charge in Kraft.
Diese Beispiele zeigen, wie Reverse Charge in der Praxis abläuft:
Sagen wir, du gibst einen Schulungskurs für ein französisches Unternehmen aus Paris. Auf der Rechnung dafür weist du keine Umsatzsteuer aus. Als Grund für die fehlende Umsatzsteuer gibst du das Reverse Charge Verfahren an. Der französische Kunde weist dann in seinem Land die Umsatzsteuer auf deine Dienstleistungen aus, bezahlt sie und zieht sie als Teil seiner Umsatzsteuer ab.
Du kaufst einen Bildschirm für deinen Computer in Polen, der dir nach Deutschland geliefert wird. Nun bezahlst du die Umsatzsteuer dafür, erhältst sie aber zurück, wenn du die Ausgabe in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung angibst.
Was muss bei Reverse Charge auf der Rechnung stehen?
Wenn du Waren und Dienstleistungen an einen Kunden in einem anderen Land der Europäischen Union verkaufst, denke daran, auf deiner Rechnung mit der Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf Reverse Charge hinzuweisen. So kannst du sichergehen, dass dein Kunde die Umsatzsteuer auch wirklich deklarieren und zurückfordern kann.
Tipp von Accountable💡: Du kannst deine Rechnungen auch ganz einfach über unsere App erstellen. Dann wird die entsprechende rechtliche Formulierung automatisch eingefügt, ohne dass du dir überhaupt Gedanken darüber machen musst. Probiere es direkt aus.
⚠️ Auch andersherum, also wenn du der Kunde oder die Kundin bist, welche*r eine Rechnung von einem Verkäufer aus einem anderen Land erhält, solltest du darauf achten, dass die Regel eingehalten wird. Prüfe also, ob die von dir zu bezahlende Rechnung den Reverse Charge Vorgaben entspricht.
Muss ich Reverse Charge in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben?
Ja, du musst deine Verkäufe und Käufe die unter das Reverse Charge Verfahren fallen auch in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Diese fallen dabei unter Punkt 3, Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerfreie Umsätze). Du erhältst zwar für deine Verkäufe keine Umsatzsteuer dafür zurück, aber dadurch kann überprüft werden, ob dein Kunde tatsächlich die Umsatzsteuer in seinem eigenen Land abführt.
Außerdem musst du zusätzlich die Zusammenfassende Meldung einreichen. In diesem Formular führst du nun nochmal alle erbrachten Lieferungen in EU Länder auf, in einzelnen Posten, aufgeteilt nach Kunden. Auch hierfür benötigst du die jeweilige USt.-Id deines Handelspartner.
Gilt Reverse Charge auch bei Kunden in Drittländern?
Allgemein gilt, wenn dein Kunde nicht aus der Europäischen Union kommt, wird keine Umsatzsteuer angegeben. Einige Länder haben aber bestimmte Verträge mit Deutschland, die die Regeln der Umsatzsteuer ähnlich wie das Reverse Charge Verfahren regulieren.
In diesem Artikel findest du Informationen, wie du Rechnungen an Kunden in Großbritannien, USA und der Schweiz stellst.
Fazit
Es ist wichtig, die Regeln zur Umsatzsteuer zu beachten, wenn du Kunden im europäischen Ausland hast. Dabei macht es einen Unterschied, ob dein Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Denn bei einem Unternehmen tritt das Reverse Charge Verfahren in Kraft und du musst keine Umsatzsteuer auf deiner Rechnung ausweisen. Außerdem ist es relevant, ob sich der Kunde innerhalb der EU befindet oder aus einem Drittland kommt. Denn auf Rechnungen für Drittländer musst du allgemein keine Umsatzsteuer und kein Reverse Charge ausweisen.
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