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Freiberufler in der Altenpflege: So klappt der Start in die Selbstständigkeit

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn du es liebst, anderen Menschen zu helfen und ihren Alltag zu erleichtern, könnte der Pflegeberuf genau das richtige für dich sein. Alternativ zur Festanstellung kannst du dich in der Altenpflege flexibel selbstständig machen!

Doch mit der Selbstständigkeit geht immer auch Verantwortung einher – wir zeigen dir, auf welche Regeln du achten solltest und wie du dich als Altenpfleger:in selbstständig machst.

Das Berufsbild: Was mache ich als selbstständiger Altenpfleger?

Sobald du dich in der Altenpflege selbstständig machst, gehörst du den freien Berufen im Bereich der heilberuflichen Tätigkeiten an. Im Gegensatz zu Festangestellten bist du freiberuflich tätig und rechnest auf Honorarbasis ab. Statt für nur einen Arbeitgeber arbeitest du für verschiedene Kund:innen und Einrichtungen. Dabei bestimmst du selbst, wann und wo du tätig bist.

Mit deinen Auftraggebenden schließt du Verträge ab, die einen klaren Rahmen für deine Leistungen stecken. Die immer wieder neuen Einsatztermine mit anderer Umgebung und einem wechselnden Kollegium machen die selbstständige Altenpflege so abwechslungsreich.

In der Altenpflege unterstützt du Pflegebedürftige in ihrem Alltag, motivierst sie, behandelst sie und sorgst für eine angemessene Versorgung. Zu den typischen Aufgaben als Freiberufler:in in der Altenpflege gehören:

  • Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Bewegung
  • Untersuchungen wie beispielsweise Blutdruckmessung
  • Beratung und Betreuung von Bedürftigen und Angehörigen
  • Verwaltung und Dokumentation
  • Erstellung eines Pflegeplans
  • Beobachten des Gesundheitszustands
  • Bettlägrige Menschen richtig umlagern und betten
  • Notfall-Hilfe

Deine genauen Aufgaben hängen von einzelnen Aufträgen ab und dein möglicher Zuständigkeitsbereich richtet sich auch nach deiner Qualifikation. Insgesamt übernimmst du als selbstständige:r Altenpfleger:in die gleichen Aufgaben wie in einer Festanstellung.

Als Altenpfleger selbstständig: Mit diesem Gehalt kannst du rechnen

Allgemein ist die Freiberuflichkeit in der Pflege dafür bekannt, Anerkennung und mitunter eine übertarifliche Bezahlung für die Leistung zu erhalten. Durchschnittlich erhalten Freiberufliche in der Altenpflege einen Stundenlohn in Höhe von etwa 35 Euro. Bei besonderer Qualifikation kannst du auch gut 45 Euro pro Stunde verdienen.

💡Tipp von Accountable: Beachte in deiner Finanzplanung anfallende Steuerzahlungen und Versicherungskosten sowie arbeitsfreie Tage. Hier erfährst du, wie du als Freiberufler:in dein Honorar berechnest.

Dein Honorar in der selbstständigen Altenpflege hängt von deiner Qualifikation ab. Dabei gelten für die Höhe der Bezahlung regionale Unterschiede. Für Auftraggebende bieten Freiberufliche den Vorteil, dass sie flexibel einsetzbar sind und Kosten für Sozialversicherung, Krankheit und Urlaub entfallen. Wenn du dich selbstständig gemacht hast, werden dir geleistete Überstunden nach Vereinbarung vollständig ausgezahlt.

Wie werde ich selbstständige:r Altenpfleger?

Um dich in der Altenpflege selbstständig zu machen, solltest du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören zum einen persönliche Eigenschaften, zum anderen eine gewisse Fachkenntnis. Auf deinem Weg in die Selbstständigkeit gilt es schließlich, wichtige Entscheidungen zu treffen und einen Plan vor Augen zu haben. Hier findest du eine Anleitung für deinen Start.

Persönliche und fachliche Anforderungen

Generell sind für eine erfolgreiche Selbstständigkeit Eigenschaften wie Ehrgeiz, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und ein unternehmerisches Grundwissen vorteilhaft. Speziell in der Altenpflege sind insbesondere folgende Skills vonnöten:

  • Empathie
  • Belastbarkeit
  • Geduld
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Hilfsbereitschaft
  • Sorgfalt
  • Psychische Stabilität

Genauso wichtig sind fundierte Fachkenntnisse. Bevor du selbstständig mit der Altenpflege loslegen darfst, musst du eine drei- bis fünfjährige Ausbildung absolvieren. In einem schulischen und einem praktischen Teil lernst du alles Wichtige für den Pflegeberuf. Darüber hinaus gibt es viele Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise ein Studium im Pflegemanagement.

Auch ein Quereinstieg in die Altenpflege ist möglich. Nach einem Weiterbildungskurs kannst du als gewerbetreibende:r Pflegehelfer:in tätig werden. In dieser Position darfst du jedoch nicht alle Aufgaben eines Altenpflegers bzw. einer Altenpflegerin übernehmen. Dein Tätigkeitsbereich als Assistenz konzentriert sich auf die Grundpflege.

Businessplan

Erfüllst du alle Anforderungen, dann geht es jetzt an die genaue Planung deiner Tätigkeit. Erstelle zunächst einen Businessplan. Hier hältst du alles fest: Geschäftsidee, Ziele, Finanzplanung, Marketingstrategie und mehr. 

💡Tipp von Accountable: Statt einer freiberuflichen Tätigkeit, kannst du dich auch gewerblich selbstständig machen und beispielsweise einen eigenen Pflegedienst gründen. Noch unsicher? Entdecke hier weitere Gründungsideen für die Gesundheitsbranche. 

Anmeldung

Für deine zugelassene Selbstständigkeit in der Altenpflege benötigst du eine Steuernummer. Diese beantragst du beim Finanzamt. Anders als bei einer gewerblichen Tätigkeit musst du in der Freiberuflichkeit kein Gewerbe anmelden. Stattdessen solltest du deine Freiberuflichkeit beim zuständigen Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden.

Wie finde ich Aufträge?

Um für deine pflegerische Tätigkeit Aufträge zu erhalten, hast du vor allem zwei Möglichkeiten: Du kannst dich entweder als Freiberufler:in in der Altenpflege bei einer Agentur registrieren oder selbst Marketing betreiben und so Auftraggebende akquirieren. Nach und nach baust du dir so ein Netzwerk auf. Du kannst auch gezielt in Stellenbörsen nach geeigneten Aufträgen schauen.

Vermittlungsagenturen bieten den Vorteil, dass sie faire und passende Aufträge für dich finden und du dich komplett auf deinen Einsatz konzentrieren kannst. Die Jobangebote werden kostenlos an dich weitergeleitet und die zuständige Agentur übernimmt die gesamte Vermittlungsarbeit. Das erleichtert deine Arbeit erheblich und bietet viele Möglichkeiten.

💡Tipp von Accountable: Vermeide unbedingt eine Scheinselbstständigkeit, indem du u. a. für mehrere Auftraggebende arbeitest. Rutschst du einmal in die Scheinselbstständigkeit, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Insgesamt musst du dir tendenziell keine Sorgen um Aufträge machen – Pflegepersonal wird oft händeringend gesucht. Der demografische Wandel trägt weiter dazu bei. Du blickst also in eine berufliche Zukunft mit vielen Chancen.

Freiberufler in der Altenpflege: Welche Steuern fallen an?

In der freiberuflichen Pflege musst du in der Regel keine Umsatzsteuer zahlen, denn heilberufliche Leistungen sind gesetzlich von der Umsatzsteuer befreit. Rein freiberuflich Tätige zahlen zudem keine Gewerbesteuer, sondern lediglich Einkommensteuer. Wie hoch die Steuerzahlung ausfällt, hängt von deinem Einkommen ab.

Um die Zahlen genau im Blick zu behalten und die jährlich fällige Steuererklärung zu vereinfachen, ist eine geordnete Buchhaltung in der Freiberuflichkeit unerlässlich. Hinsichtlich einer fehlerfreien Steuererklärung ist für dich als Freiberufler:in in der Altenpflege besonders die Anlage S interessant.

Selbstständig in der Altenpflege: Diese Versicherungen brauchst du

In der Selbstständigkeit bist du selbst für deine Versicherungen zuständig. Für freiberufliche Altenpflegende ist eine Berufshaftpflichtversicherung ein Muss. Sie schützt dich im Arbeitsalltag und kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter auf. Grundsätzlich gelten freiberuflich Tätige nicht als sozialversicherungspflichtig.

Du entscheidest selbst, ob du dich privat oder gesetzlich krankenversichern möchtest und bist für deine finanzielle Vorsorge verantwortlich.

In der Pflegebranche gibt es jedoch seit einem Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2019 eine zu beachtende Regel: Sobald du als selbstständige:r Altenpfleger:in in einer stationären Einrichtung arbeitest, bist du sozialversicherungspflichtig.

In dem Moment befindest du dich laut Gesetz in einem abhängigen Beschäftigtenverhältnis. Diese Vorschrift erschwert die honorarbasierte Arbeit. Um diese Hürde zu umgehen, kannst du dich mit anderen Freiberuflichen zusammentun und eine Partnergesellschaft gründen. So darfst du weiterhin als Honorarpflegekraft auf Station arbeiten.

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Autor:in - Sophia Merzbach

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