Als Selbstständige:r gibt es verschiedene Vertragsarten, die du kennen und verstehen solltest, um deine Arbeit und dein Einkommen effektiv zu organisieren.
In diesem Beitrag erklären wir dir die Unterschiede zwischen Dienstverträgen und Dienstleistungsverträgen, Honorarverträgen und Werkverträgen und erläutern, wie sie sich jeweils auf deine Selbstständigkeit auswirken können.
Ein Dienstvertrag, oft auch synonym als Dienstleistungsvertrag bezeichnet, ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Person bestimmte Dienstleistungen für eine andere Person oder ein Unternehmen erbringt.
Der Dienstleistungsvertrag wird im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) im § 611 geregelt. Ein Dienstvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wobei es in den meisten Fällen ratsam ist, ihn schriftlich festzuhalten, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Der Dienstvertrag definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Er legt fest, welche Dienstleistungen erbracht werden sollen, wie lange der Vertrag läuft, welche Vergütung Dienstleistende erhalten und weitere vertragliche Vereinbarungen. Im Dienstvertrag wird in der Regel kein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart, stattdessen liegt der Fokus auf der Erbringung der Dienstleistung selbst.
Ein Honorarvertrag ist ebenfalls eine Vereinbarung zwischen Dienstleistenden und Auftraggeber:innen, jedoch werden Honorarverträge ausschließlich im Rahmen von freien Berufen geschlossen. Dazu gehören beispielweise Berufe im Gesundheitswesen, in künstlerischen Bereichen oder in der Pädagogik.
Die Vergütung der Dienstleistenden wird nicht anhand von Arbeitsstunden festgelegt, sondern in Form eines Honorars. Der Honorarvertrag kann auch schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, es empfiehlt sich jedoch, ihn schriftlich zu fixieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Als freiberufliche:r Selbstständige:r bist du für die Abführung deiner Steuern selbst verantwortlich. Bei einem Honorarvertrag bist du in der Regel als Freiberufler oder Gewerbetreibende:r tätig und musst deine Einnahmen entsprechend versteuern. Der Grundfreibetrag bei der Steuer liegt derzeit bei ca. 10.000 Euro im Jahr.
Wenn dein Honorar unter diesem Grundfreibetrag liegt, musst du für deine Aufträge auf Honorarbasis keine Einkommenssteuer zahlen. Trotzdem besteht für dich in jedem Fall die Pflicht, dich beim Finanzamt zu melden und eine Steuererklärung abzugeben. Es ist wichtig, dass du dich mit den steuerlichen Vorschriften ausführlich vertraut machst und gegebenenfalls einen Steuerberater konsultierst, um sicherzustellen, dass du deine steuerlichen Pflichten erfüllst.
💡Tipp von Accountable: Für einen besseren Überblick über Steuern als Selbstständige:r, lies unseren Artikel über Selbstständigkeit und Steuern.
Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, bei der Dienstleistende dazu verpflichtet sind, ein bestimmtes Werk oder Ergebnis zu liefern. Das Arbeitsergebnis wird im Werkvertrag im Voraus festgelegt und Selbstständige verpflichten sich dazu, es zu erbringen. Die gesetzlichen Regelungen von einem Werkvertrag sind im BGB in § 631 festgehalten. Auch hier ist es ratsam, den Vertrag schriftlich abzuschließen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Selbstständige sind für die Erfüllung eines vereinbarten Werkes verantwortlich und erhalten dafür ihre Vergütung. Im Werkvertrag kann auch die Gewährleistung und Haftung für das Arbeitsergebnis geregelt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgrenzung zwischen diesen Vertragsarten in der Praxis nicht immer eindeutig ist und es individuelle Vertragsgestaltungen geben kann, die sich an den spezifischen Anforderungen der Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer:in und Auftraggeber:in orientieren.
Damit du ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Vertragsarten entwickelst, geben wir dir hier Beispiele für mögliche vereinbarte Leistungen in den einzelnen Verträgen:
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag besteht darin, dass sich bei einem Dienstvertrag die Beauftragten, also die Dienstleistenden, lediglich zum Verrichten einer bestimmten Tätigkeit verpflichten.
Im Falle der Grafikdesignerin bedeutet dies, dass sie mehrere Entwürfe eines Firmenlogos erstellt, das genaue Endprodukt ist jedoch zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht bekannt.
Im Gegensatz dazu ist bei einem Werkvertrag das Endprodukt entscheidend – im Falle des Bauunternehmens bedeutet das, den bereits ausgearbeiteten Bauplan eines Hauses vollständig umzusetzen. Die Entlohnung erfolgt beim Abschluss eines Werkvertrages dementsprechend auch erst nach Fertigstellung und Abnahme des Auftrages.
Der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Honorarvertrag ist wiederum weniger eindeutig: Grundsätzlich kann ein Honorarvertrag sowohl als Dienst- als auch als Werkvertrag ausgestaltet werden.
Dabei wird lediglich festgelegt, dass eine bestimmte Dienstleistung gegen eine Vergütung erbracht wird. Die Entscheidung, ob diese Vergütung erfolgsabhängig (wie im Werkvertrag) oder leistungsabhängig (wie im Dienstvertrag) erfolgt, liegt in der Hand der Vertragsparteien.
Insgesamt ist es für Selbstständige von entscheidender Bedeutung, die Unterschiede zwischen Dienstverträgen, Honorarverträgen und Werkverträgen zu verstehen. Je nach Art der Tätigkeit und den Vereinbarungen mit deinen Auftraggebern kann eine der Vertragsarten besser geeignet sein als die andere.
Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen und Vertragsabschlüssen von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass deine Interessen geschützt sind und du rechtlich auf der sicheren Seite stehst.
Weitere hilfreiche Informationen zu den Themen nebenberufliche Selbstständigkeit, Versicherungen oder Kleinunternehmen findest du auf unserem Blog.
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                Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Hallo! Also ich muss sagen, ich bin so so so positiv überrascht wie hilfsbereit das Accountable Team ist und wie ambitioniert mir bis jetzt geholfen wurde. Sowas habe ich noch nie erlebt :> Ich werde die App weiterhin gerne nutzen. Lg Kristin Speck
Kristin Speck
Ich bin froh, dass es Euch gibt! Bisher war mir Euer Programm nützlich und die Betreuung durch Euch ist recht gut! herzlichen Dank!
Semjon H. N. Semjon