Eine Betriebsunterbrechung kann existenzbedrohend sein, vor allem, wenn sie zu einem längeren Ausfall und dauernden Einkommensverlusten führt. Hier hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie gleicht deinen entstandenen finanziellen Verlust aus und sorgt so dafür, dass aus einem einmaligen Vorfall kein bleibender Schaden für dein Unternehmen entsteht.
Wie bei vielen anderen Versicherungen stellt sich auch hier die Frage: Können die Kosten für eine solche Versicherung steuerlich geltend gemacht werden? Wie genau Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich behandelt werden, wird in diesem Artikel erläutert.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Geschäftsversicherung, die dein Unternehmen finanziell absichert, wenn dein regulärer Geschäftsbetrieb durch unvorhergesehene Ereignisse unterbrochen wird.
Dabei deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht den unmittelbaren Sachschaden ab, sondern erstattet nur die tatsächlich entgangenen Betriebseinnahmen sowie die laufenden Betriebskosten, die auch ohne Einnahmen weiter anfallen.
Typische Kosten, die von einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt werden, sind zum Beispiel:
Zu den häufigen Ursachen, die durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sind, gehören beispielsweise:
Die Betriebsunterbrechungsversicherung nimmt eine besondere Stellung im betrieblichen Versicherungsschutz ein, da sie sich auf den finanziellen Ausgleich von Einkommensverlusten konzentriert, die durch die namensgebende Betriebsunterbrechung entstehen. Im Vergleich zu anderen betrieblichen Versicherungen wie der Sachversicherung oder der Haftpflichtversicherung wird klar, welchen speziellen Leistungsfokus sie besitzt.
Während die Sachversicherung hauptsächlich Schäden an physischen Vermögenswerten wie Gebäuden, Maschinen oder Lagern abdeckt, geht die Betriebsunterbrechungsversicherung einen Schritt weiter, indem sie den Verlust an Betriebseinnahmen absichert, die durch solche Sachschäden verursacht werden. So ergänzt sie die Sachversicherung, indem sie nicht nur den Wiederaufbau oder die Reparatur von Vermögenswerten finanziert, sondern auch dafür sorgt, dass das Unternehmen während der Ausfallzeit überlebensfähig bleibt, indem laufende Kosten wie Mieten, Gehälter und Kreditzahlungen gedeckt werden.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt, ist die Betriebsunterbrechungsversicherung darauf ausgelegt, die finanziellen Verluste des eigenen Unternehmens zu minimieren. Sie spielt eine entscheidende Rolle, wenn ein plötzliches Ereignis wie ein Brand oder eine Naturkatastrophe den Geschäftsbetrieb lahmlegt, indem sie die wirtschaftliche Kontinuität des Unternehmens sicherstellt.
Ausgaben, die ausschließlich und unmittelbar der Erzielung von Betriebseinnahmen dienen, sind grundsätzlich vom steuerpflichtigen Gewinn abzugsfähig. Dazu gehören die typischen Betriebsausgaben wie Miete, Löhne und Gehälter oder Büromaterial. Aber auch die Kosten für spezifische Versicherungen sind für Selbstständige steuerlich absetzbar – einschließlich der Betriebsunterbrechungsversicherung.
Damit jedoch die Kosten für die Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebsausgaben behandelt und abgesetzt werden können, müssen besondere Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen:
Um sicherzustellen, dass die Aufwendungen für deine Betriebsunterbrechungsversicherung steuerlich korrekt behandelt werden, ist es erforderlich, diese als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung auszuweisen. Als Selbstständige:r gibst du deine Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung an – hier werden all deine betrieblichen Einnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Die Anlage EÜR kannst du entweder über das ELSTER-Online-Portal ausfüllen, oder noch einfacher mit Steuersoftware wie Accountabe einreichen. Die EÜR ermöglicht dir die detaillierte Aufstellung deiner finanziellen Geschäftstätigkeit. Trage hier den Gesamtbetrag deiner gezahlten Prämien für die Betriebsunterbrechungsversicherung unter „Betriebsausgaben“ ein.
💡Tipp von Accountable: Setze nur die Kosten ab, für die du auch einen Nachweis erbringen kannst. Bewahre sie für den Fall einer Betriebsprüfung auf. Als Selbstständige:r gilt für Rechnungen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht nur eine sinnvolle Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse, die deinen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen können, sondern auch eine strategische Investition in die finanzielle Stabilität deines Unternehmens.
Die Kosten für eine Betriebsunterbrechungsversicherung sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar, sofern sie bestimmte Kriterien wie betriebliche Veranlassung, Angemessenheit der Prämien, Zahlungsnachweis und periodengerechte Zuordnung erfüllen. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Belege sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren, um bei einer eventuellen Betriebsprüfung die Abzugsfähigkeit jederzeit nachweisen zu können.
Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten empfehlen wir dir, eine professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Dies stellt sicher, dass alle steuerlichen Möglichkeiten optimal genutzt und gleichzeitig rechtliche Fehler vermieden werden.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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Mehr erfahrenAccountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.
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Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.
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Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!
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