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Betriebsprüfung für Freiberufler – verständlich, aktuell & praxisnah 

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: September 4, 2025

Lesezeit: 7 Minuten

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Betriebsprüfung – ein Begriff, der vielen Kleinunternehmen und Selbstständigen in Deutschland Respekt einflößt. In diesem Beitrag erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dich 2025 sicher und gelassen auf eine solche Prüfung vorbereitest. Du erfährst, was dich wirklich erwartet, welche neuen digitalen Verfahren zu beachten sind und wie du typische Fallstricke souverän umschiffst.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung ist eine Kontrolle durch das Finanzamt, bei der geprüft wird, ob deine Buchhaltung korrekt, vollständig und gesetzeskonform ist. Die Prüfung betrifft in der Regel den Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre.

Egal ob große Betriebe, Kleinunternehmen, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende: Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann jederzeit angesetzt werden und kommt grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen in Frage.

Betriebsprüfungen werden auch Außenprüfungen genannt – sie finden meist vor Ort in deinem Büro oder Homeoffice statt. In Ausnahmefällen (z. B. bei Verdacht auf Steuerhinterziehung) kann es auch zu Sonderprüfungen kommen.

Allerdings findet diese nur in Fällen statt, bei denen die Steuerfahndung bereits den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt. Die jeweiligen Arten der Betriebsprüfung durch das Finanzamt unterscheiden sich wie folgt:

  • Reguläre Außenprüfung: Prüfung aller geschäftlichen Steuerarten und Tätigkeiten der letzten drei Jahre
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Prüfung deiner Umsatzsteuer, wenn du häufiger Vorsteuer-Überschüsse geltend machst
  • Lohnsteuer-Außenprüfung: Prüfung der korrekten Abführung der Lohnsteuer
  • Nachschau zur Umsatzsteuer: Unangemeldete Prüfung, in der Regel bei Unternehmen und nicht bei Kleinunternehmer:innen

Welche Bereiche bei einer Betriebsprüfung tatsächlich geprüft werden, hängt von deinem Unternehmen bzw. davon ab, ob du Kleinunternehmer:in, Selbstständige:r oder Freiberufler:in bist – sowie von den Schwerpunkten, die das Finanzamt setzt.

Was bedeutet eine Betriebsprüfung für Freiberufler?

Die Betriebsprüfung für Freiberufler:innen gewinnt 2025 weiter an Bedeutung – nicht nur wegen steigender Prüfquoten, sondern auch durch neue technische Standards und gesetzliche Anforderungen. Selbst wenn du als Freiberufler:in keine große Buchhaltung führst oder nur mit wenigen Kund:innen arbeitest, solltest du vorbereitet sein.

1. Digitalisierung der Buchhaltung 

Immer mehr Freiberufler:innen nutzen digitale Buchhaltungstools – und das Finanzamt ebenso. Der Datenaustausch funktioniert schneller und standardisierter als je zuvor. Über Schnittstellen wie DATEV, ELSTER oder XRechnung können Prüfer:innen heute in wenigen Minuten prüfen, ob deine Einnahmen und Ausgaben zueinander passen. Das bedeutet: Unstimmigkeiten fallen schneller auf – und können ohne Vorwarnung eine Prüfung auslösen.

2. KI-gestützte Prüfalgorithmen 

Seit Mai 2025 testet die Finanzverwaltung in NRW erstmals den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Steuerprüfung – zunächst in ausgewählten Finanzämtern wie Hamm oder Brühl. Ziel ist es, bestimmte Steuerfälle schneller zu erkennen und risikobasierter zu bearbeiten.

Was heißt das konkret für dich? Zwar entscheidet nach wie vor ein:e Sachbearbeiter:in über deinen Fall – aber die Vorauswahl läuft zunehmend digital. Das bedeutet: Wenn deine Steuerdaten als auffällig gelten, kann das System eine Prüfung vorschlagen. 

3. Höhere Anforderungen an Belegführung & Nachvollziehbarkeit

Auch wenn du keine Bilanzpflicht hast, gilt: Alle Angaben müssen prüfbar sein. Elektronisch archivierte Rechnungen, Quittungen oder Verträge müssen jederzeit vollständig, manipulationssicher und nachvollziehbar abrufbar sein. Das betrifft nicht nur große Firmen, sondern jede:n Freiberufler:in – auch mit EÜR. Problematisch wird es, wenn Belege unsortiert in Ordnern oder unsystematisch auf der Festplatte liegen.

💡 Tipp: Nutze digitale Tools mit GoBD-Zertifizierung – damit erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen an Belegarchivierung und kannst bei einer Prüfung schnell liefern.

4. Neue Aufbewahrungsfristen 

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen (§ 147 AO). Dazu gehören auch scheinbar „harmlose“ Dokumente wie Rechnungen für Software-Abos, Fahrtkostenabrechnungen oder Verträge mit Auftraggeber:innen. Viele Freiberufler:innen unterschätzen das – und löschen Dateien nach wenigen Jahren. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das schnell zum Problem werden, wenn Belege fehlen.

Beispiel: Was passieren kann, wenn Belege fehlen

Lisa ist freiberufliche Texterin und arbeitet hauptsächlich von zu Hause aus. Ihre Buchhaltung führt sie mit einem einfachen Online-Tool. Als das Finanzamt zur Betriebsprüfung ansetzt, wird ihre Angabe zu den Bürokosten im Homeoffice kritisch hinterfragt – insbesondere die Abschreibung eines neuen Laptops und monatliche Zahlungen für einen Cloud-Dienst. Lisa hat die Rechnung des Cloud-Anbieters versehentlich gelöscht und kann nur einen Kontoauszug vorlegen.

Die Folge: Das Finanzamt erkennt die Ausgaben nicht an und nimmt eine Gewinnhinzuschätzung vor – inklusive Nachzahlung und Zinsen. Mit einer strukturierten digitalen Belegarchivierung hätte Lisa das leicht vermeiden können.

Betriebsprüfung: Wie oft und warum werde ich geprüft?

Die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bei Freiberufler:innen hängt von der Betriebsgröße ab. Während größere Unternehmen regelmäßig geprüft werden, erfolgt eine Betriebsprüfung für Einzelunternehmen und Kleinunternehmer:innen oft nach dem Zufallsprinzip. Auch nach Betriebsaufgabe kann eine Prüfung stattfinden – in der Regel innerhalb von vier Jahren.

Eine Betriebsprüfung bei Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen wird vor allem dann durch das Finanzamt angeordnet, wenn dieses Auffälligkeiten bei der Steuererklärung oder der ordnungsgemäßen Buchhaltung feststellt. Zu den Auslösern einer Betriebsprüfung gehören unter anderem:

  • Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung
  • Fehler in der Bilanz oder im Jahresabschluss
  • Wiederholt verspätet abgegebene Steuererklärungen
  • Regelmäßig verspätete Zahlungen von Steuerschulden
  • Unbegründete Senkung der Steuervorauszahlungen
  • Stark schwankende Einnahmen und Gewinn
  • Dauerhafte Verluste

Zwar führt nicht jede dieser Auffälligkeiten automatisch zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt, jedoch solltest du vermeiden, dass diese sich häufen. Damit verhinderst du, dass das Finanzamt von vornherein einen Verdacht gegen dich erhebt.

Wie wahrscheinlich ist eine Betriebsprüfung? Mach' den Test!

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Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Du wirst in der Regel 2 bis 4 Wochen vorher schriftlich informiert. Die Prüfungsanordnung nennt den Zeitraum und die Unterlagen. Nutze die Zeit, um deine Dokumente zu prüfen – und informiere deine:n Steuerberater:in.Sollte dein:e Steuerberater:in eine Empfangsvollmacht von dir erhalten haben, ist es auch möglich, dass nur diese:r benachrichtigt wird. Der Termin lässt sich zwar verschieben, wenn du und dein:e Steuerberater:in verhindert seid, umgehen lässt er sich jedoch nicht.

Bei der Betriebsprüfung von Kleinunternehmer:innen werden in der Regel zuerst die Sozialversicherung und die Umsatzsteuer geprüft. Zudem solltest du all deine Angaben auch durch entsprechende Belege beweisen können. Dabei können, je nach Betriebsgröße, auch andere Dinge geprüft werden:

  • Vorsteuerabzug
  • Betriebsausgaben
  • Kleinbetragsrechnungen
  • Abgaben zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung
  • Sonderabschreibungen
  • Private Nutzung von Firmenwagen, Privatkonten und Telefon
  • Schuldzinsen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
  • Bilanzen

Du bist dazu verpflichtet, sämtliche Unterlagen vollständig bereitzustellen und bei Rückfragen mit dem Finanzamt zu kooperieren. Informiere dich jetzt über die 10 häufigsten Fehler von Selbstständigen bei Betriebsausgaben und Abschreibungen.

Checkliste: So bereitest du dich optimal auf die Betriebsprüfung vor

Je besser du vorbereitet bist, desto schneller und unkomplizierter verläuft die Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Beachte folgende Punkte:

  1. Unterlagen bereithalten: Sammle alle erforderlichen Dokumente aus der Prüfungsanordnung und überprüfe sie auf Vollständigkeit. Falls etwas fehlt, ergänze es rechtzeitig.
  2. Steuerberater:in einbeziehen: Falls du eine:n Steuerberater:in hast, die oder der keine Empfangsvollmacht hat, solltest du diese:n frühzeitig über die Betriebsprüfung des Finanzamts informieren. Er oder sie kann deine Buchhaltung überprüfen und eventuelle Fragen im Vorfeld klären.
  3. Digitale Buchhaltung organisieren: Stelle sicher, dass deine Buchhaltung gut organisiert ist – mit Tools wie DATEV, lexoffice, sevDesk oder Accountable. Belege sollten sauber kategorisiert und jederzeit abrufbar sein.
  4. Prüfungsort vorbereiten: Falls die Prüfung in deinem Büro oder Homeoffice stattfindet, richte einen Arbeitsplatz für die Prüfer:innen ein und halte die notwendigen Dokumente griffbereit.
  5. Typische Fragen durchgehen: Prüfe mit deinem:r Steuerberater:in, welche Themen besonders kritisch sein könnten – etwa häufig schwankende Einnahmen oder ungewöhnlich hohe Betriebsausgaben.
  6. Sorgfältig antworten: Falls das Finanzamt Rückfragen hat, nimm dir Zeit für eine gut überlegte Antwort. Falls du dir unsicher bist, lass dich von deinem:r Steuerberater:in beraten.

“Eine klare, digitale Struktur sorgt dafür, dass Freiberufler:innen im Prüfungsfall souverän reagieren können – und das Finanzamt rascher zum Abschluss kommt.“

Markus Thomas Boldt - Steuerberater und Consultant

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung?

Wie lange eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt dauert, hängt ebenfalls von der Betriebsgröße ab. Während eine Betriebsprüfung von Kleinunternehmer:innen und kleineren Selbstständigen meist nur wenige Tage in Anspruch nimmt, kann diese bei größeren Betrieben auch mehrere Wochen dauern.

Dabei gilt: Sind deine zu prüfenden Unterlagen vollständig und korrekt und ist keine Schlussbesprechung nötig, um ungeklärte Sachverhalte zu besprechen, verkürzt sich die Betriebsprüfung.

Betriebsprüfung: Droht eine Nachzahlung als Strafe?

Das Finanzamt teilt dir das Ergebnis der Betriebsprüfung in der sogenannten Prüfungsfeststellung mit. Vorausgesetzt, es gibt keine offenen Fragen mehr und alle Sachverhalte konnten geklärt werden. Im besten Fall geht aus der Prüfungsfeststellung hervor, dass du alle Steuern korrekt abgeführt hast.

Wenn im Rahmen der Betriebsprüfung durch das Finanzamt nachgewiesen werden kann, dass du zu wenig Steuern bezahlt hast, musst du mit einer Nachzahlung als Strafe rechnen. Diese setzt sich aus dem fehlenden Steuerbetrag plus Zinsen zusammen. Das Wichtigste hierzu:

  • Zinsen auf Nachzahlungen: Die Zinsen fallen 15 Monate nach Entstehung der Steuerschuld an und betragen 0,15 % pro Kalendermonat.
  • Hinzuschätzungen: Falls deine Buchführung fehlerhaft oder lückenhaft ist, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen. Diese fallen oft zu hoch aus und führen zu hohen Nachzahlungen und Strafzinsen.
  • Steuerbetrug: Wird ein vorsätzlicher Betrug festgestellt, drohen neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen, die sich nach der Höhe des Steuerschadens richten.

Falls du eine Nachzahlung nach der Betriebsprüfung nicht leisten kannst, solltest du schnellstmöglich eine Ratenzahlung oder Stundung mit dem Finanzamt verhandeln.

Was kostet eine Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt selbst verursacht keine direkten Kosten – es sei denn, sie führt zu einer Nachzahlung oder Strafe. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn du eine:n Steuerberater:in hinzuziehst.

Steuerberater:innen berechnen eine sogenannte Zeitgebühr in Höhe von 30 bis 70 Euro pro angefangene halbe Stunde. Diese umfasst z. B. auch die Vorbereitung der Betriebsprüfung und die Anreise zum Prüfungsort. Ein weiterer möglicher Kostenpunkt kann entstehen, wenn du spezielle Gutachten oder externe Beratung benötigst.

Tipp von Accountable: Setze frühzeitig eine Honorarobergrenze mit deinem:r Steuerberater:in fest, um eine unerwartet hohe Rechnung zu vermeiden.

Wie lässt sich eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt vermeiden?

Eine Betriebsprüfung bei Selbstständigen lässt sich nie vollständig ausschließen, aber du kannst das Risiko minimieren. Am besten, indem du Dinge vermeidest, mit denen du dich beim Finanzamt verdächtig machst, sprich: verspätete Steuerzahlungen, Fehler in der Steuererklärung etc. 

Darauf solltest du achten:

  • Fristen einhalten: Reiche deine Steuererklärungen pünktlich ein und zahle deine Steuern rechtzeitig.
  • Korrekte Buchhaltung führen: Achte darauf, dass alle Einnahmen und Ausgaben vollständig dokumentiert sind.
  • Belege aufbewahren: Halte alle Rechnungen und Nachweise bereit – besonders für Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge.
  • Auffälligkeiten vermeiden: Starke Schwankungen bei Einnahmen oder wiederholte Verluste können das Finanzamt misstrauisch machen.
  • So bist du bestens vorbereitet, wenn es doch einmal zu einer Betriebsprüfung kommen sollte.

„Im Jahr 2025 beginnen viele Prüfungen mit KI‑gestützten Datenchecks. Wenn deine Buchhaltung sauber ist, bist du klar im Vorteil.“

Markus Thomas Boldt - Steuerberater und Consultant

Das bedeutet der Brief vom Finanzamt

Du hast einen Brief vom Finanzamt erhalten und bist unsicher, was du nun tun musst? Wir wissen, dass diese Briefe für viele Selbstständige viel Stress bedeuten und die komplizierte Steuersprache nicht immer leicht zu verstehen ist. Aber wir haben da eine Lösung:

Tipp von Accountable: Nutze unser kostenloses Tool, das deinen Brief vom Finanzamt analysiert und dir eine einfache Zusammenfassung erstellt. So weißt du sofort, was zu tun ist! Teste es jetzt kostenlos!

Fazit

Eine Betriebsprüfung bei Freiberufler:innen ist kein Grund zur Panik – sie ist eine Chance, deine Steuerorganisation zu überprüfen und zu optimieren. Digital, klar strukturiert und gut vorbereitet bist du bestens aufgestellt – vor, während und nach der Prüfung.

Sei proaktiv, nutze digitale Tools und sichere dir bei Unsicherheit rechtliche oder steuerliche Unterstützung – so verwandelst du die Prüfung in ein kleines Projekt statt in ein Risiko.

FAQ

Wie lange im Voraus muss das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigen?

Meist 2 bis 4 Wochen; bei Sonderprüfungen – z. B. Umsatzsteuer‑Nachschau – kann es auch kurzfristiger sein.

Wie lange muss ich Freiberufler:innen-Belege aufbewahren?

Grundsätzlich 10 Jahre (z. B. bei Verträgen, Abschreibungen), 6 Jahre bei Geschäftsbriefen und E-Mails mit steuerlichem Bezug (§ 147 AO).

Kann ich Teile der Prüfung digital durchführen?

 Ja – durch DaRA‑Verfahren über ELSTER/XÖV. Daten sind strukturierter und sicher digital übermittelbar.

Was sind typische Schwerpunkte bei Freiberufler:innen?

Home‑Office, gemischte Nutzung von Ressour­cen, Vorsteuer, Einkommen/Gewinnberechnung.

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Autor - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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