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Apotheke eröffnen: Worauf muss ich achten?

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 4 Minuten

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Der Traum, eine Apotheke zu eröffnen: Für viele (angehende) Apotheker:innen ein großes Ziel. Auch du möchtest andere Menschen mit Arzneimitteln versorgen und Gesundheitsberatung helfen?

Dann solltest du dich gut vorbereiten, denn die Gründung einer Apotheke ist an strenge gesetzliche Auflagen und hohe fachliche Anforderungen geknüpft. Was genau du benötigst, erfährst du hier.

Eigene Apotheke eröffnen: Voraussetzungen und Genehmigungen

Was braucht man, um eine Apotheke zu eröffnen? Die Eröffnung einer Apotheke ist ein anspruchsvolles Vorhaben, das sowohl fachliches Know-how als auch unternehmerisches Geschick erfordert. Neben den persönlichen Voraussetzungen, die du mitbringen solltest, gilt es auch rechtliche und bürokratische Hürden zu meistern.

Zu den wichtigsten Genehmigungen und Voraussetzungen, um eine eigene Apotheke zu eröffnen, gehören:

Persönliche Eignung, um eine Apotheke zu eröffnen

Als Apotheker:in trägst du große Verantwortung für die Gesundheit deiner Kund:innen. Du solltest gewissenhaft, vertrauenswürdig und stets im Sinne der Kund:innen handeln. Eine empathische Kommunikation und gute Beratungskompetenz sind entscheidend, um Kund:innen zu gewinnen und langfristig an deine Apotheke zu binden.

Die Approbation als Apotheker

Die Approbation ist eine staatliche Erlaubnis, den Beruf des/der Apotheker:in auszuüben. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Pharmaziestudium an einer deutschen Universität. Nach dem Studium folgt ein einjähriges Praktikum in mindestens zwei verschiedenen Apotheken oder in der pharmazeutischen Industrie.

Apothekenbetriebserlaubnis

Willst du eine Apotheke gründen, musst du einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür schaffen das Apothekengesetz. Die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis sind unter anderem: du musst voll geschäftsfähig sein, du besitzt die Approbation und du verfügst über geeignete Räume zum Betrieb deiner Apotheke. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt u.a. die Anforderungen an die Räumlichkeiten und Ausstattung von Apotheken.

➡️ Selbstständig im Gesundheitswesen: So geht’s

Institutionskennzeichen

Das Institutionskennzeichen ist notwendig, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Es wird bei der „Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen“ beantragt und sollte spätestens zwei Wochen vor der Eröffnung deiner Apotheke vorliegen.

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Gewerbeanmeldung für deine Apotheke: So einfach geht's!

Nachdem du die Approbation und die Apothekenbetriebserlaubnis erlangt hast, ist deine Apotheke schon fast startklar. Jetzt stehen noch drei weitere wichtige Schritte bevor:

Die Gewerbeanmeldung

Ein Gewerbe anzumelden, ist ein relativ unkomplizierter Vorgang, der bei deinem örtlichen Gewerbeamt zu erledigen ist. Das Formular zur Gewerbeanmeldung kannst du auch online auf der Website deines Gewerbeamts ausfüllen und übermitteln. Die Anmeldung kostet in der Regel zwischen 15 bis 60 Euro. Als neues Mitglied wirst du außerdem von der örtlichen Industrie- und Handelskammer begrüßt. Die Mitgliedschaft ist für alle Gewerbetreibenden verpflichtend. 

➡️Alles, was du wissen musst, wenn du ein Gewerbe gründest

Anmeldung beim Finanzamt

Außerdem musst du deine selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, um deine Steuernummer zu erhalten. Das Finanzamt benötigt dafür einige Informationen von dir. Was wird in deiner Apotheke angeboten? Welche Rechtsform hast du gewählt? Mit welchen Einnahmen rechnest du?

Diese Angaben musst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online angeben. Diesen findest du z.B. kostenlos auf der Website von Accountable. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du vom Finanzamt deine Steuernummer. Diese muss auf deinen Rechnungen angegeben werden.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Denk daran, deine Apotheke nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Absicherung deiner Mitarbeiter:innen im Falle eines Unfalls zuständig.

Apotheke eröffnen: Die Kosten

Eine Apotheke zu eröffnen, ist mit einem hohen Investitionsbedarf verbunden. Um ein realistisches Bild der Kosten zu erhalten, ist es wichtig, einen individuellen Finanzplan für deine konkrete Situation zu erstellen. Zur Orientierung: Für die Neugründung einer Apotheke liegen die Investitionskosten im Durchschnitt bei etwa 545.000 Euro. Die Übernahme einer bestehenden Apotheke ist oft günstiger als eine Neugründung. 

Die genauen Kosten für die Eröffnung einer Apotheke variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Standort: Die Lage deiner Apotheke spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe der Miete oder des Kaufpreises für die Räumlichkeiten.
  • Größe: Je größer die Apotheke, desto höher die Kosten für Miete, Einrichtung und Ausstattung.
  • Ausstattung: Die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung deiner Apotheke können je nach gewählter Ausstattung stark variieren.
  • Betriebskosten: Neben den Investitionskosten fallen auch laufende Betriebskosten an, wie z. B. Miete, Energiekosten und Warenkosten.
  • Kreditzinsen: Wenn du die Gründung deiner Apotheke mit einem Kredit finanzierst, musst du auch die Kreditzinsen berücksichtigen.
  • Personal: Die Personalkosten sind ein weiterer wichtiger Faktor, der bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss.
  • Warenlager: Die Kosten für das Warenlager können je nach Sortiment und Größe der Apotheke erheblich schwanken.
  • Marketing: Um Kund:innen zu gewinnen und zu binden, ist ein gewisses Marketingbudget erforderlich.
  • Genehmigungen und Versicherungen: Für die Beantragung von Genehmigungen und den Abschluss von Versicherungen fallen ebenfalls Kosten an.

Apotheke eröffnen als Franchise

Du möchtest eine Apotheke eröffnen, aber der Gedanke an die vielen Aufgaben und den bürokratischen Aufwand schreckt dich zurück? Dann könnte ein Apotheken-Franchise die richtige Lösung für dich sein. Beim Franchise-Konzept schließt du dich einem bereits etablierten Netzwerk an Apotheken, den sogenannten Franchisegeber, an. Du profitierst von dessen Know-how, Marke und erprobtem Geschäftsmodell. Im Gegenzug verpflichtest du dich, die Vorgaben des Franchisegebers einzuhalten und Gebühren zu zahlen. 

Zu den bekanntesten Apotheken-Franchises zählen:

  • easyApotheken
  • Linda Apotheken
  • Gesund leben-Apotheken
  • Alphega Apotheken
  • mea – meine Apotheke

Apotheke eröffnen ohne Studium, als PTA oder Quereinsteiger – geht das?

In Deutschland ist es nicht möglich, eine Apotheke zu eröffnen, ohne ein Pharmaziestudium absolviert und die Approbation als Apotheker:in erlangt zu haben. Als Quereinsteiger:in oder ohne Studium eine Apotheke zu eröffnen, ist nicht gestattet. Dies ist gesetzlich im Apothekengesetz (ApoG) geregelt. Kann man als PTA eine Apotheke eröffnen? Nein, auch das ist nicht realisierbar. Als PTA kannst du jedoch in einer Apotheke arbeiten und Apotheker:innen bei der Abgabe von Arzneimitteln, der Rezeptur und der Kundenberatung unterstützen.

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Robert Jödicke

Autor - Robert Jödicke

Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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