Fonds und ETFs werden bei Freelancer:innen und Selbstständigen immer beliebter, sei es als eine Form des Vermögensaufbaus oder für die Altersvorsorge. Wer aber investiert, muss auf Erträge und Kursgewinne Steuern zahlen.
Bei Ausschüttungen oder einem Verkauf passiert dies automatisch. Doch auch für Anteile, die das Jahr über im Depot liegen, können Steuern fällig werden.
Die Vorabpauschale betrifft alle, die in ETFs oder Fonds investieren, deren Erträge nicht ausgeschüttet, sondern automatisch wiederangelegt werden (sogenannte thesaurierende Fonds). Sie gilt als fiktiver Mindestgewinn, der jedes Jahr besteuert wird – selbst wenn du deine Fondsanteile gar nicht verkauft hast.
Damit du einen schnellen Überblick bekommst, findest du hier die wichtigsten Eckpunkte:
| Thema | Wert Info | Was das für dich bedeutet |
| Basiszins | ca. 2,5 Prozent | Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale |
| Betroffene Anlagen | Thesaurierende Fonds & ETFs | Bei Wiederanlage von Erträgen wird eine Pauschale versteuert |
| Freibetrag (Sparerpauschbetrag) | 1.000 Euro/2.000 Euro (ledig/verheiratet) | Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei |
| Berechnungsformel | Fondswert × Basiszins × 70 Prozent – Ausschüttungen | Vorgabe laut § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) |
| Abführung | Automatisch durch deine Bank | Die Steuer wird Anfang Januar des Folgejahres einbehalten |
| Fälligkeit für 2026 | 2. Januar 2026 (voraussichtlich) | An diesem Tag bucht die Bank die Steuer von deinem Verrechnungskonto ab |
| Rückholung über Steuererklärung | Möglich, wenn du Verluste hattest oder dein Freibetrag noch frei ist | Trage die Werte in der Anlage KAP ein, z. B. bei Nutzung von Accountable oder Elster |
| Gesetzliche Grundlage | Investmentsteuergesetz (InvStG) | Regelt seit 2018 die Besteuerung von Fonds und ETFs |
💡 Tipp von Accountable: Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen – deine Bank übernimmt das automatisch und bucht die Steuer zu Jahresbeginn ab. Trotzdem lohnt es sich, den Vorgang zu verstehen, insbesondere wenn du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung einträgst oder prüfen möchtest, ob du zu viel gezahlt hast.
➡️Einkommenssteuer für Selbstständige: Wie hoch sind die Steuern?
Die Berechnung der Vorabpauschale folgt einem festen Schema. Dabei geht der Staat davon aus, dass dein ETF oder Fonds eine Mindestverzinsung erwirtschaftet – selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen veröffentlicht. Für 2025 wird dieser voraussichtlich bei etwa 2,5 Prozent liegen. Ein höherer Zins bedeutet auch eine höhere Vorabpauschale – und somit eine potenziell höhere Steuerlast.
➡️ Steuerpauschalen: Die wichtigsten Pauschalen für Selbstständige
Für die Berechnung brauchst du:
Der Anfangswert wird mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert.
Beispiel: 10.000 Euro × 2,5 Prozent × 0,7 = 175 Euro (fiktiver Ertrag)
Von diesem Ertrag ziehst du eventuelle Ausschüttungen ab.
Beispiel: 175 Euro – 50 Euro = 125 Euro Vorabpauschale
Ein Teil der Erträge ist je nach Fondsart steuerfrei (sog. Teilfreistellung):
| Fondsart | Steuerfrei | Steuerpflichtig |
| Aktienfonds | 30 Prozent | 70 Prozent |
| Mischfonds | 15 Prozent | 85 Prozent |
| Immobilienfonds (D) | 60 Prozent | 40 Prozent |
| Immobilienfonds (Ausl.) | 80 Prozent | 20 Prozent |
Beispiel Aktienfonds: 125 Euro × 70 Prozent = 87,50 Euro steuerpflichtig
Auf diesen Betrag wird Abgeltungsteuer (25 Prozent + Soli) fällig:
87,50 Euro × 26,375 Prozent = 23,06 Euro Steuer
Beispielrechnung: ETF mit 10.000 Euro Depotwert
| Rechenschritt | Rechnung | Ergebnis |
| Anfangswert ETF | – | 10.000 Euro |
| Fiktiver Ertrag | 10.000 Euro × 0,7 × 2,5 Prozent | 175 Euro |
| Ausschüttung | – | 50 Euro |
| Vorabpauschale | 175 Euro – 50 Euro | 125 Euro |
| Teilfreistellung (Aktienfonds) | 125 Euro × 70 Prozent | 87,50 Euro |
| Steuerlast (Abgeltungsteuer + Soli) | 87,50 Euro × 26,375 Prozent | 23,06 Euro |
➡️ 10 relevante Steuerfreibeträge und Pauschbeträge für Selbstständige
Die Vorabpauschale wird immer dann relevant, wenn das allgemeine Zinsniveau steigt. Hintergrund: Der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt, dient als Rechengrundlage für die Besteuerung von thesaurierenden Fonds. Liegt dieser Zins über null, unterstellt der Staat positive Erträge – auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Aber: Eine Steuer auf die Vorabpauschale fällt nur an, wenn
Die Regelung betrifft nur thesaurierende Fonds – bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale meist durch reale Zahlungen abgegolten.
Nehmen wir an, dein ETF hat einen Wert von 20.000 Euro.
| Basiszins | Berechnete Vorabpauschale (70 Prozent Faktor) | Steuerbelastung (26,375 Prozent) |
| 0,0 Prozent (wie 2021) | 0 Euro | 0 Euro |
| 1,0 Prozent | 140 Euro | ca. 37 Euro |
| 2,5 Prozent | 245 Euro | ca. 65 Euro |
| 3,0 Prozent | 294 Euro | ca. 77 Euro |
Je höher der Basiszins, desto höher fällt die fiktive Verzinsung deines ETFs aus – und desto mehr Steuer behält die Bank als Vorabpauschale ein. Gleichzeitig sinkt der Effekt, wenn du deinen Sparerfreibetrag optimal nutzt.
➡️„Finanzielle Freiheit“: Was heißt das für Selbständige und Freelancer?
Ob die Vorabpauschale überhaupt fällig wird, hängt von der Art deines Fonds ab:
Hier werden Erträge wie Dividenden automatisch wiederangelegt. Du erhältst keine Auszahlung – deshalb erhebt der Staat eine fiktive Mindestverzinsung auf Basis des Basiszinses. Diese Vorabpauschale wird automatisch zu Jahresbeginn versteuert – auch ohne tatsächlichen Gewinn.
Beispiel:
15.000 Euro ETF-Wert × 2,5 Prozent × 0,7 = 262,50 Euro
→ Nach Teilfreistellung und Steuersatz: ca. 48 Euro Steuerlast
Hier werden Erträge regelmäßig ausgezahlt – und die Bank zieht die Steuer direkt bei der Ausschüttung ab. Ist diese Ausschüttung höher als die Vorabpauschale, entfällt diese komplett.
Beispiel:
Ein ETF zahlt 250 Euro Dividende – die fiktive Pauschale läge nur bei 175 Euro → keine zusätzliche Steuer.
➡️ Geldanlage für Selbstständige: So funktioniert der Vermögensaufbau
Tipp für Selbstständige: Ein Mix aus beiden Fondsarten kann sinnvoll sein – so kombinierst du Liquidität mit langfristigem Vermögensaufbau.
Die Banken bzw. Depotanbieter berechnen die Steuer auf ETFs und Fonds zu Beginn des Jahres und buchen sie automatisch vom Verrechnungskonto ab. Es ist daher wichtig, dass auf diesem Konto genügend Mittel vorhanden sind, um Probleme mit der Bank zu vermeiden. Die Anbieter informieren dich normalerweise im Voraus über diesen Vorgang.
Es ist wegen der Vorabpauschale auch ratsam, den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge regelmäßig zu überprüfen, besonders nach einem Bankwechsel. Bei mehreren Konten und Depots bei unterschiedlichen Banken sollte man eine grobe Schätzung der Erträge vornehmen und den Freibetrag entsprechend auf die Banken aufteilen.
➡️ Rücklagen bilden: Das sollten Freiberufler und Selbstständige wissen
Ja, auf jeden Fall! In der Einkommensteuererklärung trägst du die Vorabpauschale in der Anlage KAP für „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ein. Hier müssen alle Kapitalerträge, einschließlich der Vorabpauschale, erfasst werden. Wie bereits erwähnt, berechnen alle Banken und Fondsanbieter diese automatisch. Die jeweils abgebuchten Beträge trägst du in deine Steuererklärung ein.
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Die Anlage KAP („Einkünfte aus Kapitalvermögen“) ist der Teil deiner Steuererklärung, in dem du alle Kapitalerträge einträgst – also auch die Vorabpauschale, die deine Bank bereits abgeführt hat.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
➡️Formulare: Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?
Die Vorabpauschale 2025 betrifft alle Anleger:innen mit thesaurierenden Fonds und ETFs. Sie besteuert einen fiktiven Mindestgewinn auf Basis des Basiszinses von rund 2,5 Prozent.
Du musst nichts selbst berechnen – deine Bank führt die Steuer automatisch ab. Wichtig ist nur, dass du einen Freistellungsauftrag nutzt und die Anlage KAP prüfst, um gegebenenfalls zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückzuholen.
💡 Kurz gesagt: Verstehen lohnt sich, rechnen musst du nicht – aber wer seine Freibeträge und Zinsentwicklung im Blick behält, spart Steuern und vermeidet Überzahlungen.
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?
Als Anleger:in musst du die Vorabpauschale nicht selbst berechnen. Deine Depotbank übernimmt die Berechnung und führt die Steuer automatisch ab.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Die Vorabpauschale 2025 wird voraussichtlich am 2. Januar 2026 fällig. Zu diesem Zeitpunkt zieht deine Bank die fällige Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein.
Wo trage ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Vorabpauschale trägst du in der Anlage KAP ein. Dort werden alle Kapitalerträge mit bereits einbehaltener Abgeltungsteuer erfasst.
Kann ich die Vorabpauschale zurückholen?
Wenn du unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibst oder kein Gewinn erzielt wurde, kannst du die Vorabpauschale über die Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt erstattet den Betrag automatisch.
Betrifft die Vorabpauschale auch ausschüttende ETFs?
Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs. Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer bereits bei der Dividendenzahlung einbehalten, sodass keine zusätzliche Vorabpauschale anfällt.
Was bedeutet der Basiszins für die Vorabpauschale ?
Der Basiszins ist die zentrale Rechengröße für die Vorabpauschale. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt – für 2026 liegt er voraussichtlich bei rund 2,53 Prozent. Dieser Zinssatz bestimmt den fiktiven Mindestgewinn, den der Staat bei thesaurierenden Fonds und ETFs unterstellt. Je höher der Basiszins, desto höher fällt die Vorabpauschale – und damit deine Steuerlast – aus.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
Wer ist Sophia ?Danke für dein Feedback!
Hilfreich
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Mehr erfahrenAccountable ist sehr einfach zu bedienen. Und macht Steuern für Solo selbständige so einfach wie nie zu vor.
Anonym
Accountble ist einfach zu bedienen und übersichtlich.
Regine Müller-Waldeck
Die Kommunikation war sehr gut und sehr genau. Im Fall wie es bei mir war hätte ich mich gefreut ein Telefonat zu führen. Es wäre auch sehr gut eine Telefonnummer zu haben wo man sich an einen Mitarbeiter wenden hätte können. Heute bekommt man sehr viele Spam Nachrichten die täuschend echt sind.
Peter Goerke
Ich bin schwer begeistert, die Platform ist wirklich ausgereift, man ist kein Versuchskaninchen, außerdem ist es trotz Digitalisierung sehr persönlich und direkt, ich fühle mich richtig aufgehoben und die Kundenservice ist unübertroffen, einziges Manko ist das ext. Steuerbüro Consentes, auf Fragen wird nicht oder spät geantwortet, verlangen jedoch einen horrenden Betrag nur um mit dem Finanzamt zu sprechen, da greife ich lieber selber zum Hörer, das soll das Erlebnis mit Accountable, aber in keinem Fall schmälern, endlich eine All-in-One Lösung, die hält was Sie verspricht!
Anonym
Bis jetzt alles Top, guter Sapport.
John Niehaus
sehr guter technischer support zum Abo. Steuerfragen hatte ich noch nicht.
Sergej Rothermel
Sehr guter Kundenservice, individuell und verständlich. Ausgezeichnete Fachkompetenz! Besser als jeder Steuerberater hier bei uns. Absolut empfehlenswert!
Birgit Kleinert
Zuerst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken, für die intensive und professionelle Betreuung meiner Steuerangelegenheit. Bei wirklich all meinen Fragen und es waren nicht wenige, hat Daniela mir geholfen. Besonders hervorheben möchte ich, das man hier auf eine Frage die man bezüglich der Steuer stellt, nicht lange auf seine Antwort warten muss. Accountable, ein "Rund-um-Sorglos-Paket"! Vielen Dank Peter Albuscheit
Peter Albuscheit
Alles super, sehr freundlich und hat mir bei der Lösung meines Problems geholfen.
Alexander Adam
Sehr schnelle und kompetente Rückmeldung.
Frank Meier