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Die Impressumspflicht in Deutschland ist vor allem zum Schutz von Verbraucher:innen gedacht. Durch das Impressum können Nutzer:innen von Webseiten, Social-Media-Profilen, YouTube-Kanälen oder Blogs immer herausfinden, wer für den Inhalt verantwortlich ist und wie sie Kontakt aufnehmen können.
Das Impressum soll somit Transparenz schaffen. Wie eine Visitenkarte ermöglicht es, eine Person oder ein Unternehmen zu identifizieren und zu kontaktieren. Sobald du eine Webseite oder ein Social-Media-Profil zu geschäftlichen Zwecken nutzt, musst du ein Impressum erstellen. Wir erklären, was du rund um die Impressumspflicht beachten musst.
Was genau ist ein Impressum?
Ein Impressum ist ein Verzeichnis, das die Angaben zur Identifikation der Betreiber einer Webseite, eines Social-Media-Profils oder eines Druckerzeugnisses enthält. Es muss leicht zugänglich sein, damit es Nutzer:innen schnell finden können. Die Verpflichtung zu einem Impressum wird im Telemediengesetzt (TMG) geregelt. Jedes Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Welche das sind kann variieren, je nachdem welche Inhalte bereitgestellt werden und von wem.
Generell kann man zusammenfassen, dass jede nicht-private Webpage ein Impressum haben muss. Deshalb müssen auch Webpages mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, Vereinsseiten und Seiten von Bürgerinitiativen und ähnlichem ein Impressum bieten, auch, wenn mit ihnen kein Geld verdient wird. Bei Webpages, die geschäftlichen Zwecken dienen, gilt die Impressumspflicht ebenso.
Es ist also egal, ob du eine Seite mit einem gut laufenden Webshop hast oder nur ab und an ein Werbebanner schaltest, mit dem du etwas nebenbei verdienst. Sobald du mit deiner Seite Geld einnehmen könntest und sie nicht nur für Familie und Freunde gedacht ist, musst du ein Impressum bereitstellen. Wichtig ist, dass diese Regeln nicht nur für Internetseiten gelten, sondern auch für Social-Media-Profile.
Welche Pflichtangaben müssen im Impressum enthalten sein?
Je nach Medium können einige der Pflichtangaben variieren. Jedoch müssen immer folgende Informationen enthalten sein:
Der Name der Betreiber:in der Webseite oder des Social-Media-Profils
Anschrift (das muss eine vollständige Adresse sein, ein Postfach reicht nicht)
Kontaktdaten wie E-Mail oder Telefonnummer mit denen eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist.
Umsatz- oder Wirtschaftsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden)
Gehört die Seite keiner Einzelpersonen oder einer Person, die einer bestimmten Berufsgruppe angehört, erweitert sich diese Liste um folgende mögliche Punkte:
Bei juristischen Personen muss die Rechtsform ergänzt werden (beispielsweise GmbH oder AG)
Bei Freiberuflern (z.B. Anwälten oder Ärzten) zusätzlich die Berufsbezeichnung und die Kammer, der sie angehören
Bei Gewerbetreibenden die Handelsregisternummer, sollte sie vorhanden sein
Bei Makler:innen und Gastronom:innen (und ähnlichen Berufen) muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden
Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten zusätzlich der Name und Anschrift des Verantwortlichen und, sofern vorhanden, die Rundfunk- oder Pressestaatsvertragsnummer
Je nach Seite kann auch das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registriernummer für das Impressum verpflichtend sein.
Für mache Berufsgruppen sind die Angaben mitunter recht kleinteilig. Wer beispielsweise einem reglementierten Beruf ausübt wie Steuerberater:innen oder Rechtsanwält:innen, muss neben Kammer und Berufsbezeichnung auch ausweisen, in welchem Staat diese Berufsbezeichnung verliehen wurde. Außerdem muss sichtbar sein, welche Vorschriften den Beruf regeln und wo diese nachzulesen sind.
Ein bisschen einfacher hast du es, wenn du einen Online-Shop betreiben möchtest, für den du ein Impressum erstellen willst. In diesem Fall musst du aber darauf achten, dass du auf die Online- Streitbeilegungsplattform hinweist und diese auch verlinkst.
Ebenfalls wichtig ist kenntlich zu machen, ob man gewillt ist, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen, sollte das einmal gewünscht werden. Ist das der Fall, muss auch die Verbraucherschlichtungsstelle mit Kontaktdaten genannt werden.
Wo muss das Impressum stehen?
Generell gilt immer, dass das Impressum als solches leicht erkennbar, immer verfügbar und unmittelbar erreichbar sein muss. Je nach Medium kann diese Anforderung unterschiedlich gelöst werden.
Impressumspflicht auf Webseiten
Um auf deinem Blog oder Shop der Impressumspflicht nachzukommen, kannst du die nötigen Informationen beispielsweise am Ende jeder Seite in der Fußzeile platziert. Eine andere gute Möglichkeit ist es, eine separate Unterseite für das Impressum zu erstellen und im Menü auf diese zu verlinken.
Achte beim Erstellend es Impressums darauf, dass du es korrekt mit „Impressum“ oder auch „Kontakt“ benennst. Die nötigen Angaben bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, reicht übrigens nicht. Genauso ist es nicht zulässig, ein Impressum zu haben, das nur mit einem speziellem Leseprogram abgerufen werden kann.
Impressumspflicht bei Instagram
Für das Impressum eines Instagram-Profils gilt die Zwei-Klick-Regel. Sie besagt, dass dein Impressum höchsten zwei Klicks von deinem Profil entfernt sein darf. Das kannst du auf zwei Arten ganz einfach umsetzten. Entweder zu setzt den Link direkt in deine Bio unter die anderen Angaben wie Profilbild und Name. Das hat aber den Nachteil, dass du dann keine weiteren Links in deinem Profil mehr platzieren kannst.
Gerade wer auch eine eigene Webpage hat, sollte deshalb lieber auf Drittanbieter-Tools zurückzugreifen, mit denen du eine Linksammlung auf einer externen Page erstellen kannst, die du dann in deiner Bio verlinkst. In diese Linksammlung setzt du nun einen Link zu der Impressumsseite deiner Homepage oder einer extra für diesen Zweck erstellten Seite und ermöglichst es nun Nutzer:innen, das Impressum durch zwei Klicks zu erreichen.
Impressumspflicht bei Facebook
Facebook macht es seinen Nutzer:innen recht einfach, ein Impressum anzulegen. Du kannst im Infobereich einen Unterpunkt für das Impressum anlegen und dort alle nötigen Angaben machen. Prüfe auf jeden Fall, ob diese Angaben auch in der App-Version von Facebook zu finden sind. Auf mobilen Ansichten ändert sich immer mal wieder etwas, deshalb gehe lieber auf Nummer sicher und verlinke das Impressum noch mal in der Infobox .
Youtube-Impressumspflicht
Du verdienst dein Geld als YouTuber:in oder machst ab und an auch Videos über deine Dienstleistung oder deine Produkte auf der Video-Plattform? Dann braucht dein Kanal auch ein Impressum, dass du unter Kanalinfo anlegen kannst.
Impressumspflicht in E-Mails
Auch in E-Mails ist eine Impressumspflicht gegeben, wenn diese geschäftlich genutzt werden. Hier reicht es allerdings aus, das Impressum als Signatur am Ende der E-Mail anzufügen. Es sei denn, es handelt sich um einen Newsletter, dann sollten die Impressum-Angaben auch deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Impressumspflicht bei Flyern und anderen Druckerzeugnissen
Bei Flyern und anderen Druckerzeugnissen gilt ebenfalls die Impressumspflicht, wenn diese geschäftlich genutzt werden. Hier sollten die Pflichtangaben wie bei einer Website oder einem Social-Media-Profil angegeben werden und gut auffindbar sein. Wenn du also öfter Flyer oder ähnliches für deine Dienstleistungen verteilen lässt, dann plane ein Impressum direkt beim Design mit ein.
Impressumpflicht im Ausland
Im Ausland gibt es eine Impressumspflicht, wenn deutsche Gesetze Anwendung finden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Website auf Deutsch verfügbar ist und sich an deutsche Nutzer:innen richtet. In diesem Fall müssen auch die deutschen Impressumspflichten erfüllt werden.
Wenn du also beispielsweise dauerhaft in Spanien lebst und von dort einen Web-Shop auf Deutsch betreibst und an Kund:innen nach Deutschland lieferst, musst du auch ein Impressum haben. Richtet sich deine Webseite an ein internationales Publikum, sollte du dich zusätzlich genau informieren, welche Impressumspflichten in den jeweiligen Ländern gelten.
Verstoß gegen die Impressumspflicht: Was kann passieren?
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann schwerwiegende Folgen haben. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen. Darüber hinaus können Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden drohen, die zu erheblichen Kosten führen können.
Um sicherzustellen, dass das Impressum korrekt und vollständig ist, solltest du deshalb regelmäßig alle Angaben überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Vor allem bei Änderungen der Geschäftsdaten oder Kontaktdaten sollte das Impressum entsprechend angepasst werden.
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