Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fällt an, wenn du Waren aus einem Drittland, also einem Nicht-EU-Staat, nach Deutschland importierst. Sie entspricht der Umsatzsteuer und sorgt dafür, dass eingeführte Produkte steuerlich genauso behandelt werden wie inländische Waren.
Für Selbstständige und Freiberufler:innen ist die Einfuhrumsatzsteuer vor allem buchhalterisch relevant. Sie wird zunächst an den Zoll gezahlt, kann aber in vielen Fällen über den Vorsteuerabzug beim Finanzamt wieder erstattet werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entsteht immer dann, wenn Waren aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der EU, physisch in das Zollgebiet der EU gelangen. Das gilt unabhängig davon, ob du online bestellst, eine Spedition beauftragst oder die Ware selbst einführst.
Im Ausfuhrland wird keine Umsatzsteuer erhoben. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, erhebt Deutschland bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer. Zuständig ist die Zollverwaltung: Sie prüft die Waren, berechnet die Steuer und zieht diese entweder selbst ein oder über einen Spediteur bzw. Paketdienstleister. Wenn du die Ware über einen Paketdienstleister bestellst, zahlt dieser die Steuer in der Regel beim Zoll und stellt sie dir anschließend in Rechnung.
Für den steuerlichen Abzug ist das Finanzamt zuständig, wenn du die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen möchtest.
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Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach den in Deutschland gültigen Umsatzsteuersätzen. In den meisten Fällen beträgt sie 19 Prozent. Für bestimmte Produkte wie Bücher, Lebensmittel oder Kunstgegenstände gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.
Die Steuer wird auf Grundlage des sogenannten Zollwerts berechnet. Dieser umfasst nicht nur den Kaufpreis der Ware, sondern auch alle Kosten, die bis zur EU-Grenze anfallen. Dazu zählen Transportkosten, Versicherungen, Zölle und gegebenenfalls Verbrauchsteuern. Erst aus dieser Gesamtsumme wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
Einen Freibetrag gibt es seit Juli 2021 nicht mehr. Bis dahin blieben Sendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regel wurde abgeschafft, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei echten Geschenksendungen aus einem Nicht-EU-Land, gelten noch besondere Regelungen.
Wenn du regelmäßig Waren aus Drittländern beziehst, lohnt es sich, die Einfuhrumsatzsteuer bereits bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Abhängig vom Anbieter kann sie entweder direkt beim Kauf über das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren erhoben oder bei der Einfuhr vom Zoll kassiert werden.
Grundsätzlich muss jede Person die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, die Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland bringt oder bestellt. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Selbstständige. Entscheidend ist allein, dass die Ware physisch in das Zollgebiet der Europäischen Union gelangt.
Bei einer Onlinebestellung aus einem Drittland, etwa aus den USA oder Großbritannien, wird die Einfuhrumsatzsteuer meist direkt bei der Zustellung fällig. Häufig übernimmt der Paketdienstleister die Zahlung beim Zoll und stellt sie dir anschließend in Rechnung.
Für Selbstständige und Unternehmen ist wichtig: Die gezahlte Steuer ist keine endgültige Belastung. Sie kann in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die importierte Ware für betriebliche Zwecke verwendet wird und ein gültiger Einfuhrumsatzsteuerbescheid des Zolls vorliegt. Dieses Dokument weist den Steuerbetrag aus und ist Grundlage für den Vorsteuerabzug. Du trägst den Betrag in deiner Umsatzsteuervoranmeldung im Feld „Entstandene Einfuhrumsatzsteuer“ ein.
In der Buchführung wird die Zahlung zweifach erfasst: Die abziehbare Einfuhrumsatzsteuer wird auf das Konto 1588 (SKR03) beziehungsweise 1433 (SKR04) gebucht, während die Gegenbuchung auf das entsprechende Aufwands- oder Wareneingangskonto erfolgt.
💡 Digitale Buchhaltungstools wie Accountable erkennen Einfuhrdokumente automatisch, speichern sie revisionssicher und übernehmen die Beträge direkt in deine Steuerübersicht. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen bei der Erfassung.
Wenn du Waren aus einem Nicht-EU-Land beziehst, stößt du schnell auf verschiedene Begriffe wie Einfuhrabgabe, Einfuhrsteuer oder Zoll. Sie klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge. Damit du in deiner Buchhaltung und bei der Preisgestaltung den Überblick behältst, hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Begriff | Bedeutung | Wer erhebt sie? |
| Einfuhrabgabe | Sammelbegriff für alle Abgaben, die bei der Einfuhr einer Ware anfallen können – also Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer. | Zollverwaltung |
| Einfuhrsteuer | Allgemeiner Begriff für steuerliche Abgaben bei der Einfuhr. In Deutschland ist damit in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer gemeint. | Zollverwaltung |
| Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) | Entspricht der deutschen Umsatzsteuer, wird aber bei der Einfuhr erhoben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen. | Zoll, später Finanzamt (für Vorsteuerabzug) |
| Zoll | Keine Steuer, sondern eine handelspolitische Abgabe, die abhängig vom Warenwert und der Art der Ware erhoben wird. | Zollverwaltung |
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Sobald eine Ware aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt wird, entsteht automatisch die Steuerschuld für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Verantwortlich für die Erhebung ist nicht das Finanzamt, sondern die Zollverwaltung. Sie prüft die Ware, legt den Steuerbetrag fest und zieht die Zahlung ein.
So läuft die Zahlung typischerweise ab:
Selbstständiger Webdesigner Max bestellt in den USA ein neues Grafiktablet für seine Arbeit. Der Kaufpreis beträgt 1.000 Euro, hinzu kommen 100 Euro Versandkosten. Das Gerät ist zollfrei, aber einfuhrumsatzsteuerpflichtig.
Schritt 1: Zollwert berechnen
Der Zollwert ergibt sich aus dem Kaufpreis plus Transport- und Nebenkosten:
1.000 Euro (Warenwert) + 100 Euro (Versand) = 1.100 Euro Zollwert
Schritt 2: Einfuhrumsatzsteuer ermitteln
Da Grafiktablets dem regulären Steuersatz unterliegen, gilt 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer:
1.100 Euro × 19 Prozent = 209 Euro Einfuhrumsatzsteuer
Schritt 3: Zahlung beim Zoll
Die Sendung trifft in Deutschland ein. Der Paketdienstleister zahlt die 209 Euro EUSt an den Zoll und berechnet Max den Betrag bei der Zustellung. Er erhält einen Einfuhrabgabenbescheid, auf dem die gezahlte Steuer dokumentiert ist.
Schritt 4: Absetzen über die Buchhaltung
Max trägt den Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung ein (Feld „Entstandene Einfuhrumsatzsteuer“) und verbucht ihn im SKR03-Konto 1588. Da das Tablet ausschließlich betrieblich genutzt wird, kann er die 209 Euro vollständig als Vorsteuer abziehen.
Nicht in jedem Fall musst du die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bezahlen. Es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen und Befreiungen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gelten können. Diese sind vor allem in § 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt und sollen Doppelbesteuerung sowie unverhältnismäßige Verwaltungsaufwände vermeiden.
1. Steuerbefreiung für bestimmte Waren
Einige Produkte sind grundsätzlich von der Einfuhrumsatzsteuer befreit – entweder, weil sie auch im Inland umsatzsteuerfrei wären oder weil sie einer speziellen Regelung unterliegen. Dazu zählen unter anderem:
2. Kleine Beträge
Wenn der berechnete Steuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt, wird die Einfuhrumsatzsteuer häufig nicht erhoben. Das betrifft insbesondere geringwertige Sendungen oder Kleinstimporte, bei denen der Verwaltungsaufwand den Steuerertrag übersteigen würde.
3. Geschenksendungen aus dem Ausland
Bei echten Geschenken von Privatperson zu Privatperson kann eine Einfuhrabgabe entfallen, solange der Warenwert unter 45 Euro liegt. Diese Regel gilt jedoch nicht für gewerbliche Lieferungen oder für Selbstständige, die Waren im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten.
4. Steuerfreie Wiedereinfuhr
Wenn du eigene Waren vorübergehend ins Ausland geschickt hast – etwa für eine Messe, Reparatur oder ein Fotoshooting – und sie anschließend unverändert zurückführst, fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Wichtig ist hier ein Nachweis über den ursprünglichen Export (z. B. über eine Ausfuhranmeldung).
Die Einfuhrumsatzsteuer ist für Selbstständige kein zusätzlicher Kostenfaktor, sondern Teil des steuerlichen Kreislaufs. Sie sorgt dafür, dass importierte Waren steuerlich gleichbehandelt werden wie Produkte aus Deutschland oder der EU.
Wichtig ist: Du zahlst die Einfuhrsteuer zunächst beim Import, kannst sie aber über den Vorsteuerabzug wieder zurückholen – vorausgesetzt, du bist umsatzsteuerpflichtig und hast alle Nachweise vollständig.
Wenn du regelmäßig Produkte oder Materialien aus Drittländern beziehst, lohnt es sich, die Einfuhrumsatzsteuer fest in deine Kalkulation einzubeziehen und die Buchhaltung möglichst digital zu organisieren. Tools wie Accountable helfen dir, Belege automatisch zu erfassen und die EUSt korrekt in deiner Umsatzsteuervoranmeldung zu berücksichtigen.
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Wann wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig?
Sie wird fällig, sobald Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU gelangen. Meist übernimmt der Spediteur oder Paketdienstleister die Zahlung beim Zoll und stellt dir den Betrag in Rechnung. In manchen Fällen wird sie bereits beim Onlinekauf im Preis berücksichtigt, wenn die Plattform das IOSS-Verfahren nutzt.
Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen?
Ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und die Ware für dein Unternehmen nutzt, kannst du die gezahlte Steuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist ein gültiger Einfuhrabgabenbescheid des Zolls, den du beim Finanzamt einreichst.
Was passiert, wenn ich die Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahle?
Unbezahlte Beträge führen zu Zollverstößen. Der Zoll kann die Ware einbehalten, Verzugszinsen berechnen oder zusätzliche Gebühren verlangen. Außerdem kann das Finanzamt Nachzahlungen und Bußgelder verhängen, wenn du die Steuer nicht ordnungsgemäß deklarierst.
Wie lange dauert die Erstattung durch das Finanzamt?
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung, also meist innerhalb eines Monats. Voraussetzung ist, dass der Einfuhrabgabenbescheid korrekt eingereicht wurde und keine Rückfragen bestehen.
Wie erkenne ich, dass die EUSt bereits beim Kauf bezahlt wurde?
Wenn du über große Plattformen wie Amazon oder Etsy bestellst, ist die Einfuhrumsatzsteuer oft schon im Kaufpreis enthalten. Sie wird dann auf der Rechnung ausgewiesen, häufig mit einer IOSS-Nummer, die zeigt, dass die Steuer bereits abgeführt wurde.
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Autor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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Peter Albuscheit