Wird eine Ware von Deutschland aus in einem Land außerhalb der EU oder des Europäischem Wirtschaftsraum gekauft, kommt sie aus einem sogenannten Drittland und ist einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob ein großes Unternehmen, ein:e Selbstständig:e oder eine Privatperson den Kauf getätigt hat – die Einfuhrsteuer muss jeder zahlen. Allerdinsg kann man sie als Selbstständige:r von der Steuer absetzen.
Bestellst du aus Deutschland beispielsweise deinen Schreibtisch aus einem Drittland, bezahlst du zwar per se keine Umsatzsteuer, dafür musst du hierzulande die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Denn bei Waren, die im Ausland bestellt werden, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer im Ausfuhrland an. Im Gegenzug wird im Einfuhrland, sprich dort, wo die Ware hinkommt, die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Diese orientiert sich an der Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt.
Die auch als Einfuhrabgabe bekannte Einfuhrumsatzsteuer soll verhindern, dass der Handel innerhalb der EU durch umsatzsteuerfreue Ware aus Dritteländern geschädigt wird. Die Einfuhrsteuer ist somit etwas wie ein Ersatz für die Umsatzsteuer. Eine Besonderheit ist; dass diese Steuer nicht vom Finanzamt, sondern vom Zoll direkt erhoben wird. Will man die Einfuhrumsatzsteuer aber absetzen, ist das Finanzamt zuständig.
💡Wichtig: Bestellst du Waren in Frankreich oder Polen, zahlst du nur dann keine extra Gebühren, wenn die Waren auch wirklich von dort versendet werden. Mach dich also im Vorhinein schlau, um Missverständnisse zu vermeiden.
Nachdem du nun weißt, was die Einfuhrumsatzsteuer überhaupt ist, kannst (und solltest) du dir Gedanken darüber machen, wie hoch sie ausfallen kann – und bereits mitdenken, wie du die gezahlte Steuer als Selbstständige:r geltend machen kannst.
Die Höhe der zu zahlenden Einfuhrabgabe für eine bestimmte Warenlieferung orientiert sich meist an deren Zollwert. Dieser berechnet sich aus dem Warenwert zuzüglich der Versandkosten und allen eventuellen Abgaben an den Zoll. Wurde der Zollwert ermittelt, wird der Steuersatz von 19 % (bzw. bei manchen Waren, wie beispielsweise Büchern, von 7 %) angesetzt und so die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer ermittelt.
Einen Freibetrag, also einen Warenwert, bis zu dem man keine Einführabgabe bezahlen muss, gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Allerdings existieren dann doch wieder Ausnahmen, beispielsweise wenn man ein Geschenk aus einem Drittland geschickt bekommt. Doch diese Regeln betreffen meist Post für Privatpersonen, nicht Selbstständige, die sich Waren für ihre berufliche Tätigkeit liefern lassen.
Das klingt erstmal alles sehr komplex, lässt sich aber mit einem Beispiel sehr anschaulich darstellen:
Du hast dir aus den USA einen neuen Bürostuhl für 1000 Euro gekauft. Auf den Verkaufspreis von 1000 Euro addiert der Zoll nun geschätzte Fracht-, Versicherungs- und ggf. bereits angefallene Steuern von insgesamt 200 Euro. Das Resultat: Ein Zollwert von 1.200 Euro. Hinzu kommen Zollabgaben von 50 Euro, die summa summarum zu dem Einfuhrumsatzsteuer-Wert (EUSt) von 1250 Euro führen. Im Falle des Bürostuhls beträgt deine Einfuhrumsatzsteuer-Last entsprechend 19 % von 1250 Euro – deine Abgabe beträgt also 237,50 Euro.
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Bezahlen musst du die Einfuhrumsatzsteuer, sobald die Ware aus einem Drittland die deutsche Grenze überschreitet. Oft übernimmt der Spediteur beim Grenzübertritt diese Kosten und gibt sie anschließend an dich weiter.
Als Selbstständige:r kannst du dir gezahlte Einfuhrumsatzsteuer ganz oder teilweise vom Finanzamt wiederholen. Dazu nutzt du die Umsatzsteuer-Voranmeldung – in diesem Artikel erklären wir dir alles Wissenswerte und führen dich leicht verständlich ans Ziel der Rückerstattung.
Das Wichtigste aber schon mal vorweg: Du kannst die Einfuhrumsatzsteuer über die monatliche, vierteljährliche und jährliche Umsatzsteuererklärung geltend machen, oder auch in der Einkommensteuererklärung angeben. Denke daran, den Abrechnungsbeleg von der Spedition oder der Zollbehörde aufzubewahren, um ihn beim Finanzamt als Nachweis einzureichen.
💡 Tipp von Accountable: Die Einfuhrumsatzsteuer kannst du direkt nach Grenzübertritt der Ware geltend machen, auch wenn du sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich bezahlst. Unsere Accountable App hilft dir, alle relevanten Dokumente zur Einfuhrumsatzsteuer digital zu speichern und den Aufwand so gering wie möglich halten.
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Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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