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Kleinunternehmer im Jahr 2026: Alles, was du wissen musst

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: September 19, 2026

Lesezeit: 5 Minuten

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Die Kleinunternehmerregelung bietet auch 2026 weiterhin wichtige steuerliche Erleichterungen für Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Seit 2025 gibt es jedoch einige wichtige Änderungen, die du kennen solltest.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was die Kleinunternehmerregelung ist

  • Wer 2026 davon profitieren kann

  • Wichtige Vorteile und Pflichten

  • Was sich im Vergleich zu 2024 geändert hat


Die Kleinunternehmerregelung 2026: Alles, was du wissen musst

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bietet auch 2026 weiterhin wichtige steuerliche Erleichterungen für Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Seit 2025 gibt es jedoch ein paar wichtige Änderungen, die du kennen solltest.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Was die Kleinunternehmerregelung ist

  • Wer 2026 davon profitieren kann

  • Zentrale Vorteile und Pflichten

  • Was sich im Vergleich zu 2024 geändert hat

  • Wie dich Accountable dabei unterstützt


Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ermöglicht es dir, keine Umsatzsteuer (USt.) auf deinen Rechnungen auszuweisen. Im Gegenzug kannst du jedoch auch keine Vorsteuer auf deine Einkäufe abziehen. Diese Regelung ist besonders attraktiv für Freiberufler:innen und neu Selbstständige mit geringem Umsatz oder hauptsächlich Privatkunden, da sie die Buchhaltung und die Steuererklärung vereinfacht.


Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen

  • Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen

  • Vereinfachte Buchführung

  • Weniger administrativer Aufwand

  • Wettbewerbsfähigere Preise (insbesondere für Privatkunden, da diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen)


Deine Pflichten als Kleinunternehmer:in

  • Füge folgenden Hinweis auf allen Rechnungen an deutsche Kunden und EU-Privatkunden hinzu:
    ​„Umsatzsteuerbefreiung aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG”

  • Überwache deinen Umsatz, um unter den festgelegten Schwellenwerten zu bleiben und überprüfe diese jedes Jahr beim Jahreswechsel

  • Reiche jährlich eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und eine Einkommensteuererklärung ein

  • Wenn du mit einer USt-IdNr. und unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens Rechnungen geschrieben hast, musst du zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) für die Quartale einreichen, in denen du solche Umsätze hattest, sowie eine Umsatzsteuerjahreserklärung (mehr dazu weiter unten).


Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung 2026

Um 2026 als Kleinunternehmer:in zu gelten, musst du innerhalb dieser Umsatzgrenzen bleiben (diese bleiben auch in den Folgejahren erst einmal gleich):

  • Umsatz im Vorjahr (2025): max. 25.000 €

  • Erwarteter Umsatz im aktuellen Jahr (2026): max. 100.000 €

  • Sonderregelung für das Gründungsjahr: ein hartes Limit von 25.000 €

Im Gründungsjahr gilt die harte Grenze von 25.000 €. Das bedeutet:

  • Sobald du diesen Schwellenwert überschreitest, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig - das bedeutet, ab der Rechnung, die den Schwellenwert überschreitet.

  • Ab diesem Zeitpunkt musst du Umsatzsteuer berechnen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Beispiel - Gründung im Jahr 2026:

  • Du startest im Januar 2026 und erzielst bis Juli 20.000 € Umsatz.

  • Im August überschreitest du mit einer neuen Rechnung die 25.000 €.
    ➡️ Ab August 2026 und mit dieser Rechnung schon, musst du Umsatzsteuer berechnen und wirst umsatzsteuerpflichtig.


Drei wichtige Szenarien

  1. Gründungsjahr (harte Grenze 25.000 €)

    • Wenn du den Schwellenwert überschreitest, bist du sofort umsatzsteuerpflichtig ab der Rechnung, die den Schwellenwert überschreitet.

  2. Überschreiten von 100.000 € im Folgejahr

    • Wenn dein tatsächlicher Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € überschreitet, wirst du sofort umsatzsteuerpflichtig ab der Rechnung, die den Schwellenwert überschreitet.

    Beispiel:

    • 2025: 18.000 € Umsatz

    • 2026: Umsatz erreicht am 1. August die 100.000 € mit einer neuen Rechnung
      ➡️ Ab dem 1. August 2026, und mit dieser neuen Rechnung, muss Umsatzsteuer berechnet werden.

  3. Überschreiten von 25.000 € im 2. oder Folgejahr (aber unter 100.000 €)

    • Wenn dein Umsatz 25.000 € überschreitet, aber unter 100.000 € bleibt, bleibst du für das aktuelle Jahr weiterhin umsatzsteuerbefreit.

    • Du verlierst deinen Kleinunternehmerstatus ab dem 1. Januar des folgenden Jahres und wirst dann umsatzsteuerpflichtig.

    Beispiel:

    • 2025: €18.000 Umsatz

    • 2026: €28.000 Umsatz
      ➡️ Du bleibst 2026 umsatzsteuerbefreit, aber die Umsatzsteuer-Pflicht beginnt am 1. Januar 2027.


⚠️Wichtig zu wissen: Solltest du aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenzen aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen, aber im Folgejahr wieder mit deinem Umsatz unter der Grenze bleiben, kannst du im nächsten Jahr wieder als Kleinunternehmer:in gelten.

Dies gilt jedoch nicht, wenn du freiwillig zur Regelbesteuerung gewechselt bist - in diesem Fall bist du für 5 Jahre daran gebunden. Andernfalls kannst du jedes Jahr neu entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen möchtest, solange dein Umsatz unter der Grenze bleibt, oder ob du bei der Regelbesteuerung bleibst.


Zusammenfassung der Umsatzgrenzen und Zeitpunkte:

Jahr

Umsatz

USt-Status

Jahr 1 (Gründungsjahr, z.B. 2026)

≤ 25.000 €

Kleinunternehmer:in (umsatzsteuerbefreit)

Jahr 1 (Gründungsjahr, z.B. 2026)

> 25.000 €

Sofortige Umsatzsteuer-Pflicht ab der Rechnung, die €25.000 überschreitet

Ende Jahr 2 (z.B. 2027)

≤ 100.000 €

Bleib Kleinunternehmer:in, wenn das Vorjahr ≤ 25.000 €, andernfalls umsatzsteuerpflichtig ab 1. Januar

Jahr 2

> 100.000 €

Sofortige Umsatzsteuer-Pflicht ab der Rechnung, die 100.000 € überschreitet


Rechnungsstellung an B2B-Kunden für Leistungen außerhalb von Deutschland (innergemeinschaftlich)

Wenn du eine Dienstleistung (elektronisch) an ein Unternehmen im EU-Ausland erbringst und dieses dir eine Umsatzsteuer-ID vorlegt, verschiebt sich der Leistungsort ins Ausland und das Reverse-Charge-Verfahren kommt zum Einsatz. Dein Kunde im Ausland muss dann prüfen, ob und wie viel Umsatzsteuer er dort abführen muss.

Für das Reverse-Charge-Verfahren benötigst auch du eine Umsatzsteuer-ID, wenn die Transaktionen nicht einmalig sind. Falls du noch keine hast und wissen möchtest, warum und ob du eine beantragen solltest, kannst du das hier nachlesen.

Wenn du ein Unternehmen im EU-Ausland mit deiner Umsatzsteuer-ID und im Reverse-Charge-Verfahren fakturierst, musst du für das Quartal, in dem dieser Umsatz stattgefunden hat, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen. Das ist derzeit für Kleinunternehmer noch nicht über unsere Plattform möglich, aber wir arbeiten daran. In der Zwischenzeit unterstützen wir dich bei der Einreichung über ELSTER oder das Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Zusätzlich wird eine jährliche Umsatzsteuer-Erklärung erforderlich sein, obwohl Kleinunternehmer:innen seit 2025 davon befreit sind. Dies kann problemlos über Accountable durchgeführt werden und ist am Jahresabschluss auf der Steuerseite sichtbar.

🆕 Neu ab 2025: EU-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung)

Ab 2025 können Kleinunternehmer:innen mit Sitz in Deutschland an der neuen EU-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) teilnehmen, die es ihnen ermöglicht, auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vom Kleinunternehmerstatus zu profitieren.

Um an der Regelung teilzunehmen, musst du deinen Antrag elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen. Während des Anmeldeprozesses kannst du:

  • Die Teilnahme an der EU-KU-Regelung beantragen

  • Die EU-Länder auswählen, in denen du die Regelung anwenden möchtest

  • Deine Anmeldedaten später verwalten

Deine Teilnahme wird ab dem Tag gültig, an dem du offiziell beim BZSt registriert und genehmigt wirst.

Nach der Registrierung kannst du deine Teilnahme nur über das BZSt-Online-Portal verwalten, einschließlich:

  • Aktualisierung deiner Registrierungsdaten

  • Einreichung deiner EU-Umsatzberichte

  • Abmeldung von der Regelung


📅 Fristgerechte Abgabe der Umsatzmeldung (EU-KU-Regelung)

Wenn du an der EU-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) teilnimmst, musst du für jedes Kalendervierteljahr eine Umsatzmeldung elektronisch über das BZSt-Online-Portal einreichen - auch dann, wenn du im betreffenden Zeitraum keine Umsätze erzielt hast (sogenannte Nullmeldung).

Die Umsatzmeldung muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, der auf das jeweilige Kalendervierteljahr folgt:

Umsatzzeitraum

Abgabetermin

I. Kalendervierteljahr (Jan.-März)

bis zum 30. April

II. Kalendervierteljahr (Apr.-Juni)

bis zum 31. Juli

III. Kalendervierteljahr (Juli-Sep.)

bis zum 31. Oktober

IV. Kalendervierteljahr (Okt.-Dez.)

bis zum 31. Januar des Folgejahres

In der Umsatzmeldung musst du angeben:

  • den Besteuerungszeitraum,

  • die Umsätze pro EU-Mitgliedstaat, in dem du Umsätze unter der EU-KU-Regelung erzielt hast,

  • den Gesamtumsatz des Quartals,

  • ggf. eine Aufschlüsselung nach Wirtschaftssektoren, sofern dies im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist.

🔁 Wichtig für die Abmeldung:
Die Abmeldung gilt ab dem ersten Tag des nächsten Quartals nach deinem Antrag.
Wenn du dich im letzten Monat eines Quartals abmeldest, wird sie im zweiten Monat des folgenden Quartals wirksam.

Für den Moment empfehlen wir nicht, sich dafür anzumelden, da es Alternativen gibt, die besser funktionieren. Wende dich an unsere Steuer-Coaches, um mehr zu erfahren.


✅ Neu: Elektronische Rechnungen (E-Rechnung) ab 2025

Ab 2025 beginnt in Deutschland die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich.

Was das für dich bedeutet:

  • Du musst elektronische Rechnungen empfangen können.

  • Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen

📄 2025–2026: PDF- oder Papierrechnungen sind mit Zustimmung des Kunden noch erlaubt.
📅 Ab 2028: E-Rechnungen werden für alle verpflichtend außer für Kleinunternehmer:innen. Sobald du aber über die Grenze kommst und umsatzsteuerpflichtig wirst, musst du E-Rechnungen ausstellen. Mit Accountable passiert das dann aber automatisch, wenn du E-Rechnungen aktivierst.


⚠️ Erhöhte Prüfung durch die Finanzbehörden

Mit den angehobenen Umsatzgrenzen werden die Finanzämter zunehmend überprüfen, ob Unternehmen die Kleinunternehmerregelung korrekt anwenden.

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Autor:in - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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Echte Erfahrungsberichte und Kommentare

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Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.

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marco moertzsch

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Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!

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Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.

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OMR 20.05.2025

Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.

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Reviews.io 25.03.2026

Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.

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Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.

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