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Die Anlage V ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Sie wird genutzt, um deine privaten Einkünfte aus Vermietung (oder Verpachtung, aber den Begriff lassen wir im Lauf des weiteren Textes für die bessere Lesbarkeit weg) von Immobilien, die in deinem Eigentum sind, steuerlich zu erfassen.
Wichtig zu wissen: Accountable kann nur Immobilien bearbeiten, die sich in Deutschland befinden. Erfasse deshalb hier nur Immobilien, die dir gehören (gekauft, gebaut oder geerbt) und deren Adresse in Deutschland ist.
Wie erfasse ich die Vermietung einer privaten Immobilie?
Gehe in der Einkommensteuererklärung zu "Weitere Einkünfte" und dann zu "Private Vermietung" einer Immobilie.
Hier kannst du deine vermieteten Immobilien erfassen – vorausgesetzt, sie befinden sich in deinem Eigentum und liegen in Deutschland.
Wenn du verheiratet bist und in den persönlichen Daten bei der Einkommensteuererklärung angegeben hast, dass ihr zusammenveranlagt werdet, werden sowohl bei dir als auch bei deiner:m Ehepartner:in die Haken bei privater Vermietung einer Immobilie gemacht.
Adresse und m² der Immobilie in Deutschland:
Hier gibst du die Adresse an, wo die Immobilie liegt.
Das Feld „gesamte Wohnfläche“ bezeichnet die gesamte Fläche, die vermietet ist. Falls du selber in dem vermieteten Haus/der vermieteten Wohnung wohnst, musst du diese eigengenutzte Fläche vor dem Eintrag der gesamten Wohnfläche abziehen!
Die Angabe, ob und wie viel Prozent der Immobilie deiner:m Ehepartner:in gehören, ist wichtig für die korrekte Berechnung in der Einkommensteuererklärung. Falls die Immobilie zwei Ehepartnern gehört, ist der Anteil in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag ausgewiesen.
Wenn die Immobilie als Ferienwohnung oder kurzzeitig an z. B. Monteure vermietet wird, wählst du bei der Frage “Hast du diese Immobilie als Ferien- oder Kurzzeitvermietung vermietet? "Ja".
Bei “Ferien-/Kurzzeitvermietung” trägst du die Wohnfläche ein, die für diese Art der Vermietung genutzt wurde.
Dann füllst du die Felder aus, für die Tage, die du selber in dieser Wohnung im ganzen Veranlagungsjahr verbracht hast, die Tage, an denen die Wohnung vermietet war, und für die Leerstandstage.
Wenn du über Webseiten oder Online-Plattformen (AirBnB, Wimdu, Booking.com etc.) vermietet hast, setzt du einen Haken in dem entsprechenden Feld. Dies ist wichtig, da in diesem Fall die Anlage V-FeWo mit eingereicht werden muss.
Die Anlage V-FeWo wird automatisch mit ausgefüllt. Und sieht dann in der Einkommensteuer-Vorschau so aus:
Bitte beachte:
Die kurzfristige (Unter-)Vermietung von Wohn- und Schlafräumen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig.
Wenn du Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG bist, bist du von der Umsatzsteuer befreit und kannst deine Einkünfte aus kurzfristiger Vermietung bei deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Im Moment kann Accountable nur umsatzsteuerfreie Vermietungen verarbeiten.
Vermietung an Verwandte
Wenn die Immobilie - oder ein Teil davon - an Verwandte vermietet wurde, werden diese Mieteinnahmen gesondert berechnet. Verwandte sind z. B. Kinder, Enkelkinder, Großeltern, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins. Als NICHT verwandt gelten Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder.
Bei “Hast du diese Immobilie oder einen Teil dieser Immobilie an Verwandte vermietet?” klickst du auf Ja.
Hier kannst du die Felder für die Wohnfläche, die an Verwandte vermietet wurde, sowie die gesamte Jahresmiete plus evtl. die vereinnahmtenNebenkosten und Nachzahlungen/Erstattungen für das Vorjahr eintragen.
Reguläre Langzeitvermietung (ohne Vermietung an Verwandte)
Wenn du reguläre Langzeitvermietung hast, füllst du die Felder unter “Miet- oder Pachteinnahmen für diese Immobilie (ohne Vermietung an Verwandte)” aus.
Hier trägst du die Summe für das ganze Jahr ein. Bei Mieteinnahmen die Einnahmen für die Miete.
Wenn du keine gesonderten Nebenkosten-Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart hast, trägst du hier die Summe der Mieteinnahmen inklusive der Nebenkosten ein und trägst bei “Einnahmen von Nebenkosten (gesamtes Jahr)” 0 € ein:
Wenn du die Nebenkosten als Vorauszahlungen gesondert erhältst, trägst du die Mieteinnahmen im 1. Feld netto ein und im Feld “Einnahmen von Nebenkosten (gesamtes Jahr)” dann die Summe der vereinnahmten Nebenkosten.
Im Feld “Nachzahlungen von bzw. Erstattungen an deine Mieter:innen” trägst du etwas ein, wenn Zahlungen bzw. Erstattungen, die das Vorjahr betreffen, im Veranlagungsjahr geflossen sind. D. h. z. B. durch die Nebenkostenabrechnung für 2025, die im Sommer 2026 erstellt wurde. Und diese hat ergeben, dass deine Mieter:innen dir etwas nachzahlen müssen.
Falls du jedoch den Mieter:innen etwas erstatten musst, weil die Nebenkosten-Vorauszahlungen zu hoch waren, trägst du hier den €-Betrag mit einem Minus-Zeichen davor ein.
Ausgaben für deine Immobilie
Hinweis: Bei den Werbungskosten gilt: Falls nur ein Teil der Immobilie vermietet und der Rest von dir als Eigentümer selbst genutzt wird, müssen die Kosten anteilig nach Quadratmetern aufgeteilt werden. Ggf. hilft ein detaillierter Grundriss, um die Flächen korrekt zu berechnen und so gegenüber den Finanzbehörden nachweisen zu können. Und: Falls die Vermietung unentgeltlich ist, können Werbungskosten nicht geltend gemacht werden.
Bei den Werbungskosten steht an erster Stelle die Abschreibung. So wird sie oft genannt, oder auch AfA: “Absetzung für Abnutzung”. D. h. nur Gegenstände, die sich abnutzen, können abgeschrieben werden. Im Fall von Immobilien ist es das Gebäude. Grund und Boden werden nicht mitberechnet.
Grundlage für die AfA sind die Anschaffungskosten und der Zeitpunkt des Erwerbs (bei Kauf) bzw. der Fertigstellung des Gebäudes (bei Neubau). Sie werden hier in der Gesamtsumme eingetragen.
Zu den Anschaffungskosten zählen z. B.:
Kaufpreis laut Notarvertrag (nur Gebäude)
Notarkosten (aufgeteilt nach Grund und Boden und Gebäude)
Maklergebühren (aufgeteilt nach Grund und Boden und Gebäude)
Grundbuch- und Gerichtskosten (aufgeteilt nach Grund und Boden und Gebäude)
Grunderwerbsteuer (aufgeteilt nach Grund und Boden und Gebäude)
Fahrten im Zusammenhang mit dem Erwerb (Hin- und Rückfahrt, ggf. auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand)
Kosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft (nur Gebäude)
anschaffungsnahe Herstellungskosten, d.h. Instandsetzung oder Modernisierung innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb. Wenn die Kosten (ohne Umsatzsteuer) hierfür höher als 15% des Kaufpreises für das Gebäude sind, können sie nicht mehr als Erhaltungsaufwand direkt von der Steuer abgezogen werden, sondern können nur über die AfA abgeschrieben werden.
Accountable unterstützt für die Abnutzung des Gebäudes nur die lineare Abschreibung.
Wie läuft das mit der Abschreibung ab?
Für den Verschleiß eines Gebäudes kannst Du für jedes volle Jahr zwischen 2 und 3 Prozent abschreiben. Wie viel es tatsächlich ist, hängt vom Jahr der Fertigstellung ab:
3 % für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden - das bedeutet etwas mehr als 33 Jahre
2 % für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 und vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sind - also 50 Jahre
2,5 % für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, also 40 Jahre
Weitere Werbungskosten müssen aufgeteilt werden: zunächst nach Grund und Boden sowie Gebäude, und falls du selbst einen Teil des Vermietungsobjekts bewohnst, muss dein privater Anteil entsprechend der von dir genutzten Quadratmeter herausgerechnet und abgezogen werden.
Darlehenszinsen
Hier trägst du nur den Namen des Kreditinstituts und die gezahlten Zinsen ein. D.h. die Raten zur Tilgung des Kredits kannst du nicht von der Steuer abziehen, nur die Zinsen, die du an die Bank für den Kredit zahlst.
Unterhaltskosten
Unterhaltskosten werden umgangssprachlich auch Reparaturen genannt. Steuerrechtlich nennt man das Erhaltungsaufwand. Dieser kann bis zur Höhe von € 4.000 netto pro Baumaßnahme (z. B. Hausfassade, Türen, Badrenovierung o. Ä.) direkt von der Steuer abgesetzt werden und fließt nicht in die AfA. Diese Grenze gilt pro Maßnahme pro Jahr.
Wenn die Handwerksarbeiten in der von dir bewohnten Wohnung - als einer von mehreren des Vermietungsobjekts - durchgeführt wurden, kannst du diese Kosten nicht im Rahmen der Anlage V, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistung unter "Weitere Ausgaben - Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen - Handwerkerleistungen" von der Steuer absetzen.
Immobilienverwaltung
Falls ein Verwalter deine Immobilien betreut, Nebenkostenabrechnungen erstellt o. Ä. – trägst du hier die Gesamtkosten für das Objekt ein, das du erfasst. Falls die Verwaltung mehrere Immobilien von dir verwaltet, musst du ggf. eine Gesamtrechnung von ihr nach den einzelnen Immobilien aufteilen.
Sonstige Ausgaben
Bei "Sonstigen Ausgaben" kannst du Ausgaben pro Zeile erfassen. D. h., du trägst die Summe für das ganze Veranlagungsjahr in jede Zeile ein, und gibst vorher an, um welche Ausgabe es sich handelt. z. B.
Mietersuche € 800
Steuerberater (nur für den Bereich Vermietung) € 500
Beiträge zu Haus- und Grundbesitzerverein: € 250
Durch Klick auf “weitere Ausgabe” kannst du neue Zeilen hinzufügen.
Mehrere Immobilien
Wenn du mehrere Vermietungsobjekte hast, fügst du für jedes ein neues Formular aus. Einfach auf “Weitere Immobilie hinzufügen” und du kannst mit den Eingaben für eine andere Immobilie beginnen:
Bei Fragen hierzu kannst du jederzeit gerne auf unsere Steuer-Coaches zugehen.
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Steuern? Einfach, einfach! Ich kann mit Accountable mein Business super effizient gestalten was den Verwaltungs-Teil betrifft. Auch bei Fragen ist der Steuer-Coach (auch mit echten Menschen ;-)) wirklich schnell und super hilfreich! Alles in allem kann ich Accountable einfach weiterempfehlen.
Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!
vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.
Anonym
25.03.2026
Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.
Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann