Als Freiberufler:in musst du dich mit den unterschiedlichen Steuernummern auskennen. Eine davon ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die auch als USt-ID abgekürzt wird. Über diese Nummer werden Geschäfte innerhalb der Europäischen Union abgewickelt. Zudem ergänzt sie die Steuernummer für alle, die auch im EU-Ausland tätig sind. Was du sonst noch über die Umsatzsteuer-ID wissen solltest und wie du sie beantragen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient zur eindeutigen Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der EU. Da das Wort sehr lang ist, lautet die geläufige Abkürzung für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USt-ID.
Die USt-ID ist unbedingt notwendig, wenn Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland abgewickelt werden, denn darüber wird die Steuerschuld einer der beiden beteiligten Parteien eindeutig zugewiesen. Daher müssen auf Rechnungen auch die Umsatzsteuer-IDs beider am Kauf beteiligter Parteien angegeben werden und ersetzen somit die Steuernummer.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beispiel:
DE123456789
Oben siehst du ein Beispiel für eine Umsatzsteuer-ID. Der allgemeine Aufbau besteht aus:
Eine USt-ID kann sowohl bei der Neugründung eines Unternehmens als auch im Nachhinein beim Bundesministerium der Finanzen sogar online beantragt werden. Dort steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung, in dem nur ein paar Angaben zum Unternehmen gemacht werden müssen.
Bei Verkäufen ins Ausland, bei denen die Umsatzsteuer anfällt, solltest du vorab einen USt-ID-Check durchführen. Dafür gibt es verschiedene Websites, mit denen du die Gültigkeit der USt-ID der jeweils anderen Partei überprüfen kannst.
Durch den Check kannst du verhindern, dass jemand Steuerbetrug begeht und dich deine Waren unter einer falschen Nummer liefern lässt. Es gibt sogar eine Verpflichtung, die USt-ID zu prüfen und sicherzustellen, dass die Nummer gültig ist und zu dem Unternehmen gehört, das mit dir den Kaufvertrag gemacht hat.
Falls dir die verschiedenen Portale nicht zusagen, kann du dich auch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und dort über ein Online-Formular die USt-ID prüfen lassen.
Du kannst deine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer finden, indem du auf dem Formular nachguckst, das dir nach der Beantragung der Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt wurde.
Die USt-ID eines oder einer ausländischen Kunde:in, der oder die noch keine Nummer bei dir angegeben hat, kannst du erneut über die Seite des Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Als Kleinunternehmer:in bist du nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu haben, da du als solche:r nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Trotzdem kannst du dich freiwillig dazu entscheiden, dir eine USt-ID mitteilen zu lassen. Dann solltest du sie aber auch in jedem Fall im Impressum deiner Webpage angeben.
Wichtig zu wissen ist für Kleinunternehmer:innen auch, dass durch die Nummer keine Nachteile, aber auch kein Anspruch auf umsatzsteuerfreie Rechnungen von anderen Unternehmern in der EU entsteht.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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