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Steuertermine 2023: Diese Fristen darfst du nicht verpassen

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Wie in jedem Jahr solltest du als Selbstständige:r auch 2023 wieder die wichtigsten Steuertermine fett in deinem Kalender notieren. Lässt du gesetzliche Fristen nämlich verstreichen, kann dies viel Ärger bedeuten.

Vermeide unnötige Strafzahlungen, eine Steuerschätzung und zusätzlichen Stress, indem du dir die wichtigsten Abgabefristen 2023 merkst oder – um auf Nummer Sicher zu gehen – notierst! Vor allem deine Steuererklärung solltest du fristgerecht bei deinem Finanzamt einreichen. Und je eher du die Unterlagen fürs Finanzamt erstellst, desto erleichterter wirst du dich den Rest des Jahres fühlen.

Wichtigster Steuertermin 2023: Abgabe der Einkommenssteuererklärung

Die Einkommenssteuerklärung ist die wichtigste Grundlage zur Bestimmung der Steuerabgabe. Nicht jeder ist verpflichtet, eine solche beim Finanzamt einzureichen. Du als Selbstständige:r schon. Auch Rentner:innen und Vermieter:innen, die ein Einkommen erzielen, das über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt, müssen eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Genauso wie Ehepaare und Arbeitnehmer:innen, die 2022 ein gewisses Zusatzeinkommen erhalten haben. 

Unterschiedliche Steuerfristen 2023 für verpflichtend und freiwillig Abgebende

Insgesamt gestaltet es sich so, dass Einkommensgenerierende, die verpflichtet sind, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, weniger Zeit haben als jene, die es freiwillig tun. Wenn du verpflichtet bist, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, muss diese nach gesetzlicher Regelung spätestens am 30. September 2023 beim Finanzamt eingehen. 

Allerdings fällt der 30. September auf einen Samstag, womit sich die Frist auf den 2. Oktober verlegt. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du deine Steuererklärung in Papierform oder elektronisch über Elster ans Finanzamt übermittelst.

Vor dem Jahr 2020 musste die Abgabe der verpflichtenden Steuererklärung eher erfolgen. Die Frist für die Steuererklärung lief 2019 und die Jahre zuvor bereits Ende Juli ab. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Fristen angepasst und zwei Monate nach hinten verlegt.

Diese Abgabefrist gilt allerdings nur, wenn du deine Steuererklärung eigenhändig erledigst. Wenn du dir die Mühe und Zeit sparen willst oder du so viele Posten hast, die du absetzen willst und lieber einen Profi zu Rate ziehen willst, verlängert sich die Frist um zehn Monate. Erst am 31. Juli 2024 muss die Erklärung bei deinem Finanzamt sein, wenn du die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmst. Alles Wichtige zum Thema Steuerberater:innen für Selbstständige erfährst du hier. 

Wer nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben muss, kann sich bis zu vier Jahre Zeit für die freiwillige Abgabe lassen. Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 muss dann erst Ende 2026 auf dem Tisch des Finanzamts liegen.

Folgen bei Nichteinhalten der Steuertermine 2023

Wer den Termin für die Steuererklärung 2023 nicht einhält, muss sich auf eine zusätzliche finanzielle Belastung gefasst machen. Bevor die Fristen mit der Corona-Pandemie verlängert wurden, hatten Finanzbeamt:innen einen höheren Ermessensspielraum bezüglich des Verhängens von Geldstrafen bei verspäteter Abgabe deiner Steuererklärung. Heute sind die Folgen bei einer zu spät abgegebenen Steuererklärung strenger geregelt.

Steuertermin 2023 verpasst? Verspätungszuschlag droht!

Den Verspätungszuschlag musst du zusätzlich zu deiner Steuer ans Finanzamt entrichten. 20 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, also für das Steuerjahr 2022 ab 01. August 2024, müssen die Finanzbeamten einen Verspätungszuschlag verlangen. 

Hast du den 30. September verstreichen lassen, gibst deine Steuererklärung aber bis Ende Juli 2024 ab, liegt es beim Finanzamt, ob du einen Verspätungszuschlag zahlen musst. Der Zuschlag beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgelegten Steuer und mindestens 25 Euro pro begonnenen Monat, in dem die Frist verstrichen ist. Um Zusatzkosten zu vermeiden, raten wir dir deshalb, die Steuertermine 2023 unbedingt einzuhalten.

Sollte die verspätete Steuererklärung ergeben, dass deine Steuerlast bei Null liegt oder du gar eine Rückerstattung erhältst, ist das Finanzamt rechtlich dazu in der Lage, auf den Verspätungszuschlag zu verzichten. Über den Verspätungszuschlag hinaus können die Finanzbeamt:innen Zwangsgeld bzw. Verspätungszinsen festlegen sowie eine Steuerschätzung vornehmen.

Hier nochmal eine Zusammenfassung der Fristen für die Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2022:

Abgabefrist ohne Steuerberatung Abgabefrist mit Steuerberatung Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden ab:   Verspätungszuschlag muss       festgesetzt werden ab:
2. Oktober 2023 31. Juli 2024 2. Oktober 2023   1. August 2024

Ausnahmen für Steuertermine 2023: Fristverlängerung bei driftigem Grund

Wer eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss und die Frist nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Allerdings muss der Antrag vor dem 31. September beim Finanzamt eingehen. 

Als driftige Gründe gelten beispielsweise ein Umzug, eine langwierige Krankheit oder ein Auslandsaufenthalt. Auch Unterlagen, die noch fehlen, an deren Fehlen du aber keine Schuld trägst, können ein akzeptabler Grund für eine Fristverlängerung sein. Wenn das Finanzamt das Okay für die schriftlich beantragte Fristverlängerung gibt, verschiebt sich der Termin für die Abgabe meist um vier Monate nach hinten. Damit müsste deine Steuererklärung für das Jahr 2022 am 31. Januar 2024 beim Finanzamt eingehen.

Weitere Steuertermine 2023

Nicht nur bezüglich der Einkommenssteuererklärung musst du auf Fristen achten. Auch was Umsatzsteuer-Voranmeldung und Sozialabgaben für deine Angestellten betrifft, gibt es 2023 feste Steuertermine. 

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023

Wer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt und damit Umsatzsteuer zahlen muss, muss je nach Einkommenshöhe eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Diese ist jeweils zum zehnten eines Monats fällig. 

Wenn im Vorjahr die Umsatzsteuerlast bei mehr als 7.500 Euro lag, ist eine monatliche Steuervoranmeldung fällig. Lag sie unter diesem Betrag, aber über 1.000 Euro, ist eine viertelmonatliche Voranmeldung nötig, also am:

  • Montag, der 10. April 2023, 
  • Montag, der 10. Juli 2023
  • Dienstag, der 10.Oktober 2023 und am
  • Mittwoch, der 10. Januar 2024. 

Damit du den Zahlungseingang beim Finanzamt nicht vergisst, was gerade bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung schnell passieren kann, bietet es sich an, eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Wenn die Umsatzsteuer weniger als 1.000 Euro beträgt, genügt eine jährliche Abgabe der Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte

Wenn dich Angestellte bei deiner selbstständigen Tätigkeit unterstützen und du Sozialversicherungsbeiträge für diese zahlen musst, gilt der dritte Bankarbeitstag des Folgemonats als Stichtag für den Eingang der Zahlungen. Falls der geleistete Beitrag zu niedrig war, muss der Differenzbetrag wiederum spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats beim Sozialversicherungsträger eingehen. Für 2023 ergeben sich damit folgende Termine:

  • Freitag, der 27. Januar
  • Freitag, der 24. Februar
  • Freitag, der 29. März
  • Mittwoch, der 26. April
  • Freitag, der 26. Mai
  • Mittwoch, der 28. Juni
  • Donnerstag, der 27. Juli
  • Dienstag, der 29. August
  • Mittwoch, der 27. September
  • Freitag, der 27. Oktober (In Bundesländern, in denen der 31. Feiertag ist, ist es der 26.)
  • Dienstag, der 28. November
  • Mittwoch, der 27. Dezember

Zahlungs-Schonfristen 2023

Es ist gesetzlich festgelegt, dass für Steuerzahlungen, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung, eine Schonfrist von drei Tagen besteht. Wenn du also deine Umsatzsteuer am 10. jedes Monats abgeben musst, genügt es, wenn die Zahlung am 13. auf das Konto des Finanzamtes eingeht. Fällt dieses Datum auf einen Samstag oder Feiertag, ist der nächstfolgende Werktag der Stichtag zur Zahlung. Diese Schonfrist betrifft aber nur Überweisungen. Wer seine Steuerschuld als Bareinzahlung direkt beim Finanzamt tätigt, muss pünktlich zum Stichtag den Betrag am Schalter entrichten.

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