Kinderbetreuung kann teuer werden, besonders für Selbstständige, die auf flexible Betreuungslösungen angewiesen sind. Doch der Gesetzgeber bietet eine Entlastung: Du kannst einen Teil der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Wie das funktioniert und was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
Grundsätzlich können Eltern, die erwerbstätig sind, Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Für Selbstständige gelten die gleichen Regeln wie für Angestellte. Die Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Damit du Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Grundsätzlich kannst du zwei Drittel der angefallenen Kinderbetreuungskosten absetzen, jedoch maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Die absetzbaren Kosten umfassen:
💡Tipp von Accountable: Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und dieser die Betreuungskosten zahlt, kann nur dieser Elternteil die Kinderbetreuungskosten absetzen. Zahlt der andere Elternteil, ohne dass das Kind bei ihm lebt, ist der Abzug ausgeschlossen. Bei abwechselnder Betreuung in beiden Haushalten wird der Höchstbetrag wie bei zusammenlebenden, aber getrennt veranlagten Eltern aufgeteilt.
Es gibt einige Kosten, die nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind. Dazu gehören:
Kinderbetreuungskosten werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben in der Anlage Kind angegeben. Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt und müssen die jeweiligen Betreuungskosten zugeordnet werden. Die absetzbaren Kosten werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, was die Steuerlast senkt.
Wenn du regelmäßig hohe Betreuungskosten hast und nicht bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung warten möchtest, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Dieser Freibetrag wird dann bereits im Laufe des Jahres auf deine Lohnsteuer angerechnet, was dein monatliches Nettoeinkommen erhöht.
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Neben der Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten abzusetzen, kannst du den Kinderfreibetrag nutzen, um deine Steuerlast weiter zu senken. Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum deines Kindes steuerfrei. Aktuell liegt er bei 6.612 Euro pro Kind und Jahr (Stand: 2024). Selbstständige und Angestellte profitieren gleichermaßen von dieser Entlastung. Der Freibetrag wird zwischen beiden Elternteilen gleichmäßig aufgeteilt. Er lohnt sich besonders bei höheren Einkommen und wird in der Steuererklärung automatisch mit dem Kindergeld verglichen, um die günstigere Variante für dich zu ermitteln. Er betrifft alle grundlegenden Lebenshaltungskosten des Kindes, unabhängig von konkreten Betreuungskosten.
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💡Tipp von Accountable: Beide Vergünstigungen können parallel in der Steuererklärung genutzt werden, um die Steuerlast weiter zu senken. Während der Kinderfreibetrag das Existenzminimum abdeckt, bieten die absetzbaren Betreuungskosten eine zusätzliche Entlastung für spezifische Aufwendungen, die mit der Betreuung des Kindes verbunden sind.
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Autor - Sophia Merzbach
Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.
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