Die Differenzbesteuerung ist eine wichtige Steuererleichterung für Händler:innen von Gebrauchswaren wie Autos oder Handys. Denn durch die Anwendung der Differenzbesteuerung kannst du an Umsatzsteuer sparen. Wir verraten dir, wie das funktioniert.
Die Differenzbesteuerung ist ein in § 25a UStG geregeltes Besteuerungsverfahren, das vor allem gewerbliche Händler:innen betrifft. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn du bewegliche Gegenstände – zum Beispiel gebrauchte Waren – ohne Umsatzsteuer von Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen ankaufst und später weiterverkaufst.
Normalerweise musst du als Unternehmer:in beim Verkauf den gesamten Verkaufspreis versteuern. Wenn du deine Ware aber von jemandem gekauft hast, der selbst keine Umsatzsteuer ausweisen konnte (z. B. eine Privatperson), dann hast du auch keine Vorsteuer gezogen. Beim Weiterverkauf trotzdem Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis zu berechnen, wäre unfair – denn die Ware war ja schon mal versteuert, und du konntest keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Hier greift die Differenzbesteuerung: Du versteuerst nur den Gewinn, also die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Damit wird sichergestellt, dass – wie in einer normalen Wertschöpfungskette – nur der tatsächliche Mehrwert der Ware besteuert wird.
Die Differenzbesteuerung kann ausschließlich für bewegliche und körperliche Gegenstände angewendet werden. In der Praxis handelt es sich dabei häufig um Gebrauchtwagen oder Sammlerstücke wie Antiquitäten und Kunstgegenstände.
Achtung! Edelsteine und Edelmetalle wie Silber oder Gold sind von der Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Ebenso ausgenommen ist der Handel mit Einzelteilen, die aus einem gekauften Gegenstand gewonnen wurden. Ein Auto ohne Vorsteuerabzug zu kaufen und die Einzelteile mit Differenzbesteuerung zu verkaufen ist nicht möglich.
Laut §25a UStG ist ein:e gewerbliche:r Wiederverkäufer:in, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Du musst also Gewerbetreibende:r sein und Waren abseits von Grundstücken und Häusern verkaufen. Die Rolle als Wiederverkäufer:in kann dabei auch auf einen Nebenbereich deines Gewerbes fallen. Es muss nicht der Fokus deiner freiberuflichen Tätigkeit sein.
Um die Differenzbesteuerung geltend machen zu können, musst du die Ware aus dem Inland oder aus einer der EU-Mitgliedstaaten erhalten haben.
Du darfst beim Kauf der Ware keine Umsatzsteuer gezahlt haben. Dem Entsprechend kannst du auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Das ist automatisch der Fall, wenn du die Ware von Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen kaufst.
Du musst die Waren mit dem Ziel sie gewerblich weiterzuverkaufen erworben haben. Dies ist nicht der Fall, wenn du Gegenstände aus deinem Privatvermögen entnimmst oder wenn du sie in Form einer unentgeltlichen Lieferung für dein Personal oder dich selbst kaufst.
Die gesetzliche Einordnung von Gegenständen, auf die die Differenzbesteuerung anwendbar ist, bezieht sich auf körperliche und bewegliche Objekte, die im Alltag oft als Gebrauchsgegenstände bezeichnet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der betreffende Artikel tatsächlich gebraucht oder verbraucht, worden sein muss, um unter die Regelung zu fallen.
Bei Fahrzeugen ist das jedoch anders. Für den Verkauf von neuen Fahrzeugen ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Für die Kategorisierung als Fahrzeug und neues Fahrzeug gibt der Gesetzgeber folgende Kriterien vor:
Falls du dir sorgen machst, dass die Differenzbesteuerung für deine Kundschaft einen Nachteil darstellt oder abschreckend wirkt, kannst du beruhigt sein. Für den Käufer oder die Käuferin ist diese Art der Besteuerung etwas Positives. Für sie bedeutet es nämlich lediglich, dass sie weniger Umsatzsteuer zahlen müssen.
Wenn du als Unternehmerin oder Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden darfst, musst du wissen, wie du den steuerlich relevanten Betrag korrekt ermittelst. Dabei kommt es darauf an, ob du mit vielen günstigen Artikeln oder mit wenigen hochpreisigen Produkten handelst.
Du berechnest als Bemessungsgrundlage für den Besteuerungszeitraum die Differenz aus Verkaufspreis und Einkaufspreis. Dabei kannst du grundsätzlich die Gesamtdifferenz aller verkaufter Waren bilden, um eine bessere Übersicht zu bewahren. Stand 2025 ist dies allerdings nur für Waren, die du für unter 750 Euro erworben hast, zulässig. Falls du diesen Einkaufspreis für einige Waren überschritten hast, musst du diese in gesonderten Einzeldifferenzen ausweisen, in denen du den Gewinn für die einzelnen Produkte aufzeigst. Der Steuersatz für Objekte bei denen du die Differenzbesteuerung geltend machst liegt immer bei 19 %, auch wenn einige Waren wie beispielsweise Kunstgegenstände eigentlich nur mit 7 % besteuert werden.
Achtung! Bei diesen Gewinnen wird immer ein Bruttowert ermittelt. Das bedeutet die Umsatzsteuer ist noch enthalten.
Ein zentrales Merkmal der Differenzbesteuerung ist, dass die Umsatzsteuer nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen werden darf. Während das für Verkäufe an Privatpersonen unproblematisch ist, ist bei Lieferungen an andere Unternehmer Vorsicht geboten: Ohne ausgewiesene Steuer kann dein Geschäftspartner keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
In diesem Fall immer den Hinweis auf die Differenzbesteuerung auf die Rechnung schreiben, z.B. so: Gebrauchtgegenstand / Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG.
Tino Keller - Gründer, CMO & Geschäftsführer Deutschland
Grundsätzlich hast du als Händler:in die Möglichkeit, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten. Das kann sinnvoll sein, wenn du beispielsweise den Vorsteuerabzug nutzen möchtest oder wenn du mit regulären Netto-Verkaufspreisen arbeitest, die ohnehin klar kalkuliert sind.
Aber Achtung: Der Verzicht ist nur bei der sogenannten Einzelbesteuerung erlaubt. Das heißt, du musst die Umsatzsteuer dann für jeden einzelnen Verkaufsgegenstand separat berechnen – bezogen auf dessen konkreten Einkaufspreis.
Wenn du dich hingegen für die Gesamtdifferenzbesteuerung entscheidest – also die Besteuerung über den gesamten Warenumsatz eines Zeitraums hinweg –, ist ein Verzicht nicht mehr möglich. Diese Methode bietet zwar buchhalterische Vorteile, schließt aber die Option auf die Regelbesteuerung für diese Verkäufe aus.
Bevor du dich für oder gegen die Differenzbesteuerung entscheidest, lohnt sich also ein Blick auf deine Kalkulation und die Art deiner Geschäfte. Denn je nachdem, wie du einkaufst und verkaufst, kann sich die eine oder andere Variante steuerlich günstiger auswirken.
Du kaufst einen Gebrauchtwagen über ein Onlineportal von einer Privatperson für 10.000 Euro. Du nimmst ein paar Reparaturen vor und verkaufst den Wagen über das Internet für 18.500 Euro brutto weiter. Die folgende Beispielrechnung macht deutlich, wie viel Umsatzsteuer du mit bzw. ohne Differenzbesteuerung an das Finanzamt zahlen musst. Deine Rechnung mit und ohne Differenzbesteuerung:
Posten | Betrag ohne Differenzbesteuerung | Betrag mit Differenzbesteuerung |
Kaufpreis des Autos | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
Verkaufspreis (VKP) | 18.500 Euro | 18.500 Euro |
Differenzbetrag | irrelevant | 8.500 Euro |
19 % Umsatzsteuer | 2.953,78 Euro | 1.357,14 Euro |
Rohertrag (Netto) | 5.564,22 Euro | 7.142,86 Euro |
Steuervorteil | - | 1.596,64 Euro |
Erklärung: In beiden Beispielen wird das Auto für 18.500 Euro verkauft. In dem Beispiel mit der Differenzbesteuerung wird nur auf den Gewinn Steuer erhoben. Das bedeutet die Umsatzsteuer von 19% muss aus den 8.500 Euro ausgerechnet werden. Der Nettogewinn wird also berechnet, indem die 8.500 Euro durch 1,19 geteilt werden. Das Ergebnis ist ein Nettogewinn von 7.142,86 Euro was bedeutet, dass insgesamt 1.357,14 Euro Umsatzsteuer abgehen.
In dem Beispiel ohne Differenzbesteuerung muss der gesamte Verkaufspreis besteuert werden. Das bedeutet, um den Nettobetrag zu errechnen wird der erst der Verkaufspreis von 18.500 Euro durch 1,19 geteilt. Das Ergebnis sind die 2.953,78 Euro, die gezahlt werden müssen. Wenn wir diese von dem Verkaufspreis von 18.500 Euro abziehen, erhalten wir den Nettoumsatz von 15.546,22 Euro. Wenn davon noch der Verkaufspreis abgezogen wird, macht das einen Nettogewinn von 5.546,22 Euro.
Ergebnis: Die Nutzung der Differenzbesteuerung führt in unserem Beispiel zu einer Steuerersparnis von ca. 1.600 Euro. Es wird deutlich: Der Verzicht auf die Differenzbesteuerung führt beim Handel mit Gebrauchtwaren zu einer überhöhten Umsatzbesteuerung und kostet dich bares Geld.
Die Differenzbesteuerung ist ein wirkungsvolles Instrument, um beim gewerblichen Handel mit gebrauchten Waren steuerlich nicht unnötig belastet zu werden. Gerade für Händler:innen, die regelmäßig Waren von Privatpersonen oder Kleinunternehmer:innen einkaufen, kann sie einen echten finanziellen Vorteil bringen – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt und das Verfahren wird korrekt angewendet.
Wer auf die Differenzbesteuerung verzichtet, obwohl sie möglich wäre, zahlt unter Umständen deutlich mehr Umsatzsteuer, als eigentlich notwendig. Es lohnt sich also, die eigenen Verkaufsprozesse genau zu prüfen und frühzeitig zu entscheiden, ob die Einzel- oder Gesamtdifferenzbesteuerung die bessere Wahl ist. Wer die Regelung gezielt einsetzt und die Spielregeln kennt, kann beim Verkauf von Gebrauchtwaren effizient wirtschaften und spürbar Steuern sparen.
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Du darfst die Differenzbesteuerung nutzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Nicht unbedingt. Für die Anwendung der Differenzbesteuerung reicht es, dass der Gegenstand beweglich und körperlich ist – egal, ob gebraucht oder neuwertig. Ausnahme: Bei Fahrzeugen darf die Differenzbesteuerung nur bei Gebrauchtwagen angewendet werden. Ein Auto gilt als neu, wenn es unter 6.000 km gefahren wurde oder die Erstzulassung weniger als sechs Monate zurückliegt.
Du darfst die Differenzbesteuerung nicht anwenden bei:
Auch wenn bestimmte Waren (z. B. Kunst) sonst nur mit 7 % besteuert werden, gilt bei der Differenzbesteuerung immer der Regelsteuersatz von 19 %.
Die Umsatzsteuer darf bei der Differenzbesteuerung nicht separat ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss stattdessen der Hinweis stehen:
„Gebrauchtgegenstand / Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG.“
So wird klar, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist – wichtig bei Verkäufen an andere Unternehmer:innen.
Nein. Für deine Kund:innen bedeutet die Differenzbesteuerung in der Regel, dass sie weniger Umsatzsteuer zahlen. Da die Steuer nur auf die Marge anfällt, profitieren sie indirekt durch günstigere Endpreise.
Ein Verzicht ist möglich, aber nur bei Artikeln, die du mit Einzeldifferenz berechnest. Wenn du die Gesamtdifferenzmethode nutzt, ist ein Wechsel zur Regelbesteuerung ausgeschlossen.
Dann musst du auf den vollen Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen – unabhängig davon, ob du beim Einkauf keine Vorsteuer geltend machen konntest. Das führt fast immer zu einem geringeren Gewinn.
20 Kapitel knallhart recherchiert und vom Steuerprofi geprüft
Kostenlos herunterladenAutor - Tino Keller
Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.
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