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Das Altersvorsorgedepot musst du nicht zwingend in der Steuererklärung angeben. Wenn du deine Beiträge in der Anlage AV deiner Einkommensteuererklärung einträgst, kannst du aber zusätzlich zu den staatlichen Zulagen eine Steuererstattung erhalten. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die bereits erhaltenen Zulagen.
Wichtig: Das Altersvorsorgedepot soll am 1. Januar 2027 starten. Deine Beiträge für 2027 gibst du erstmals mit der Einkommensteuererklärung für 2027 an, die du 2028 einreichst. Die endgültigen Steuerformulare für diesen Zeitraum stehen noch aus.
Key Takeaways
Zusätzliche Steuervorteile sichern: Neben staatlichen Zulagen kann dir das Altersvorsorgedepot eine weitere Steuererstattung bringen, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist.
Beiträge in der Steuererklärung angeben: Trage deine Beiträge in der Anlage AV ein. Das Finanzamt prüft automatisch, ob du zusätzlich Steuern zurückbekommst.
Als Selbstständige:r von der Förderung profitieren: Besonders bei einem höheren Grenzsteuersatz kann sich der Sonderausgabenabzug lohnen. Bewahre dafür deine Jahresbescheinigung auf.
Förderung rechtzeitig vorbereiten: Das Altersvorsorgedepot soll am 1. Januar 2027 starten. Die erste Steuererklärung dafür reichst du 2028 ein.
Altersvorsorge und Steuern mit Accountable verbinden: Mit Accountable erledigst du deine Steuererklärung ohne Steuerberater und abgesichert durch die Steuer-Garantie. Ab 2027 wird auch das Altersvorsorgedepot direkt in der App verfügbar sein.
Zwei Wege der Förderung: Zulagen und Steuervorteile
Das Altersvorsorgedepot wird auf zwei Arten staatlich gefördert: durch jährliche Zulagen und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen Steuervorteil. Beide Förderungen können sich ergänzen und sorgen dafür, dass sich deine private Altersvorsorge stärker lohnt.
1. Staatliche Zulagen
Der erste Teil der Förderung erfolgt über staatliche Zulagen. Dazu gehören die Grundzulage sowie gegebenenfalls Kinderzulagen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Die Zulagen musst du nicht jedes Jahr selbst beantragen. In der Regel richtest du bei deinem Anbieter einmalig einen Dauerzulagenantrag ein. Dieser übermittelt die erforderlichen Daten automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, sodass die Förderung jedes Jahr direkt deinem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben wird.
Änderst sich deine persönliche Situation, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder einen Umzug, solltest du deinen Anbieter informieren, damit die Zulagen weiterhin korrekt berechnet werden.
2. Zusätzlicher Steuervorteil über die Steuererklärung
Neben den Zulagen kannst du von einem weiteren Steuervorteil profitieren: dem Sonderausgabenabzug. Dafür gibst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot in deiner Einkommensteuererklärung an.
Als Sonderausgaben absetzbar sind jährlich bis zu 1.800 € Eigenbeiträge zuzüglich der darauf gewährten Zulagen. Zum Vergleich: Bei Riester-Verträgen lag die Grenze bisher bei 2.100 € inklusive Zulagen. Gerade für Selbstständige mit höherem Grenzsteuersatz kann der Sonderausgabenabzug deutlich mehr wert sein als die Zulagen selbst.
Das Finanzamt führt nach Abgabe deiner Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird berechnet, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ausfällt als die bereits erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, erhältst du die Differenz über deine Steuererstattung. Einen gesonderten Antrag musst du dafür nicht stellen – du profitierst automatisch von der für dich günstigeren Förderung.
Ein Beispiel: Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 € und einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt der Sonderausgabenabzug auf Beiträge plus Grundzulage (zusammen 2.340 €) eine Steuerersparnis von rund 983 €. Davon werden die bereits erhaltenen 540 € Grundzulage abgezogen – es bleiben etwa 443 € zusätzliche Erstattung über den Steuerbescheid.
💡Gut zu wissen: Der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 € für unter 25-Jährige fließt nicht in die Günstigerprüfung ein. Er wird also nicht mit dem Steuervorteil verrechnet, sondern kommt dir in voller Höhe zusätzlich zugute.
Was Selbstständige beachten sollten
Auch Selbstständige können von der steuerlichen Förderung profitieren, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Beiträge zum Altersvorsorgedepot werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der vorgesehenen Anlage für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Wichtig ist außerdem, die Jahresbescheinigung deines Anbieters aufzubewahren. Sie enthält die relevanten Angaben zu deinen Beiträgen und dient als Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung. In den meisten Fällen werden die erforderlichen Daten zusätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Bescheinigung solltest du dennoch für deine Unterlagen aufbewahren.
💡Nicht verwechseln: Deine Basisvorsorge wie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge trägst du weiterhin in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, das Altersvorsorgedepot gehört in die Anlage AV.
Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Damit du die staatliche Förderung vollständig erhältst, solltest du diese Schritte beachten:
1. Dauerzulagenantrag einrichten
Richte nach der Eröffnung deines Altersvorsorgedepots einen Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter ein. Dadurch werden die jährlichen Zulagen automatisch für dich beantragt. In den meisten Fällen musst du dich danach nicht mehr jedes Jahr selbst darum kümmern. Informiere deinen Anbieter aber über Änderungen wie die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder einen Umzug, damit deine Zulagen korrekt berechnet werden.
2. Beiträge regelmäßig einzahlen
Zahle deine Beiträge während des Jahres in dein Altersvorsorgedepot ein. Um die maximale Förderung zu erhalten, solltest du möglichst den gesetzlich förderfähigen Höchstbetrag ausschöpfen. Der geförderte Eigenbeitrag liegt bei bis zu 1.800 Euro pro Jahr. Insgesamt kannst du bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlen – gefördert wird aber nur der Anteil bis 1.800 Euro.
3. Jahresbescheinigung aufbewahren
Nach Ablauf des Kalenderjahres erhältst du von deinem Anbieter eine Jahresbescheinigung. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu deinen Einzahlungen und den gemeldeten Daten. Bewahre sie sorgfältig auf, da sie als Nachweis für deine Unterlagen dient.
4. Beiträge in der Steuererklärung angeben
Trage deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot in der Anlage AV (Anlage für Altersvorsorgebeiträge) deiner Einkommensteuererklärung ein, dem Formular, das bisher schon für Riester-Beiträge genutzt wird. Die endgültige Fassung der Formulare für den Veranlagungszeitraum 2027 veröffentlicht die Finanzverwaltung rechtzeitig vorher.
5. Automatische Günstigerprüfung abwarten
Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, prüft das Finanzamt automatisch, welche Förderung für dich günstiger ist. Dabei werden die bereits erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug verglichen. Ergibt sich daraus eine höhere Steuerentlastung, erhältst du die Differenz automatisch über deinen Steuerbescheid. Einen zusätzlichen Antrag musst du dafür nicht stellen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot und der Steuererklärung
Muss ich mein Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung angeben?
Eine Pflicht zur Angabe besteht nicht, die Zulagen erhältst du über den Dauerzulagenantrag auch ohne Steuererklärung. Den zusätzlichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug gibt es aber nur, wenn du deine Beiträge in der Anlage AV angibst. Ohne Eintrag verschenkst du also möglicherweise mehrere hundert Euro Erstattung pro Jahr. Das Finanzamt prüft nach der Angabe automatisch per Günstigerprüfung, ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht.
Welche Anbieter werden das Altersvorsorgedepot anbieten?
Banken, Broker und Fintechs können Altersvorsorgedepots anbieten, sobald ihre Produkte vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sind. Erste Angebote werden zum Start Anfang 2027 erwartet. Auch Accountable wird ein Altersvorsorgedepot direkt in der App anbieten, damit Vorsorge und Steuererklärung an einem Ort zusammenlaufen.
Bekomme ich die Zulagen automatisch?
In der Regel ja, wenn du bei deinem Anbieter einen Dauerzulagenantrag eingerichtet hast. Dieser sorgt dafür, dass die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt werden. Ändern sich persönliche Daten wie Familienstand oder Kinderzahl, solltest du deinen Anbieter informieren.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt die bereits erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, erhältst du die Differenz automatisch über deinen Steuerbescheid. Einen zusätzlichen Antrag musst du dafür nicht stellen.
Kann ich einen bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz sieht ausdrücklich vor, dass du bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Riester-Vertrag steuerneutral in ein Altersvorsorgedepot übertragen kannst. Der Wechsel kann ab dem 1. Januar 2027 beantragt werden. Für den neuen Vertrag gelten anschließend die Regelungen des Altersvorsorgedepots. Je nach Anbieter können für den Wechsel Kosten entstehen.
Kann ich auch ETFs über das Altersvorsorgedepot besparen?
Ja. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals auch renditeorientierte Anlagen ohne Beitragsgarantie. Dazu gehören unter anderem ETFs und Investmentfonds, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen für ein gefördertes Altersvorsorgedepot erfüllen. Die Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert.
Was passiert, wenn ich mehr als den förderfähigen Höchstbetrag einzahle?
Einzahlungen sind grundsätzlich auch oberhalb des geförderten Höchstbetrags möglich. Staatlich gefördert werden jedoch nur Beiträge bis zum gesetzlich festgelegten Förderhöchstbetrag zuzüglich der Zulagen. Für darüber hinausgehende Einzahlungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen.
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Patric S
31.03.2026
Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden
marco moertzsch
20.11.2025
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vuno7
20.11.2025
Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.
Jonathan
20.05.2025
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Anonym
25.03.2026
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Christian
09.11.2025
Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.
Kristina
27.02.2025
Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!
LisNutz
11.05.2024
Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.
Willi H
09.04.2026
Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann
Niklas
28.03.2025
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