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Wenn du in ein Altersvorsorgedepot einzahlst, kannst du nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren. Je nach deiner persönlichen Steuersituation kann sich auch über die Einkommensteuererklärung ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben.
Die gute Nachricht: Das Finanzamt prüft automatisch, ob du neben den Zulagen eine weitere Steuererstattung erhältst. Dafür musst du deine Beiträge korrekt in der Steuererklärung angeben.
In diesem Ratgeber erfährst du:
ob du dein Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung angeben musst,
wie die Förderung aus Zulagen und Steuerbonus funktioniert,
wo du deine Beiträge einträgst,
welche Unterlagen du dafür benötigst,
und worauf Selbstständige besonders achten sollten.
Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen zum Altersvorsorgedepot gelten ab 2027. Die konkreten Formulare und Eintragungsfelder für die Einkommensteuererklärung 2027 werden von der Finanzverwaltung noch veröffentlicht.
Zwei Wege der Förderung: Zulagen und Steuervorteile
Das Altersvorsorgedepot wird auf zwei Arten staatlich gefördert: durch jährliche Zulagen und gegebenenfalls durch einen zusätzlichen Steuervorteil. Beide Förderungen können sich ergänzen und sorgen dafür, dass sich deine private Altersvorsorge stärker lohnt.
1. Staatliche Zulagen
Der erste Teil der Förderung erfolgt über staatliche Zulagen. Dazu gehören die Grundzulage sowie gegebenenfalls Kinderzulagen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Die Zulagen musst du nicht jedes Jahr selbst beantragen. In der Regel richtest du bei deinem Anbieter einmalig einen Dauerzulagenantrag ein. Dieser übermittelt die erforderlichen Daten automatisch an die zuständige Zulagenstelle, sodass die Förderung jedes Jahr direkt deinem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben wird. Änderst sich deine persönliche Situation, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder einen Umzug, solltest du deinen Anbieter informieren, damit die Zulagen weiterhin korrekt berechnet werden.
2. Zusätzlicher Steuervorteil über die Steuererklärung
Neben den Zulagen kannst du von einem weiteren Steuervorteil profitieren. Dafür gibst du deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot in deiner Einkommensteuererklärung an.
Das Finanzamt führt anschließend automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird berechnet, ob der Steuerabzug für deine eingezahlten Beiträge höher ausfällt als die bereits erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, erhältst du die Differenz über deine Steuererstattung. Du musst dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Du profitierst also automatisch von der für dich günstigeren Förderung.
Was Selbstständige beachten sollten
Auch Selbstständige können von der steuerlichen Förderung profitieren, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Beiträge zum Altersvorsorgedepot werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der vorgesehenen Anlage für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
Wichtig ist außerdem, die Jahresbescheinigung deines Anbieters aufzubewahren. Sie enthält die relevanten Angaben zu deinen Beiträgen und dient als Grundlage für die steuerliche Berücksichtigung. In den meisten Fällen werden die erforderlichen Daten zusätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Bescheinigung solltest du dennoch für deine Unterlagen aufbewahren.
Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Damit du die staatliche Förderung vollständig erhältst, solltest du diese Schritte beachten:
1. Dauerzulagenantrag einrichten
Richte nach der Eröffnung deines Altersvorsorgedepots einen Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter ein. Dadurch werden die jährlichen Zulagen automatisch für dich beantragt. In den meisten Fällen musst du dich danach nicht mehr jedes Jahr selbst darum kümmern. Informiere deinen Anbieter aber über Änderungen wie die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder einen Umzug, damit deine Zulagen korrekt berechnet werden.
2. Beiträge regelmäßig einzahlen
Zahle deine Beiträge während des Jahres in dein Altersvorsorgedepot ein. Um die maximale Förderung zu erhalten, solltest du möglichst den gesetzlich förderfähigen Höchstbetrag ausschöpfen. Nach aktuellem Stand liegt dieser bei bis zu 1.800 Euro pro Jahr.
3. Jahresbescheinigung aufbewahren
Nach Ablauf des Kalenderjahres erhältst du von deinem Anbieter eine Jahresbescheinigung. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu deinen Einzahlungen und den gemeldeten Daten. Bewahre sie sorgfältig auf, da sie als Nachweis für deine Unterlagen dient.
4. Beiträge in der Steuererklärung angeben
Trage deine Beiträge zum Altersvorsorgedepot in der Einkommensteuererklärung in der dafür vorgesehenen Anlage für Vorsorgeaufwendungen ein. Die endgültigen Formulare und Eintragungsfelder für das Altersvorsorgedepot werden von der Finanzverwaltung rechtzeitig vor dem ersten Veranlagungszeitraum veröffentlicht.
5. Automatische Günstigerprüfung abwarten
Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, prüft das Finanzamt automatisch, welche Förderung für dich günstiger ist. Dabei werden die bereits erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug verglichen. Ergibt sich daraus eine höhere Steuerentlastung, erhältst du die Differenz automatisch über deinen Steuerbescheid. Einen zusätzlichen Antrag musst du dafür nicht stellen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot und der Steuererklärung
Muss ich mein Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung angeben?
Ja. Wenn du Beiträge in ein gefördertes Altersvorsorgedepot eingezahlt hast, solltest du sie in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft anschließend automatisch, ob dir zusätzlich zu den staatlichen Zulagen ein weiterer Steuervorteil zusteht.
Bekomme ich die Zulagen automatisch?
In der Regel ja, wenn du bei deinem Anbieter einen Dauerzulagenantrag eingerichtet hast. Dieser sorgt dafür, dass die Zulagen jedes Jahr automatisch beantragt werden. Ändern sich persönliche Daten wie Familienstand oder Kinderzahl, solltest du deinen Anbieter informieren.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt die bereits erhaltenen Zulagen mit dem möglichen Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, erhältst du die Differenz automatisch über deinen Steuerbescheid. Einen zusätzlichen Antrag musst du dafür nicht stellen.
Kann ich einen bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja. Nach den aktuellen Regelungen kannst du dein bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Für den neuen Vertrag gelten anschließend die Regelungen des Altersvorsorgedepots. Je nach Anbieter können für den Wechsel Kosten entstehen.
Kann ich auch ETFs über das Altersvorsorgedepot besparen?
Ja. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals auch renditeorientierte Anlagen ohne Beitragsgarantie. Dazu gehören unter anderem ETFs und Investmentfonds, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen für ein gefördertes Altersvorsorgedepot erfüllen. Die Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht besteuert.
Was passiert, wenn ich mehr als den förderfähigen Höchstbetrag einzahle?
Einzahlungen sind grundsätzlich auch oberhalb des geförderten Höchstbetrags möglich. Staatlich gefördert werden jedoch nur Beiträge bis zum gesetzlich festgelegten Förderhöchstbetrag zuzüglich der Zulagen. Für darüber hinausgehende Einzahlungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen.
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11.05.2024
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09.04.2026
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