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Bewirtungsbeleg: So setzt du Bewirtungskosten richtig ab
Ein Geschäftsessen mit Kund:innen, ein Lunch mit Projektpartner:innen oder ein Restaurantbesuch nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss: Bewirtungskosten gehören für viele Selbstständige zum Berufsalltag. Die gute Nachricht: Einen großen Teil davon kannst du steuerlich absetzen.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, brauchst du aber einen korrekt ausgefüllten Bewirtungsbeleg. Gerade seit den neuen Regeln zu digitalen Belegen, E-Rechnungen und den Umsatzsteuersätzen in der Gastronomie solltest du genau wissen, welche Angaben wichtig sind.
Bewirtungsbeleg absetzen – kurz zusammengefasst
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten kannst du in der Regel zu 70 % als Betriebsausgaben absetzen.
Der Bewirtungsbeleg muss Anlass, Teilnehmer:innen, Datum, Ort, Kosten und deine Unterschrift enthalten.
Bei Restaurantrechnungen gelten je nach Betrag unterschiedliche Regeln: Wichtig ist die Grenze von 250 € brutto.
Mittlerweile spielen digitale Bewirtungsbelege und E-Rechnungen eine größere Rolle in deiner Buchhaltung als noch vor einigen Jahren.
Was ist ein Bewirtungsbeleg?
Ein Bewirtungsbeleg ist der Nachweis dafür, dass du ein Geschäftsessen oder eine andere Bewirtung aus betrieblichen Gründen bezahlt hast. Er besteht meist aus der Restaurantrechnung und ergänzenden Angaben von dir.
Diese Ergänzungen sind wichtig, weil das Finanzamt nicht nur wissen möchte, wie viel du bezahlt hast. Es muss auch nachvollziehen können, warum die Bewirtung beruflich notwendig war und wer daran teilgenommen hat.
Ein einfacher Kassenbon reicht deshalb oft nicht aus. Du ergänzt die Rechnung um den geschäftlichen Anlass und die Teilnehmer:innen. Die vollständigen Pflichtangaben findest du weiter unten in der Übersicht.
Beispiel: Wann brauchst du einen Bewirtungsbeleg?
Du bist selbstständige:r Webdesigner:in und triffst dich mit einer Kundin zum Mittagessen, um den Relaunch ihrer Website zu besprechen. Die Rechnung beträgt 85 € brutto.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, dokumentierst du kurz, dass es sich um eine geschäftlich veranlasste Bewirtung handelt – zum Beispiel mit dem Anlass „Besprechung Website-Relaunch Projekt XY“.
Kann ich einen Eigenbeleg erstellen?
Du kannst einen Eigenvermerk nutzen, um den geschäftlichen Anlass, die Teilnehmer:innen und ergänzende Angaben zur Bewirtung zu dokumentieren. Er ersetzt aber nicht die maschinell erstellte Restaurantrechnung. Bei Bewirtungen im Restaurant musst du die Rechnung immer beifügen.
Eine echte Ersatzfunktion hat ein Eigenbeleg nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es keinen Restaurantbeleg gibt, weil die Bewirtung nicht in einem klassischen Bewirtungsbetrieb stattgefunden hat. Bei einem normalen Geschäftsessen im Restaurant wäre ein reiner Eigenbeleg deshalb zu riskant.
Beispiele für Bewirtungen außerhalb eines klassischen Bewirtungsbetriebs:
Du kaufst Snacks und Getränke im Supermarkt für ein geschäftliches Treffen mit Kund:innen in einem externen Meetingraum.
Du bestellst Catering für eine Projektbesprechung in einem Coworking-Space.
Du organisierst eine kleine Verpflegung bei einem Workshop oder Seminar mit Geschäftspartner:innen.
Du kaufst Kaffee und Gebäck beim Bäcker, weil du dich mit einer Kundin in deinem Büro oder einem Besprechungsraum triffst.
Du lässt Speisen liefern, zum Beispiel für ein längeres Strategie-Meeting mit externen Projektpartner:innen.
Wann kannst du Bewirtungskosten steuerlich absetzen?
Du kannst Bewirtungskosten absetzen, wenn das Essen oder die Getränke einen klaren geschäftlichen Anlass haben. Das bedeutet: Die Bewirtung muss direkt mit deiner selbstständigen Tätigkeit, deinem Unternehmen oder einem konkreten Projekt zusammenhängen.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
ein Projektgespräch mit Kund:innen
ein Lunch zur Vertragsverhandlung
ein Essen mit Geschäftspartner:innen zur Kooperationsplanung
ein Treffen mit potenziellen Neukund:innen zur Auftragsanbahnung
Wichtig ist, dass du den Anlass konkret und nachvollziehbar formulierst. „Geschäftsessen“ oder „Meeting“ reicht dem Finanzamt oft nicht aus. Besser ist zum Beispiel: „Besprechung Social-Media-Kampagne Q3 mit Kundin XY“ oder „Verhandlung Angebot Website-Relaunch 2026“.
Was gilt als angemessen?
Neben dem geschäftlichen Anlass müssen die Kosten auch angemessen sein. Das Finanzamt prüft also, ob die Höhe der Rechnung zu deinem Business, deinem Umsatz und dem konkreten Anlass passt.
Ein Beispiel: Wenn du als selbstständige:r Coach eine potenzielle Kundin zum Mittagessen einlädst, kann eine normale Restaurantrechnung gut erklärbar sein. Ein sehr teures Menü mit mehreren Flaschen Wein wäre dagegen schwerer zu begründen.
💡 Tipp: Bewahre den Beleg immer direkt auf und ergänze den Anlass möglichst noch am selben Tag. So vermeidest du Lücken in deiner Buchhaltung und kannst die Bewirtung später sauber nachweisen.
Wie viel der Bewirtungskosten kannst du absetzen?
Geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten kannst du in der Regel zu 70 % als Betriebsausgaben absetzen. Die restlichen 30 % gelten steuerlich als nicht abziehbar, weil das Finanzamt darin einen privaten Anteil sieht.
Die Regel steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sie gilt zum Beispiel, wenn du Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder potenzielle Auftraggeber:innen aus einem geschäftlichen Grund bewirtest.
Beispiel: So berechnest du den abziehbaren Betrag
Du lädst eine Kundin zum Essen ein, um ein neues Projekt zu besprechen. Die Restaurantrechnung beträgt 107 € brutto. Darin enthalten sind 100 € netto und 7 € Umsatzsteuer für Speisen.
Dann kannst du grundsätzlich so rechnen:
100 € netto Bewirtungskosten
davon 70 % abziehbar = 70 €
7 € Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist
Insgesamt wirken sich also 70 € als Betriebsausgabe aus. Die enthaltene Vorsteuer kannst du zusätzlich vollständig geltend machen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
Diese Beträge erfasst du später in deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR); sie mindern deinen Gewinn und damit die Grundlage für deine Einkommensteuer.
💡 Wichtig: Seit 2026 gilt für Speisen im Restaurant grundsätzlich der Umsatzsteuersatz von 7 %. Für Getränke bleibt es meist bei 19 %. Entscheidend ist daher immer, welche Umsatzsteuer auf deiner Rechnung tatsächlich ausgewiesen ist.
Was gilt für Kleinunternehmer:innen?
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, darfst du keine Vorsteuer abziehen. Das bedeutet: Du rechnest mit dem Bruttobetrag der Bewirtung.
Bei einer Rechnung über 107 € brutto wären dann 70 % von 107 €, also 74,90 €, als Betriebsausgabe abziehbar. Die übrigen 32,10 € bleiben steuerlich nicht abziehbar.
Welche Pflichtangaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten?
Damit du Bewirtungskosten steuerlich absetzen kannst, braucht das Finanzamt zwei Dinge: eine ordnungsgemäße Restaurantrechnung und zusätzliche Angaben zum geschäftlichen Anlass. Fehlt eine wichtige Information, kann der Betriebsausgabenabzug ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Besonders wichtig ist die Grenze von 250 € brutto. Bis zu diesem Betrag gelten die vereinfachten Regeln für Kleinbetragsrechnungen. Bei höheren Rechnungen verlangt das Finanzamt zusätzliche Angaben.
Wie konkret muss der Bewirtungsanlass sein?
Der Bewirtungsanlass muss den geschäftlichen Zusammenhang klar erkennen lassen. Statt „Geschäftsessen“ schreibst du besser: „Besprechung Angebot Website-Relaunch 2026 mit Kundin XY“.
So versteht das Finanzamt sofort, warum die Bewirtung betrieblich veranlasst war. Gleichzeitig vermeidest du Rückfragen, wenn deine Buchhaltung später geprüft wird.
Was muss auf der Restaurantrechnung stehen?
Die Rechnung muss die konsumierten Speisen und Getränke einzeln oder zumindest nachvollziehbar ausweisen. Eine allgemeine Angabe wie „Speisen und Getränke“ reicht in der Regel nicht aus.
Akzeptiert werden dagegen konkrete Positionen wie „Tagesgericht“, „Menü 1“, „Mineralwasser“ oder „Espresso“. Wichtig ist, dass die Rechnung maschinell erstellt wurde und die Beträge nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind.
Wichtig: Nutzt das Restaurant ein elektronisches Kassensystem, sollte der Beleg TSE-gesichert sein. Das erkennst du häufig an einer Transaktionsnummer, einer Seriennummer oder einem QR-Code. Handschriftliche Quittungen reichen bei Restaurantbewirtungen in der Regel nicht aus.
Tipp: Prüfe den Beleg direkt im Restaurant. Fehlende Rechnungsangaben lassen sich später oft nur schwer korrigieren.
Was gilt für digitale Bewirtungsbelege und E-Rechnungen?
Seit 2025 spielt die E-Rechnung auch bei Bewirtungsbelegen eine wichtigere Rolle. Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF, sondern eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD.
Für dich heißt das: Eine Bewirtungsrechnung kann dir auch digital übermittelt werden. Das kann als E-Rechnung passieren oder als sonstige elektronische Rechnung, etwa per E-Mail. Auch eine Papier-Rechnung darfst du digitalisieren, wenn du sie sauber in deiner Buchhaltung ablegst.
Wichtig ist, dass die digitale Rechnung und deine zusätzlichen Bewirtungsangaben eindeutig zusammengehören. Das Finanzamt muss also erkennen können, welcher Anlass, welche Teilnehmer:innen und welche Kosten zu genau diesem Beleg gehören.
Bewirtungsbelege gehören außerdem zu deinen Buchungsbelegen. Du solltest sie daher grundsätzlich 8 Jahre aufbewahren. Bei digitalen Belegen ist wichtig, dass sie vollständig, lesbar und eindeutig mit den Bewirtungsangaben verknüpft bleiben.
So geht’s: Bewirtungsbeleg digital richtig ablegen
Wenn du deine Bewirtungskosten digital erfassen möchtest, gehst du am besten direkt nach dem Restaurantbesuch so vor:
Beleg fotografieren oder digitale Rechnung speichern: Sichere die Rechnung direkt in deiner Buchhaltungs-App oder deinem digitalen Belegarchiv.
Anlass und Teilnehmer:innen ergänzen: Notiere konkret, worum es ging und wer teilgenommen hat.
Beleg eindeutig zuordnen: Achte darauf, dass Rechnung, Anlass und Teilnehmer:innen nicht getrennt voneinander gespeichert werden.
Änderungen nachvollziehbar halten: Korrigierst du später Angaben, sollte erkennbar bleiben, was geändert wurde und wann.
Muss ein Bewirtungsbeleg immer digital sein?
Nein, ein Bewirtungsbeleg muss nicht zwingend digital sein. Du kannst weiterhin einen Papierbeleg nutzen. Praktischer ist aber oft die digitale Ablage, weil du Belege schneller wiederfindest und weniger Risiko hast, dass Rechnungen verloren gehen.
Tipp: Speichere den Bewirtungsbeleg nicht nur als Foto in deiner Galerie. Lege ihn direkt in deiner Buchhaltung ab und ergänze dort den geschäftlichen Anlass. So bleibt der Nachweis vollständig und prüfungssicher.
Beispiel für einen Bewirtungsbeleg
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Was gilt für Trinkgelder, Park- und Garderobengebühren?
Auch Nebenkosten rund um ein Geschäftsessen können zu den Bewirtungskosten gehören. Dazu zählen zum Beispiel Trinkgeld, Garderobengebühren oder Parkkosten, wenn sie direkt mit der geschäftlichen Bewirtung zusammenhängen.
Für diese Kosten gilt grundsätzlich ebenfalls die 70-%-Regel, wenn sie im Zusammenhang mit der Bewirtung von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen entstehen. Wichtig ist aber, dass du die Beträge sauber nachweisen kannst.
Wie kannst du Trinkgeld steuerlich absetzen?
Trinkgeld ist besonders häufig ein Problem, weil es oft nicht automatisch auf der Restaurantrechnung steht. Damit du es steuerlich berücksichtigen kannst, solltest du dir den Betrag direkt bestätigen lassen.
Das geht zum Beispiel so:
Das Servicepersonal ergänzt das Trinkgeld handschriftlich auf dem Beleg.
Der Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld erscheint auf dem Kartenzahlungsbeleg.
Du erstellst einen kurzen Eigenbeleg, wenn keine Bestätigung möglich war.
Am sichersten ist eine direkte Bestätigung auf dem Bewirtungsbeleg. So sieht das Finanzamt später, dass das Trinkgeld tatsächlich gezahlt wurde.
Sind Park- und Garderobengebühren auch Bewirtungskosten?
Park- und Garderobengebühren kannst du berücksichtigen, wenn sie klar zur Bewirtung gehören. Parkst du also direkt am Restaurant für dein Geschäftsessen, kann die Parkgebühr als Nebenkosten der Bewirtung angesetzt werden.
💡 Tipp: Hebe auch kleine Zusatzbelege auf. Gerade bei Parkscheinen oder Garderobengebühren fehlen oft Angaben zum Anlass. Notiere deshalb kurz, zu welchem Geschäftsessen die Ausgabe gehört.
Was gilt bei Bewirtung von Mitarbeiter:innen und Betriebsveranstaltungen?
Bewirtest du eigene Mitarbeiter:innen, gelten andere Regeln als bei einem Geschäftsessen mit Kund:innen. Die Kosten sind in vielen Fällen voll als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Bewirtung klar betrieblich veranlasst ist.
Das kann zum Beispiel ein Team-Lunch nach einem Workshop, ein Essen während einer internen Schulung oder eine Verpflegung bei einem längeren Meeting sein. Wichtig ist auch hier: Der Anlass sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wann gilt die 70-%-Regel nicht?
Die 70-%-Regel gilt vor allem bei der Bewirtung von externen Personen, also etwa Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder potenziellen Auftraggeber:innen. Geht es dagegen um deine eigenen Angestellten, kannst du die Kosten meist zu 100 % ansetzen.
Beispiel: Du organisierst einen Strategie-Workshop mit deinem Team und bestellst dafür Mittagessen ins Büro. Die Kosten hängen direkt mit deinem Betrieb zusammen und betreffen ausschließlich Mitarbeiter:innen. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein klassisches Geschäftsessen mit externen Gästen.
Was gilt bei Betriebsveranstaltungen?
Bei Betriebsveranstaltungen gelten zusätzliche Regeln. Dazu zählen zum Beispiel Weihnachtsfeiern, Sommerfeste oder Team-Events, die allen Mitarbeiter:innen oder einem klar abgegrenzten Betriebsteil offenstehen.
Für deine Mitarbeiter:innen bleibt der Vorteil bis zu 110 € pro Person steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Überschreiten die Kosten diesen Betrag, kann der übersteigende Teil lohnsteuerpflichtig werden.
Beispiel: Du veranstaltest eine Weihnachtsfeier für dein Team. Die Kosten liegen bei 95 € pro Mitarbeiter:in. Dann bleibt der Vorteil in der Regel steuerfrei. Liegen die Kosten dagegen bei 130 € pro Person, sind 20 € pro Mitarbeiter:in steuerlich relevant.
Kommen Begleitpersonen mit, musst du genauer rechnen. Die Kosten der Begleitperson werden der jeweiligen Mitarbeiter:in zugerechnet. Einen zusätzlichen 110-€-Freibetrag pro Begleitperson gibt es nicht.
💡 Tipp: Dokumentiere bei Betriebsveranstaltungen immer die Teilnehmer:innen, den Anlass und die Gesamtkosten. So kannst du später sauber nachweisen, wie hoch die Kosten pro Person waren.
Welche Fehler führen dazu, dass das Finanzamt den Bewirtungsbeleg ablehnt?
Das Finanzamt prüft Bewirtungskosten oft besonders genau, weil sich private und berufliche Anlässe schnell vermischen können. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass dein Bewirtungsbeleg nicht anerkannt wird.
Nutze deshalb diese kurze Checkliste, bevor du den Beleg in deiner Buchhaltung ablegst:
Anlass zu allgemein: Angaben wie „Geschäftsessen“ oder „Meeting“ reichen oft nicht. Formuliere den geschäftlichen Zweck konkret.
Teilnehmer:innen fehlen: Notiere alle bewirteten Personen vollständig, inklusive deiner eigenen Teilnahme als Gastgeber:in.
Rechnung zu pauschal: Eine Angabe wie „Speisen und Getränke“ ohne nachvollziehbare Einzelpositionen ist riskant.
Beleg zu spät ergänzt: Ergänze Anlass und Teilnehmer:innen möglichst direkt nach der Bewirtung.
Privater Anlass überwiegt: Ein Essen mit Freund:innen oder Familie wird nicht abziehbar, nur weil kurz über dein Business gesprochen wurde.
💡 Tipp: Am sichersten ist es, wenn du den Bewirtungsbeleg noch am selben Tag prüfst und ergänzt. So bleibt der Zusammenhang klar dokumentiert.
Welche Sonderfälle solltest du beim Bewirtungsbeleg kennen?
Neben dem klassischen Geschäftsessen im Restaurant gibt es einige Sonderfälle, bei denen du genauer hinsehen solltest. Dazu gehören Bewirtungen im Ausland, Treffen zu Hause, berufliche Schweigepflichten und Verkostungen.
Gerade hier kommt es darauf an, ob wirklich eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass vorliegt oder ob die Kosten anders einzuordnen sind. Die richtige Einordnung entscheidet darüber, ob du die Ausgaben zu 70 %, zu 100 % oder gar nicht absetzen kannst.
Was gilt bei Bewirtungen im Ausland?
Auch eine Bewirtung im Ausland kann steuerlich abziehbar sein, wenn sie geschäftlich veranlasst ist. Du brauchst dafür ebenfalls einen nachvollziehbaren Beleg und Angaben zu Anlass, Teilnehmer:innen, Ort und Datum.
In der Praxis kann es passieren, dass ausländische Restaurantrechnungen nicht alle deutschen Pflichtangaben enthalten. Dann solltest du so viele Informationen wie möglich dokumentieren und den Zusammenhang zur selbstständigen Tätigkeit besonders klar erklären.
💡 Tipp: Notiere bei Auslandsbelegen zusätzlich kurz, warum das Treffen vor Ort stattgefunden hat. Zum Beispiel: „Projektabstimmung mit Kundin während Messebesuch in Paris“.
Was gilt, wenn du allein essen gehst?
Isst du während einer Geschäftsreise allein im Restaurant, handelt es sich nicht um klassische Bewirtungskosten. Es fehlt die bewirtete Person, also zum Beispiel Kund:in, Geschäftspartner:in oder Mitarbeiter:in.
In solchen Fällen geht es eher um Reisekosten beziehungsweise Verpflegungsmehraufwand. Diese Kosten behandelst du steuerlich anders als ein Geschäftsessen mit Bewirtungsbeleg.
Für Journalist:innen, Anwält:innen, Ärzt:innen oder andere Berufsgruppen mit Schweigepflicht kann der Bewirtungsanlass sensibel sein. Sie dürfen Kund:innen, Mandant:innen oder Gesprächsinhalte nicht immer vollständig offenlegen.
Trotzdem muss das Finanzamt den geschäftlichen Zusammenhang erkennen können. Der Anlass sollte deshalb so konkret wie möglich, aber ohne vertrauliche Details formuliert werden.
Beispiel: Statt „Recherchegespräch zu interner Unternehmenskrise bei Firma XY“ könnte eine neutralere Formulierung ausreichen, etwa „berufliches Hintergrundgespräch für redaktionelles Projekt“.
Kannst du Bewirtungskosten zu Hause absetzen?
Bewirtungen in deiner privaten Wohnung sind steuerlich sehr problematisch. Auch wenn du Kund:innen oder Geschäftspartner:innen einlädst, sieht das Finanzamt solche Kosten meist als privat veranlasst an.
Das liegt daran, dass sich der private und der berufliche Bereich zu Hause kaum klar trennen lassen. Deshalb solltest du geschäftliche Bewirtungen möglichst in einem Restaurant, Café oder anderen neutralen geschäftlichen Umfeld durchführen.
Sind Verkostungen vollständig absetzbar?
Eine Verkostung ist nicht automatisch eine Bewirtung. Wenn der fachliche Zweck im Vordergrund steht, zum Beispiel ein Produkttest, eine Warenprüfung oder eine Marketing-Aktion, können die Kosten unter Umständen vollständig als Betriebsausgaben abziehbar sein.
Anders ist es, wenn du Geschäftspartner:innen hauptsächlich zum Essen oder Trinken einlädst. Dann handelt es sich meist um klassische Bewirtungskosten, für die die 70-%-Regel gilt.
Beispiel: Du betreibst einen Food-Blog und testest Produkte für einen bezahlten Beitrag. Dann kann der Einkauf der Testprodukte anders behandelt werden als ein Restaurantbesuch mit Kund:innen.
Fazit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bewirtungskosten
Bewirtungskosten können für Selbstständige ein sinnvoller und steuerlich relevanter Teil der Zusammenarbeit mit Kund:innen oder Geschäftspartner:innen sein. Damit du sie absetzen kannst, brauchst du aber einen vollständigen Bewirtungsbeleg und einen klar erkennbaren geschäftlichen Anlass.
Merke dir vor allem drei Punkte: Die Bewirtung muss betrieblich veranlasst, die Kosten müssen angemessen und der Beleg muss korrekt ausgefüllt sein. Bei Geschäftsessen mit externen Personen kannst du in der Regel 70 % der Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
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Häufige Fragen zum Bewirtungsbeleg
Kann ich Bewirtungskosten zu Hause absetzen?
In der Regel nein. Bewirtungen in deiner privaten Wohnung gelten meist als privat veranlasst. Sicherer ist ein Treffen im Restaurant oder Café mit ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg.
Kann ich Bewirtungskosten als Kleinunternehmer:in absetzen?
Ja, auch als Kleinunternehmer:in kannst du geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten absetzen. Du darfst aber keine Vorsteuer ziehen. Bei Kund:innen oder Geschäftspartner:innen setzt du deshalb in der Regel 70 % des Bruttobetrags als Betriebsausgabe an.
Muss der Bewirtungsbeleg digital sein?
Nein, ein Bewirtungsbeleg muss nicht zwingend digital sein. Papierbelege sind weiterhin möglich, wenn alle Pflichtangaben vollständig sind. Digitale Belege sind aber oft praktischer, weil du sie direkt in deiner Buchhaltungssoftware speichern und mit dem Anlass verknüpfen kannst.
Was passiert, wenn auf dem Bewirtungsbeleg eine Angabe fehlt?
Fehlt eine wichtige Angabe, kann das Finanzamt die Bewirtungskosten ablehnen. Besonders kritisch sind ein fehlender Anlass, unvollständige Teilnehmer:innen oder eine zu pauschale Rechnung. Prüfe den Beleg deshalb möglichst direkt vor Ort und ergänze deine eigenen Angaben noch am selben Tag.
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