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Miete: Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung angeben

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: Februar 13, 2025

Lesezeit: 3 Minuten

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Es lohnt sich immer, wenn du deine Betriebskostenabrechnung gut prüfst. Einmal, um zu sehen, ob sich keine Fehler eingeschlichen haben, und zum anderen, weil es in der Abrechnung einige Nebenkosten gibt, die du als Mieter:in von der Steuer absetzen kannst.

Welche Nebenkosten aus der Miete können in die Steuererklärung?

Wenn du als Mieter:in deine Betriebskostenabrechnung bekommst, sind darin viele Posten aufgeführt, aber leider können nicht alle in die Steuererklärung eingetragen werden. Gut ist aber: Egal ob du eine Nachzahlung leisten musst oder Geld zurückbekommst – die steuerlich absetzbaren Nebenkosten kannst du immer in deiner Steuererklärung angeben.

Schau in der Abrechnung nach verschiedenen Posten, die unter handwerkliche Tätigkeiten oder haushaltsnahe Dienstleistungen fallen. Oft sind solche Nebenkosten schon in einer Übersicht in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst. Für beide Gruppen dieser Nebenkosten gilt: Arbeits- und Fahrtkosten kann man angeben, Materialkosten nicht.

Sind die absetzbaren Nebenkosten deiner Miete für die Steuererklärung identifiziert, fragst du dich vielleicht, wo du sie eintragen sollst. Sie gehören alle in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Hierbei ist wichtig, dass du die einzelnen Tätigkeiten und Dienstleistungen separat aufführst. Es ist sinnvoll, die Betriebskostenabrechnung für eventuelle Nachfragen aufzubewahren. Es ist aber nicht nötig, sie zusammen mit der Steuererklärung abzugeben.

➡️ Wenn du mehr Tipps möchtest, um deine Steuererklärung richtig auszufüllen, findest du sie hier.

Handwerkliche Tätigkeiten

Die Obergrenze für Handwerkerrechnungen, die du von der Steuer absetzen kannst, liegt bei 1.200 Euro pro Jahr. Das ist eine Summe, auf die die wenigsten Mieter:innen kommen. Besonders wer in einem Mietshaus wohnt, in dem Nebenkosten, die das ganze Haus betreffen, auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt werden, darf mit wesentlich kleineren Beträgen rechnen.

Zu steuerlich absetzbaren handwerklichen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Arbeiten auf dem Grundstück
  • Überdachung von vorhandenen Pkw-Stellplätzen
  • Graffiti-Beseitigung
  • Reparaturen von Gemeinschaftswaschmaschinen
  • Arbeiten am Dach
  • Reparaturen von Heizungsanlagen
  • Kosten für Renovierungen
  • Wärmedämmung
  • Wartung von Fahrstühlen, Feuerlöschern oder CO2-Warngeräten

Diese Liste ist keinesfalls erschöpfend. Es gibt hier sehr viele mögliche Posten, und im Zweifel lohnt es sich, beim Finanzamt nachzufragen, ob etwas unter absetzbare handwerkliche Tätigkeiten fällt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Obergrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei maximal 4.000 Euro im Jahr. Ebenfalls eine hohe Summe, die auch dadurch begründet sein sollte, dass viele haushaltsnahe Dienstleistungen kontinuierlich über das gesamte Jahr stattfinden. Bei handwerklichen Tätigkeiten handelt es sich oft um etwas, das nur einmal im Jahr ausgeführt wird.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten im Treppenhaus
  • Hausmeisterleistungen
  • Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden
  • Winterdienste

Auch diese Liste ist nicht erschöpfend. Jedes Wohnhaus kann nach anderen Diensten verlangen. Beispielsweise kann auch ein Wachdienst zu den Leistungen gehören, die du von der Steuer absetzen kannst.

Welche durch Miete entstehenden Nebenkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen?

Nicht absetzbar sind die Grundsteuer, Mitgliedsbeiträge für Mietervereine und Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Müll und Heizung. Das bedeutet also beispielsweise, dass man die Kosten für die Wartung der Heizung absetzen kann, die Kosten für ihren Betrieb aber nicht.

Was, wenn meine Nebenkostenrechnung spät kommt?

Die aktuellen Betriebskosten zu deiner Miete für die Steuererklärung erfährst du nur aus deiner Nebenkostenabrechnung, und die erhältst du einmal im Jahr von deinem Vermieter oder deiner Vermieterin. Das Problem, das viele haben: Die Abrechnung kommt erst zum Jahresende, wenn die Frist für die Steuererklärung bereits abgelaufen ist.

Damit du deine Steuer pünktlich machen und trotzdem deine Nebenkosten angeben kannst, gibt es drei Lösungswege:

  • Wiederkehrende Kosten aus dem Mietvertrag entnehmen: Oft sind laufende Kosten wie die Reinigung des Treppenhauses auch im Mietvertrag aufgeschlüsselt. Du kannst sie also auch von dort entnehmen und in der Steuererklärung angeben.
  • Kosten nachträglich angeben: Wenn du die Betriebskostenabrechnung bekommst und die Steuererklärung schon abgegeben hast, der Bescheid aber noch nicht bei dir eingegangen ist, kannst du die Daten zu den Nebenkosten noch nachreichen. Solltest du den Bescheid schon bekommen haben, hast du nach Erhalt noch einen Monat Zeit, um einen Einspruch zu erheben und dabei die Nebenkosten nachträglich anzugeben.
  • Daten vom Vorjahr nehmen: Finanzämter akzeptieren in der Regel, dass die Nebenkosten erst für das Jahr geltend gemacht werden, in dem du die Abrechnung erhalten hast (nicht in dem Jahr, für das du sie ausgestellt wurde). Du kannst also die Nebenkosten aus dem Vorjahr nehmen und in deiner Steuererklärung angeben.

Muss ich Rechnungen für die Nebenkosten in der Steuererklärung einreichen?

Nein, das Finanzamt ist in dem Fall kulant und glaubt Steuerzahler:innen auch ohne Nachweis. Gerade bei großen Mietshäusern wäre es auch ein zu großer Aufwand für die Vermieter:innen, jeder Partei eine einzelne Rechnung oder eine Kopie der gesamten Rechnung zur Verfügung zu stellen.

Allerdings musst du die Art der Dienstleistungen und die Höhe des von dir bezahlten Betrages genau in der Steuererklärung angeben. Dein Vermieter oder deine Vermieterin ist auch verpflichtet, deinen Anteil ganz genau aufzuschlüsseln, damit du beispielsweise weißt, wie viel du anteilig für den Lohn von Handwerker:innen bezahlt hast.

Was, wenn ich keine Betriebskostenabrechnung bekomme?

Vermieter:innen sind verpflichtet, nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes innerhalb von zwölf Monaten eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und ihren Mieter:innen zuzustellen. Als Abrechnungsjahr gilt oft das Kalenderjahr. Ist das bei deinem Mietvertrag der Fall, ist also der 31. Dezember des Folgejahres der Stichtag, an dem du spätestens deine Betriebskostenabrechnung in den Händen halten solltest.

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Autor:in - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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