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Crowdfunding und Steuern: Diese Regeln musst du beachten

Geschrieben von: Robert Jödicke

Aktualisiert am: September 4, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Crowdfunding zählt zu den beliebten Finanzierungsmodellen für Produkt- und Projektideen. Hierbei kommen zum Beispiel klassisches Crowdfunding auf Spendenbasis, kredit- oder aktienbasiertes Crowdfunding oder auch Crowdfunding mit Gegenleistung in Frage. Je nach Finanzierungsmodell können verschiedene steuerliche Anforderungen gelten.

Wir erklären dir, wann du Crowdfunding-Einnahmen versteuern musst, welches Crowdfunding als steuerpflichtig gilt und wie sich mit Crowdfunding Steuervorteile nutzen lassen.

Was ist Crowdfunding?

Crowdfunding bedeutet Schwarmfinanzierung und bezeichnet eine Methode zur Finanzierung von Projekten, Produkten, Startup-Gründungen, Immobilien oder Dienstleistungen. Hierbei legen deine Unterstützer:innen Beträge in individuellen, freiwilligen oder vorgegebenen Höhen zusammen. Die Finanzierung erfolgt häufig über spezielle Crowdfunding-Plattformen online. Bekannte Anbieter für Crowdfunding-Plattformen umfassen Kickstarter, Patreon, Indiegogo oder GoFundMe.

💡Tipp von Accountable: Du suchst weitere Informationen zu Finanzierungsmethoden für Selbstständigkeit? Dann informieren wir dich auch zu Themen wie Kredit für Selbstständige.

Welche Crowdfunding-Modelle gibt es?

Welches Steuerrecht für Crowdfunding gilt, hängt unter anderem vom Crowdfunding-Modell ab. Zu gängigen Finanzierungsmodellen per Crowdfunding zählen:

  • Klassisches Crowdfunding mit Gegenleistung (Crowdsponsoring): Die Ursprungsidee klassischen Crowdfundings sieht eine nicht finanzielle Gegenleistung für Geldgeber:innen vor. Hierbei handelt es sich in der Regel um ein fertiges Produkt oder Kompensationen wie Geschenke oder Kunstobjekte. Fachbegriff „gegenleistungsbasiertes Crowdfunding“ - du bekommst etwas dafür. Für das Finanzamt zählt das als umsatzsteuerpflichtige Leistung.
  • Spendenbasiertes Crowdfunding: Die Finanzierung erfolgt spendenbasiert mit einem meist festen Finanzierungsziel. Bei Nichterreichen des Finanzierungsziels besteht die Möglichkeit, dass Geldgeber:innen ihre Geldbeträge zurückerhalten. Häufige Anwendungsmöglichkeiten sind gemeinnützige und soziale Anliegen. Geldgeber:innen erwarten hierbei keine Gegenleistung, Beteiligung oder Rückzahlung, sollte das Spendenziel erreicht werden. Nur steuerlich absetzbar, wenn deine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und eine Zuwendungsbestätigung nach § 50 EStDV ausstellen darf.
  • Crowdlending (Schwarmkredit): Beim Crowdlending handelt es sich um ein Darlehensprinzip, bei dem verschiedene Geldgeber:innen Geldbeträge beisteuern und eine Rückzahlung erwarten. Hierbei können verschiedene vereinbarte Rückzahlungsmodalitäten wie Zinsen zur Anwendung kommen. Fachbegriff: „nicht-partizipatives Darlehen“. Für dich bedeutet das: Zinszahlungen sind Betriebsausgaben, erhaltene Rückzahlungen kein Einkommen in dem Sinne.
  • Crowdinvesting (aktienbasiert, partiarisch): Beim aktienbasierten Crowdfunding erhalten Geldgeber:innen durch kleine oder größere Geldbeträge eine Beteiligung am finanzierten Projekt oder Unternehmen. Die Beteiligung kann in einer Teilhabe am steigendem Unternehmenswert, in Gewinnausschüttungen oder anderen Renditen liegen. Es handelt sich um ein partiarisches Darlehen, also eine stille Beteiligung ohne Mitspracherecht. Gewinnausschüttungen zählen steuerlich als Einkommen und fallen oft unter die Einkommensteuer oder bei Kapitalgesellschaften unter Körperschaftssteuer.

    Wann musst du Crowdfunding versteuern?

    Ob du Crowdfunding versteuern musst, hängt von der Art des Crowdfundings, von der Höhe der Geldbeträge, von deiner Rechtsform (beispielsweise Verein, GbR, UG) sowie von deinem oder vom Wohnsitz deiner Schwarmfinanzierer:innen ab. Einnahmen aus Finanzierungsrunden können zum Beispiel der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Schenkungssteuer oder der Körperschaftssteuer unterliegen. Die folgenden grundsätzlichen Regeln musst du beachten:

    Form des Crowdfunding und die steuerliche Behandlung 

    Folgende steuerliche Aspekte solltest du beim Crowdfunding je nach Art beachten:

    • Klassisches Crowdfunding: Wenn du als Unterstützer:in eine Gegenleistung erhältst, kannst du den Crowdfundingbetrag nicht steuerlich absetzen. Grund dafür ist, dass es sich durch die Gegenleistung nicht um eine Spende oder Sonderausgabe handelt und die Geldempfänger:innen meist nicht steuerbegünstigt sind.
    • Spendenbasiertes Crowdfunding: Handelt es sich um eine Finanzierung ohne finanzielle oder nicht finanzielle Gegenleistung, so kannst du deinen Finanzierungsbetrag unter Umständen als Spende absetzen. Ob es sich um eine unentgeltliche Zuwendung im Sinne einer steuerrechtlich anerkannten Spende handelt, hängt unter anderem davon ab, ob die Initiator:innen gemäß Abgabenordnung spendenbegünstigt sind.
    • Crowdlending und Crowdinvesting: Sowohl beim Lending als auch beim Investing erhältst du in der Regel eine finanzielle, eigenkapitalähnliche Gegenleistung oder Beteiligung. Ein Spendenabzug kommt somit auch hier nicht in Frage.

    „Crowdinvesting bietet viele Chancen, aber im Detail ist die steuerliche Behandlung stark abhängig von deiner Rechtsform.“

    Sophia Merzbach - Steuer Coach, Autorin, Content Marketing Managerin

    Sophia Author

    Diese Steuern sind für Crowdfunding wichtig 

    Je nach Finanzierungshöhe, Rechtsform und Fallkonstellation spielen folgende Steuern für Crowdfunding eine Rolle:

    • Umsatzsteuer: Als Crowdfunding-Initiator:in musst du keine Umsatzsteuer entrichten, wenn deine Geldgeber:innen keine Gegenleistung erhalten. Es handelt sich somit um einen nicht steuerpflichtigen Zuschuss. Bei Gegenleistung fällt eine Umsatzbesteuerung je nach Fall bei Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH zwischen 7 oder 19 Prozent an. Beispiel: Du verkaufst über eine Plattform Buch‑Vorbestellungen – Umsatzsteuer wird fällig. Neu 2025: Bei grenzüberschreitendem Versand kann zusätzlich die Umsatzsteuer mit dem Empfängerland relevant sein (One-Stop-Shop‑Regelung).
    • Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer: Erzielst du als Privatperson Einnahmen aus deinem Crowdfunding, so gelten diese als einkommensteuerpflichtig. Bei Spendenbeträgen per Crowdfunding für gemeinnützige Organisationen oder Projekte fällt eine Körperschaftssteuer an, wenn die jährlichen Geschäftseinnahmen bei über 45.000 Euro liegen.
    • Schenkungssteuer: Erhältst du per Crowdfunding eine gegenleistungsfreie Unterstützung, so gilt diese steuerrechtlich als Betriebseinnahme. Beachte, dass die Höhe der Schenkung den Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren nicht überschreitet.
    • Weitere Aspekte: Plattformbetreiber:innen können in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuerschuldner sein (z. B. bei Vermittlungsprovisionen). Für Investor:innen: Gewinne aus Crowdinvesting zählen als private Veräußerungsgeschäfte, wenn z. B. Unternehmensanteile verkauft werden (Spekulationsfrist beachten!).

    Da es sich bei Steuerpflichten und Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit Crowdfunding um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich, vor einer Crowdfunding-Kampagne eine:n Steuerberater:in hinzuzuziehen.

    Praxisbeispiele zum besseren Verständnis

    Beispiel 1: der kreative Produkt-Launch

    Lisa startet ein Crowdinvesting für ihr neues Bio-Kosmetikprodukt:

    • Sie bietet Exklusivpakete mit dem neuen Produkt als Gegenleistung.
    • Steuerliche Einordnung: Umsatzsteuer auf den Paketpreis; spätere Gewinnausschüttungen einkommensteuerpflichtig.

    Beispiel 2: Gemeinnütziges Musikprojekt

    Markus sammelt spendenbasiert für ein Schulkonzert bei einer gemeinnützigen NGO.

    • Die NGO stellt Zuwendungsbestätigungen aus — und die Spenden sind steuerlich absetzbar.

    Beispiel 3: Crowdlending für Startup-Gründung

    Eine UG nimmt über Crowdlending 100.000 Euro auf, du zahlst monatlich Zinsen.

    • Zinsen = Betriebsausgaben, Tilgung = Rückzahlung des Darlehens, also nicht steuerpflichtig.

    Wann ist Crowdfunding steuerfrei?

    Grundsätzlich können Geldbeträge bei Crowdfunding nach Steuerrecht als Spende oder Sonderausgabe gelten und steuerlich absetzbar sein. Dafür müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Die Spende darf nicht mit einer Gegenleistung oder dem eigenen Betriebszweck zusammenhängen. Zudem muss sie der oder die steuerbegünstigte Geldempfänger:in durch eine Zuwendungsbestätigung bestätigen. Der oder die Geldempfänger:in muss darüber hinaus zu gemeinnützigen, sozialen, kirchlichen, öffentlichen, kulturellen oder politischen Organisationen und Vereinen zählen.

    Für Projektbetreiber:innen mit gemeinnützigen, sozialen und wohltätigen Zielen sind Spenden grundsätzlich steuerfrei. Im Bereich Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung von steuerbegünstigten Organisationen kann hingegen eine Umsatzbesteuerungsbefreiung oder -ermäßigung vorliegen, wenn Umsätze unter der Freigrenze bleiben.

    Tipp von Accountable: Was du noch einfach und praktisch absetzen kannst, erfährst du in unserer praktischen Themenübersicht Das kannst du absetzen!

    Wie lassen sich mit Crowdfunding-Spenden Steuern sparen?

    Spenden sind eine Möglichkeit, um mit Crowdfunding Steuern zu sparen. Ob eine Crowdfunding-Zuwendung als Spende gilt, hängt von komplexen Faktoren ab. Dazu zählt die Frage, ob der oder die Spendenempfänger:in oder Projektinitiator:in eine steuerliche Zuwendungsbestätigung nach § 50 der EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ausstellen darf.Initiator:innen und Geldempfänger:innen dürfen gemäß gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Regeln Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    • Crowdfunding-Plattform tritt als Treuhänder auf
    • Geldempfänger:in ist eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
    • Geldgeber:innen erhalten keine Gegenleistung
    • Finanzierung erfolgt einzig zur Durchführung des Crowdziels
    • Geldbeträge lassen sich eindeutig einzelnen Geldgeber:innen zuordnen
    • Reguläre Zuwendungsbestätigungen dürfen ausgestellt werden (einfache Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen gemäß Nachweiserleichterungen nach § 50 EStDV sind nur möglich, wenn das Crowdfunding-Portal als Förderkörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO gilt)

    „Spenden über Crowdfunding sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn eine Zuwendungsbestätigung gemäß EStDV vorliegt und die Organisation gemeinnützig ist.“

    Sophia Merzbach - Steuer Coach, Autorin, Content Marketing Managerin

    Sophia Author

    Weitere steuerrelevante Aspekte

    Neben den klassischen Fragen rund um Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Schenkungssteuer gibt es noch einige zusätzliche Punkte, die du beim Crowdfunding beachten solltest. Sie können im Alltag entscheidend sein, wenn es darum geht, deine Kampagne steuerlich korrekt zu behandeln.

    Plattform-Auswahl & Gebühren

    Die meisten Crowdfunding-Plattformen behalten einen Teil der Einnahmen als Plattformgebühr ein. Diese Kosten kannst du in der Regel als Werbekosten oder sonstige Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass du die Abrechnungen der Plattform sorgfältig dokumentierst und aufbewahrst.

    EU-Versand & MwSt. (OSS-Verfahren)

    Wenn du im Rahmen deiner Crowdfunding-Kampagne Produkte oder Gegenleistungen an Unterstützer:innen im EU-Ausland versendest, musst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Empfängerlandes abführen. Seit Juli 2021 gilt hierfür das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS): Damit kannst du deine EU-Umsatzsteuer zentral beim deutschen Finanzamt melden – anstatt in jedem Land einzeln.

    Einkunftsart & „schädliche Beteiligung“

    Beim Crowdinvesting gibt es eine Besonderheit: Hält ein:e Investor:in mehr als 25 % Beteiligung, kann das Finanzamt die Einkünfte als gewerblich einstufen – auch wenn sie ursprünglich als private Kapitalerträge gedacht waren. Das kann Auswirkungen auf deine Steuererklärung haben und zusätzliche Pflichten nach sich ziehen.

    Belegführung & Nachweislast

    Ganz gleich, welches Modell du wählst: Eine saubere Dokumentation deiner Einnahmen und Ausgaben ist Pflicht. Bewahre daher Zahlungsnachweise, Plattformabrechnungen, Bestätigungen und Belege systematisch auf. So bist du vorbereitet, falls das Finanzamt Nachfragen stellt – und kannst mögliche Steuervergünstigungen problemlos nachweisen.

    Fazit

    Crowdfunding eröffnet vielseitige Finanzierungswege – von der Spende bis zur Beteiligung. Die steuerliche Behandlung hängt immer vom Modell, der Rechtsform und der konkreten Ausgestaltung ab. Du solltest dich deshalb frühzeitig steuerlich beraten lassen und auf klare Dokumentation achten. So vermeidest du Überraschungen und nutzt steuerliche Vorteile gezielt.

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    FAQ

    Ist jede Crowdfunding-Einnahme umsatzsteuerpflichtig?
    Nein. Nur bei Gegenleistungen. Spenden oder Zuschüsse ohne Gegenleistung bleiben in der Regel umsatzsteuerfrei, wenn kein Leistungsaustausch erfolgt.

    Wie erkenne ich, ob Crowdinvesting steuerlich ein Gewinn ist?
    Wenn du eine Gewinnbeteiligung erhältst, zählt das als Einkommen. Ob Einkommen‑ oder Körperschaftsteuer anfällt, hängt von deiner Rechtsform ab.

    Wann ist Crowdfunding eine Schenkung?
    Wenn der Betrag ohne Gegenleistung erfolgt und die Freigrenze (20.000 Euro pro Schenker:in in 10 Jahren) überschreitet, kann Schenkungssteuer anfallen. Bei gemeinnütziger Organisation meist unproblematisch.

    Kann ich Crowdfunding-Betriebsausgaben absetzen?
    Ja – z. B. Plattformgebühren, Versandkosten für Gegenleistungen oder Marketingkosten sind in der Regel Betriebsausgaben.

    Was muss ich beim EU-Verkauf beachten?
    Seit Einführung des OSSVerfahrens musst du Umsatzsteuer gegebenenfalls im Land des Kunden abführen. Hier ist eine Plattform- oder steuerliche Beratung wichtig.

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    Robert Jödicke

    Autor - Robert Jödicke

    Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.

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