Crowdfunding zählt zu beliebten Finanzierungsmodellen für Produkt- und Projektideen. Hierbei kommen zum Beispiel klassisches Crowdfunding auf Spendenbasis, kredit- oder aktienbasiertes Crowdfunding oder auch Crowdfunding mit Gegenleistung in Frage. Je nach Finanzierungsmodell können verschiedene steuerliche Anforderungen gelten.
Wir erklären dir, wann du Crowdfunding versteuern musst, welches Crowdfunding als steuerpflichtig gilt und wie sich mit Crowdfunding Steuervorteile nutzen lassen.
Crowdfunding bedeutet Schwarmfinanzierung und bezeichnet eine Methode zur Finanzierung von Projekten, Produkten, Startup-Gründungen, Immobilien oder Dienstleistungen. Hierbei legen deine Unterstützer:innen Beträge in individuellen, freiwilligen oder vorgegebenen Höhen zusammen. Die Finanzierung erfolgt häufig über spezielle Crowdfunding-Plattformen online. Bekannte Anbieter für Crowdfunding-Plattformen umfassen Kickstarter, Patreon, Indiegogo oder GoFundMe.
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Welches Steuerrecht für Crowdfunding gilt, hängt unter anderem vom Crowdfunding-Modell ab. Zu gängigen Finanzierungsmodellen per Crowdfunding zählen:
Ob du Crowdfunding versteuern musst, hängt von der Art des Crowdfundings, von der Höhe der Geldbeträge, von deiner Rechtsform (beispielsweise Verein, GbR, UG) sowie von deinem oder vom Wohnsitz deiner Schwarmfinanzierer:innen ab. Einnahmen aus Finanzierungsrunden können zum Beispiel der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Schenkungssteuer oder der Körperschaftssteuer unterliegen. Die folgenden grundsätzlichen Regeln musst du beachten:
Folgende steuerliche Aspekte solltest du beim Crowdfunding je nach Art beachten:
Je nach Finanzierungshöhe, Rechtsform und Fallkonstellation spielen folgende Steuern für Crowdfunding eine Rolle:
Grundsätzlich können Geldbeträge bei Crowdfunding nach Steuerrecht als Spende oder Sonderausgabe gelten und steuerlich absetzbar sein. Dafür müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Die Spende darf nicht mit einer Gegenleistung oder dem eigenen Betriebszweck zusammenhängen. Zudem muss sie der oder die steuerbegünstigte Geldempfänger:in durch eine Zuwendungsbestätigung bestätigen. Der oder die Geldempfänger:in muss darüber hinaus zu gemeinnützigen, sozialen, kirchlichen, öffentlichen, kulturellen oder politischen Organisationen und Vereinen zählen.
Für Projektbetreiber:innen mit gemeinnützigen, sozialen und wohltätigen Zielen sind Spenden grundsätzlich steuerfrei. Im Bereich Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung von steuerbegünstigten Organisationen kann hingegen eine Umsatzbesteuerbefreiung oder -ermäßigung vorliegen, wenn Umsätze unter der Freigrenze bleiben.
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Spenden sind eine Möglichkeit, um mit Crowdfunding Steuern zu sparen. Ob eine Crowdfunding-Zuwendung als Spende gilt, hängt von komplexen Faktoren ab. Dazu zählt die Frage, ob der oder die Spendenempfänger:in oder Projektinitiator:in eine steuerliche Zuwendungsbestätigung nach § 50 der EStDV (Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) ausstellen darf.
Initiator:innen und Geldempfänger:innen dürfen gemäß gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Regeln Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Da es sich bei Steuerpflichten und Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit Crowdfunding um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt es sich, vor einer Crowdfunding-Kampagne eine:n Steuerberater:in hinzuzuziehen.
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