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Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?

Geschrieben von: Tino Keller

Aktualisiert am: August 2, 2026

Lesezeit: 14 Minuten

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Kleingewerbe und Kleinunternehmer:in sind nicht dasselbe. Das Kleingewerbe beschreibt die Rechts- bzw. Unternehmensform deines Gewerbes. Die Kleinunternehmerregelung ist dagegen eine steuerliche Regelung zur Umsatzsteuer. Du kannst ein Kleingewerbe führen und trotzdem umsatzsteuerpflichtig sein.

Gerade beim Start in die Selbstständigkeit solltest du den Unterschied kennen. Er entscheidet unter anderem darüber, ob du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, Vorsteuer abziehen kannst, welche Pflichten für deine Buchhaltung gelten und welche Regeln du bei der Gewerbeanmeldung beachten musst.

Key Takeaways

  • Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind unterschiedliche Regelungen
    Kleingewerbe betrifft dein Handelsrecht und die kaufmännischen Pflichten, während die Kleinunternehmerregelung deine Umsatzsteuerpflicht vereinfacht. Beide Begriffe lassen sich kombinieren und schließen sich nicht aus.
  • Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie
    Wer die Regelung nutzt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Voranmeldungen abgeben und profitiert von einfacherer Buchhaltung. Nachteil ist, dass du keine Vorsteuer zurückholen kannst, was bei größeren Investitionen relevant sein kann.
  • Neue Umsatzgrenzen seit 2025
    Die Regelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr maximal 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € beträgt. Überschreitest du diese Grenzen, tritt automatisch die Regelbesteuerung ein.
  • Kleingewerbe erleichtert die Gründung
    Keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Bilanzierung und nur geringe Anmeldekosten machen Kleingewerbe besonders attraktiv für Gründer:innen mit geringem Umsatz. Es kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich geführt werden.
  • Die Kombination beider Modelle ist oft optimal
    Viele Gründer:innen starten als Kleingewerbe und Kleinunternehmer, um Bürokratie zu reduzieren und privatkundengerechte Preise anzubieten. Tools wie Accountable helfen, alle Steuerpflichten und Buchhaltung einfach zu managen und sorgen für einen stressfreien Start in die Selbstständigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Der wichtigste Unterschied ist: Ein Kleingewerbe betrifft dein Gewerbe und deine kaufmännischen Pflichten. Die Kleinunternehmerregelung betrifft dagegen deine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.

Du musst dich also nicht zwingend zwischen beiden Begriffen entscheiden. In vielen Fällen kannst du gleichzeitig Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in sein.

Kurz gesagt: Das Kleingewerbe beschreibt deinen Gewerbebetrieb. Die Kleinunternehmerregelung entscheidet, wie du bei der Umsatzsteuer behandelt wirst.

Beispiel: Du verkaufst nebenberuflich handgemachte Produkte über einen Online-Shop. Dann meldest du ein Gewerbe an. Wenn dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt, kannst du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Was bedeutet Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Als Kleinunternehmer:in nutzt du eine besondere Umsatzsteuerregelung. Sie sorgt dafür, dass deine Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei bleiben und du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist.

Wichtig ist: Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Rechtsform. Du kannst sie als Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in oder Kleingewerbetreibende:r nutzen, wenn du die gesetzlichen Umsatzgrenzen einhältst. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du an, ob du sie nutzen möchtest.

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer:innen?

Seit 2025 gelten folgende Grenzwerte für die Kleinunternehmerregelung: Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen. Im laufenden Kalenderjahr darf dein Gesamtumsatz 100.000 € nicht überschreiten. Diese Grenzen stehen in § 19 UStG.

Seit 2025 ist die Grenze im laufenden Jahr keine reine Prognosegrenze mehr. Überschreitest du die 100.000-€-Grenze, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt dann der Regelbesteuerung.

Beispiel: Du hast 2025 einen Umsatz von 22.000 € erzielt. Im Jahr 2026 kannst du die Kleinunternehmerregelung zunächst nutzen. Erreichst du im Oktober 2026 mit einer Rechnung die Grenze von 100.000 €, ist genau diese Rechnung nicht mehr steuerfrei. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen.

Was gilt im Gründungsjahr?

Gründest du dein Unternehmen neu, gibt es noch keinen Vorjahresumsatz. Deshalb gilt im Gründungsjahr eine eigene Grenze: Deine Umsätze bleiben grundsätzlich bis 25.000 € steuerfrei, wenn du nicht freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

Eine Hochrechnung auf das volle Jahr ist seit 2025 nicht mehr nötig. Überschreitest du die Grenze im Gründungsjahr, ist bereits der Umsatz, der die 25.000-€-Grenze überschreitet, regelbesteuert. Die vorherigen Umsätze bleiben steuerfrei.

Was gilt, wenn du mehrere selbstständige Tätigkeiten hast?

Hast du mehrere selbstständige Tätigkeiten, solltest du deine Umsätze nicht getrennt betrachten. Für die Kleinunternehmerregelung zählt grundsätzlich der Gesamtumsatz eines Unternehmers oder einer Unternehmerin.

Das bedeutet: Du kannst die Umsatzgrenzen nicht einfach pro Projekt, Shop oder Tätigkeit mehrfach nutzen. Wenn du zum Beispiel als Texter:in arbeitest und zusätzlich Produkte online verkaufst, müssen diese Umsätze für § 19 UStG gemeinsam geprüft werden.

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann deinen Start in die Selbstständigkeit deutlich einfacher machen. Du musst keine Umsatzsteuer berechnen, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und im Regelfall keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Das ist besonders praktisch, wenn du gerade erst startest oder hauptsächlich mit Privatkund:innen arbeitest. Deine Preise wirken ohne Umsatzsteuer oft günstiger, und deine Buchhaltung bleibt überschaubarer.

Tipp: Auf deinen Rechnungen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen solltest du klar auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG hinweisen.

Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Der größte Nachteil ist der fehlende Vorsteuerabzug. Vorsteuer bedeutet: Du kannst dir die Umsatzsteuer aus betrieblichen Einkäufen vom Finanzamt zurückholen. Als Kleinunternehmer:in ist das nicht möglich.

Das kann vor allem dann teuer werden, wenn du am Anfang viel investierst. Kaufst du zum Beispiel einen Laptop, Kameraequipment oder Waren für dein Business, zahlst du die enthaltene Umsatzsteuer komplett selbst.

Beispiel: Du kaufst Technik für 2.380 € brutto. Darin stecken 380 € Umsatzsteuer. Als Regelbesteuerer:in kannst du diese 380 € als Vorsteuer geltend machen. Als Kleinunternehmer:in nicht.

Deshalb lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht automatisch. Wenn du hohe Betriebsausgaben, viele Geschäftskund:innen oder schnelles Wachstum planst, kann die Regelbesteuerung steuerlich sinnvoller sein. Mehr Hintergründe findest du im Überblick zu Steuern als Kleinunternehmer:in.

Was gilt bei EU-Umsätzen?

Seit 2025 gibt es zusätzlich die EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG. Sie kann relevant sein, wenn du Kund:innen in anderen EU-Ländern hast und auch dort eine Kleinunternehmerbefreiung nutzen möchtest.

Dafür gelten besondere Voraussetzungen und ein Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Außerdem darf dein EU-weiter Gesamtumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für reine Inlandstätigkeiten ist dieser Punkt meist nicht entscheidend, bei grenzüberschreitenden Leistungen oder Verkäufen solltest du ihn aber prüfen.

➡️ Mehr dazu: Wenn du Kund:innen im Ausland hast, lies unseren Guide zur Umsatzsteuer im Ausland.

Was ist ein Kleingewerbe – einfach erklärt?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Es ist also ein eher kleiner, überschaubar organisierter Gewerbebetrieb. Maßgeblich ist dabei § 1 HGB.

Wichtig ist: Ein Kleingewerbe ist kein Steuerstatus. Ob du Umsatzsteuer ausweist, hängt separat von deiner umsatzsteuerlichen Einordnung ab.

Typische Beispiele für ein Kleingewerbe sind:

  • ein kleiner Online-Shop
  • ein nebenberuflicher Verkauf auf Märkten
  • ein lokaler Reparaturservice
  • Gartenhilfe oder Reinigungsservice
  • ein kleines Dienstleistungsbusiness ohne komplexe Organisation

Entscheidend ist nicht nur dein Umsatz. Auch andere Faktoren spielen eine Rolle, etwa Warenlager, Anzahl der Kund:innen, Mitarbeitende, Geschäftsräume, Buchhaltung und Vertragsstruktur.

Wann gilt ein Gewerbe als Kleingewerbe?

Ein Gewerbe gilt meist dann als Kleingewerbe, wenn es einfach organisiert ist und keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb braucht. Das bedeutet: Du führst dein Business ohne komplexe Lagerhaltung, große Personalstruktur oder aufwendige kaufmännische Organisation.

Es gibt keine einzelne Grenze, ab der dein Gewerbe automatisch kein Kleingewerbe mehr ist. In der Praxis schaut man auf das Gesamtbild deines Betriebs.

Wichtige Kriterien sind zum Beispiel:

  • die Höhe deines Umsatzes und Gewinns
  • die Anzahl deiner Geschäftsvorfälle
  • die Größe deines Warenlagers
  • die Zahl deiner Mitarbeitenden
  • die Komplexität deiner Buchhaltung
  • die Anzahl deiner Kund:innen und Lieferant:innen

Beispiel: Du verkaufst nebenberuflich Schmuck über einen kleinen Online-Shop und hast wenige Bestellungen pro Monat. Dann spricht vieles für ein Kleingewerbe. Wenn du später ein großes Lager, mehrere Mitarbeitende und hohe Bestellmengen hast, kann dein Betrieb kaufmännisch organisiert sein müssen.

Welche Rechtsformen sind beim Kleingewerbe möglich?

Ein Kleingewerbe wird meistens als Einzelunternehmen geführt. Das ist die einfachste Form, wenn du allein gründest und dein Business überschaubar bleibt.

Auch eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kann ein Kleingewerbe betreiben. Das ist relevant, wenn du gemeinsam mit einer oder mehreren Personen gründest.

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG gelten dagegen nicht als Kleingewerbe im klassischen Sinn. Sie sind immer kaufmännisch organisiert und müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen.

➡️ Gut zu wissen: Auch Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Bedingungen die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist vor allem für Gründer:innen attraktiv, die mit wenig Aufwand starten möchten. Die Anmeldung ist vergleichsweise einfach, die laufenden Pflichten sind oft überschaubar und du brauchst meist keine doppelte Buchführung. Wenn du dein Kleingewerbe anmelden möchtest, ist der Weg meist unkompliziert.

Die wichtigsten Vorteile sind:

  • einfache Anmeldung beim Gewerbeamt
  • meist EÜR statt Bilanz
  • kein Handelsregistereintrag als Kaufmann oder Kauffrau
  • geringe Gründungskosten
  • gut geeignet für nebenberufliche Selbstständigkeit

Aber auch hier gilt: Einfach heißt nicht pflichtenfrei. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren, Belege aufbewahren und deinen Gewinn in der Steuererklärung angeben.

Hinweis: Bei handwerklichen Tätigkeiten solltest du zusätzlich prüfen, ob eine Eintragung bei der Handwerkskammer oder in die Handwerksrolle nötig ist.

➡️ Weiterführend: Wenn du handwerklich arbeitest, findest du hier alles zur Selbstständigkeit im Handwerk.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Steuerlich wird der Unterschied vor allem bei der Umsatzsteuer sichtbar. Nur die Kleinunternehmerregelung entscheidet, ob du Umsatzsteuer ausweist und Vorsteuer abziehen darfst.

Umsatzsteuer: Wann musst du sie ausweisen?

Ob du Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt nicht davon ab, ob du ein Kleingewerbe hast. Entscheidend ist, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt oder nach der Regelbesteuerung arbeitest.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Stattdessen solltest du auf der Rechnung darauf hinweisen, dass deine Leistung nach § 19 UStG steuerfrei ist.

Arbeitest du mit Regelbesteuerung, weist du Umsatzsteuer aus, führst sie ans Finanzamt ab und kannst dafür Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben geltend machen. Das ist vor allem bei höheren Investitionen wichtig.

Vorsteuer: Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du selbst bei betrieblichen Einkäufen zahlst. Wenn du regelbesteuert bist, kannst du diese Beträge vom Finanzamt zurückholen. Als Kleinunternehmer:in geht das nicht.

Das klingt erst einmal nach einem kleinen Detail, kann aber finanziell viel ausmachen. Gerade bei Technik, Waren, Büroausstattung oder Fahrzeugkosten kann die gezahlte Umsatzsteuer schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro betragen.

Beispiel: Du kaufst Kameraequipment für 2.380 € brutto. Darin stecken 380 € Umsatzsteuer. Als Regelbesteuerer:in kannst du diese 380 € als Vorsteuer abziehen. Als Kleinunternehmer:in trägst du die Kosten vollständig selbst.

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich deshalb besonders, wenn du geringe Ausgaben hast und vor allem mit Privatkund:innen arbeitest. Bei vielen Investitionen oder Geschäftskund:innen kann die Regelbesteuerung steuerlich sinnvoller sein.

Einkommensteuer: Warum dein Gewinn trotzdem versteuert wird

Ein häufiger Irrtum lautet: Kleingewerbe oder Kleinunternehmerregelung bedeutet steuerfrei. Das stimmt nicht. Beide Begriffe ändern nichts daran, dass du deinen Gewinn grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angeben musst.

Entscheidend ist nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn. Diesen berechnest du, indem du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Nur der verbleibende Gewinn erhöht dein steuerpflichtiges Einkommen.

Beispiel: Du erzielst mit deinem Kleingewerbe 18.000 € Umsatz und hast 5.000 € Betriebsausgaben. Dein steuerlich relevanter Gewinn beträgt also 13.000 €. Dieser Betrag fließt in deine Einkommensteuer ein.

Deine Einkommensteuer bleibt von der Kleinunternehmerregelung also unberührt. Sie hängt davon ab, ob dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem geltenden Grundfreibetrag liegt.

Gewerbesteuer: Wann fällt sie beim Kleingewerbe an?

Die Gewerbesteuer betrifft nur gewerbliche Tätigkeiten. Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, kann sie also grundsätzlich relevant werden. Freiberufler:innen zahlen dagegen keine Gewerbesteuer.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €. Erst wenn dein Gewerbeertrag darüber liegt, fällt tatsächlich Gewerbesteuer an. Grundlage ist § 11 GewStG.

Wichtig ist: Dein Kleinunternehmerstatus schützt dich nicht vor Gewerbesteuer. Er regelt nur die Umsatzsteuer. Ob Gewerbesteuer anfällt, hängt von deiner gewerblichen Tätigkeit und deinem Gewinn ab.

Beispiel: Du betreibst ein Kleingewerbe und erzielst einen Gewerbeertrag von 20.000 €. Dann fällt wegen des Freibetrags normalerweise keine Gewerbesteuer an. Liegt dein Gewerbeertrag bei 35.000 €, kann Gewerbesteuer auf den Betrag oberhalb des Freibetrags entstehen.

EÜR und Buchhaltung: Welche Pflichten hast du?

Viele Kleingewerbetreibende nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei stellst du deine betrieblichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermittelst daraus deinen Gewinn.

Die EÜR ist einfacher als eine Bilanz, aber trotzdem nicht beliebig. Du musst deine Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Belege sauber dokumentieren. Auch als Kleinunternehmer:in brauchst du also eine ordentliche Buchhaltung.

Ob eine EÜR ausreicht, hängt nicht allein von der Kleinunternehmerregelung ab. Entscheidend sind auch Rechtsform, Umsatz, Gewinn und mögliche Buchführungspflichten. Eine GmbH kann zum Beispiel nicht einfach wegen geringer Umsätze auf Bilanzierung verzichten.

Steuerliche Buchführungspflichten können außerdem entstehen, wenn dein Gewerbe bestimmte Größen erreicht, etwa mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Entscheidend ist aber immer die konkrete Einordnung und gegebenenfalls die Mitteilung des Finanzamts. Die steuerliche Grenze steht in § 141 AO.

Für Solo-Selbstständige, kleine Gewerbe und viele Freiberufler:innen ist die EÜR aber meist der praktische Standard. Wichtig ist, dass du deine Betriebsausgaben vollständig erfasst und deine Belege sicher aufbewahrst.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen: Was passt steuerlich besser zu dir?

Steuerlich entscheidest du nicht einfach zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung. Du prüfst, welche Kombination zu deinem Geschäftsmodell passt.

Wichtig sind vor allem deine Kund:innen, deine Investitionen, dein erwarteter Umsatz und dein Wachstum.

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich eher, wenn du …

Die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein, wenn du mit überschaubarem Umsatz startest und möglichst wenig Umsatzsteuer-Bürokratie möchtest. Besonders attraktiv ist sie, wenn du vor allem mit Privatkund:innen arbeitest.

Sie passt häufig gut, wenn du:

  • unter den Umsatzgrenzen bleibst
  • nur geringe Betriebsausgaben hast
  • keine größeren Investitionen planst
  • hauptsächlich an Privatpersonen verkaufst
  • deine Buchhaltung möglichst einfach halten möchtest

Beispiel: Du bietest nebenberuflich Yoga-Kurse an und erzielst im Jahr 12.000 € Umsatz. Deine Ausgaben sind gering, und deine Kund:innen sind Privatpersonen. Dann kann die Kleinunternehmerregelung praktisch sein, weil du deine Preise ohne Umsatzsteuer kalkulierst.

Die Regelbesteuerung lohnt sich eher, wenn du …

Die Regelbesteuerung kann besser sein, wenn du hohe Ausgaben hast oder überwiegend mit Geschäftskund:innen arbeitest. Dann ist die Umsatzsteuer für deine Kund:innen oft kein Nachteil, weil sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Sie passt eher, wenn du:

  • größere Investitionen planst
  • Waren einkaufst oder importierst
  • viele B2B-Kund:innen hast
  • schnell wachsen möchtest
  • die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen willst

Beispiel: Du startest als Fotograf:in und kaufst Kamera, Objektive, Laptop und Lichttechnik. In diesen Anschaffungen steckt viel Umsatzsteuer. Mit der Regelbesteuerung kannst du diese Vorsteuer geltend machen und deine Anfangskosten senken.

Wichtig: Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Diese Entscheidung solltest du deshalb nicht nur für das erste Jahr treffen, sondern mit Blick auf deine Investitionen, Kund:innen und dein geplantes Wachstum.

Ein Kleingewerbe passt eher, wenn du …

Ein Kleingewerbe passt zu dir, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit klein und überschaubar startest. Es ist besonders typisch für Gründer:innen, die allein arbeiten oder ihr Business zunächst nebenberuflich testen.

Es passt häufig, wenn du:

  • eine kleine gewerbliche Tätigkeit beginnst
  • keine komplexe kaufmännische Organisation brauchst
  • keine große Personalstruktur hast
  • nicht ins Handelsregister eingetragen werden musst
  • deine Gewinne über eine EÜR ermitteln kannst

Beispiel: Du verkaufst selbstgemachte Kerzen auf Märkten und über einen kleinen Online-Shop. Dein Warenlager ist überschaubar, du arbeitest allein und hast wenige Geschäftsvorfälle. Dann kann ein Kleingewerbe gut zu deiner Situation passen.

Welche Kombination ist in der Praxis häufig sinnvoll?

Viele Gründer:innen starten mit einem Kleingewerbe und nutzen zusätzlich die Kleinunternehmerregelung. Diese Kombination reduziert Bürokratie und ist besonders für kleine, nebenberufliche oder privatkundennahe Tätigkeiten attraktiv.

Trotzdem solltest du regelmäßig prüfen, ob die Kombination noch passt. Wenn dein Umsatz stark wächst, du viele Ausgaben hast oder deine Kund:innen überwiegend Unternehmen sind, solltest du prüfen, ob du zur Regelbesteuerung wechseln solltest.

Tipp: Prüfe deine Entscheidung nicht nur beim Start. Spätestens zum Jahresende solltest du deine Umsatzgrenzen, deine Investitionen und deine Kund:innenstruktur anschauen. So vermeidest du Überraschungen bei Umsatzsteuer und Buchhaltung.

Kannst du gleichzeitig Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in sein?

Ja, du kannst gleichzeitig Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in sein. Das ist häufig der Fall, wenn du ein kleines Gewerbe betreibst und die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG einhältst.

Beispiel: Du verkaufst nebenberuflich handgemachte Produkte über Etsy und erwartest im ersten Jahr 15.000 € Umsatz. Dann meldest du ein Gewerbe an und kannst zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Wichtig: Diese Kombination macht dein Business nicht steuerfrei. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und deinen Gewinn in der Steuererklärung angeben.

Besonders sinnvoll ist die Kombination, wenn du klein startest, überwiegend mit Privatkund:innen arbeitest und nur geringe Investitionen planst. Sobald dein Umsatz wächst oder du größere Anschaffungen planst, solltest du die Entscheidung neu prüfen.

➡️ Auch interessant: Du startest nebenbei? Dann lies unseren Guide zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Freiberufler:innen?

Ja, auch Freiberufler:innen können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Denn § 19 UStG unterscheidet nicht danach, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest. Entscheidend ist vor allem dein Umsatz.

Der Unterschied liegt an anderer Stelle: Freiberufler:innen haben kein Kleingewerbe, weil sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Sie melden ihre Selbstständigkeit nicht beim Gewerbeamt an, sondern direkt beim Finanzamt.

Typische freiberufliche Tätigkeiten sind zum Beispiel:

  • journalistische oder schriftstellerische Tätigkeiten
  • künstlerische oder lehrende Tätigkeiten
  • wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen
  • heilberufliche Tätigkeiten
  • bestimmte beratende Tätigkeiten

Bei Bereichen wie Fotografie, Coaching oder Beratung kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Manche Tätigkeiten können freiberuflich sein, andere werden als gewerblich eingestuft.

Beispiel: Du arbeitest selbstständig als Texter:in und erzielst im ersten Jahr 18.000 € Umsatz. Dann musst du kein Gewerbe anmelden, kannst aber trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn du die Umsatzgrenzen einhältst.

Deinen Gewinn musst du trotzdem in der Einkommensteuererklärung angeben. Außerdem musst du deine Belege aufbewahren und deine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren.

Tipp: Bist du unsicher, ob deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist? Dann lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor du startest. Die Einordnung entscheidet unter anderem darüber, ob du ein Gewerbe anmelden musst und ob später Gewerbesteuer relevant werden kann.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung wird am einfachsten sichtbar, wenn du beide Begriffe direkt vergleichst. Wichtig ist: Sie betreffen unterschiedliche Rechtsbereiche und haben unterschiedliche steuerliche Folgen.

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Beispiel: Du betreibst einen kleinen Online-Shop als Einzelunternehmer:in. Wenn dein Betrieb überschaubar bleibt, kann er als Kleingewerbe gelten. Ob du Umsatzsteuer ausweist, hängt aber davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder regelbesteuert bist.

Wichtig: Für die Gewerbesteuer spielt die Kleinunternehmerregelung keine Rolle. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag.

Typische Fehler bei Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung

Viele Probleme entstehen nicht durch komplizierte Regeln, sondern durch falsche Annahmen. Besonders häufig werden Kleingewerbe, Kleinunternehmerregelung und Steuerfreiheit miteinander verwechselt.

Fehler 1: Kleingewerbe mit Steuerfreiheit verwechseln

Ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Du versteuerst deinen Gewinn über die Einkommensteuer.

Entscheidend ist dein Gewinn, also deine Einnahmen minus Betriebsausgaben. Wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, kann Einkommensteuer anfallen.

Fehler 2: Die Kleinunternehmergrenzen falsch berechnen

Bei der Kleinunternehmerregelung zählt dein Umsatz, nicht dein Gewinn. Betriebsausgaben senken also nicht die relevante Umsatzgrenze nach § 19 UStG.

Beispiel: Du erzielst 28.000 € Umsatz und hast 12.000 € Ausgaben. Dein Gewinn liegt zwar nur bei 16.000 €. Für die Kleinunternehmerregelung zählen aber die 28.000 € Umsatz.

Fehler 3: Mehrere Tätigkeiten getrennt betrachten

Wenn du mehrere selbstständige Tätigkeiten hast, solltest du die Umsatzgrenzen nicht isoliert pro Tätigkeit prüfen. Entscheidend ist grundsätzlich dein gesamter unternehmerischer Umsatz.

Beispiel: Du erzielst 15.000 € Umsatz als Designer:in und 14.000 € mit einem kleinen Online-Shop. Für die Kleinunternehmerregelung kann das zusammen relevant sein.

Fehler 4: Umsatzsteuer versehentlich ausweisen

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Passiert das trotzdem, kann es teuer werden.

Denn falsch ausgewiesene Umsatzsteuer musst du unter Umständen ans Finanzamt abführen. Deshalb solltest du deine Rechnungsvorlagen sorgfältig prüfen und einen klaren Hinweis auf § 19 UStG ergänzen.

Fehler 5: Den Vorsteuerabzug vergessen

Viele Gründer:innen wählen die Kleinunternehmerregelung, weil sie einfach klingt. Dabei übersehen sie, dass sie dann keine Vorsteuer aus ihren Ausgaben zurückholen können.

Das ist vor allem bei größeren Anschaffungen wichtig. Wenn du viel Technik, Waren oder Ausstattung kaufst, kann die Regelbesteuerung finanziell besser sein.

Fehler 6: Die 5-Jahres-Bindung übersehen

Auch die Regelbesteuerung solltest du nicht vorschnell wählen. Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bist du grundsätzlich für fünf Kalenderjahre daran gebunden.

Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Investitionen planst. Es kann aber unpraktisch werden, wenn dein Umsatz klein bleibt und du eigentlich weniger Umsatzsteuer-Bürokratie möchtest.

Fehler 7: Gewerbesteuer ignorieren

Der Kleinunternehmerstatus schützt dich nicht vor Gewerbesteuer. Ob Gewerbesteuer anfällt, hängt davon ab, ob du gewerblich tätig bist und wie hoch dein Gewerbeertrag ist.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es zwar einen Freibetrag. Trotzdem solltest du das Thema im Blick behalten, sobald dein Gewinn wächst.

Fehler 8: Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit vermischen

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freiberufler:innen melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an und zahlen keine Gewerbesteuer.

Wenn du aber zusätzlich Produkte verkaufst oder eine gewerbliche Nebentätigkeit aufbaust, kann eine getrennte Betrachtung nötig werden. Das Finanzamt prüft dann, ob neben deiner freiberuflichen Tätigkeit auch ein Gewerbe vorliegt.

Fehler 9: E-Rechnungen übersehen

Auch Kleinunternehmer:innen müssen seit 2025 grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet: Du solltest strukturierte elektronische Rechnungen annehmen, speichern und korrekt aufbewahren können.

Für eigene Ausgangsrechnungen gelten bei Kleinunternehmer:innen zwar Erleichterungen. Trotzdem lohnt es sich, deine Rechnungsprozesse frühzeitig digital und sauber aufzusetzen.

Fazit: Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind keine Gegensätze

Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung meinen nicht dasselbe. Ein Kleingewerbe beschreibt, wie dein Gewerbebetrieb organisiert ist. Die Kleinunternehmerregelung entscheidet dagegen, ob du Umsatzsteuer ausweisen musst.

In der Praxis können beide Begriffe trotzdem zusammenfallen. Viele Gründer:innen starten mit einem kleinen Gewerbe und nutzen zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das kann den Einstieg erleichtern, weil deine Buchhaltung überschaubar bleibt und du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen musst.

Steuerlich solltest du aber genau hinschauen. Die Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie, verhindert aber den Vorsteuerabzug. Ein Kleingewerbe ist außerdem nicht steuerfrei: Du musst deinen Gewinn weiterhin in der Einkommensteuererklärung angeben, und bei gewerblichen Tätigkeiten kann später auch Gewerbesteuer relevant werden.

Am Ende hängt die beste Entscheidung von deinem Geschäftsmodell ab. Arbeitest du vor allem mit Privatkund:innen, hast geringe Ausgaben und bleibst unter den Umsatzgrenzen, kann die Kombination aus Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Planst du hohe Investitionen, viele B2B-Aufträge oder schnelles Wachstum, solltest du die Regelbesteuerung prüfen.

Tipp: Prüfe deine Entscheidung nicht nur bei der Gründung, sondern regelmäßig zum Jahresende. So erkennst du rechtzeitig, ob du die Umsatzgrenzen einhältst oder besser zur Regelbesteuerung wechselst.

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FAQ: Häufige Fragen zu Kleingewerbe und Kleinunternehmen

Kann ich gleichzeitig Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in sein?

Ja. Wenn du ein kleines Gewerbe betreibst und die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG einhältst, kannst du Kleingewerbetreibende:r und Kleinunternehmer:in zugleich sein.

Muss ich als Kleinunternehmer:in ein Gewerbe anmelden?

Nur, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist. Verkaufst du zum Beispiel Produkte, betreibst einen Online-Shop oder bietest gewerbliche Dienstleistungen an, brauchst du in der Regel eine Gewerbeanmeldung.

Bist du dagegen Freiberufler:in, meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Die Kleinunternehmerregelung kannst du trotzdem nutzen, wenn dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt.

Muss ein Kleingewerbe Umsatzsteuer zahlen?

Das hängt von deinem Umsatzsteuerstatus ab. Ein Kleingewerbe ist nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Verzichtest du darauf oder überschreitest du die Umsatzgrenzen, gilt die Regelbesteuerung.

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer:innen?

Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen. Im laufenden Kalenderjahr darf dein Gesamtumsatz 100.000 € nicht überschreiten.

Wichtig ist: Es zählt dein Umsatz, nicht dein Gewinn. Ausgaben wie Material, Software oder Fahrtkosten senken also deinen Gewinn, aber nicht die relevante Umsatzgrenze.

Was gilt für Kleinunternehmer:innen im Gründungsjahr?

Im Gründungsjahr gibt es noch keinen Vorjahresumsatz. Deshalb gilt die 25.000-€-Grenze für den tatsächlich erzielten Umsatz im Startjahr. Eine Hochrechnung auf ein volles Kalenderjahr ist seit 2025 nicht mehr nötig.

Überschreitest du die Grenze, wird der Umsatz, der die Grenze überschreitet, regelbesteuert.

Zahle ich mit einem Kleingewerbe Einkommensteuer?

Ja. Mit einem Kleingewerbe zahlst du Einkommensteuer, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Entscheidend ist dein Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € für Alleinstehende. Erst Einkommen oberhalb dieses Betrags wird grundsätzlich mit Einkommensteuer belastet.

Fällt bei einem Kleingewerbe Gewerbesteuer an?

Ja, grundsätzlich kann bei einem Kleingewerbe Gewerbesteuer anfallen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es aber einen Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag.

Liegt dein Gewerbeertrag darunter, zahlst du in der Regel keine Gewerbesteuer. Der Kleinunternehmerstatus spielt dafür keine Rolle, denn er betrifft nur die Umsatzsteuer.

Können Freiberufler:innen Kleinunternehmer sein?

Ja. Freiberufler:innen können Kleinunternehmer:innen sein, wenn sie die Umsatzgrenzen einhalten. Die Kleinunternehmerregelung hängt nicht davon ab, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Ein Kleingewerbe haben Freiberufler:innen dagegen nicht. Sie üben keine gewerbliche Tätigkeit aus und melden ihre Selbstständigkeit deshalb nicht beim Gewerbeamt an.

Müssen Kleinunternehmer:innen E-Rechnungen empfangen?

Ja. Auch Kleinunternehmer:innen müssen E-Rechnungen empfangen können. Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; laut BMF reicht dafür bereits ein E-Mail-Postfach aus.

Eine einfache PDF-Rechnung gilt dabei nicht als E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung braucht ein strukturiertes elektronisches Format, damit sie elektronisch verarbeitet werden kann.

Empfangene E-Rechnungen musst du im ursprünglichen strukturierten Format aufbewahren. Für umsatzsteuerliche Zwecke gilt laut BMF eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.

Vergleich Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung: Das Kleingewerbe betrifft Gewerbe und Organisation, Anmeldung beim Gewerbeamt sowie Handelsregister, EÜR und Gewerbesteuer. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft die Umsatzsteuer, bedeutet Rechnungen ohne Umsatzsteuer und keinen Vorsteuerabzug. Beides ist kombinierbar.

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Autor:in - Tino Keller

Tino Keller ist der Mitbegründer von Accountable und möchte damit Steuern und Finanzen für Selbstständige revolutionieren.

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Patric S

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Top App! ich habe sowas von keine Ahnung von der ganzen Geschichte. Aber es ist super erklärt und wirklich sehr leicht ! Ich bin top zufrieden

marco moertzsch

Google 20.11.2025

Bin überwältigt wie gut diese App ist. Sie übernimmt quasi alles für dich, man muss nur seine Sachen eintragen und selbst da übernimmt die KI 90%. Wenn man irgendwas nicht weiß, Probleme oder Fragen hat hilft die Ki oder man bekommt innerhalb von 1-2 Tagen direkt Hilfe von einem Steuer-Coach. UI auch sehr schön und leicht zu bedienen. Absolute Empfehlung von mir, wüsste nicht was man besser machen könnte!

vuno7

App Store 20.11.2025

Das Interface leitet einen super einfach durch alle relevanten Dinge: Konten, Einnahmen und Ausgaben, Steuern. Man wird sehr übersichtlich darauf hingewiesen, welche Steuern zu zahlen sind. Wenn man seine Buchhaltung in der Plattform pflegt, werden die Daten automatisch in die richtigen Steuerformulare übertragen. Bei Fragen gibt es den KI Chat und echte Ansprechpartner. Es macht richtig Spaß. Nachdem ich einige Änderungswünsche vorgeschlagen hatte, hat mir der Support sehr kulant geholfen und Nachbesserung versprochen.

Jonathan

OMR 20.05.2025

Ein super Steuerprogramm,das Rechnungen schreiben ist sehr einfach. Es ist alles sehr übersichtlich. Sehr gut ist die persönliche Beratung, wenn sie gebraucht wird.

Anonym

Reviews.io 25.03.2026

Ich habe noch nie ein Finanzprogramm benutzt, das so zuverlässig, treffsicher und genau die Belege automatisiert ausliest. Einfach super. Die Buchung der einzelnen Vorgänge geht damit in Windeseile – und wenn mal eine Fall nicht ganz klar ist, hilft die KI und der Chatbot super weiter. Die automatischen Vorschläge zur Belegzuordnung sind auch für den absoluten Laien perfekt verständlich. Auf jeden Fall kann ich sagen, dass ich noch nie so schnell die Belegerfassung erledigt hatte. Ich pflege gerade die letzten Monate ein und bin damit ruckzuck durch.

Christian

OMR 09.11.2025

Super App. Macht Buchhaltung, Rechnungen erstellen, Steuerzahlung und alles drum und dran sehr einfach. Und wenn man mal Fragen hat, haben die einen tollen Kundenservice. Wirklich empfehlenswert.

Kristina

Google 27.02.2025

Ich liebe die App, ich bin super froh, endlich keinen Papierkram mehr zu haben. Ich hatte erst Probleme beim Upgrade auf meines Plans, aber der Support ist super schnell und hilfsbereit und so konnte ich in kürzester Zeit auch das Upgrade durchführen. Jetzt mit allen Funktionen ist es einfach noch so viel besser, da ich die Anwendung nun auch am PC nutzen kann und Zugriff auf den Chat mit den Steuer-Profis habe, die mich bei jeder Frage unterstützen. Einfach klasse!

LisNutz

App Store 11.05.2024

Ich finde das Team von Accountable sehr fachlich, professionell, schnelle Antworten (auch um 22 Uhr). Einfach ein gelungenes Produkt mit einem starken Team dahinter.

Willi H

Reviews.io 09.04.2026

Eine sehr übersichtliche und intuitive App. Ich nutze sie seitdem ich meine Selbstständigkeit angefangen habe und habe seitdem noch keine Probleme damit gehabt, dass irgendwas nicht funktioniert hat oder ich den Überblick verloren habe. Außerdem ist es auch total nützlich, dass man Fragen zu Steuern usw. direkt an eine KI oder einen Steuer-Coach stellen kann

Niklas

Google 28.03.2025