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8 Tipps, damit du als Freiberufler beim Thema Steuern besser durchsiehst

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 5 Minuten

In anderen Ratgebern beschäftigen wir uns mit den ersten Schritten zur Selbstständigkeit und mit zentralen Begriffen wie Steuertypen, Steuerfreibeträgen, Steuervorauszahlungen und der Steuererklärung.

Apropos Steuererklärung: Gehörst du auch zu denjenigen, die die Steuererklärung gerne auch mal vor sich herschieben? Dabei ist sie im Grunde gar nicht schwer, wenn man sich einmal eingefuchst hat. Im Gegenteil: Es macht sogar Spaß, wenn man weiß, worauf es ankommt und wie man als Freiberufler mit ein paar simplen Tipps, sogar Steuern sparen kann.

Wir helfen dir mit den 8 folgenden Steuertipps und natürlich mit Accountable, unserem Steuerprogramm für Selbstständige, dass Steuern so einfach wie möglich macht. Los geht’s!

💡Gut zu wissen: Du möchtest dich vorab einmal mit den wichtigsten Begriffen in der Welt der Steuern vertraut machen? Hier findest du unser kleines Steuer 1×1 für Selbstständige.

Tipp 1: Zeitmanagement ist key

Es mag banal klingen, aber als Selbstständige:r brauchst du ein solides Zeitmanagement, da Fehler im Falle einer verpassten Frist niemand sonst ausbügeln wird. Tatsächlich gehören verpasste Abgabefristen zu den häufigsten Fehlern bei der Steuerklärung von Selbstständigen.

Generell solltest du am besten immer von Anfang an alle Belege aufheben und mit System archivieren. So umgehst du den „Klassiker“, kurz vor der Abgabefrist der Steuererklärung plötzlich wichtige Rechnungen und Belege suchen und dich somit unnötig stressen zu müssen. 

Die Crux bei der steuerlichen Erfassung für dich als Freiberufler: Neben dem 31. Juli – der Stichtag für u. a. Umsatz- und Einkommensteuererklärung – gibt es noch weitere Steuerfristen für Freiberufler. 

Tipp 2: Spiele mit offenen Karten

Angenommen du gehst neben deinem Hauptjob einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit nach, etwa als Blogger, Künstler, Video-Journalist oder als Influencer – musst du deinem Arbeitgeber davon erzählen? Bei den meisten Nebenjobs dieser Art bist du gesetzlich nicht verpflichtet, dies zu tun. Allerdings gibt es hierbei ein paar Sonderfälle zu beachten. So kann dein Arbeitsgeber sein Veto gegen dein Freiberuflerdasein einlegen, wenn…

  • du für einen direkten Wettbewerber deines Arbeitgebers arbeitest und diesem Rechnungen ausstellst.
  • du die Arbeitsgeräte deines Arbeitgebers (z. B. Laptop oder Firmenhandy) zur Ausübung deines Nebenjobs mit nutzt. 
  • du die zugeteilten Aufgaben im Hauptjob aufgrund der investierten Zeit in deine nebenberufliche Tätigkeiten nicht mehr angemessen ausführen kannst. 

💡Welche Steuerpflichten sich aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit ergeben, haben wir dir an anderer Stelle übersichtlich zusammengetragen. 

Tipp 3: Lass die Zettelwirtschaft hinter dir

Vielen wird das bekannt vorkommen: Die Steuererklärung steht an und das Papierchaos ist mal wieder perfekt. Selbst wenn du im Verlauf des Jahres alles konsequent dokumentiert und abgeheftet hast, fällt es dir schwer, die vielen Belege und Rechnungen entsprechend der verschiedenen Posten in der Steuererklärung zuzuordnen. Abhilfe schaffen spezielle Steuer-Programme bzw. -Apps wie Accountablemithilfe derer du Belege einfach per Scan hochlädst und Rechnungen automatisch erstellen lässt. Der Switch zur Online-Buchhaltung ist auch für alle diejenigen eine Überlegung wert, die bei der Rechnungsstellung Einkünfte aus dem Ausland zu verzeichnen haben (Stichwort: Reverse Charge Verfahren).

Tipp von Accountable: Du bist unsicher bei der Rechnungsstellung? Dann nutze ganz einfach das kostenlose Tool zur Rechnungsstellung in unserer App.

Tipp 4: Sei konservativ bei der Umsatzschätzung & den Gewinnrücklagen

Wenn du dich selbstständig machst, heißt das sogleich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Als Freiberufler musst du hier unter anderem die Umsätze für die kommenden zwei Wirtschaftsjahre schätzen. Auf dieser Basis legt das Finanzamt deine zukünftigen Steuervorauszahlungen fest. Dabei gilt: Je höher deine voraussichtlichen Umsätze, desto höher die Steuervorauszahlungen – die gerade zu Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit schnell belasten können. Sei bei der Umsatzschätzung deshalb konservativ und nehme lieber etwaige Nachzahlungen in Kauf. 

Ähnliches gilt für die Rücklagenbildung. Selbst, wenn du bereits zum Start der Selbstständigkeit einen guten Kundenstamm und somit ein gutes Einkommen hast, solltest du etwa 25 bis 30 Prozent monatlich davon für kommende Steuerabgaben zur Seite legen. 

➡️ Hier findest du das offizielle Formular zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kostenlos auf unserer Website.

Tipp 5: Mit der Betriebsausgabenpauschale Steuern sparen

Dienstreisen, Fahrten zu Kundenterminen, Abschreibungen, Beratung, Internetverbindung – all das verursacht Kosten, die zu den Betriebskosten gehören. Wenn du selbstständig bist, kannst du von der sogenannten Betriebsausgabenpauschale Gebrauch machen, um deinen Steuerbetrag zu senken. Das funktioniert über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sprich: Du sammelst sämtliche Belege und trägst sie in die EÜR ein.

Wichtig ist hierbei, genau zu schauen, welche Betriebsausgaben sich von der Steuer absetzen lassen und dabei die Höchstbeträge für die einzelnen Berufsgruppen zu berücksichtigen. 

Gut zu wissen: Wenn du dich fragst, was du alles absetzen kannst, haben wir mit der kostenlosen “Steuerspar-Suchmaschine” genau das richtige Tool für dich.

Tipp 6: Nutze ein Steuerprogramm zur Steuererklärung 

Die Zeiten, in denen du die für die Steuererklärung benötigten Schreiben erst aufwendig herunterladen und dann selbst zum Steuerbüro oder Finanzamt bringen musstest, sind zum Glück vorbei. Denn mit digitalen Steuerprogrammen und Steuerapps kannst du deine Steuererklärung digital über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermitteln. 

Vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit musst du zunächst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn du als Freiberufler nicht von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machst, kannst du im selben Schritt deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

💡Tipp von Accountable: Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einfach auf unserer Website aus! Es ist kostenlos und du bekommst für das Ausfüllen des Formulars viele nützliche Tipps mit an die Hand, sodass du dir auf dem Weg zur Selbstständigkeit eine Menge Zeit und Recherchearbeit sparst. 

Tipp 7: AfA, GWG? Das 1×1 der Abschreibungen kennen 

Die Kürzel „Afa“ und „GWG“ sind dir fremd? Wenn du als Freiberufler:in Steuern sparen möchtest, dann sollten dir diese Begriffe im Zusammenhang mit Abschreibungen etwas sagen. Grundsätzlich wird in zwei Abschreibungsarten unterschieden: der Absetzung für Abnutzung (AfA) und geringwertige Güter (GWG). Als Faustformel kannst du dir merken, dass alle Anschaffungen unter 800 Euro in einer Summe als GWG im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Größere Anschaffungen wie z. B. Notebooks, Dienstwagen oder Büromöbel schreibst du entsprechend der Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums als sogenannte Leistungsabschreibung über mehrere Jahre ab. 

➡️Hier findest du unser kleines 1×1 für Abschreibungen für Selbstständige.

Tipp 8: Kleinunternehmerregelung RICHTIG verstehen

Wenn es um das Thema steuerliche Erfassung als Freiberufler geht, stellt sich für viele die Frage: Kleinunternehmerreglung: ja oder nein? 

Ein entscheidender Faktor ist die verfügbare Zeit. Gerade, wenn du nebenberuflich tätig bist, willst du vor allem zu Beginn deiner selbstständigen Tätigkeitjeden jeden Zusatzaufwand vermeiden. Durch die Kleinunternehmerreglung wirst du von der Umsatzsteuer befreit und musst zudem keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Aufgepasst: Im Netz tummeln sich immer mal wieder falsche Angaben zu den Höchstgrenzen. Überprüfe demnach genau, ob die Angaben aktuell sind. Nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG darfst du als Freiberufler:in von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch machen, wenn…

  • dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat. 
  • dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. 

Neben dem Zeitfaktor solltest du dir überlegen, welches Ziel du verfolgst und welche Kunden bzw. Märkte du bedienen möchtest. Wenn fünfstellige Umsätze erst einmal unrealistisch klingen, dann ist die Kleinunternehmerreglung für dich von Vorteil. Zudem kann sich daraus sogar ein Wettbewerbsvorteil für dich ergeben, wenn überwiegend Privatpersonen zu deinen Kunden zählen. Denn auf deinen Rechnungen unterscheidest du nicht in Brutto-Netto-Preise, sodass du deine Produkte bzw. Dienstleistungen günstiger anbieten kannst. 

Es gibt noch viele weitere Tipps, wie du als Freiberufler:in möglichst viel von deiner Steuererklärung rausholst und somit Steuern sparen kannst. Lies dazu auch: 

➡️ 7 Geschäftsausgaben, die Du von der Steuer absetzen kannst

➡️ Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

➡️ Das kannst du als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen

Oder hast du eine konkrete Frage und möchtest professionelle Unterstützung bei deinen Steuerfragen? Schreib uns einfach an support@accountable.de, unser Team hilft dir weiter!

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So gehen Steuern für Selbstständige

Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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