
So setzt du E-Bike und Fahrrad von der Steuer ab
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Ein Fahrrad oder E-Bike ist gut für das Klima, deine Gesundheit uns sogar für deine Steuern! Denn sofern du es als Dienstfahrzeug benutzt, kannst du die Anschaffung und weitere anfallende Kosten dafür steuerlich geltend machen. Welche Regeln es dabei zu beachten gibt, erklären wir dir hier.
Welche Fahrräder können abgesetzt werden?
Neben dem klassischen Fahrrad gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Varianten, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören E-Bikes und Pedelecs, aber auch Rennräder und (E-)Mountainbikes. Allgemein gilt, solange es keine Kfz-Zulassung benötigt, also bis zu 25km/h fährt, kein Kennzeichen hat oder versicherungspflichtig ist, kannst du es steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für den Kauf, als auch für das Leasing eines neuen Rads.
Wie Fahrrad und E-Bike von der Steuer absetzen?
Damit du den Kauf deines oben genannten Fahrrads oder E-Bikes absetzen kannst, musst du es mindestens zu 10% betrieblich nutzen. Das Gute hierbei ist, der restliche Anteil für deine private Nutzung muss nicht versteuert werden!
Nutzt du dein Fahrrad allerdings weniger als 10% für berufliche Fahrten, wird es als Teil deines Privatvermögens betrachtet und kann nicht abgesetzt werden.
Doch auch wenn du dein Fahrrad weniger als 10% beruflich nutzt, kannst du die Fahrt zu deinem Arbeitsplatz damit absetzen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Mit dieser Pauschale kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € berechnen. Fährst du mehr als 20 Kilometer, gelten ab dem 21. gefahrenen Kilometer sogar 0,35 € pro Kilometer.
Wie beweist man die 10% betriebliche Nutzung?
Du fragst dich wahrscheinlich, wie das Finanzamt feststellen will, dass du das Fahrrad oder E-Bike tatsächlich mehr als 10% beruflich genutzt hast. Für den Fall, dass der gefahrene Anteil tatsächlich vom Finanzamt angezweifelt wird, solltest du deine Fahrten nachweisen können. Dafür empfiehlt es sich, entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder nachweisen zu können, dass du z.B. regelmäßig zu einem Kunden oder zu deinem Arbeitsplatz gefahren bist.
Was kann ich alles für mein Fahrrad oder E-Bike absetzen?
Denke daran, dass du nicht nur das Fahrrad oder E-Bike abschreiben kannst, wenn du es neu kaufst. Auch laufende Kosten wie Inspektion, Versicherung, Reparaturen oder Strom für das Laden des Akkus sind zu 100% absetzbar, wenn du das Bike mindestens 10% für die Arbeit nutzt.
Bist du mit deiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und nutzt dein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10% für berufliche Fahrten, kannst du außerdem auch die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten.
💡Tipp von Accountable: Wenn du die Steuerlösung von Accountable für deine Buchhaltung und Steuererklärungen nutzt, kannst du Kosten für Reparaturen oder Kettenöl unter Fahrzeug > Sonstige Kosten eintragen und direkt absetzen!
Das E-Bike abschreiben
Die allgemeine Abschreibungsdauer für Fahrräder und auch E-Bikes beträgt 7 Jahre. Zudem werden sie linear abgeschrieben, das bedeutet, jedes Jahr wird der gleiche Anteil abgesetzt. Du kannst also jedes Jahr 1/7 des Gesamtpreises den du gezahlt hast abschreiben. Hat dein E-Bike z.B. 2.100€ gekostet, wird 7 Jahre lang ein Betrag von 300€ abgesetzt.
Kaufst du ein Fahrrad, dass weniger als 800€ netto kostet, kannst du es sogar direkt im Jahr des Kaufs absetzen. Denn dann fällt es unter “geringwertige Wirtschaftsgüter” und gilt demnach als Sofortabschreibung.
Auch wenn du etwa ein neues E-Bike least, statt es zu kaufen, kannst du die Leasingraten absetzen, statt es abzuschreiben.
➡️ So setzt du die Fahrkosten in der Einkommensteuer ab!
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