Achtung, Abzocke! Betrug mit gefälschten Handelsregister-Rechnungen
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Bestimmte Daten von Unternehmen sind allgemein zugänglich. Daher werden Gewerbetreibende und Selbstständige immer wieder Opfer von Betrugsversuchen. Aktuell sind Fake-Rechnungen nach Handelsregistereintragungen in Umlauf.
Die Betrüger:innen täuschen dabei ein amtliches Schreiben vor, um hohe Geldbeträge zu kassieren. Wir erklären, woran du die „Betrugsmasche Handelsregister“ erkennst und was du dagegen unternehmen kannst.
Betrugsmasche Handelsregister: So läuft sie ab
Seit 2009 werden Eintragungen und Änderungen im Handelsregister auch im Internet veröffentlicht. Damit sind die Informationen, wo und wann ein neues Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde bzw. ob Änderungen an meldepflichtigen Informationen vorgenommen wurden, etwa einer Umbenennung oder einer Verlegung des Geschäftssitzes, für alle einsehbar.
Die Betrugsmasche funktioniert folgendermaßen: Kurz nach der Eintragung ins Handelsregister erhalten die Unternehmer:innen, vor allem Existenzgründer:innen und Selbstständige, einen Brief. In diesem werden die Gründer:innen und Selbstständigen aufgefordert, für die Eintragung ins Handelsregister eine Gebühr zu bezahlen. Diese beträgt zwischen 150 und 1.200 Euro, wobei in der Regel höhere dreistellige Summen gefordert werden. Neben dem Handelsregister wird mitunter auch auf die Aufnahme in andere, angeblich existierende Gewerberegister hingewiesen.
Der Haken: Die Briefe ähneln sehr den amtlichen Schreiben der zuständigen Justizkasse. Zudem sind Einträge ins oder Änderungen im Handelsregister sehr wohl kostenpflichtig – das machen sich die Fake-Rechnungen zunutze.
Als Selbstständige:r oder Einzelunternehmer:in musst du mit etwa 200 bis 300 Euro für eine Anmeldung rechnen, für größere Unternehmen mit mehreren Gesellschafter:innen und höherem Gesellschafterkapital liegt der Betrag bei bis zu 700 Euro. Auf den ersten Blick sind die gefälschten von den offiziellen Briefen kaum zu unterscheiden. Erst ein genauer Blick zeigt, dass die Details nicht stimmen und ein Betrugsfall vorliegt.
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Merkmale für gefakte Handelsregister-Rechnungen
Auch wenn ganz unterschiedliche Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge bzw. -änderungen kursieren, gibt es eine Reihe an Merkmalen, die sie gemeinsam haben:
- ein Aktenzeichen
- das Landeswappen oder der Bundesadler
- ein behördliches Kassenzeichen
- eine Belegnummer
- ein irreführender Absender, der an das Wort „Handelsregister“ angelehnt ist – meist kommen „Handel“, „Gewerbe“ und „Register“ in Kombination mit anderen Begriffen vor
- eine Betreffzeile, die auf die Eintragung oder die Änderung im Handelsregister verweist
- die Aufzählung vieler Gesetzesparagraphen, um die Seriosität zu unterstreichen
- ein Layout, das fast 1:1 an amtliche Schreiben angelehnt ist (Schriftart, -größe, Formatierung, …)
- das typische (Umwelt-)Papier, das von Behörden verwendet wird
- eine Kopie des offiziellen Handelsregistertextes
- ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
Wichtig ist, dass du dir den Namen des Absenders genau anschaust. Dieser ist häufig an das Wort „Handelsregister“ angelehnt und täuscht so einen offiziellen Status vor. In Wahrheit handelt es sich um ein privates Unternehmensregister.
So kann ein solches Anschreiben aussehen:
💡Tipp von Accountable: Die offizielle Rechnung für den Handelsregistereintrag stammt von deinem zuständigen Amtsgericht. Die Rechnung ist in der Regel bei der Justizkasse deines Bundeslandes zu bezahlen. Es liegt kein Überweisungsträger bei. Die Gebühr für den Ersteintrag ins Handelsregister als Selbstständige:r oder Einzelunternehmer:in liegt bei ungefähr 200 bis 300 Euro.
Auch auf folgende Punkte solltest du genau achten:
- Begünstigte:r: An wen soll das Geld überwiesen werden? Handelsregistereinträge werden in der Regel bei der Justizkasse deines Bundeslandes (bzw. einer vergleichbaren öffentlichen Kasse) bezahlt. Auf Fake-Rechnungen sind meist private Unternehmen als Empfänger aufgeführt, zum Beispiel eine GmbH.
- Kontonummer: Die IBAN der zuständigen Kasse deines Bundeslandes beginnt mit DE für Deutschland. Auf Fake-Rechnungen werden manchmal auch ausländische Konten aufgeführt, also Vorsicht!
- Fristen und Säumnisgebühren: Die Zahlungsfristen der gefälschten Rechnungen sind sehr kurz und betragen meist zwischen drei und sieben Werktagen. Das soll Druck auf die Empfänger:innen ausüben. Zudem werden hohe Säumnisgebühren angedroht, sollte die Überweisung nicht schnellstmöglich erfolgen. Bei offiziellen Rechnungen hast du normalerweise 14 Tage Zeit, um den Betrag zu bezahlen.
- Höhe der Rechnung: Wie bereits erwähnt, liegt die geforderte Summe meist irgendwo zwischen 150 und 1.200 Euro. Manche Fake-Rechnungen verlangen niedrige Summen, die authentisch wirken und daher wenig Verdacht erzeugen. Andere sind dreist und verlangen eine hohe dreistellige Summe.
- Kleingedrucktes: Manche Schreiben wollen dich zugleich noch in eine Abo-Falle locken. Im Text ist dann festgehalten, dass du mit der Zahlung noch einen Vertrag abschließt, der dich zur monatlichen Zahlung einer bestimmten Summe verpflichtet.
All diese Merkmale lassen sich häufig nur identifizieren, wenn man genau hinblickt. Denn die Betrugsmasche Handelsregister setzt darauf, dass man das Schreiben überfliegt und dann die Rechnung bezahlt. Mitunter sind die Betrüger:innen sogar schneller als das Amt, so dass du die Fake-Rechnung noch vor dem offiziellen Schreiben zum Handelsregistereintrag erhältst.
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Handelsregister: Beispiele für Fake-Rechnungen
So reagierst du richtig auf die Fake-Rechnungen
Das Wichtigste: Nicht zahlen! Denn ist das Geld erstmal überwiesen, wird es sehr schwierig, es sich wieder zurückzuholen. Daher solltest du dich vorab informieren, ob es sich um eine echte oder um eine gefakte Rechnung handelt, zum Beispiel, ob die Höhe der geforderten Summe stimmt. Folgende Stellen helfen dir weiter:
- Deine örtliche IHK
- Das zuständige Amtsgericht
- Dein:e Notar:in
Du hast bereits die gefälschte Rechnung bezahlt?
Im schlimmsten Fall könnte das Geld verloren sein. Auch wenn der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge als Betrug bzw. arglistige Täuschung bewertet hat, eindeutig illegal ist die ganze Sache nicht. Leider. Denn der Betrug ist geschickt aufgezogen:
- Häufig erfolgt eine Eintragung in eine tatsächlich existierende Onlinedatenbank, wenn auch in Form eines kostenpflichtigen Branchenbuches.
- Manchmal wird im Kleingedruckten versteckt, dass es sich bei dem Schreiben nur um ein „Angebot“ handelt.
- Obwohl der Name des Registers und das Layout des Briefes einem amtlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sehen, treten die Trickbetrüger:innen nicht direkt als Amt bzw. Amtspersonen auf.
Trotzdem kannst du nach einer Überweisung den Vertrag prinzipiell anfechten. Dazu solltest du dir Beistand durch eine Anwältin oder einen Anwalt suchen. Am besten meldest du den Vorfall auch dem Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Allerdings ist die Aussicht, dass du dein Geld wiederbekommst, eher gering, vor allem wenn die gefälschte Rechnung aus dem Ausland stammt.
Daher gilt beim Betrug mit gefälschten Handelsregister-Rechnungen vor allem eines: wachsam bleiben!
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