So nutzt du die Home-Office-Pauschale
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In der Corona-Krise mussten viele Menschen durch die plötzliche Vorgabe, möglichst im Home-Office zu arbeiten, ihr zu Hause gezwungenermaßen zu einem Büro umfunktionieren. Um private Räume in der Steuererklärung als Arbeitszimmer abzusetzen zu können, mussten aber bisher strenge Vorgaben eingehalten werden. Doch nun gibt es eine neue Home-Office-Pauschale! Was das genau bedeutet und wie du sie nutzen kannst, erklären wir in diesem Artikel.
Das Arbeitszimmer absetzen – das galt bisher
Es ist allgemein möglich, das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Doch dafür müssen normalerweise einige strenge Vorgaben vom Finanzamt erfüllt werden.
Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus sein, also ein Zimmer, das nachweislich nur für die Arbeit genutzt wird. Eine Nische im Raum oder ein Schreibtisch im Schlafzimmer wird nicht akzeptiert. Es ist auch nicht erlaubt, Gegenstände wie zum Beispiel einen Fernseher im Arbeitszimmer zu haben, also Dinge die nicht für die Arbeit gebraucht werden. Auch ist zu beachten, wie oft du dieses häusliche Arbeitszimmer nutzt, denn wenn du nur teilweise von zu Hause arbeitest, kannst du nicht die kompletten Kosten absetzen.
Da viele Selbstständige aber tatsächlich den größten Teil der Arbeit im Home-Office erledigen, ist es häufig möglich, die gesamten Kosten abzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Abzusetzen sind dann die anteiligen Mietkosten, ebenso wie anteilige Nebenkosten für Strom, Heizung und Internet.
Tipp von Accountable💡: In diesem Artikel findest du mehr Informationen dazu, was du rund ums häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst.
Neuerungen zu Steuern fürs Home-Office
Bisher waren also die Vorgaben, ab wann ein Raum in Wohnung oder Haus tatsächlich als Arbeitsplatz abgesetzt werden kann, ziemlich strikt. Daher fiel für viele Menschen, die von zu Hause arbeiten, die Möglichkeit weg, ihren Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Doch durch Corona und die ständig wechselnden Lockdown-Regeln hat sich vieles geändert, besonders auch wie und wo wir arbeiten. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, eine neue Pauschale einzuführen, um damit viel weitreichender Menschen im Home-Office steuerlich zu unterstützen. Das Ergebnis ist die Home-Office-Pauschale.
Wer kann die Home-Office-Pauschale nutzen?
Jeder, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Pauschale nutzen, sie gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Dabei müssen auch nicht länger bestimmte Vorgaben für das Arbeitszimmer erfüllt werden. Anders als bisher, spielt es für die Berücksichtigung der Pauschale keine Rolle mehr, ob man über ein separates Arbeitszimmer verfügt, oder einfach vom Küchentisch, auf dem Balkon oder im Bett arbeitet.
Gerade viele Selbstständige haben allerdings auch schon vor Corona größtenteils von zu Hause aus gearbeitet und daher bereits ein häusliches Arbeitszimmer, was sie steuerlich absetzen. Wenn du zu denen gehörst, die bereits Kosten für ein Home-Office von der Steuer abziehen, ist es empfehlenswert, dies auch weiterhin zu tun und nicht von der Home-Office-Pauschale Gebrauch zu machen. Denn du kannst für das Arbeitszimmer viel detaillierter die anfallenden Kosten angeben und so höhere Beträge von der Steuer abziehen, als mit dem Pauschalbetrag der Home-Office-Pauschale.
Wie hoch ist die Home-Office Pauschale?
Pauschal gilt, man kann 5€ pro Tag, den man im Home-Office arbeitet, erhalten. Allerdings gilt hier die Grenze von maximal 600€ im Jahr. Wenn du also mehr als 120 Tage im Home-Office gearbeitet hast, kannst du trotzdem nur 600€ absetzen.
Wo gebe ich die Pauschale in der Steuererklärung an?
Das Gute ist, um von der Home-Office-Pauschale zu profitieren, musst du nicht extra einen Antrag stellen oder dich dafür anmelden. Du kannst stattdessen einfach in den Werbungskosten von der Pauschale Gebrauch machen. Berücksichtige die Pauschale also einfach als Ausgabe der Werbekosten, wenn du deine Einkommensteuererklärung vorbereitest.
➡️ Hier zeigen wir dir, wie du die Home Office Pauschale direkt in Accountable einträgst!
Was ist noch zu beachten?
Wichtig zu wissen ist, dass die Pauschale zunächst nur für das Steuerjahr 2020 und 2021 gilt. Eine Verlängerung ist noch nicht geplant.
Egal ob selbstständig oder angestellt, es ist immer nützlich, nachweisen zu können, dass man die angegebene Zeit tatsächlich im Home-Office gearbeitet hat und nicht zum Beispiel bei einem Kunden vor Ort tätig war. Denn die 5€ pro Tag kannst du nur absetzen, wenn du wirklich den ganzen Arbeitstag von zu Hause aus tätig warst.
Tipp von Accountable💡: Neben der Home-Office-Pauschale kannst du weiterhin Werbungskosten für Büroausstattung, Computer, oder auch Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben kannst du in die Accountable App hochladen und sie dann später direkt in deiner Steuererklärung angeben.
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