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Du bist selbstständig und erwartest bald ein neues Familienmitglied? Da ein Kind auch immer eine finanzielle Belastung bedeuten kann, erklären wir dir, ob und wie du als Selbstständige:r Elterngeld erhältst und wie du deine Elternzeit am besten planst.
In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige über die Elternzeit für Selbstständige und wie du die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgreich meisterst.
Elternzeit in der Selbstständigkeit
Die gute Nachricht ist: Auch als Selbstständige:r hast du selbstverständlich ein Recht auf Elternzeit. Sie ermöglicht es dir, dich intensiv um dein Kind zu kümmern, ohne dabei berufliche oder finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.
Im Gegensatz zu Angestellten musst du die Elternzeit jedoch nicht beantragen, sondern kannst dir einfach eine Auszeit nehmen, wann immer du möchtest. Die zweite gute Nachricht: Wie angestellte Mütter und Väter hast du Anspruch auf Elterngeld, als Selbstständige:r musst du jedoch einige Dinge beachten.
Selbstständig und Elterngeld: So funktioniert es
Eine der wichtigsten Fragen, die sich Selbstständige für ihre Elternzeit stellen, betrifft das Elterngeld. Hier klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Elterngeld für Selbstständige.
Beim Elterngeld wird zwischen drei verschiedenen Varianten unterschieden:
Basiselterngeld (zwei bis zwölf Monate)
ElterngeldPlus (halb so viel, aber doppelt so lange wie das Basiselterngeld)
Partnerschaftsbonus (zwei zusätzliche Monate, wenn beide Eltern das Basiselterngeld beantragen)
Du kannst diese Varianten nach Bedarf miteinander kombinieren. Zum Beispiel kannst du für die ersten zwei Lebensmonate deines Kindes Basiselterngeld beantragen und für die nächsten Lebensmonate ElterngeldPlus. Wie lange du insgesamt Elterngeld beziehen kannst, hängt also unter anderem davon ab, für welche Varianten du dich entscheidest.
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Elterngeld?
Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhältst du dann Elterngeld, wenn du:
dein Kind selbst betreust und erziehst
mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst
du entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 32 Stunden pro Woche erwerbstätig bist
in Deutschland lebst
Du kannst Elterngeld beantragen für
dein leibliches Kind, das leibliche Kind deine:r Ehepartner:in, oder deine:r eingetragenen Lebenspartner:in
dein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, wenn das Kind unter 8 Jahren alt ist und bereits mit dir im gleichen Haushalt wohnt
dein Enkelkind oder Urenkelkind (in besonderen Fällen)
deine Nichte/Neffen, deine Schwester oder deinen Bruder, beispielweise wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind
Hinweis: Diese Angaben gelten nur für Kinder, die nach August 2021 geboren wurden.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die genaue Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen monatlichen Einkommen vor der Geburt. Es gibt spezielle Elterngeldrechner, mit denen du eine ungefähre Vorstellung davon bekommen kannst, wie viel Elterngeld du voraussichtlich erhalten wirst.
Der Mindestbetrag für das Elterngeld beträgt monatlich 300 Euro Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus. Dies gilt auch für werdende Eltern, die vorher kein Einkommen hatten. Selbstständige erhalten ein einkommensabhängiges Elterngeld. Dabei können sie je nach Einkommen zwischen 65 und 100 Prozent ihres früheren Netto-Einkommens erhalten, mit einer maximalen Höhe von 1.800 Euro Basiselterngeld und 900 Euro ElterngeldPlus gemäß dem Bundeselterngeldgesetz.
Kann ich während der Elternzeit als Selbstständiger arbeiten?
Ja, es ist möglich, während der Elternzeit zu arbeiten und zusätzliches Einkommen zu erzielen. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, für Selbstständige bestimmte Grenzen gelten, wenn es um zusätzliches Einkommen bei Bezug des Elterngeldes geht. Wenn du mehr als 32 Wochenstunden arbeitest, ist ein Antrag auf Elterngeld nicht möglich. In einem solchen Fall erhalten Selbstständige nicht einmal den Mindestbetrag an Elterngeld und auch keinen Partnerschaftsbonus. Bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren waren, galt noch die 30-Stunden-Grenze.
Das Basiselterngeld kann für höchstens 14 Monate bezogen werden, das gilt allerdings nur, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen. Der Partnerschaftsbonus beträgt dabei zwei zusätzliche Monate insgesamt. Für Alleinerziehende gelten spezielle Regelungen. Sie erhalten einen Partnerschaftsbonus und können das Basiselterngeld nicht nur 12, sondern auch 14 Monate lang beziehen. Bei Elternpaaren kann beispielweise ein Elternteil die ersten acht Lebensmonate des Kindes Elterngeld beziehen und der andere zusätzlich sechs Monate, um die 14 Monate voll auszuschöpfen. Die minimal mögliche Verteilung liegt bei 12 zu 2 Monaten.
Das ElterngeldPlus kannst du bis zu 32 Monate lang beziehen. Wenn du nach der Geburt nicht arbeitest, ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn du allerdings nach der Geburt in Teilzeit gehst, kann es ebenso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen. So hast du die Möglichkeit, insgesamt mehr Elterngeld zu beziehen als mit dem Basiselterngeld.
Hier gibt es jedoch gewisse Einschränkungen:
In den Monaten, in denen du Mutterschaftsgeld erhältst, kannst du kein ElterngeldPlus, sondern lediglich das Basiselterngeld beziehen.
Nach dem 14. Lebensmonat kannst du das ElterngeldPlus nur noch am Stück, also ohne Unterbrechungen erhalten.
Der Partnerschaftsbonus kann beantragt werden, um zusätzlich zu dem Basiselterngeld weitere Monate Elterngeld zu erhalten. Er ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre beruflichen und familiären Aufgaben untereinander aufteilen. Dieses Angebot ist auch dann nutzbar, wenn du und der andere Elternteil getrennt euer Kind erzieht. Beide Elternteile können beim Partnerschaftsbonus entweder insgesamt zwei Extra-Monate Basiselterngeld oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus beantragen. Gleiches gilt für Alleinerziehende, die durchschnittlich mindestens 24 Stunden und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Dies sind die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus:
Beide Elternteile nutzen den Partnerschaftsbonus zur gleichen Zeit
Den Partnerschaftsbonus beantragen sie für mindestens 2 und höchstens 4 Lebensmonate, die direkt aufeinander folgen
Jeder Elternteil arbeitet zu dieser Zeit in Teilzeit (mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche)
💡Hinweis: Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern maximal bis zum 32. Lebensmonat, also bis dein Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist.
Selbstständig in Elternzeit: Krankenversicherung
Während der Elternzeit als Selbstständige:r bleibst du weiterhin gesetzlich oder privat krankenversichert. Wenn du neben dem Elterngeld keine zusätzlichen Einkünfte hast, bist du in der Regel beitragsfrei versichert. Anderenfalls zahlst du bei Bezug des Elterngeldes normalerweise den Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei einer Familienversicherung ist es wichtig zu beachten, dass während der Elternzeit keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Privatversicherte erhalten ggf. ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte, weil bei der Ermittlung ihres Einkommens keine Pauschale für die Versicherungsbeiträge abgezogen wird.
Als Selbstständige:r ist es besonders wichtig, die Elternzeit gut zu planen, um deinen Geschäftsbetrieb und deine Kund:innen nicht zu vernachlässigen. Im Idealfall solltest du die Elternzeit rechtzeitig im Voraus ankündigen und mit deinen Kund:innen besprechen. Je nach Art deines Geschäfts kannst du beispielsweise eine geeignete Vertretung bestimmen, die während deiner Abwesenheit deine Projekte weiter betreut.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann als Selbstständige:r herausfordernd sein. Es erfordert eine gute Organisation und eine klare Priorisierung. Die Elternzeit bietet dir jedoch die Möglichkeit, bewusst Zeit mit deinem Kind zu verbringen und gleichzeitig an deinem Unternehmen festzuhalten. Es kann hilfreich sein, sich während der Elternzeit flexible Arbeitszeiten einzurichten oder gegebenenfalls in Teilzeit wieder einzusteigen, um den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.
Die Elternzeit steht auch Selbstständigen zu, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und die Familie aktiv zu unterstützen. Mit dem Elterngeld und der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit gibt es finanzielle Unterstützung für selbstständige Eltern. Die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert aber gerade für dich eine gute Planung.
Indem du rechtzeitig kommunizierst und gegebenenfalls Vertretungsmöglichkeiten schaffst, kannst du die Elternzeit als Selbstständige/r optimal nutzen. Genieße diese wertvolle Zeit mit deinem Kind und baue gleichzeitig dein Unternehmen weiter aus.
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