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Ist dein Stipendium von der Steuer befreit?

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Musst du auf dein Stipendium Steuern zahlen? Keine Panik, in der Regel ist das nicht der Fall! Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen du dein Stipendium bei der Steuer angeben musst.

Hier erklären wir dir, unter welchen Voraussetzungen ein Stipendium von der Steuer befreit ist, was du bei der Steuererklärung bei deinem Auslandsstipendium beachten und warum du dich als Doktorand:in unbedingt um eine Krankenversicherung kümmern solltest.

Stipendium und Steuern

Nicht wenige Student:innen spielen mit dem Gedanken, nach ihrem Abschluss zu promovieren. Warum auch nicht? Ein Doktortitel macht sich gut im Lebenslauf und kann so manche Tür im späteren Berufsleben öffnen. Doch nicht jede:r Student:in setzt dieses Vorhaben nach dem Studium auch tatsächlich in die Tat um. Der Grund: Eine Promotion nimmt viel Zeit in Anspruch und zieht sich meist über mehrere Jahre hin. Nebenbei einen festen Job zu haben, ist nahezu unmöglich, wenn die Doktorarbeit nicht zu einer unendlichen Geschichte werden soll.

Aufgrund einer fehlenden finanziellen Absicherung rückt die Promotion für viele Absolvent:innen in den Hintergrund. Andere haben das große Glück, als wissenschftliche:r Mitarbeiter:in an der Uni bleiben zu können, um dort in Ruhe an ihrer Doktorarbeit arbeiten zu können. Für alle anderen, die sich nicht sofort ins Berufsleben stürzen wollen, stellt ein Stipendium vielleicht die letzte Möglichkeit dar, die Universität doch noch als Doktor:in zu verlassen. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob du bei der Steuer dein Stipendium angeben musst und sich dadurch deine finanzielle Absicherung verringert.

Stipendium: Steuerliche Behandlung

Hier die gute Nachricht: Die meisten Stipendien sind steuerfrei, denn ein solches wird durch das Finanzamt nicht als Lohn, sondern als Zuschuss zum Lebensunterhalt und für die Ausbildung gewertet. Dadurch, dass du in der Regel kein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Stipendiengeber eingehst, musst du dein Stipendium auch nicht bei der Steuer angeben. Das gilt nicht nur für Promotionsstipendien. 

Stipendien, die dir dabei helfen, dein Studium oder Auslandssemester zu finanzieren, sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Dazu gehören z. B. auch solche, die von gemeinnützigen europäischen Stiftungen vergeben werden. Bei diesen Stipendien kann es lediglich vorkommen, dass dich das Finanzamt nach Informationen zu deren Satzung und gegebenfalls deinem Forschungsprojekt fragt. Zu den Stipendien, die in Deutschland von der Steuer befreit sind, gehören unter anderem:

  • Alexander-von-Humboldt-Stiftung
  • Avicenna-Studienwerk
  • Boehringer-Ingelheim-Fonds
  • Claudia-Meyer-Stipendium
  • Deutscher Akademische Auslandsdienst (DAAD)
  • Deutschlandstipendium des Bildungsministeriums
  • Hans-Böckler-Stiftung
  • Heinrich-Böll-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Stiftung der deutschen Wirtschaft (SDW)
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Auch das für Auslandssemester vorgesehene Erasmus-Stipendium ist von der Steuer befreit. Allerdings solltest du in diesem Fall gewisse Dinge beachten, wenn du die Kosten deines Auslandsaufenthalts in deiner Steuererklärung geltend machen willst. 

Auslandssemester: Muss das Erasmus-Stipendium bei der Steuer angegeben werden?

Grundsätzlich gilt: Erhältst du für ein Auslandssemester ein Stipendium, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist dieses steuerfrei. So auch das Erasmus-Stipendium der EU. Allerdings kannst du die verschiedenen Kosten, die während deines Auslandsaufenthalts anfallen, steuerlich geltend machen – so z. B.:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Mögliche doppelte Haushaltsführung
  • Kosten im Studium
  • Anfallende Kosten für die Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
  • Reisekosten
  • Studiengebühren der jeweiligen Universität
  • Studienkredit
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungsmehraufwand

In diesem Fall musst du dein Erasmus-Stipendium bei der Steuer angeben. Es wird dann mit den Kosten verrechnet, die du geltend machen willst. Das gleiche gilt, wenn du Auslands-BAföG für deine Unterkunft erhalten hast. 

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Stipendium steuerfrei

In der Regel gilt: Ein Stipendium ist von der Steuer befreit, wenn es von einer öffentlichen Einrichtung, wie einer staatlichen Stiftung oder einem Verein, vergeben wird. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Laut Einkommensteuergesetz darf ein Stipendium nur zur Förderung von Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- bzw. Fortbildung eingesetzt werden. 
  • Dein Stipendium darf nicht an eine Gegenleistung wie z. B. ein Arbeitsverhältnis geknüpft sein. Ansonsten ist es nicht länger steuerfrei, da du es als „Lohn“ für deine Arbeit erhältst.

Zudem darf dein Stipendium nicht zu hoch sein. Der Förderbetrag soll gerade so hoch sein, dass es die Kosten für deinen Lebensunterhalt deckt und dir deine Promotion bzw. Ausbildung ermöglicht. Dabei hängt die Höhe von deinen individuellen Lebensumständen, deinem Alter, deinem akademischen Grad und dem Gehalt ab, das du eventuell vor dem Erhalt des Stipendiums verdient hast. 

Wann ist ein Stipendium nicht steuerfrei?

Liegt dein erster Hochschulabschluss mehr als zehn Jahre zurück, musst du auf dein Stipendium grundsätzlich Einkommensteuer zahlen. Wie bereits erwähnt, ist ein Stipendium auch nicht länger steuerfrei, wenn du als Gegenleistung für dieses ein Arbeitsverhältnis eingehst. Erhältst du z. B. ein Stipendium von einem Unternehmen, musst du Steuern darauf zahlen, sofern du für es arbeitest. Unter diesen Voraussetzungen kommt es bei einem Stipendium ebenfalls zu einer anderen steuerlichen Behandlung:

  • Stipendien einer privatrechtlichen Stiftung ohne freigegebene Vergaberichtlinien sind grundsätzlich steuerpflichtig.
  • Der Förderbetrag übersteigt wesentlich die Lebenshaltungs- und Forschungskosten.      

Beispiele für nicht steuerfreie Stipendien sind das EXIST-Gründerstipendium, das Existenzgründer unterstützt. Schließlich erfüllt es nicht den Zweck der Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Ausbildung. Auch das Heisenberg-Programm, bei der sich die Höhe des Förderbetrags nach dem Gehalt eines Hochschullehrers richtet, ist nicht steuerfrei.

Stipendium: Ohne Steuern und ohne Krankenversicherung

Ein Stipendium ist nicht nur steuerfrei, sondern auch frei von Sozialabgaben. Da du dich in keinem klassischen Beschäftigungsverhältnis befindest, zahlt der Stipendiengeber weder Renten- noch Kranken- oder Arbeitslosenversicherung für dich. Das heißt, dass du dich vor allem um deine Krankenversicherung selbst kümmern musst, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Lebenssituation hast du dabei folgende Optionen:

  • Familienversicherung, z. B. über die Eltern
  • Studentische Krankenversicherung
  • Freiwillige Versicherung
  • Gesetzliche oder private Versicherung 

Obwohl du keine Beiträge einzahlst, wird deine Studienzeit zu deiner späteren Rente dazugezählt. Dies ist während deiner Promotion nicht mehr der Fall, auch nicht, wenn du noch an der Uni eingeschrieben bist. Hier hast du die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Ob sich das für diese Zeit lohnt, solltest du zunächst in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung klären.


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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