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Probearbeit: Ist eine Bezahlung Pflicht?

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Wenn du als Freelancer:in tätig bist, kannst du im besten Fall dein Arbeitsleben nach deinen Wünschen und Bedürfnissen gestalten und an Aufträgen arbeiten, die dich interessieren.

Hin und wieder kann es vorkommen, dass neue Kund:innen kostenlose Probearbeiten von dir verlangen. Wir klären die Frage „Muss Probearbeit bezahlt werden?“ und verraten dir, wie du dich verhalten kannst, wenn wegen der Bezahlung Unstimmigkeiten auftreten.

Sind Probearbeiten ohne Bezahlung erlaubt?

Als Freelancer:in kannst du deine Arbeitszeit, deine Aufträge und die Unternehmen oder Kund:innen, für die du arbeitest, frei bestimmen. Dafür trägst du jedoch auch die alleinige Verantwortung für die Absicherung deiner Urlaubs- und Krankentage, deine Versicherungen und deine Altersvorsorge. Neue Aufträge und ein gutes Verhältnis zu deiner Kundschaft oder zu Arbeitgeber:innen sichern daher in erster Linie deinen Lebensunterhalt.

Bei der Zusammenarbeit mit neuen Kund:innen kann es in einigen Fällen zu Schwierigkeiten bei der Kommunikation oder zu unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen kommen, zum Beispiel wenn es um die Abgabe von Probearbeiten geht.

Einige Kund:innen könnten vor der Schließung eines Freelancer:innen-Vertrags eine Probearbeit von dir erhalten wollen, um sicher zu gehen, dass sich eine kurzfristige oder langfristige Zusammenarbeit für sie lohnt. Aber wird Probearbeit auch bezahlt? Bei dieser Frage könnte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und deinen Arbeitgeber:innen kommen. Gesetzlich gilt Probearbeit nicht als Arbeitsverhältnis, sondern als sogenanntes Einfühlungsverhältnis – und Probearbeitstage müssen nicht vergütet werden.

Jedoch besteht auch keine Pflicht zur Verrichtung von Probearbeit auf Arbeitnehmer:innenseite. Als Freelancer:in kannst du grundsätzlich selbst entscheiden, ob du unbezahlte Probearbeiten anbieten möchtest. Ob Probearbeiten ohne Bezahlung fair sind, ist jedoch fragwürdig, da für dich als Freelancer:in unbezahlte Arbeitszeit mit einer Unsicherheit bezüglich deines Einkommens einhergeht.

Probearbeiten mit Vertrag: Gesetzliche Regelungen

Als Freelancer:in hast du außerdem die Möglichkeit, einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben, in dem ein Probearbeitsverhältnis über längere Zeit hinweg schriftlich festgehalten wird. Normalerweise schließt du als Freelancer:in einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag mit einem bestimmten Unternehmen ab.

Ein Dienstvertrag verpflichtet dich dabei zur Erbringung einer bestimmten Leistung. Das kann beispielweise eine Beratungsleistung oder eine Lehrtätigkeit sein. Bei einem Werkvertrag zählt hingegen nicht die erbrachte Leistung, sondern deren Erfolg, zum Beispiel im Falle einer erfolgreichen Reparatur oder der Erstellung einer funktionsfähigen Software.

Bei einem Probearbeitsvertrag endet das Probearbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist automatisch, sofern beide Parteien keinen anschließenden Arbeitsvertrag abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis in Form einer vertraglich geregelten Probezeit hat für dich zur Folge, dass du für die geleistete Arbeit bezahlt werden musst.

Es kann sich also lohnen, einen solchen Vertrag zu verlangen, wenn potenzielle Arbeitgeber:innen eine längere Probezeit fordern. Ein Probearbeitsvertrag ohne Vergütung ist gesetzlich nicht zulässig.

Was kann ich tun, um unbezahlte Probearbeit zu umgehen?

Damit deine Arbeitszeit nicht unbezahlt bleibt und du nicht leer ausgehst, kannst du verschiedene Lösungen anbieten, um dennoch auf einen gemeinsamen Nenner mit Kund:innen oder Arbeitgeber:innen zu kommen, die keine Vergütung für eine Probearbeit vorsehen.

1. Verweise auf bereits vorhandene Arbeiten

Wenn du bereits Erfahrung in deiner Branche hast, kannst du deiner Kundschaft bereits vorhandene, gelungene Arbeiten von dir präsentieren, um sie von deinem Können zu überzeugen. Je ähnlicher sie dem geforderten Auftrag der Kund:innen sind, desto besser.

2. Verlange eine Aufwandsentschädigung

Wenn du bereit bist, deine Probearbeit lediglich für einen Teil des vollen Honorars zu erledigen, kannst du dies im Vorfeld deinen Kund:innen vorschlagen, um ihnen entgegenzukommen und zumindest nicht gänzlich leer auszugehen.

3. Verlange das volle Honorar

Auch wenn deine Kund:innen nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind – du kannst auch für Probearbeiten eine volle Vergütung verlangen. Möglicherweise benötigst du hier etwas diplomatisches Geschick, falls Kund:innen hartnäckig ihre Vorstellungen durchsetzen wollen. Du kannst jedoch beispielweise transparent deutlich machen, dass du als Freelancer:in auf das volle Honorar angewiesen bist, um deine Lebenserhaltungskosten zu decken.

➡️ So berechnest du dein Honorar als Selbstständige:r

4. Lehne gegebenenfalls eine Zusammenarbeit ab

Als Freelancer:in mit einem festen Kundenstamm und regelmäßigen Aufträgen bist du möglicherweise in der Position, nicht jeden Auftrag annehmen zu müssen. Wenn du dich mit unbezahlter Probearbeit nicht wohlfühlst und deine Kundschaft weiterhin darauf besteht, kannst du den Auftrag jederzeit ablehnen. Denke daran, im Falle von Unstimmigkeiten jederzeit ruhig und respektvoll in der Kommunikation mit Kund:innen aufzutreten und deine Grenzen klar zu kommunizieren, um keine negativen Bewertungen oder Rezensionen zu riskieren.

Nun hast du alle wichtigen Informationen darüber, ob du Probearbeit unbezahlt durchführen musst und wie du dich im Austausch mit Kund:innen oder Arbeitgeber:innen durchsetzen kannst. Für weitere hilfreiche Informationen zum Thema Freelancer und Steuern und darüber, welche Versicherungen du als Freelancer:in haben solltest, findest du ebenfalls auf unserem Blog.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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