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Wer in Deutschland seinen Meister macht und einen eigenen Betrieb eröffnen oder übernehmen möchte, kann unter Umständen Zuschüsse beantragen. Da sich die Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie je nach Bundesland unterscheiden, erklären wir dir hier, wo es welchen Bonus gibt.
Was ist die Meistergründungsprämie?
Für (frischgebackene) Meister:innen ist es häufig ein logischer Schritt, einen eigenen Betrieb zu gründen. Neben einigen bürokratischen Hürden und einem passenden Businessplan ist selbstverständlich auch die Finanzierung von Anfang an eine wichtige Baustelle. Hier kommt die Meistergründungsprämie ins Spiel. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den du im Zuge deiner Geschäftseröffnung beantragen kannst.
Da diese Zahlung allerdings in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Voraussetzungen. Viele Bundesländer gewähren gar keine Meistergründungsprämie, andere haben vergleichsweise hohe Hürden für die Beantragung aufgestellt. Wir erklären dir aber genau, wie die Situation in den unterschiedlichen Bundesländern aussieht.
Baden-Württemberg gewährt eine Meistergründungsprämie für Meister:innen, die sich erstmals selbstständig machen oder einen bestehenden Handwerksbetrieb im Bundesland übernehmen. Dieser Bonus kann zum Beispiel für die Deckung laufender Kosten, Neuanschaffungen oder Werbung genutzt werden und beträgt maximal 10.000 Euro. Er wird als Tilgungszuschuss auf Darlehen im Rahmen der Startfinanzierung 80 verrechnet.
Meister:innen benötigen für die Beantragung ihre Gewerbeanmeldung, den Meisterbrief und einen Business- und Finanzierungsplan. Wird die Zahlung genehmigt, müssen Jungunternehmer:innen die Meistergründungsprämie nicht zurückzahlen.
Bayern
Anders sieht es bei den Nachbar:innen im Osten aus. Bayern gewährt keine Meistergründungsprämie, sondern lediglich einen Meisterbonus für Absolvent:innen, die ihren Meisterbrief im Freistaat erhalten haben. Seit 2023 beträgt die Einmalzahlung 3.000 Euro.
Berlin
Neue Handwerksmeister:innen in Berlin können sich bei einer Geschäftsgründung auf bis zu 25.000 Euro freuen. Dieser Maximalbetrag ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft und setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Die Basisförderung beläuft sich auf 10.000 Euro. Für Gründerinnen, die in einem frauen-atypischen Gewerbe arbeiten, sind bis zu 15.000 Euro möglich. Als frauen-atypisch gelten Berufe, in denen in Berlin bis zum Ende des vor-vorletzten Jahres weniger als 20 Prozent Mädchen ausgebildet wurden.
Drei Jahre nach der Geschäftsgründung kann eine Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzförderung beantragt werden. Die Förderung für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder zwei Teilzeitstellen von je 50 Prozent wird mit 6.000 Euro bezuschusst. Für einen Ausbildungsplatz stehen dir 7.500 Euro beziehungsweise 10.000 Euro für einen frauenatypischen Beruf zu.
Brandenburg
Gründer:innen in Brandenburg steht eine Meistergründungsprämie von einmalig bis zu 12.000 Euro zu. Dies gilt für das erste eigene Unternehmen oder die Übernahme einer bestehenden Firma. Für einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz kannst du zusätzlich 5.000 Euro pro Mitarbeiter beziehungsweise 7.000 Euro pro Mitarbeiterin beantragen.
Bremen
In Bremen gibt es keinen Bonus für Gründer:innen, sondern lediglich eine Meisterprämie bei bestandener Prüfung in der Hansestadt. Diese beläuft sich auf 4.000 Euro und muss spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Abschlusszeugnisses beantragt werden.
Hamburg
In Hamburg ist keine Meistergründungsprämie vorgesehen. Lediglich einen Zuschuss von 1.000 Euro für die bestandene Meisterprüfung gibt es.
Hessen
Auch in Hessen wird nur die erfolgreiche Prüfung mit 1.000 Euro vergütet. Einen Gründungszuschuss gibt es hingegen nicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Bei der ersten Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs winken Meister:innen in Mecklenburg-Vorpommern 7.500 Euro Meistergründungsprämie. Zurückzahlen müssen sie diese nicht. Die Prämie wird allerdings pro Betrieb und nicht pro Mitgründer:in gezahlt und der Antrag für die Meistergründungsprämie muss spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Prüfungszeugnisses eingereicht werden.
Wenn du innerhalb eines Jahres nach Gründung einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffst, kannst du weitere 2.500 Euro beantragen. Dazu gibt es mit „Meister-Extra“ eine einmalige Förderung von 2.000 Euro für die erfolgreiche Weiterbildung zum Meister oder zur Meisterin. Die 50 besten Absolvent:innen bekommen 1.000 Euro mehr.
Niedersachsen
Eine „Gründungsprämie für das Handwerk“ gibt es auch in Niedersachsen. 10.000 Euro können für zwölf Monate beantragt werden. Frischgekürte Meister:innen erhalten für ihren Abschluss außerdem einen Bonus von 4.000 Euro.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen musst du für die Meistergründungsprämie mindestens einen unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungsplatz schaffen. Bei Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze für ein Jahr gewährleistet werden. Dazu sind Gründungskosten von mindestens 12.000 Euro Voraussetzung. In diesem Fall erhältst du einen Zuschuss in Höhe von 8.400 Euro. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einem Finanzierungsbedarf von mindestens 15.000 Euro gewährt.
Zusätzlich gibt es für neue Meister:innen in NRW einen einmaligen Bonus in Höhe von 2.500 Euro.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bietet zwei sogenannte Aufstiegsboni. Der Aufstiegsboni I ist mit einer Meisterprämie gleichzusetzen und beträgt 2.000 Euro für eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Für eine anerkannte Existenzgründung stehen dir weitere 2.500 Euro zu. Dies gilt unter Umständen auch für den Beginn einer Nebenerwerbstätigkeit.
Saarland
Das Saarland bietet keine Meistergründungsprämie, sondern nur einen Aufstiegs- oder Meisterbonus von einmalig 1.000 Euro.
Sachsen
Auch in Sachsen gibt es nur einen Meisterzuschuss für den erfolgreichen Abschluss. Dieser beläuft sich seit Anfang 2023 allerdings auf insgesamt 2.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Für einen neugegründeten oder übernommenen Betrieb in Sachsen-Anhalt stehen dir 10.000 Euro Meistergründungsprämie zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Firma für mindestens drei Jahre geführt wird. Außerdem musst du eine Investition von mindestens 15.000 Euro nachweisen. Für den erfolgreichen Abschluss stehen dir außerdem 1.500 Euro zu.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es eine Prämie von bis zu 10.000 Euro. Die Basisprämie in Höhe von 7.500 Euro erhältst du, wenn du vor der Gründung oder Übernahme eine Beratung zur Meistergründungsprämie durch die Handwerkskammer in Anspruch nimmst. Weitere 2.500 Euro stehen dir nach drei Jahren zu, wenn du nachweisen kannst, dass du einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und diesen für mindestens ein Jahr besetzt hast.
Thüringen
Auch Thüringen bietet Meister:innen Unterstützung bei der Neugründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes. Der Basisbetrag liegt hier aktuell bei 5.000 Euro, sofern die zuständige Handwerkskammer eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Weitere 2.500 Euro stehen dir zu, wenn du einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Vollzeit oder zwei in Teilzeit schaffst und besetzt. Alternativ kannst du einen neuen Ausbildungsplatz für mindestens ein Jahr angeben.
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Patric S
31.03.2026
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vuno7
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LisNutz
11.05.2024
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Willi H
09.04.2026
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