Als Journalist und Freiberufler durchstarten: So gelingt’s!

Journalismus ist für dich nicht bloß ein Beruf, sondern deine Leidenschaft? Diese Einstellung teilst du mit vielen anderen, die diesen Beruf wortwörtlich als ihre Berufung sehen und aus Überzeugung ausüben.

Wenn du dich als Journalist:in und Freiberufler:in selbstständig machen willst, solltest du diesen Schritt gut planen, denn die Konkurrenz ist groß und die Bezahlung in der Regel eher schlecht. Hier verraten wir dir, worauf du unbedingt achten solltest, damit du als freie:r Journalist:in erfolgreich wirst!

Was sind freie Journalisten?

Journalist:innen, die als Freiberufler:innen arbeiten, werden freie Journalist:innen genannt. Genauso wie ihre festangestellten Kolleg:innen verdienen sie ihr Geld mit Redaktionsdiensten, dem Recherchieren und Entwickeln von Themen und, je nach Medium, dem Verfassen von Artikeln für Tageszeitungen und Magazine, dem Einsprechen von Radiobeiträgen oder dem Filmen von Fernsehfeatures. Allerdings tun sie dies nicht für einen festen Arbeitgeber, wie z.B. eine Zeitung oder einen Radiosender, denn sie arbeiten „frei“ für unterschiedliche Auftraggeber. Dies können neben den verschiedenen Medien auch Pressestellen, Firmen oder PR-Agenturen sein. 

Freie Journalist:innen verkaufen ihre fertigen Artikel und Beiträge an interessierte Medien oder arbeiten an einem Thema auf Honorarbasis. Das heißt: Im Gegensatz zu festangestellten Journalist:innen beziehen sie kein festes Gehalt. Ihr Verdienst ist komplett von ihrer persönlichen Auftragslage abhängig. Daher ist es als Freiberufler:in von Vorteil, nicht nur auf einen Schwerpunkt innerhalb dieses Berufsfeldes zu setzen. Denn zu den möglichen Tätigkeitsfeldern zählen unter anderem auch: 

Dabei kann ein:e Journalist:in als Freiberufler:in z.B. auch die Funktion als Redakteur:in, Moderator:in, Publizist:in, Korrespondent:in oder Medienproduzent:in übernehmen. 

Journalist: Freiberufler wider Willen?

Die meisten Journalist:innen arbeiten als Freiberufler:innen. Eine Festanstellung ist heutzutage eher eine Seltenheit bzw. ein wahrer Glücksfalls. Dies liegt daran, dass sich die Verbreitungsmöglichkeiten von Informationen dank des Internets dramatisch verändert haben und die Nachfrage nach Printmedien auch im Nachrichtenbereich immer weiter abnimmt. Trotzdem hat der Beruf Journalist:in nichts an seiner Attraktivität verloren. 

Dies bedeutet jedoch auch, dass die Konkurrenz in diesem Berufsfeld sehr groß ist. Aus diesem Grund haben mittlerweile auch nur noch sehr gut ausgebildete Journalist:innen mit einem entsprechenden Hochschulstudium, Abschluss einer Journalistenschule inklusive unterschiedlichen Praktika und im besten Falle einem Volontariat, eine reale Chance auf eine Festanstellung. Für Journalist:innen, die als Freiberufler:innen arbeiten, können sich aufgrund ihres Netzwerks unter Umständen jedoch neue berufliche Perspektiven ergeben. 

Voraussetzungen: So machst du dich als Journalist und Freiberufler selbstständig

Grundsätzlich gilt: Jede:r kann als freie:r Journalist:in arbeiten. Auch als Quereinsteiger:in kannst du deinen Traum von der Selbstständigkeit als Journalist:in verwirklichen. Um erfolgreich zu sein, sprich deinen Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit zu verdienen, reicht es jedoch nicht, ein Talent für Recherche und Schreiben zu haben. Denn als freie:r Journalist:in musst du auch dich und vor allem deine Arbeit gut verkaufen können. An dieser unternehmerischen Komponente scheitern viele. Außerdem solltest du folgende Voraussetzungen mitbringen, um Erfolg zu haben:

Freier Journalist: Gehalt und Honorar

Während festangestellte Journalist:innen je nach Qualifikation ein Gehalt zwischen 3.000 und 4.000 Euro brutto im Monat beziehen, kommen freie Journalist:innen laut dem Deutschen Fachjournalistenverband auf ein Durchschnittsgehalt von 2.000 Euro brutto. Zudem ist der Verdienst natürlich von der Auftragslage abhängig. So kann es also auch vorkommen, dass ein:e freie Journalist:in deutlich weniger Gehalt in schlechten Monaten verdient. Nur etwa 20 Prozent aller Journalist:innen, die Freiberufler:innen und überdurchschnittlich qualifiziert sind, kommen auf ein monatliches Einkommen von über 3.000 Euro brutto. 

Falls du einen Beitrag nicht verkaufst, sondern im Auftrag arbeitest, erhältst du als freie:r Journalist ein Honorar pro Artikel. Die Höhe dieses Honorars musst du zuvor mit deinem Auftraggeber aushandeln und ist z.B. auch abhängig von der Auflagenhöhe des Mediums, in dem deine Arbeit veröffentlicht werden soll. Teilweise betragen die Honorare dabei nur 10 Cent pro Zeile. Die Durchschnittshonorare in Funk und Fernsehen liegen laut Freischreiber-Report bei gerade einmal 22,73 Euro pro Stunde (brutto). 

Für freie Journalist:innen lohnt es sich auf jeden Fall, hart ums Honorar zu verhandeln und immer mit einem Tagessatz im Kopf zu operieren – denn wer eine Woche lang recherchieren und mehrere Quellen ausfindigmachen muss und hinterher nur zwei Seiten Text abrechnen kann, kommt auf keinen grünen Zweig. Zumindest Expertise zahlt sich häufig aus: In den Printmedien beispielsweise verdienen freie Fachjournalist:innen dank ihres Spezialwissens je nach Berufserfahrung zwischen 45 und 85 Euro pro Stunde. 

💡Tipp von Accountable: Als freie:r Journalist:in musst du korrekte Rechnungen schreiben. Nutze dafür die Steuerlösung von Accountable und deine Rechnungen entsprechen immer zu 100% den rechtlichen Vorgaben. So einfach geht’s!

Freier Journalist als Nebenjob

Neben dem geringen Einkommen müssen sich freiberufliche Journalist:innen auch selbstständig um eine Krankenversicherung und Altersvorsorge kümmern. Auch wenn die Künstlersozialkasse (KSK) einige Kosten teilweise übernimmt, bleibt dadurch am Monatsende vom Brutto nicht viel übrig. Von einer finanziellen Sicherheit, wie sie dir eine Festanstellung bietet, bist du als freie:r Journalist:in also weit entfernt. Doch kein Grund zu verzweifeln. Der Traum, sich als Journalist:in und Freiberufler:in selbständig zu machen, ohne die soziale Absicherung zu verlieren, lässt sich dennoch realisieren. 

Den Beruf der oder des freien Journalist:in als Nebenjob auszuüben, mag zunächst wenig attraktiv klingen, bietet jedoch einige Vorteile:

Natürlich musst du deine nebenberufliche Selbständigkeit mit deiner oder deinem Chef:in zunächst abklären. Seine oder ihre grundsätzliche Zustimmung benötigst du allerdings nicht. 

Selbstständig als Journalist: Freiberuflich oder gewerblich

Die meisten freien Journalist:innen sind Freiberufler und betreiben in der Regel keine Gewerbe. Daher ist eine Gewerbeanmeldung auch nur in seltenen Fällen nötig. Das ist auch gut so, denn als Freiberufler:in genießt du einige Vorteile: So entfällt z.B. die Pflicht zur Buchführung und die Gewerbesteuer. 

Als Journalist:in und Freiberufler:in musst du lediglich Einkommenssteuer zahlen und dem Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu Ermittlung deines Umsatzes vorlegen. Auch die Anmeldung als Freiberufler:in beim Finanzamt ist denkbar einfach: Dazu informierst du dieses lediglich über deine freiberufliche Tätigkeit, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst. Danach erhältst du deine Steuernummer und kannst deine Leidenschaft zu deinem Beruf machen. 

➡️ Hier geht’s zum offiziellen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, um deine Selbstständigkeit anzumelden.


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Accountable Team
Aktualisiert am

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