Als Angestellter selbstständig machen: Das musst du wissen

Du bist angestellt und spielst mit dem Gedanken, dich selbstständig zu machen, weil du endlich dein:e eigene:r Chef:in sein willst? Diesen Traum teilst du mit vielen anderen Festangestellten, die mit ihrer beruflichen Situation nicht glücklich sind. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit ist groß und birgt auch Risiken. Hier haben wir viele hilfreiche Infos für dich gesammelt, um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen.

Sich aus einem Angestelltenverhältnis selbständig machen

Sich als Angestellte:r selbstständig zu machen, klingt für viele verlockend: Endlich unabhängig sein und die eigenen Ideen und Vorstellungen verwirklichen. Diese berufliche Freiheit hat allerdings auch eine Kehrseite: Kündigst du deinen Job, verlierst du neben deiner sozialen Absicherung auch deine finanzielle Sicherheit, die dir deine Festanstellung geboten hat. 

Bleiben die monatlichen Gehaltszahlungen deines/deiner Arbeitgeber:in aus, musst du während der Gründungsphase zunächst von deinen Ersparnissen leben. Hinzu kommen die Gründungskosten, die, je nachdem wie du dich aus deinem Angestelltenverhältnis selbständig machen willst, unterschiedlich hoch ausfallen können. Doch keine Panik: Das beutet nicht, dass du deinen Traum von der Selbstständigkeit komplett aufgeben musst. Denn man kann auch als Angestellter nebenbei seine eigene Firma gründen.

Sich nebenberuflich als Angestellte:r selbstständig machen

Wer sich nebenberuflich als Angestellte:r selbständig machen möchte, geht deutlich weniger Risiken als jemand ein, der alles auf eine Karte setzt, seinen Job kündigt und ein Unternehmen gründet. Neben einem regelmäßigen Einkommen inklusive Kranken- und möglicherweise Urlaubsgeld, bist du auch weiterhin sozial abgesichert. Allerdings kann eine nebenberufliche Selbstständigkeit auch zu einer zusätzlichen Belastung werden. Jedoch bieten sich dir mit dieser Option neben der finanziellen Sicherheit weitere Vorteile: 

Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sammelst du also bereits viel Erfahrung, mit der du dich auf eine mögliche hauptberufliche Selbstständigkeit vorbereiten kannst. 

Wieviel darf ich als Angestellte:r selbstständig dazuverdienen?

Wenn du dich dazu entschließt, dich aus deinem Angestelltenverhältnis selbständig zu machen, solltest du unbedingt klären, wie viel du dazuverdienen darfst. Dies ist abhängig davon, wie viel du hauptberuflich verdienst. Dabei dürfen die Einkünfte aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit maximal 50 % deines Gesamteinkommens betragen. Bist du Beamter:in sind es nur 40 %. Zudem sollte deine Arbeitszeit nicht 18 Stunden pro Woche übersteigen. 

Auf diese Regeln solltest du unbedingt achten, denn sie legen unter anderem fest, bis zu welchem Umfang eine berufliche Tätigkeit als nebenberuflich akzeptiert wird. Überschreiten Arbeitszeit und Einkommen diese Grenzwerte, bist du nicht mehr neben-, sondern hauptberuflich selbstständig. In diesem Fall bist du nicht länger sozialversicherungspflichtig und deine gesetzliche Krankenversicherung wird nicht mehr von deinem/deiner Arbeitgeber:in finanziert. Das heißt, dass du dich freiwillig kranken- und pflegeversichern musst.

Als Angestellte:r selbständig machen: Informiere deinen Arbeitgeber

Du benötigst von deiner:m Arbeitgeber:in keine Zustimmung für deine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit, denn jede:r Arbeitnehmer:in hat ein Recht darauf. Allerdings kann es in Ausnahmefällen sein, dass dein Arbeitsvertrag eine weitere Tätigkeit ausschließt. 

Auch wenn es sich nur um eine Formsache handelt, solltest du deine:n Arbeitgeber:in trotzdem informieren, denn auch hier gelten bestimmte Regelungen. Verstößt du nachweislich gegen diese, ist dein:e Arbeitgeber:in rechtlich dazu in der Lage, dir deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu verbieten oder dein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Daher solltest du folgende Punkte beachten:

Aus Angestelltenverhältnis selbständig machen: Freiberufler oder Gewerbetreibender

Für nebenberuflich Selbstständige gelten dieselben Regeln wie für Selbstständige, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführen. Das heißt: Du musst deine nebenberufliche Tätigkeit ebenfalls anmelden. Das gehört unter anderem zu den ersten Schritten zur Selbstständigkeit. Was zur Anmeldung erforderlich ist, hängt davon ab, ob du als Freiberufler:in arbeiten oder ein Gewerbe betreiben möchtest. 

Wer als Freiberufler:in gilt, ist im Einkommensteuergesetz unter § 18 definiert. Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist, dass die Person eine schöpferische Begabung besitzt und dazu passende Qualifikation vorweisen kann. Letztendlich trifft die Entscheidung darüber, ob du als Freiberufler giltst oder nicht, das Finanzamt. Die Anmeldung erfolgt dann wie folgt:

GmbH gründen als Angestellter

Auch wenn du deine Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausführt, solltet du dir überlegen, ob du als Angestellter eine GmbH gründen willst oder eine andere Rechtsform für dich in Frage kommt. Als Freiberufler ist dies nicht zwingend nötig. Genau wie bei Gewerbetreibenden bietet sich hier meist das Einzelunternehmen als Rechtsform an. Diese hat den Vorteil, dass die Gründung vergleichsweise kostengünstig ist. Jedoch haftest du in diesem Fall mit deinem gesamten Privatvermögen. 

Falls du die Haftung begrenzen willst, musst du eine Kapitalgesellschaft gründen. Hierbei empfiehlt es sich, die Rechtsform der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt) zu wählen. Allerdings fallen die Kosten und auch der Aufwand bei der Gründung deutlich höher aus. Je nachdem für welche Rechtsform du dich entscheidest, hat auch Auswirkungen darauf, welche Steuern du zahlen musst.

Als Angestellter selbstständig machen: Diese Steuern musst du zahlen

Als Gewerbetreibender musst du neben der Einkommenssteuer unter anderem auch noch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Als Freiberufler hast du es dagegen etwas einfacher: Hier zahlst du lediglich Einkommenssteuer. Die Höhe wird über deine jährliche Steuererklärung festgelegt. Zusätzlich musst du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen.

Falls du für deine nebenberufliche Selbstständigkeit die Kleinunternehmerregelung beantragt hast, bist du zusätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Dazu musst du allerdings einige Dinge beachten:

Fand deine Gründung mitten im Jahr statt, muss die Umsatzschätzung auf 12 Monate hochgerechnet werden.


Accountable Team
Aktualisiert am

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