Du hast deine Steuererklärung verschickt und merkst plötzlich, dass du einen Fehler gemacht hast? Keine Panik, Fehler bei der Steuererklärung können jedem mal passieren und lassen sich meist problemlos korrigieren.
Wie das funktioniert, welche Fristen du dabei beachten musst und was passiert, wenn man bei der Steuererklärung Fehler macht und diese dem Finanzamt nicht meldet, erfährst du hier.
Fehler in der Steuererklärung: Mögliche Konsequenzen
Egal, ob du versehentlich vergisst, Einnahmen oder Ausgaben anzugeben, unzulässige Abzüge geltend machen willst oder dich einfach nur bei deiner Steuernummer vertippst: Fehler in der Steuererklärung können nicht nur zu einer zu hohen Steuerlast oder Steuererstattung, sondern auch zu erheblichen Strafen führen. Dies gilt besonders dann, wenn die Fehler vorsätzlich begangen wurden.
Mit welchen Konsequenzen du bei einer unvollständigen bzw. fehlerhaften Steuererklärung rechnen musst, hängt davon ab, wem durch den Fehler ein Schaden entstanden ist. Hast du einen Fehler zum Vorteil des Finanzamts gemacht, wird man dich dafür nicht bestrafen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du vergessen hast, absetzbare Kosten einzutragen und dadurch mehr Steuern gezahlt hast.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn Fehler bei deiner Steuererklärung zu deinem Vorteil ausfallen. Wenn du also weniger Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest. In diesem Fall kommt es vor allem darauf an, ob das Finanzamt glaubt, dass der Fehler bloß ein Versehen war oder du diesen absichtlich gemacht hast. Auch wenn du dazu verpflichtet bist, deine Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen korrekt auszufüllen, wird die Strafe bei versehentlichen Fehlern in der Steuererklärung keine allzu großen Konsequenzen haben.
Vorsätzliche Fehler führen dagegen zu einem Strafverfahren, einer Geldstrafe und in besonders schweren Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe. Daher solltest du Fehler in deiner Steuererklärung grundsätzlich korrigieren, sobald dir diese auffallen.
Steuererklärung: Wie kann ich Fehler korrigieren?
Fehler in deiner Steuererklärung nachträglich zu korrigieren, ist oftmals kein Problem. Wie du dabei am besten vorgehst, hängt davon ab, ob du deinen Steuerbescheid bereits erhalten hast oder nicht.
Bemerkst du einen Fehler, kurz nachdem du deine Steuererklärung abgeschickt hast, meldest du dich einfach bei deinem zuständigen Finanzamt und unterrichtest dieses über den jeweiligen Fehler. Die Bearbeitung deiner Steuererklärung wird dann zurückgestellt und du erhälts eine Frist für deine Korrektur.
Fällt dir auf, dass du in deiner Steuererklärung einen Fehler gemacht hast, nachdem du deinen Steuerbescheid erhalten hast, gilt automatisch eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Innerhalb dieser Frist kannst du gegen deinen Steuerbescheid Einspruch einlegen, den du begründen musst. Hast du z.B. noch weitere Rechnungen gefunden, die du steuerlich geltend machen kannst, legst du diese deinem Einspruch bei und erklärst, warum dir der Fehler unterlaufen ist.
Danach kannst du deine korrigierte Steuererklärung einreichen und erhältst einen aktualisierten Steuerbescheid. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass kein grobes Verschulden vorliegt. Das wäre der Fall, wenn du deine Belege nicht sorgfältig gesammelt oder die Steuererklärung nicht richtig gelesen oder bearbeitet hast.
„Fehler in der Steuererklärung passieren – auch Profis sind davor nicht gefeit. Wichtig ist, schnell zu reagieren. Solange der Bescheid noch nicht da ist, kannst du unkompliziert korrigieren. Und selbst nach Erhalt hast du vier Wochen Zeit für einen Einspruch.”
Andreas Reichert – Steuerberater und Partner von Accountable
Fehler in Steuererklärung korrigieren und „schlichte Änderung“ beantragen
Neben einem Einspruch kannst du auch einen „Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach § 172 der Abgabenordnung“ bei deinem Finanzamt stellen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn du z.B. Rechnungen nicht übersehen, sondern diese erst verspätet erhalten hast. Im Gegensatz zum Einspruch, wird in diesem Fall nicht dein gesamter Steuerbescheid neu berechnet, sondern nur der jeweilige korrigierte Punkt.
Der Vorteil: Das Ergebnis deines Bescheids kann sich nicht verschlechtern, sondern nur zu deinem Vorteil verbessern. Auch beim Antrag auf schlichte Änderung gilt eine Frist von vier Wochen. Der Nachteil: Schaffst du es in diesen Zeitraum nicht den Änderungsantrag abzusenden, kannst du auch keinen Einspruch mehr einlegen und du musst die Steuerschuld bezahlen.
Steuererklärung wegen Fehlern zurückziehen
Falls du nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, weil du z.B. noch studierst, besteht die Möglichkeit, deine freiwillige Steuererklärung zurückzuziehen. Dies gilt nicht nur, wenn du bei deiner Steuererklärung einen Fehler gemacht hast. Auch wenn das Finanzamt entgegen deinen Erwartungen eine höhere Nachzahlung verlangt, kannst du innerhalb von vier Wochen nach Erhalt deines Steuerbescheids Einspruch gegen diesen einlegen. Dann kannst du deine Steuererklärung einfach zurückziehen und unter Umständen viel Geld sparen.
Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächlich keine Abgabepflicht für eine Steuererklärung besteht und du die Frist einhältst. Läuft diese ab, kannst du auch eine freiwillige Steuererklärung nicht mehr zurückziehen und der Steuerbescheid bleibt gültig.
Fristen bei Fehlern in deiner Steuererklärung
Die vierwöchige Frist für einen Einspruch oder einen Antrag auf schlichte Änderung gilt übrigens nur, wenn du selbst und nicht das Finanzamt von einer Korrektur profitierst. Wenn du nach der Korrektur also weniger Steuern zahlen musst oder mehr Steuern zurückerhältst. Bekommt der Staat aufgrund deiner Fehler in der Steuererklärung dagegen eine Steuernachzahlung von dir, weil du zu wenig Steuern gezahlt hast, gelten nach § 169 AO deutlich längere Fristen:
- Kleinere Fehler können innerhalb von 4 Jahren nachträglich gemeldet und korrigiert werden.
- Bei größeren, sogenannten „leichtfertigen“ Fehlern beträgt die Frist 5 Jahre, z.B. wenn du eine Frage in der Steuererklärung übersehen hast.
- Besteht der Verdacht, dass du den Fehler absichtlich gemacht hast, um Steuern zu sparen, hast du 10 Jahre Zeit, diesen wieder gut zu machen.
- Bei Steuererklärungen die länger als 10 Jahre zurückliegen, ist eine Korrektur nicht mehr erforderlich.
💡Wichtig: Sobald diese sogenannten Festsetzungsfristen abgelaufen sind, wird dein Steuerbescheid rechtskräftig und lässt sich nicht mehr ändern. Eine solche Frist beginnt dabei grundsätzlich am Ende des Jahres, indem du den jeweiligen Steuerbescheid erhalten hast. Ist dieser z.B. am 8. Juli 2022 bei dir eingegangen, beginnt die Festsetzungsfrist am 1. Januar 2023.
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Wie lassen sich Fehler in der Steuererklärung nachträglich korrigieren
In der Regel kommunizierst du über das Kontaktformular für steuerliche Fragen von ELSTER mit dem Finanzamt. Falls du über ELSTER deine Steuererklärung eingereicht hast, kannst du dort in der hinterlegten Kopie deine Fehler ausbessern und sie nochmals abschicken.
Du hast auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schreiben, allerdings betonen die Finanzbehörden immer wieder, dass über E-Mail-Verkehr keine gesicherte Kommunikation erfolgen kann. Das bedeutet: Du schickst Nachrichten mit der Gefahr, dass unbefugte Dritte darauf Zugriff erhalten. In dem formlosen Antrag für die Änderung müssen dein Name, deine Adresse und deine Steueridentifikationsnummer genannt werden. Sensible Daten wirst du vom Finanzamt auch nicht in Form einer E-Mail, sondern wahrscheinlich in Form eines Briefes zurückerhalten.
Du solltest daher dann auch ganz old school einen Brief schreiben, um die Änderung in deiner Steuererklärung zu beantragen. Per Telefon lässt sich diese Angelegenheit jedoch nicht klären. Du kannst lediglich anrufen, um die Korrektur anzukündigen oder Fragen zu stellen, aber musst sie danach noch auf schriftlichem Wege, elektronisch oder postalisch, nachreichen.
Fehler in deiner Steuererklärung nachträglich zu korrigieren, ist mit einer Steuersoftware wie Accountable besonders einfach. In diesem Fall musst du nur deine gespeicherte Steuererklärung erneut aufrufen und die notwendigen Änderungen vornehmen. Danach schickst du die korrigierte Version nochmals an dein zuständiges Finanzamt.
Auch mit ELSTER lassen sich Fehler schnell und problemlos korrigieren. Da du in diesem Fall deinen Steuerbescheid ebenfalls digital per ELSTER erhältst, lässt sich auch die Einspruchsfrist problemlos einhalten.
So vermeidest du Fehler in deiner Steuererklärung
Fehler können jedem mal passieren und lassen sich selbst in der Steuererklärung in den allermeisten Fällen problemlos korrigieren. Trotzdem solltest du versuchen diese zu vermeiden, um unnötige finanzielle Strafen zu vermeiden. Daher solltest du auf folgende Dinge achten:
- Kontrolliere alle deine Angaben, bevor du deine Steuererklärung abschickst.
- Gib alle deine Einkünfte an, z.B. auch Nebenjobs oder Gewinne aus Geldanlagen wie Zinsen und Dividenden.
- Nicht auf- oder abrunden. Gib alle Beträge bis auf die letzte Stelle nach dem Komma an.
- Achte darauf, dass du Punkte und Kommas richtig gesetzt hast, damit aus Einnahmen von z.B. 6.500,00 € nicht plötzlich 65.000,00 € werden.
- Arbeite mit einer oder einem Steuerberater:in zusammen, falls du dir unsicher bist.
- Nutze die Accountable-App, die dir dabei hilft, deine Belege zu digitalisieren, den Überblick über deine Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben zu behalten und profitiere zusätzlich von der Garantie für deine Steuererklärung.
FAQ – Was passiert bei Fehlern in der Steuererklärung?
Was passiert, wenn ich einen Fehler in meiner Steuererklärung mache?
Ein Fehler kann zu einer zu hohen oder zu niedrigen Steuerlast führen. Während grobe Fehler zum Nachteil des Finanzamts zu Strafen oder sogar Strafverfahren führen können, sind unbeabsichtigte kleinere Fehler meist folgenlos.
Muss ich dem Finanzamt jeden Fehler mitteilen?
Ja, laut § 153 AO bist du verpflichtet, Fehler in deiner Steuererklärung zu melden, sobald du davon erfährst – insbesondere, wenn sie zu einer zu niedrigen Steuer führen.
Wie kann ich einen Fehler in meiner Steuererklärung korrigieren?
Du hast mehrere Möglichkeiten: Vor dem Erhalt deines Steuerbescheides kannst du dich per formloser E-Mail, formlosen Brief oder über das Elster Portal beim Finanzamt melden. Nach dem Erhalt deines Steuerbescheides musst du Innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Alternativ kannst du einen Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 AO stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und schlichter Änderung?
Beim Einspruch wird Der gesamte Bescheid geprüft und kann sich zu deinen Gunsten oder Ungunsten ändern. Bei einer schlichten Änderung werden nur einzelne Punkte korrigiert und eine Verschlechterung ist ausgeschlossen
Kann ich die Korrektur auch telefonisch melden?
Nein. Telefonisch kannst du nur Rückfragen stellen oder die Korrektur ankündigen. Die eigentliche Korrektur muss schriftlich erfolgen – per Brief oder digital (z. B. Elster).
Kann ich einen Brief schreiben, wenn ich Elster benutzt habe?
Ja. Du bist nicht an das Tool gebunden, über das du die Erklärung eingereicht hast. Ein formloser Brief mit Begründung und ggf. Belegen wird vom Finanzamt akzeptiert.
Wie lange kann ich einen Fehler nachträglich korrigieren?
Das hängt von der Art des Fehlers ab. Nach erhalt deines Steuerbescheides gilt für dich eine 4-wöchige Frist für den Einspruch oder eine schlichte Änderung. Für das Finanzamt gilt:
- 4 Jahre bei einfachen Versäumnissen.
- 5 Jahre bei leichtfertigen Fehlern.
- 10 Jahre bei vorsätzlicher Steuerverkürzung.
Kann ich meine Steuererklärung zurückziehen?
Ja, aber nur, wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet warst (z. B. als Student:in). In dem Fall kannst du innerhalb von 4 Wochen nach Erhaltdes BescheidsEinspruch einlegen und die Erklärung zurückziehen.
Wie kann ich eine Korrektur konkret einreichen?
- Per Elster: Erneute Einreichung mit Korrekturen oder über das Kontaktformular für steuerliche Fragen.
- Per Brief: Formlos mit Angabe von Name, Adresse, Steuernummer, Fehlerbeschreibung und Korrektur.
- Per E-Mail: Ebenso wie per Brief möglich, aber nicht sicher. Keine sensiblen Daten versenden!