Wie muss ich meine Einnahmen auf Fiverr.com versteuern?

Wer als Freiberufler regelmäßig Einnahmen auf der Plattform Fiverr.com erzielt, muss diese selbstverständlich versteuern. Allerdings gibt es aus steuerrechtlicher Sicht dabei einige Stolperfallen, die du beachten solltest, damit es in den Folgejahren nicht zu Problemen mit dem Finanzamt kommt. 

Schritt 1 – Buchhaltung bei Fiverr-Einnahmen

Zunächst musst du dokumentieren, welche Einnahmen du auf Fiverr überhaupt erzielt hast, damit du diese später in deiner Steuererklärung angeben kannst. Die Buchhaltung ist also das A und O, um gegenüber deinem Finanzamt zu beweisen, dass du deine Einnahmen ordnungsgemäß und vollständig versteuert hast.

Fiverr bietet leider keine klassischen „Kontoauszüge“ an, die du als Einkommensnachweis dem Finanzamt einfach vorlegen könntest. 

Laut Website des Dienstleisters kannst du dir jedoch eine jährliche Verdienstbescheinigung ausstellen lassen. Als Alternative kannst du auch einzelne Rechnungen an Fiverr ausstellen, um deine Einnahmen bei der Steuerbehörde zu deklarieren. 

Hinweis: Die Verdienstbescheinigung, die Fiverr dir auf Anfrage ausstellt, kann nur für jeweils abgeschlossene Geschäftsjahre (z.B. Januar 2023 bis Dezember 2023) ausgestellt werden und nicht für kürzere Zeiträume oder einzelne Monate. 

Du kannst außerdem eine Gewinn- und Verlustrechnung in deinem Profil herunterladen. Der Download funktioniert folgendermaßen: 

  1. Logge dich in deinem Profil ein und klicke auf >Einnahmen > Gewinn- und Verlustrechnung erhalten. 
  2. Wähle den passenden Zeitraum aus, den du benötigst (Monat und Jahr)
  3. Lade den Auszug herunter.

Eine weitere Empfehlung für dich als Fiverr-Seller ist, deine monatlichen Einnahmen sehr sorgfältig zu dokumentieren: 

Wenn du Fiverr-Rechnungen für deine verdienten Einnahmen ausstellen willst, sind alle dafür notwendigen Daten inklusive der Firmennummer auf der Website des Anbieters hinterlegt. Du kannst die Rechnungen sowohl physisch als auch per Mail an das Support-Team senden. 

Schritt 2 – Einkommensteuer: Freiberufler oder Gewerbetreibender? 

Wenn du deine Einnahmen ausreichend dokumentierst hast, musst du diese natürlich in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Dabei stellt sich die Frage: Handelt es sich eigentlich um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)? 

Diese Frage ist deshalb relevant, weil diese Unterscheidung zu unterschiedlichen Pflichten führt. Wenn du nämlich gar kein Freiberufler (§ 18 EStG), sondern Gewerbetreibender (§ 15 EStG) bist, hat das beispielsweise zur Folge:  

Kritische Grenzfälle sind beispielsweise Designer:innen, Filmhersteller:innen, Fotografen:innen, Grafiker:innen, Künstler:innen, Musiker:innen – also gerade solche die typischerweise ihre Dienstleistungen auf Fiverr anbieten. Steht bei diesen Tätigkeiten die geistige, schöpferische Arbeit im Vordergrund handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Im Einzelfall ist die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit aber durchaus schwierig. Hier ist es ratsam sich frühzeitig Rechtsrat einzuholen und konkret für den individuellen Einzelfall bestimmen zu lassen, inwieweit Handlungsbedarf besteht und welche Rechtsfolgen sich im konkreten Einzelfall aus der unterschiedlichen Einordnung ergeben. 

Schritt 3 – Sind meine Fiverr-Einnahmen umsatzsteuerpflichtig?

Die aktuell schwierigste Frage ist aus meiner Sicht, ob Fiverr-Einnahmen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen oder nicht. Diese Frage ist vor allem für die Seller auf Fiverr relevant, die nicht mehr als „Kleinunternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes registriert sind und deshalb Umsatzsteuervoranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. 

Warum? Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibende:r auf Umsätze, die du in Deutschland erzielst, musst du immer die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer aufschlagen, einnehmen und schließlich an das Finanzamt über die Umsatzsteuervoranmeldung abführen. 

Bei Fiverr stellt sich nun das Problem, dass du selbst als „Seller“ gar keine Rechnungen ausstellst. Du kannst den „Buyer“ auf Fiverr oftmals gar nicht identifizieren, d.h. du weißt nicht in welchem Land dein Kunde seinen Geschäftssitz hat. 

Unter anderem deshalb bin ich derzeit der Rechtsauffassung, dass der Leistungsempfänger Fiverr selbst ist und nicht etwa die Buyer. Im Ergebnis führt das dazu, dass die Fiverr-Einnahmen „umsatzsteuerfrei“ sind, weil sie im Drittland (Israel) erzielt werden. Allerdings muss ich deutlich sagen, dass sich diese Rechtsauffassung noch ändern kann, weil aktuell in der Rechtsprechung gerade diese Frage offen ist – nämlich wer bei Internetplattformen wie Fiverr die Umsatzsteuer schuldet. Sehr ausführlich bin ich auf diese Problematik in meinem Blogbeitrag „Fiverr & die Umsatzsteuer: Sind Fiverr-Einnahmen umsatzsteuerpflichtig?“ eingegangen. 

Daher sollten in jedem Fall einige Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Umsatzsteuererklärung getroffen werden, damit es nicht Jahre später zu hohen Umsatzsteuernachzahlungen für Fiverr-Seller kommt. 

Wenn du diese hier dargestellten Schritte beachtest, erfüllst in ausreichendem Maße deine steuerlichen Pflichten als aktiver Fiverr-Seller. Aber bitte beachte, dass Blogbeitrage eine individuelle Rechtsberatung nie ersetzen können, weil es immer auch auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles ankommt.


Romy Graske, Rechtsanwältin & Künstlerin
Aktualisiert am

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwältin Romy Graske verfasst.
Die Berliner Rechtsanwältin ist auf das Wirtschaftsrecht (insbesondere Steuerrecht & E-Commerce) spezialisiert und als Künstlerin nebenberuflich als Fiverr-Sellerin aktiv.

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