Arbeitslos selbstständig machen: Das musst du beachten

Du bist arbeitslos und willst Dein Glück selbst in die Hand nehmen, indem du dich selbstständig machst? Das ist zwar nicht einfach, aber trotzdem machbar! Wichtig ist dabei vor allem, dass du dir die richtige Unterstützung holst, denn der Weg zur Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit wird gefördert. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um dir eine stabile Existenz aufzubauen. 

Selbstständig aus Arbeitslosigkeit: Schwer, aber nicht unmöglich

Arbeitslos und sich selbstständig machen: Für viele klingt das nach einem schwierigen Schritt. Auf andere ist es eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, zurück ins Berufsleben zu finden. Lieber ein eigenes Unternehmen gründen, anstatt noch mehr Bewerbungen zu schreiben oder auf das passende Angebot zu warten. Ganz so einfach wie es sich anhört, ist es jedoch nicht. Denn für arbeitslose Gründer:innen ist es deutlich schwerer, ein eigenes Unternehmen aufzubauen, als aus einem Angestelltenverhältnis heraus sich selbstständig zu machen. 

Neben einem tragfähigen Businessplan musst du nicht nur dein Unternehmen, sondern auch deinen Lebensunterhalt während der Gründungsphase finanzieren. Die Summe, die du für deine Existenzgründung benötigst, ist zwar häufig eher gering, doch aus diesem Grund sind Banken auch selten an einer Finanzierung interessiert. Aber keine Sorge: Mit dem Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld der Arbeitsagentur, lässt sich der Traum von der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit dennoch verwirklichen. 

Arbeitslos und selbständig machen: So lässt sich deine Gründung fördern

Ob für deine Gründung eine Förderung mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld in Frage kommt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) oder Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) erhältst. Die beiden Leistungen unterscheiden sich dabei wie folgt: 

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld unterscheiden sich dabei nicht nur durch den Bezug von ALG 1 und ALG 2. Auch die Leistungen, die die beiden Förderungen beinhalten, unterstützen dich auf unterschiedliche Weise, damit du dich erfolgreich selbstständig aus der Arbeitslosigkeit machen kannst.

Zur Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss 

Der Gründungszuschuss soll in der Gründungsphase deine Liquidität sicherstellen. Falls du arbeitslos bist und dich selbständig machen willst, solltest du aber beachten, dass du grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss hast. Auch nicht, wenn du ALG 1 beziehst und alle weiteren Voraussetzungen erfüllst. Ob du die Existenzförderung tatsächlich erhältst, entscheidet allein deine:r Berater:in bei der Agentur für Arbeit. Dafür musst du bei Antragsstellung folgende Bedingungen erfüllen:

Sind alle Bedingungen erfüllt, kannst du deinen Antrag auf Gründungszuschuss entweder bei der Agentur für Arbeit oder direkt bei deinem:r Sachbearbeiter:in stellen. Dabei solltest du jedoch auch im Hinterkopf haben, dass wenn dieser bewilligt wird, sich mit jedem Tag automatisch auch dein Anspruch auf ALG 1 verringert. Scheitert deine Gründung und du meldest dich erneut arbeitslos, kann es sein, dass du direkt in ALG 2 rutschst, sofern du deinen Anspruch auf ALG 1 aufgebraucht hast. Für deinen Antrag benötigst du folgende Unterlagen: 

Höhe des Gründungszuschuss

Wird dir der Gründungszuschuss bewilligt, erfolgt die Förderung in zwei Phasen: In Phase 1 erhältst du in den ersten sechs Monaten deinen persönlichen ALG 1-Regelsatz, mit dem du deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst. Zusätzlich erhältst du in diesem Zeitraum einen monatlichen Betrag in Höhe von 300 Euro. Das ist die Sozialversicherungspauschale. 

In der zweiten Phase entfällt die Zahlung vom ALG 1 und du erhältst in den folgenden neun Monaten nur noch die Sozialversicherungspauschale. Diese wird dir aber nur dann ausgezahlt, wenn du deine selbstständige Tätigkeit auch nachweisen kannst. Außerdem musst du die Förderung in Phase zwei nochmals beantragen. 

Mit Einstiegsgeld arbeitslos selbstständig machen

Beziehst du ALG 2 kannst du deine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit mit dem Einstiegsgeld fördern lassen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der die Voraussetzungen für den Bezug von ALG 2 erfüllt, kann Einstiegsgeld beantragen. Doch genau wie beim Gründungszuschuss, besteht auch hier kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung darüber, ob dir diese Art der Existenzförderung gewährt wird, liegt ebenfalls im Ermessen deines:r Beraters: in. Dazu musst du diese Voraussetzungen erfüllen, die du bei der Antragsstellung schriftlich nachzuweisen sind:

Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, solltest du beachten, dass dein Antrag abgelehnt wird, sofern du gute Chancen auf eine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hast. Außerdem ist es wichtig, dass du deine selbstständige Tätigkeit erst dann aufnimmst, nachdem du den Antrag gestellt hast. Beginnst du eher mit deiner Arbeit, erlischt dein Anspruch auf Einstiegsgeld. 

Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit: Regelungen und Höhe des Einstiegsgelds 

Im Gegensatz zum Gründungszuschuss gilt beim Einstiegsgeld eine andere Förderungsdauer: Einstiegsgeld kann für maximal 24 Monate bezogen werden. In der Regel wird es bei der Beantragung für sechs Monate bewilligt. Danach muss für die nächsten sechs Monate ein Folgeantrag gestellt werden. Dabei wird geprüft, ob du deine selbstständige Tätigkeit nach wie vor ausführst und ob sich dein Unternehmen positiv entwickelt. 

Die Höhe des Einstiegsgelds richtet sich dabei nach deiner individuellen Situation und liegt zudem im Ermessen deines Beraters bzw. deiner Beraterin. Bei der Berechnung gelten zwei Bemessungsgrundlagen:

Neben den Kosten für den Lebensunterhalt lassen sich auch die Kosten für Anschaffungen im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit mit dem sogenannten Investitionszuschuss fördern. Hier kannst du zusätzlich zum Einstiegsgeld nochmals bis zu 5.000 Euro erhalten.

Arbeitslos und selbständig im Nebenerwerb

Falls du dir nicht sicher bist, ob eine Gründung der richtige Weg für dich ist oder du Angst davor hast, dass dein Anspruch auf Arbeitslosengeld gekürzt wird, kannst du deine Selbstständigkeit auch als Nebenerwerb ausführen. Dies ist unter der Voraussetzung möglich, dass dein monatlicher Gewinn 165 Euro nicht übersteigt und deine Wochenarbeitszeit maximal 15 Stunden beträgt. Übersteigt dein Gewinn diesen Betrag, wird dieser einfach mit deinem Arbeitslosengeld verrechnet. Allerdings wird beim Überschreiten deiner Wochenarbeitszeit die Zahlung des Arbeitslosengelds eingestellt.

Du kannst beim Bezug von ALG 1 aber auch arbeitslos und gleichzeitig selbstständig auf Zeit sein. Der Vorteil: Dein Anspruch auf die Leistung geht dir nicht verloren und du musst deine Einnahmen nicht mit dieser verrechnen. Das funktioniert so:

Dies ist eine durchaus risikofreie Alternative, sich arbeitslos selbstständig zu machen und erste Erfahrungen zu sammeln.


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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