Steueränderungen 2022 für Selbstständige

Jedes Jahr wird das Steuerrecht angepasst. Selbstständige sollten sich deshalb unbedingt zum Jahreswechsel mit den geplanten Steueränderungen auseinandersetzen. Welche Steueränderungen 2022 in Kraft getreten sind, haben wir dir hier zusammengefasst. 

Der Grundfreibetrag wurde erhöht

Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2022 10.347€. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag er noch bei 9.744€, 2020 bei 9.408€. Wenn du verheiratet bist und ihr als Ehepaar die Zusammenveranlagung gewählt habt, beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, also 20.694€.

Der Grundfreibetrag passt sich jährlich an, um das Existenzminimum zu ermöglichen. Hierbei spielen auch die jährlich steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland eine Rolle. Das bedeutet, wenn dein gesamtes Einkommen (aus selbstständiger und angestellter Tätigkeit) unter diesem Freibetrag liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Auf jeden verdienten Euro, der den Grundfreibetrag überschreitet, muss dann Einkommensteuer gezahlt werden. Ergo bleibst du bis zu dem Betrag von 10.347€ (bzw. 20.694€) immer steuerfrei.

Vergiss nicht, dass du als Selbstständige:r eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, auch wenn du nicht über den Grundfreibetrag kommst.

➡️ Hier erfährst du mehr zum Grundfreibetrag.

Abschreibungen von Computern und Software

Bisher galt die Regelung, dass Computerhardware und Software entsprechend der Nutzungsdauer innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden mussten. Laut der offiziellen Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums trifft das beispielsweise auf Workstations, Personalcomputer, Notebooks und Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner und Bildschirme zu.

Wegen der Coronakrise blieben jedoch bei vielen Unternehmen Umsätze aus, sodass weniger investiert werden konnte. Damit nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist nicht eine rückwirkende Abwicklung des Investitionsabzugsbetrags droht, können Selbstständige durch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag einen Teil der Kosten bereits jetzt bei der Gewinnermittlung abziehen. 

Kurzum: Du bekommst mehr Zeit für deine Investitionen. Das bedeutet, wenn du dir 2022 einen neuen Laptop kaufst, kannst du ihn dieses Jahr direkt zu 100% steuerlich geltend machen. Unter diese Regelung fallen Laptops und Desktop-Computer, aber z. B. auch Netzteile und Betriebssoftware.

Die Neuanpassung der Frist gehört sicherlich zu den wichtigsten Steueränderungen 2022. Dadurch kannst du deine getätigten Investitionen in Ruhe nachholen, ohne negative steuerliche Folgen befürchten zu müssen.

Achtung: 2020 und 2021 konnte man für angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressive Abschreibungen wählen. Diese Regelung gehört nicht mehr zu den aktuellen Steueränderungen, sodass das Wahlrecht für diese Anschaffungen 2022 nicht mehr besteht.

Option der Körperschaftsteuer

Bist du etwa mit einem Handwerksbetrieb selbstständig und hast eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft), hast du nach § 1a KStG seit 2021 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft, also z. B. wie eine GmbH oder AG, besteuert zu werden – ohne Rechtsformwechsel. Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer gehört zu den Steueränderungen 2022, die auch 2023 gelten.

Du möchtest von dem Optionsmodell zur Körperschaftsteuer 2023 Gebrauch machen und dadurch Steuern sparen? Um mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert zu werden und somit einen steuerlichen Vorteil zu erhalten, muss der Antrag auf die Option rechtzeitig 2022 gestellt werden.

Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie

Da Corona immer noch große Teile unseres (Arbeits-)Lebens bestimmt, gelten weiterhin einige Steuerhilfsgesetze, um die Steuerlast zu senken. Für Gastronomen gehört die Umsatzsteuersenkung zweifelslos zu den wichtigsten Steueränderungen 2022.

Dadurch gilt weiterhin der reduzierte Steuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Dieser verringerte Umsatzsteuersatz betrifft allerdings nur Speisen (Getränke ausgenommen).

Verlängerung der Home-Office-Pauschale?

Da sowohl viele Selbstständige als auch Angestellte wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten mussten, galt für 2020 und 2021 erstmal die Home-Office-Pauschale. Die gute Nachricht: Auch in diesem Jahr lassen sich mit ihr unter Umständen Steuern sparen. Ergo können Selbstständige und Angestellte die Home-Office-Pauschale in der Steuererklärung 2022 geltend machen. 

Wichtig zu wissen: Die Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, wodurch du dir pauschal ohnehin 1.000€ anrechnen lassen kannst. Du profitierst von der Home-Office-Pauschale also nur dann, wenn deine Ausgaben über 1.000€ liegen. 

➡️ Die Home-Office-Pauschale zu nutzen ist einfach, hier erfährst du mehr!


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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