Vor dem Start
Bevor du deine Selbständigkeit anmeldest, musst du dir im Klaren darüber sein, was der Unterschied zur Arbeit als Angestellte:r ist und mit was genau du dich selbstständig machen willst. Hier beantworten wir die schwierigsten Fragen, die unsere Steuer-Coaches dazu gefragt werden:
Das musst du über die Selbstständigkeit wissen
Vor dem Start solltest du eine klare Geschäftsidee und am besten auch einen Businessplan entwickelt haben. Definiere dein Angebot und kenne deine ideale Zielgruppe. Du solltest dich auch über mögliche Genehmigungen oder Lizenzen für deine Geschäftsart informieren.
Außerdem solltest du wissen, welche finanziellen Mittel du für den Start der Selbstständigkeit benötigst. Denke etwa daran, dass du neben den Geschäftsausgaben auch Geld für Versicherungen und Steuern beiseite legen musst. Mit einer Software wie Accountable, weißt du immer, wie viel du verdienst und wie viel Steuern du zahlen musst.
Dann musst du noch deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Hier findest du unseren ausführlichen Guide zum Thema “Wie kann ich mich selbstständig machen?“
In den meisten Fällen kannst du dich ohne einen bestimmten Abschluss oder eine bestimmte Qualifikation selbstständig machen.
Für einige Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte sind jedoch bestimmte Abschlüsse erforderlich. Andere Tätigkeiten, wie z. B. Webdesigner oder Beraterin erfordern keine Qualifikationen, aber Erfahrungen und Zertifizierungen, die du nachweisen kannst, erhöhen natürlich deine Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, solltest du über genügend Kapital verfügen, um deine anfänglichen Ausgaben zu decken, einschließlich Anmeldegebühren, Arbeitsmittel und Lebenshaltungskosten. Dies sind einige mögliche Finanzierungen und Zuschüsse, die du ggf. beantragen kannst:
- Gründerzuschuss: Wenn du derzeit Arbeitslosengeld I beziehst, hast du möglicherweise Anspruch auf diesen Zuschuss. Es bietet dir finanzielle Unterstützung, wobei die Höhe und die Dauer des Zuschusses von deiner konkreten Situation abhängt.
- KfW-Gründerkredit: Die KfW-Bankengruppe bietet eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und kleine Unternehmen, darunter zinsgünstige Darlehen und Beteiligungsfinanzierungen.
- EXIST-Gründerstipendium: Hast du eine Geschäftsidee im Bereich Technologie, unterstützt das EXIST-Programm deine Gründungsphase mit Fördermitteln, Coaching und Networking Möglichkeiten.
- Lokale Fördermittel und Unterstützung: Je nach deinem Standort in Deutschland gibt es regionale Förderprogramme für Unternehmer:innen. Du findest sie hier aufgelistet.
Ja, in der Regel kannst du eine selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen und gleichzeitig angestellt sein. Kläre vorher aber diese Dinge:
- Gehe sicher, dass in deinem Arbeitsvertrag keine Beschränkungen in Bezug auf die Aufnahme einer Nebentätigkeit stehen.
- Informiere dich, welche zusätzlichen Steuerpflichten auf dich zukommen und welche Steuern du zahlen musst.
- Achte darauf, dass dein Hauptjob den größten Teil deiner Arbeitszeit in Anspruch nimmt und auch dein Haupteinkommen darstellt. Denn wenn deine selbstständige Tätigkeit einen bestimmten Wert überschreitet, musst du evtl. zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
- Melde deine Selbstständigkeit beim Finanzamt an, auch wenn es sich um einen Nebenjob handelt.
Ja, es spricht in der Regel nichts dagegen, dich selbstständig zu machen, wenn du zuvor arbeitslos warst.
Doch es ist nicht immer einfach, den Start in die Selbstständigkeit zu finanzieren. Deshalb kannst du den Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten, damit du dich erfolgreich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen kannst.
Beziehst du Arbeitslosengeld I und meldest eine selbstständige Tätigkeit an, giltst du in der Regel nicht mehr als arbeitslos. Dann werden deine Leistungen angepasst oder beendet.
Wenn du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhältst, prüft die Arbeitsagentur dein Einkommen. Liegt es unter einem bestimmten Wert, hast du möglicherweise noch Anspruch auf einige Leistungen zur Ergänzung deines Einkommens. Hier erfährst du mehr dazu.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Selbstständigkeit, je nach Tätigkeit und rechtlichen Status. Hier sind die relevantesten Arten:
- Freiberufler sind selbstständige Personen, die in sogenannten “freien Berufen” tätig sind, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler und Journalisten.
- Freie Mitarbeiter sind Personen, die in der Regel auf Honorarbasis für ein Unternehmen arbeiten. Sie sind selbstständig, aber oft langfristig an ein oder mehrere Unternehmen gebunden.
- Freelancer bieten ihre Dienstleistungen meist projektbezogen Privatkunden oder Unternehmen an. Sie sind nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, sondern arbeiten unabhängig.
- Gewerbetreibende sind selbstständige Unternehmer, die eine Gewerbeanmeldung benötigen. Sie betreiben kommerzielle Aktivitäten, um Gewinn zu erzielen. Beispiele sind Einzelhändler, Handwerker und Gastronomen.
- Kleinunternehmer sind Selbstständige, die weniger als die Umsatzgrenze von 22.000€ jährlich verdienen und so die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.
- Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Rechtsform, die es ermöglicht, mit geringem Stammkapital ein Unternehmen zu gründen. Sie kann bei genügend Gewinn später in eine GmbH umgewandelt werden.
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