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Steuertipps zum Jahresende für Selbstständige

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Ein weiteres Jahr ist schon fast wieder vorbei! Jetzt solltest du die ruhigere Zeit zwischen den Jahren nutzen und einen Blick auf deine steuerliche Situation werfen. Denn es gibt einige Dinge, die du gerade zum Jahreswechsel bedenken solltest!

Wir zeigen dir, was du beachten musst und wo du noch Steuern sparen kannst!

Warum jetzt? Diese Grenzen solltest du beachten

Es gibt bei deinem steuerlichen Status ein paar Dinge, die man nur zum neuen Jahr ändern kann. Schau dir deshalb deine Steuerpflichten noch einmal an und achte dabei auf:

  • die Kleinunternehmerregelung
  • die Soll- oder Istversteuerung
  • die Bilanzierungspflicht

Kleinunternehmerreglung

Wenn du in diesem Jahr als Kleinunternehmer*in gemeldet warst, solltest du deinen Umsatz einmal überprüfen. Liegst du weiterhin unter der Grenze von 22.000€, bzw. bist bereits schon länger als ein Jahr in der Kleinunternehmerregelung und hast weniger als 50.000€ Umsatz? Dann musst du nichts weiter beachten.

Bist du jedoch bereits sicher, dass du die Höchstgrenze überschreitest? Dann denke daran, dass du im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig wirst. In diesem Fall musst du also die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und regelmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen.

Dies bedeutet zwar etwas mehr bürokratischen Aufwand für dich, aber es zeigt auch, dass dein Business gut läuft und du mehr verdienst! Also keine Angst vor dem Wechsel.

➡️ Wir haben dir hier alles Wichtige zum Wechsel in die Regelbesteuerung notiert.

 Soll- oder Istversteuerung

Freiberufler haben es hierbei etwas leichter. Für sie gilt immer die Istversteuerung.

Alle anderen, also besonders Gewerbetreibende sollten überprüfen, ob sie mit ihrem Gesamtumsatz die Grenze von 600.000€ nicht überschritten haben. Denn wer mehr Umsatz macht, muss zum neuen Jahr in die Sollversteuerung wechseln.

Da die Istversteuerung deine Liquidität deutlich verbessert, ist es empfehlenswert, möglichst in dieser Regelung zu bleiben. Denn in der Sollversteuerung müsstest du direkt die Umsatzsteuer abführen, obwohl deine Kunden noch gar nicht bezahlt haben. So kann es sein, dass du wochenlang die Umsatzsteuer aus deiner eigenen Tasche vorauszahlen musst, bevor das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingegangen ist.

➡️ Bist du nicht mehr ganz sicher, was genau der Unterschied zwischen Istversteuerung und Sollversteuerung ist, lies direkt hier nach!

Bilanzierungspflicht

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Gewinnermittlung, die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und die Bilanzierung (doppelte Buchführung).

Auch hierbei haben es Freiberufler grundsätzlich einfacher, denn sie sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet, sondern müssen die EÜR vorlegen.

Zur Bilanzierung bist du als Gewerbetreibende*r verpflichtet, wenn deine Umsätze in diesem Jahr mehr als 600.000€ betragen oder, wenn dein Gewinn dieses Jahr 60.000€ überschreitet.

Prüfe daher noch einmal, ob du tatsächlich unter dieser Grenze bleibst. Bist du bereits nah dran, kannst du vielleicht noch ein paar Dinge absetzen und versuchen, so deinen Gewinn zu schmälern. Denn es ist empfehlenswert, die Bilanzpflicht mit ihrem bürokratischem Aufwand zu vermeiden.

Steuern sparen – Betriebsausgaben erhöhen

Du fragst dich, wie du jetzt noch Steuern für das Jahr sparen kannst? Eine einfach Antwort lautet: Ausgaben absetzen. Denn je mehr Betriebsausgaben du hast, je niedriger ist auch dein Gewinn und desto geringer ist die Steuerbelastung.

Dies ist natürlich nur sinnvoll, wenn du Dinge kaufst, die auch Sinn für dein Unternehmen machen und wirklich gebraucht werden.

Wichtig ist zudem, dass du sie noch in diesem Jahr bezahlst, andernfalls fallen sie in das nächste Kalenderjahr.

Dabei gibt es noch ein paar Tipps, mit denen du jetzt noch Ausgaben für dieses Jahr absetzen kannst.

Ausgaben für nächstes Jahr jetzt schon geltend machen

Manche Ausgaben, von denen du sicher bist, dass du sie auch nächstes Jahr weiterhin haben wirst, kannst du eventuell schon jetzt bezahlen und so deinen Gewinn noch verringern.

Dazu gehören z.B. selbstständige Mitarbeiter*innen oder die Miete für Büroräume. Nutzt du bestimmte Software Tools, macht es oftmals Sinn, jetzt noch auf ein jährliches Abo umzusteigen. So zahlst du nicht nur insgesamt oft weniger für die Software, sondern kannst die Ausgabe jetzt noch steuerlich geltend machen.

Firmenwagen und Verpflegungsmehraufwand

Bist du oft beruflich unterwegs? Fährst du etwa häufig zu Kunden und arbeitest vor Ort? Oder hast du eine lange Anfahrt zu deinem Büro oder Coworking Space?

Die Art wie du deinen Firmenwagen abschreibst, kannst du nur einmal pro Jahr ändern. Also überlege dir, ob es für dich mehr Sinn macht, ein Fahrtenbuch zu führen oder die 1% Methode anzuwenden.

➡️Willst du noch einmal genauer nachlesen, wie beides funktioniert, kannst du dies hier tun.

Denke auch daran, die Verpflegungspauschale anzuwenden, wenn du beruflich viel unterwegs bist. Denn diese gilt nicht nur im Ausland, auch wenn du bei einem Kunden arbeitest und an einem Tag mehr als 8 Stunden außerhaus tätig bist, kannst du den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Selbst, wenn du an dem Tag gar keine Ausgabe hast, weil du dir dein Mittagessen von zu Hause mitbringst, kannst du die Pauschale nutzen.

Home Office Pauschale nutzen?

Ist bei dir umgekehrt der Fall, dass du hauptsächlich von zu Hause arbeitest? Auch dann lohnt es sich, darüber nachzudenken, ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen. Dafür muss dein Arbeitsplatz zwar einigen Vorgaben entsprechen, doch wenn du längerfristig und nicht ausschließlich wegen Corona von zu Hause arbeitest, kann dies sinnvoll sein.

Kannst du kein Arbeitszimmer absetzen, dann vergiss nicht die Home Office Pauschale! Damit kannst du auf jeden Fall 5€ pro Tag im Home Office (maximal 600€ im Jahr) absetzen.

➡️ Hier erfährst du, wie genau du die Home Office Pauschale anwendest und ob du ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kannst.

Abschreibungen  – das ändert sich 2021

Eine gute Nachricht ist, die Abschreibungspflicht für Computer und Software ändert sich ab dem Jahr 2021.

Bisher mussten diese Anschaffungen über 3 Jahre abgeschrieben werden. Ab jetzt musst du dies nicht mehr tun, sondern kannst den neuen Laptop dieses Jahr zu 100% steuerlich geltend machen. Auch Anschaffungen vom letzen Jahr kannst du jetzt direkt komplett abschreiben und musst dies nicht mehr über zwei weitere Jahre tun. Dies gilt übrigens für Computer und Tablets aber nicht für Smartphones.

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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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