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Steuern sparen: 7 Geschäftsausgaben, die Freiberufler und Selbständige von der Steuer absetzen können

Geschrieben von Accountable Team
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

„Gedanken zahlen keine Steuern” lautet ein italienisches Sprichwort. Schade eigentlich, denn von der jährlichen Steuererklärung, zur regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung kreisen die Gedanken von Selbständigen doch ziemlich häufig um das Thema Steuern.

Doch obwohl Gedanken keine Steuern zahlen, kann Gedanken machen doch zumindest Steuern sparen. Denn Selbständige haben im Gegensatz zu normalen Angestellten viel mehr Möglichkeiten Steuern abzusetzen.

Das Zauberwort lautet an dieser Stelle „Geschäftsausgaben“, wobei man korrekterweise bei Selbstständigen von „Betriebsausgaben“ sprechen müsste, weil die Ausgaben aufgrund der betrieblichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit entstehen. Wir stellen dir 7 Geschäftsausgaben vor, mit denen du als Freiberufler:in oder Selbstständige:r sofort Steuern sparen kannst. 

Steuern sparen: Was kann man als Selbstständiger bzw. Freiberufler absetzen?

Es gelten natürlich einige Grundregeln. Alles, was Du steuerlich im Rahmen der Selbständigkeit angibst, muss in einem erkennbaren Zusammenhang mit Deiner Selbständigkeit stehen. So kann z.B. die Anschaffung eines Musikinstruments für einen Künstler steuerlich absetzbar sein, für eine Anwältin oder Ärztin wäre diese Anschaffung jedoch eine private, steuerlich nicht relevante Ausgabe. Was Du tatsächlich von der Steuer als Geschäftsausgabe absetzen kannst, hängt also zunächst einmal von der Branche ab, in der Du tätig bist.

Weiterhin ist es wichtig, dass Du für alle Ausgaben entsprechende Belege vorgelegen kannst. Ohne entsprechende Belege als Nachweis einer betrieblich bedingten Ausgabe wird das Finanzamt eine solche nur selten akzeptieren. Eigenbelege sollten die Ausnahme bleiben. Ohne einen richtigen Beleg hast Du also keinen Nachweis und somit keine Möglichkeit, Deine Geschäftsausgabe geltend zu machen. Falls Du noch nicht damit angefangen hast, dann wird es spätestens ab jetzt Zeit Deine Belege gut zu dokumentieren!

➡️ Kann ich das absetzen? Hier findest du bestimmt die Antwort!

💡 Tipp von Accountable: Statt Belege im Schuhkarton zu sammeln, nutze unsere kostenlose App. Einfach Beleg per Foto-Scan hochladen, und nie wieder einen Beleg verlieren.

Hier sind 7 Geschäftsausgaben, die Du von der Steuer absetzen kannst

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Betriebs- bzw. Geschäftsausgaben. Personalkosten, Versicherungen oder Reparaturen sind beispielsweise uneingeschränkt abzugsfähig, Bewirtungskosten dürfen zum Beispiel nur zum Teil (maximal 70 Prozent) geltend gemacht werden. Im Folgenden stellen wir dir sieben Geschäftsausgaben vor und erklären, wie du als Freiberufler:in oder Selbstständige:r diese Ausgaben nutzen kannst, um Steuern zu sparen.

1. Aus- und Weiterbildungskosten absetzen

Man lernt nie aus. Wenn Du eine Fortbildung besuchst, die einen konkreten Bezug zu Deiner selbständigen Tätigkeit hat, kannst Du Kosten von bis zu 4.000 Euro pro Kalenderjahr absetzen. Ob der Bezug zwischen Fortbildung und der selbständigen Tätigkeit anerkannt wird, liegt dabei bei den jeweiligen Sachbearbeitern. 

➡️ Auch die Anreise zur Fortbildung kannst du absetzen! Wie das geht erfährst du hier.

2. Steuerberatungs- und Anwaltskosten absetzen

Steuern sparen mit Steuerberater:in gilt gleich doppelt, denn die Kosten für einen Steuerberater oder Beraterin bringen Dir steuerliche Vorteile. Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt dabei auch von Deinen Einnahmen ab. Es ist daher wichtig, sich vor der Auftragsvergabe über anfallenden Kosten mit dem Steuerberater zu verständigen.

Für einen Arzt mit 2 Angestellten können ca. 5000 Euro anfallen, während die Steuerberatungskosten für einen mittelständischen Betrieb mit 25 Angestellten bei ca. 25.000 Euro liegen können. In jedem Fall lassen sich Steuerberatungskosten jedoch als Betriebsausgaben absetzen.

Als Selbständige:r bzw. Freiberufler:in kannst Du auch anfallende Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt für Beratungsleistungen sowie auch Kosten, die für einen Prozess anfallen. Dazu zählen auch Kosten für eine:n Gutachter:in, sofern dieser für die Prozessführung notwendig ist.

➡️ Musst du als Selbstständige:r überhaupt eine:n Steuerberater:in haben? Hier erfährst du es.

3. Fahrtkosten absetzen

Wenn Du Deinen Pkw zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzt, wird das Auto wie ein Arbeitsmittel betrachtet. Sämtliche Aufwendungen, wie Abschreibung, Zinsen, Versicherungen, Kraftstoff usw. kannst Du dann als Betriebsausgaben geltend machen.

➡️ Hier geht’s zu allen Möglichkeiten, die du als Selbstständige:r hast, um deine Fahrtkosten abzusetzen. 

4. Versicherungen absetzen

Im Allgemeinen gilt, dass Versicherungen, die betriebliche Risiken absichern, voll absetzbar sind. Somit sind als Betriebskosten folgende Versicherungen voll absetzbar:

  • Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
  • Betriebliche Forderungsausfallversicherung
  • Rein betriebliche Rechtsschutzversicherung
  • Betriebliche Feuer-, Diebstahl- und Hagelversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für betrieblich genutzte PKW
  • Betriebliche Unfallversicherung
  • Hausratversicherung, anteilig so weit ein extra Arbeitszimmer vorhanden ist

Zusätzlich gibt es je nach Branche und Betrieb weitere Spezialversicherungen, die voll abgesetzt werden können.

➡️ Alles über Verischerungen für Selbststänige.

5. Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen absetzen

Die nachfolgenden Versicherungen sind für Dich ebenfalls wichtig, können jedoch nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Diese sind:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung

➡️ Wir haben für dich zusammengetragen,welche Versicherungen für Dich als Selbständigen wichtig sind und in welcher Höhe sie von der Steuer abgesetzt werden können.

6. Werbungskosten absetzen

Ein Klassiker im Bereich der Steuerabsetzung sind die Werbungskosten, worunter Kosten für Arbeitsmittel sowie Beiträge für Berufsverbände oder auch berufsspezifische Versicherungen fallen. Oft kannst Du hier auch eine Pauschale ansetzen und gegebenenfalls sogar Ausbildungskosten berücksichtigen, wenn ein klarer inhaltlicher Bezug zu Deiner selbständigen Tätigkeit besteht. Während für Arbeitnehmer:innen die Pauschale bei maximal 1.000 Euro liegt, kannst du als Selbstständige:r auch höhere Kosten geltend machen. Das spart zusätzlich Steuern.

In Ergänzung zur oben beschriebenen Pauschale lassen sich auch alle Aufwendungen steuerlich absetzen, die für die Ausübung der konkreten selbständigen Tätigkeit erforderlich sind. Dies können etwa Werkzeuge oder Utensilien für die Büroausstattung sein, doch auch Firmenfahrzeuge oder Werbegeschenke fallen darunter. Auch hier gilt: Belege als Nachweis dringend aufbewahren.

Auch Arbeitsbekleidung und deren Reinigung sind ebenfalls steuerlich absetzbar. So kann z.B. der „Blaumann“, „Arztkittel“ oder eine andere Uniform, die während der Arbeit getragen wird steuermindernd wirken. Im Gegensatz dazu wird ein Business-Anzug oder das Kostüm aufgrund der vielseitigen Verwendbarkeit vom Finanzamt in der Regel nicht als Arbeitskleidung anerkannt. 

➡️ Das ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben. 

Wenn Du Dein Bankkonto ausschließlich zu betrieblichen Zwecken nutzt, kannst Du außerdem die kompletten Kontoführungsgebühren steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Hierbei ist es wichtig, dass Du wirklich keinerlei private Abhebungen oder Überweisungen tätigst. Am besten ist es, gleich zu Beginn Deiner Selbständigkeit ein spezielles Geschäftskonto bei einer Bank Deiner Wahl einzurichten. 

💡 Tipp von Accountable: : Verbinde dein Bankkonto direkt mit der Accountable Steuerlösung. So kannst du im integrierten Steuer-Rechner immer sehen, wie viel du für deine Steuern zurücklegen musst!

7. Kosten für den Arbeitsplatz absetzen

Die Kosten, die Dein Arbeitsplatz verursacht, kannst Du als Betriebskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Deine Büroräume selbst anmietest und ausstattest, oder ob Du einen Platz in einem Coworking-Space anmietest.

Auch Dein Arbeitsplatz zu Hause kann steuerlich abgesetzt werden! Durch Corona und die deshalb eingeführte Home-Office-Pauschale kannst du nun sogar noch viel einfacher dein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Hier erfährst du, ob auch du die Home-Office-Pauschale nutzen kannst.

Du bist Dir nicht sicher, ob Du etwas von der Steuer absetzen kannst? Wir haben eine “Steuerspar-Suchmaschine”, in der Du nach der Ausgabe suchen kannst, die Dich interessiert!

➡️ Weitere Informationen zu Betriebs- bzw. Geschäftsausgaben für Selbstständige erhältst du in unserem Ratgeber: Rund um Steuern – Wie du Betriebsausausgaben absetzen kannst


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This article is presented to you by the Accountable Team, a diverse group of accountants and seasoned freelancers active in Belgium. Thanks to the real-life experience and expertise in topics such as self-employment, taxes, bookkeeping, VAT, and many more, the Accountable Team is able to share insights and practical advice to empower others on their freelance journey. We are dedicated to helping the self-employed thrive in today’s dynamic work environment and fostering a community of independent professionals.

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