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Gesonderte Feststellung der Einkünfte über ELSTER: Ausfüllhilfe für Selbstständige

Geschrieben von: Sophia Merzbach

Aktualisiert am: April 7, 2025

Lesezeit: 6 Minuten

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Wenn du selbstständig bist und dein Büro in einem anderen Bundesland liegt als dein Wohnsitz, musst du unter Umständen eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung“ abgeben. Was auf den ersten Blick nach kompliziertem Steuerdeutsch klingt, lässt sich mit etwas Struktur gut bewältigen. In dieser Ausfüllhilfe erfährst du Schritt für Schritt, welche Formulare du brauchst, was du wo einträgst, worauf du achten solltest – und wie du die Erklärung über das ELSTER-Portal abgibst. 

Worum geht’s bei der Erklärung zur gesonderten Feststellung?

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung (Formular ESt 1 D) betrifft bestimmte Einkünfte, die das Finanzamt getrennt von der eigentlichen Einkommensteuererklärung erfassen muss.  

In der Erklärung gibst du an, wie hoch dein Gewinn (oder Verlust) im betreffenden Jahr war. Das Finanzamt erstellt auf Basis deiner Angaben einen sogenannten Feststellungsbescheid. Dieser wird dann automatisch an das Finanzamt deines Wohnsitzes übermittelt und dort bei deiner Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Du selbst musst diesen Gewinn später also nicht noch einmal in deiner Einkommensteuererklärung eintragen – das passiert automatisch über den Bescheid zur gesonderten Feststellung.

➡️ Was ist eine gesonderte Feststellungserklärung und wer braucht sie?

Wann musst du die Erklärung zur gesonderten Feststellung abgeben?

Nicht jede:r Selbstständige muss diese Erklärung abgeben. Sie ist nur in bestimmten Fällen erforderlich – zum Beispiel:

  • Du hast deinen Betriebssitz in einem anderen Bundesland als deinen Wohnsitz.
    Beispiel: Du wohnst in Bayern, dein Büro ist aber in Sachsen. In dem Fall müssen die Besteuerungsgrundlagen (also dein Gewinn) gesondert festgestellt werden.
  • Du bist Teil einer Personengesellschaft.
    Wenn du gemeinsam mit anderen z. B. eine GbR betreibst, dann erfolgt die Feststellung „gesondert und einheitlich“ – für die Gesellschaft insgesamt und anteilig für jede beteiligte Person.
  • Du hast mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Regionen.
    Auch dann muss das Finanzamt genau wissen, wie viel Gewinn wo erzielt wurde, damit der richtige Anteil dem richtigen Bundesland zugeordnet werden kann.

💡 Tipp: Falls du als Solo-Selbstständige:r arbeitest (also allein und ohne Mitarbeiter:innen), dein Betrieb sich am selben Ort wie dein Wohnsitz befindet und du keine weiteren Beteiligten hast, brauchst du die Erklärung in der Regel nicht

Hauptvordruck ESt 1 D richtig ausfüllen: Schritt für Schritt

Der Hauptvordruck ESt 1 D ist das zentrale Formular deiner Erklärung zur gesonderten Feststellung. Hier trägst du die grundlegenden Angaben zu deinem Betrieb und zu deiner Person ein – unabhängig davon, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist.

Zeile 3–11: Anschrift und Art des Unternehmens

In diesen Zeilen machst du Angaben zu deinem Betrieb.

  • Bezeichnung des Betriebs oder der Tätigkeit: Zum Beispiel „Webdesign Philip Muster“ oder „Freiberuflicher Fotograf“.
  • Anschrift: Das ist die Adresse deiner Betriebsstätte.
  • Art der Tätigkeit: Eine kurze, treffende Beschreibung wie „Grafikdesign“, „Online-Marketing“ oder „Softwareentwicklung“.

Zeile 12–24: Angaben zur Unternehmerin / zum Unternehmer

Hier folgen deine persönlichen Daten:

  • Zeile 12–22: Deine private Wohnanschrift.
  • Zeile 23: Das für deinen Wohnsitz zuständige Finanzamt.
  • Zeile 24: Deine Steuernummer beim Wohnsitzfinanzamt und deine persönliche Identifikationsnummer (findest du z. B. auf deinem Einkommensteuerbescheid).

Zeile 36–42: Spenden und Zuwendungen

Wenn du im Rahmen deines Betriebs Spenden oder Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen gezahlt hast, trägst du sie hier ein. Wichtig:

  • Für Spenden bis 300 Euro je Zahlung reicht in vielen Fällen ein Kontoauszug als Nachweis.
  • Bei gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen musst du ggf. einen Beleg der Organisation vorlegen, z. B. mit Angaben zur Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung.
  • Bei Spenden ins EU-/EWR-Ausland musst du zusätzliche Unterlagen einreichen (z. B. Satzung, Tätigkeitsberichte), die belegen, dass die Organisation nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht tätig ist.
  • Keine begünstigten Spenden sind z. B. Lose von Wohlfahrtslotterien oder Zuschläge auf Wohlfahrtsbriefmarken.

Die Angabe in Zeile 42 zur Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter dient dem Finanzamt zur Berechnung der abzugsfähigen Höchstbeträge bei Spenden.

Zeile 44: Rumpfwirtschaftsjahr (optional)

Diese Zeile musst du nur ausfüllen, wenn dein Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht – also zum Beispiel, wenn du erst mitten im Jahr gegründet hast. Dann gibst du hier das abweichende Wirtschaftsjahresende an.

📌 Was ist das Wohnsitzfinanzamt – und was ist das Betriebsstättenfinanzamt?

Dein Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, das für deinen privaten Wohnort zuständig ist – also dort, wo du gemeldet bist. Wenn du selbstständig bist, gibt es aber oft noch ein zweites relevantes Finanzamt: das Betriebsstättenfinanzamt. Das ist für den Ort zuständig, an dem du deine berufliche Tätigkeit ausübst – zum Beispiel dein Büro oder deine Praxis. Die gesonderte Feststellung erfolgt beim Betriebsstättenfinanzamt – die Einkommensteuerveranlagung später beim Wohnsitzfinanzamt.

Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige

Neben dem Hauptvordruck ESt 1 D musst du weitere Anlagen ausfüllen, um dem Finanzamt genau mitzuteilen, wie sich deine Einkünfte zusammensetzen. Welche Formulare du brauchst, hängt davon ab, ob du zum Beispiel Einkünfte aus dem Ausland oder aus einem landwirtschaftlichen Betrieb hast.

Anlage FG – Für gesondert festzustellende Einkünfte

In dieser Anlage machst du ergänzende Angaben zur Art der Einkünfte, zur Gewinnermittlung und ggf. zur Verteilung auf verschiedene Beteiligte. Sie ist besonders wichtig bei Mitunternehmerschaften oder bei komplexeren betrieblichen Strukturen.

Anlage L – Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Falls du Einkünfte aus land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit erzielst – etwa durch Ackerbau, Forstwirtschaft, Tierhaltung, Imkerei oder Weinbau –, musst du diese über die Anlage L erklären. Auch kleinere Nebenerwerbe können hier erfasst werden.

Anlage 34b – Bei besonderen Vergünstigungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich

Wenn du Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG Einkommensteuergesetz erzielt hast (z. B. ungeplanter Verkauf nach Sturmschäden oder Schädlingsbefall), ist diese Anlage zusätzlich zur Anlage L erforderlich.

Anlage FG-AUS – Bei ausländischen Einkünften

Wenn du im Ausland gearbeitet oder dort eine Betriebsstätte hattest, gibst du deine dort erzielten Einkünfte in dieser Anlage an. Das ist notwendig, damit das deutsche Finanzamt entscheiden kann, ob diese Einkünfte hier versteuert oder freigestellt werden (z. B. im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen).

Anlage Corona-Hilfen – Bei erhaltenen Unterstützungsleistungen

Falls du in 2024 noch Corona-Zuschüsse wie Überbrückungshilfe oder Neustarthilfe bekommen hast, musst du diese hier angeben – selbst wenn sie steuerfrei sind. Das Finanzamt prüft, ob du die Voraussetzungen erfüllt hast und ob Rückzahlungen nötig sind.

Anlage Zinsschranke – Bei hohen betrieblichen Zinsaufwendungen

Diese Anlage brauchst du nur, wenn du größere betriebliche Kredite mit hohen Zinsen hast – in der Regel relevant bei Fremdfinanzierungen ab ca. 3 Millionen Euro. Für typische Einzelunternehmer:innen oder Freelancer:innen ist diese Anlage meist nicht erforderlich.

Weitere Anlagen 

Unter Umständen kommen noch ergänzende Anlagen dazu (z. B. FE 2 bis 5, FE-KAP oder FE-VM).

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Frist: Bis wann musst du die Erklärung abgeben?

Die allgemeine Abgabefrist für die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2024 endet am 31. Juli 2025.

Für Land- und Forstwirte gilt eine gesonderte Frist: Hier muss die Erklärung spätestens 7 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024/2025 eingereicht werden.

📌 Wichtig: Die Fristen können auf Antrag verlängert werden. Wird die Erklärung nicht oder verspätet abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder – falls nötig – auch Zwangsgelder festsetzen.

Wo findest du bei ELSTER das Formular für die gesonderte Feststellung?

Die Abgabe erfolgt vollständig elektronisch über ELSTER – das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Die gesonderte Feststellung per Formular in Papierform ist nicht mehr vorgesehen. Du brauchst daher also ein Benutzerkonto bei ELSTER. Falls du noch keines hast, solltest du dir frühzeitig eines anlegen, da die Registrierung per Aktivierungsbrief einige Tage dauern kann.

So gehst du vor:

  1. Melde dich bei www.elster.de an.
  2. Wähle im Bereich „Formulare & Leistungen“ → „Alle Formulare“ → „Erklärung zur gesonderten Feststellung 2024“.
  3. Fülle den Hauptvordruck ESt 1 D aus und ergänze die nötigen Anlagen (z. B. Anlage FG, FG-AUS etc.).
  4. Reiche die Erklärung vollständig digital ein.

💡Tipp: Du kannst zwischendurch speichern und später weitermachen. Die Bearbeitung in ELSTER ist also auch gut in Etappen möglich.

Fazit: Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte – mit etwas Struktur kein Hexenwerk

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung klingt komplizierter, als sie in vielen Fällen ist – besonders wenn du allein arbeitest und deine Einkünfte klar zuordnen kannst. Wichtig ist, dass du weißt, ob du zur Abgabe verpflichtet bist und welche Formulare du brauchst.

Mit dem Hauptvordruck ESt 1 D und den passenden Anlagen hast du in der Regel schon alles Wesentliche beisammen, um auch besondere Einkunftsarten oder Zuschüssen abzudecken.

Nimm dir etwas Zeit und arbeite dich Schritt für Schritt durch die Formulare. Dabei kannst du ELSTER als zentrales Steuer-Portal der Finanzämter nutzen. So behältst du den Überblick und kannst deine Erklärung rechtzeitig und korrekt abgeben.

Der Haken: ELSTER seht viel Vorwissen voraus und gibt keine Hilfestellung. Falls du Unterstützung beim Ausfüllen brauchst, solltest du Tools wie Accountable verwenden. Die App ist speziell auf Selbstständige und Freelancer:innen ausgelegt und hilft dir nicht nur bei der laufenden Buchhaltung, sondern auch beim Erstellen und Abgeben deiner Steuererklärungen – inklusive der gesonderten Feststellung.

FAQ: Gesonderte Feststellung ausfüllen – häufige Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer:in immer eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abgeben?

Nein. Die Erklärung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich – zum Beispiel, wenn dein Betrieb sich in einem anderen Bundesland befindet als dein Wohnsitz oder wenn du Teil einer Personengesellschaft (z. B. einer GbR) bist. In vielen Fällen, z. B. bei Solo-Selbstständigen ohne abweichenden Betriebssitz, ist keine gesonderte Feststellung nötig.

Was passiert, wenn ich die Erklärung nicht rechtzeitig abgebe?

Wird die Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. In manchen Fällen sind auch Zwangsgelder möglich. Die Frist endet in der Regel am 31. Juli 2025, bei Land- und Forstwirten spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Eine Fristverlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden.

Welche Formulare brauche ich mindestens?

In vielen Fällen reicht diese Kombination: ESt 1 D (Hauptvordruck mit den Grunddaten) sowie weitere Anlagen wie FG, L, 34 oder Corona-Hilfen, wenn du besondere Einkünfte hast. 

Wo genau finde ich die Formulare für die gesonderte Feststellung in ELSTER?

Logge dich auf elster.de ein und gehe zu: „Formulare & Leistungen“ → „Alle Formulare“ → „Erklärung zur gesonderten Feststellung 2024“. Dort kannst du den Hauptvordruck ESt 1 D und alle benötigten Anlagen direkt online ausfüllen und einreichen.

Gibt es Tools oder Hilfe beim Ausfüllen der gesonderten Feststellung?

Ja. Wenn dir die Eingabe über ELSTER zu technisch oder unübersichtlich ist, kannst du Tools wie Accountable nutzen. Die App unterstützt dich Schritt für Schritt beim Erstellen deiner Steuerunterlagen – auch bei der gesonderten Feststellung. Alternativ kannst du natürlich auch eine Steuerberatung beauftragen oder eine:n unserer Steuer-Coaches fragen.

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Autor - Sophia Merzbach

Sophia ist seit vielen Jahren Teil des Accountable-Teams und verbindet journalistische Genauigkeit mit handfestem Steuerwissen.

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